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Technik und Portal => Garten-pur Forum und Portal => Thema gestartet von: Roeschen1 am 27. Dezember 2017, 17:48:10

Titel: Veröffentlichung gewerblich von Fotos
Beitrag von: Roeschen1 am 27. Dezember 2017, 17:48:10
Vielleicht weiß jemand bescheid,
muß ich den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen,
wenn ich ein Foto von einem Baum mache, der auf privatem Grundstück steht
und ich das Foto gewerblich nutzen möchte.
Titel: Re: Veröffentlichung gewerblich von Fotos
Beitrag von: thuja thujon am 27. Dezember 2017, 18:04:18
Ohne Gewähr:
ich meine, wenn der Baum von öffentlichem Grund aus einsehbar ist, muss es der Besitzer hinnehmen, solange nicht sein Persönlichkeitsrecht verletzt wird.

Vorher Fragen ist im Zweifelsfall trotzdem kein Fehler.
Titel: Re: Veröffentlichung gewerblich von Fotos
Beitrag von: AndreasR am 27. Dezember 2017, 18:22:56
Ich denke auch, dass das unter die "Panoramafreiheit" fällt, sofern man die Aufnahme von öffentlichem Grund (Straße, Bürgersteig) aus und ohne Hilfsmittel (Leiter, Drohne o. ä.) macht. Vorher fragen halte ich aber auch für eine gute Idee. Je nachdem, wo man das Foto nutzen möchte (Buch, Kalender o. ä.) freut sich der Eigentümer sicher über ein kostenloses Belegexemplar.
Titel: Re: Veröffentlichung gewerblich von Fotos
Beitrag von: Quendula am 27. Dezember 2017, 18:23:32
Das Thema kommt mir bekannt vor  :). Und richtig, vor kurzem hatten wir dazu mal eine intensive Diskussion:
Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Titel: Re: Veröffentlichung gewerblich von Fotos
Beitrag von: Roeschen1 am 27. Dezember 2017, 20:34:56
Danke erstmal für eure Einschätzung.