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News: Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind. Andere gibt's nicht (Adenauer)

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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 50645 mal)

frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #225 am: 03. Dezember 2014, 17:33:25 »

Das lese ich nicht darin. Eine Forumsnutzung wird als nicht privat angesehen, weil publiziert, also in einem nicht begrenzten Kreis veröffentlicht wird. Zudem wird die Gefahr gesehen, dass eine weitere Verbreitung dann nicht mehr kontrollierbar ist, was nicht gewollt ist, die Verwaltungen möchten ja gerne in Hand behalten, wer in welchem Kontext über ihre Anlagen berichtet.

Mit der Frage "gewerblich oder nicht?" hat das erstmal nichts zu tun.

« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 17:34:14 von frida »
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)

maigrün

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #226 am: 03. Dezember 2014, 17:36:18 »

diese kontrolle haben sie über ihre eigenen publikationen auch nicht. ::) das ist aber ein ganz anderes thema und hat mit privat vs gewerblicher nutzung nichts zu tun.



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maigrün

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #227 am: 03. Dezember 2014, 17:36:41 »

 ;) du warst schneller.
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toto

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #228 am: 03. Dezember 2014, 18:23:49 »

Wenn jemand professionell fotografiert und damit Honorare empfängt, ist er durchaus in der Lage, die Gebühren zu begleichen.

Ich beglückwünsche Dich zu Deinen herausragenden Honoraren. Ein durchschnittlicher Profifotograf erzielt mit einem Foto im Innenteil eines Magazins oder Buchs selten mehr als 50,- Euro. Und immer nur Titelbilder zu fotografieren scheint mir auch unrealistisch.

@Frida: ehrlich gesagt, ich finde es etwas unglücklich (um nicht zu formulieren "frech") , von "mir" und "meinen herausragenden" Honoraren zu sprechen. Zudem empfinde ich solche Äußerungen als Unterstellung!
Mein Satz war allgemein formuliert, oder? Warum sprichst Du mich bez. der Honorare an ??? Was soll das bitte?

Wer sich über normale Honorare bei Profifotografen sachkundig machen möchte, schaut einfach mal hierher unter Pkt.4
Profifotografen rechnen nach Tagessätzen ab... und nicht nach einzelnen rein zufällig veröffentlichten Tageszeitungsfotos für 50 Euro. Das nur so zur Info!
Und ich denke nach wie vor das gleiche wie oben zitiert.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 18:43:39 von toto »
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Wat dem eenen sin Uhl, is dem annern sin Nachtigall.

toto

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #229 am: 03. Dezember 2014, 18:42:13 »

Eine vielleicht ganz interessante Frage wäre: was darf denn mit den Fotos geschehen, die vor dieser jetzt offensichtlich greifenden Gesetzgebung gemacht wurden? Sie wurden ja praktisch dann noch "in Freiheit" ;) gemacht, oder? ;)

Wird man jedem internationalen Touristen, der seine Bilder in den Foren seines Landes veröffentlicht, eine Abmahnung hinterher senden, rund um die Welt?
Wie soll das geprüft werden... und vor allem von wem?
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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #230 am: 03. Dezember 2014, 18:48:59 »

Eine vielleicht ganz interessante Frage wäre: was darf denn mit den Fotos geschehen, die vor dieser jetzt offensichtlich greifenden Gesetzgebung gemacht wurden? Sie wurden ja praktisch dann noch "in Freiheit" ;) gemacht, oder? ;)

Die Gesetzgebung hat sich ja nicht geändert. Der BGH hat lediglich eine Auslegung der bestehenden Gesetzeslage bestätigt, nach der bei öffentlich zugänglichen, aber in Privatbesitz (und sei es eine öffentliche Stiftung) befindlichen Flächen das Eigentumsrecht vor Panoramarecht geht.

Fotos, die es davor schon gab, die aber erst jetzt "gewerblich" genutzt werden oder öffentlich gezeigt werden, unterliegen logischerweise der aktuellen Rechtsprechung.

Es sei denn, früher wurde ausdrücklich etwas Anderes vertraglich vereinbart.


Wird man jedem internationalen Touristen, der seine Bilder in den Foren seines Landes veröffentlicht, eine Abmahnung hinterher senden, rund um die Welt?
Wie soll das geprüft werden... und vor allem von wem?
;D
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 18:49:47 von Bristlecone »
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sarastro

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #231 am: 03. Dezember 2014, 18:58:24 »

Genau das hatte ich schon zu Beginn der Diskussion bemerkt. Wer überprüft denn die riesige Touristenschar aus dem Fernen Osten, ob die nun profimäßig, kommerziell oder hobbymäßig knipsen. Ist das nicht ein Witz, darüber sich überhaupt Gedanken zu machen? Das ist doch so unrealistisch wie sonst was.

Im Übrigen wird bei uns ein Unterschied zwischen Gewerbe und Nichtgewerbe, z.B. Landwirtschaft gemacht! Darum würde ich eher von kommerzieller Fotografie oder nicht kommerzieller Fotografie sprechen. Denn wenn ich Fotos für meine Website mache, wird dies zwar einen kommerziellen Hintergrund haben, ist aber keine gewerbliche Fotografie, da ich unter Landwirtschaft falle. Dies ist keine Haarspalterei, sondern da wird zumindest in Österreich sehr stark unterschieden. Das nur am Rande.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 18:59:54 von sarastro »
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planwerk

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #232 am: 03. Dezember 2014, 19:10:07 »


Wird man jedem internationalen Touristen, der seine Bilder in den Foren seines Landes veröffentlicht, eine Abmahnung hinterher senden, rund um die Welt?
Wie soll das geprüft werden... und vor allem von wem?
;D



Ha da benn i als Schwäble ja fein raus am Schiemsee.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 19:10:24 von planwerk »
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #233 am: 03. Dezember 2014, 19:16:42 »

vielleicht könnten wir uns (fast) alle bei nina und thomas als langjährig tätige, die enormen gewinnabsichten des forums mit unseren fotos und beiträgen bisher völlig zu unrecht unentgeltlich unterstützende, kommerzielle mitarbeiti einklagen?! :D

8) :-X ;D
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frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #234 am: 03. Dezember 2014, 19:24:37 »


@Frida: ehrlich gesagt, ich finde es etwas unglücklich (um nicht zu formulieren "frech") , von "mir" und "meinen herausragenden" Honoraren zu sprechen. Zudem empfinde ich solche Äußerungen als Unterstellung!
Mein Satz war allgemein formuliert, oder? Warum sprichst Du mich bez. der Honorare an ???


Das liegt daran, dass es mich ärgert, dass Du hier ganz allgemein von "den Profifotografen" sprichst, auch in Deinem neuerlichen Posting definierst Du Profis als solche, die zu Tagessätzen arbeiten und nicht mal eben ein einzelnes Foto veröffentlichen.
Da Du selbst von Deiner langjährigen Erfahrung gesprochen hast, lag es für mich nahe, dass Du aufgrund Deiner Erfahrungen weißt oder zu wissen glaubst, wie der Hase läuft. Und auch in Deinen vorigen Posts hast Du anklingen lassen, dass Du diese ganze Diskussion hier müßig findest und echte Profis gar keine Probleme mit dem Thema haben.

Die Profis, die ich kenne, fotografieren häufig erst einmal im eigenen Auftrag und versuchen dann, die Reportage an Magazine zu verkaufen. Manchmal gehen aber auch nur einzelne Bilder über Agentur weg oder z.B. für Kalender oder als Einzelfoto für Bücher etc. Das betrifft den redaktionellen Bereich. Ich selbst fotografiere für meine Bücher und werde branchenüblich honoriert - und das ist nicht so, dass ich damit die genannten Gebühren finanzieren könnte.

Nachtrag: Und was Deinen Link zu den MFM-Honoraren angeht, dann kannst Du Dich wirklich beglückwünschen, wenn Du die umsetzen kannst. Aber selbst wenn man 110,- Euro für ein Foto 1/4-seitig im Magazin erzielen kann sind die von Bristlecone beispielhaft genannten Gebühren ja nicht mal gedeckt.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 20:03:28 von frida »
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #235 am: 03. Dezember 2014, 20:28:32 »

Ganz nebenbei: keine Verwaltung hat genügend Personal, um Foren und FB oder ähnliches nach verbotenen Fotos abzusuchen. Noch weniger dürfte es ein Budget für Abzockanwälte geben.
Meine eigene Arbeitserfahrung ist, dass Schwebezustände durchaus ertragen werden, manchmal mit stillschweigendem Einverständnis vieler "Zuständiger". Ich bin mir sicher, dass auch in diesem Fall Nachfragen nicht unbedingt Begeisterungsstürme auslösen.
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"Wenn also Millionen Menschen evidenzbasierte Angst vor der Klimakrise haben, wenn Minderheiten rechte Gewalt benennen, dann ist das 'Hafermilch-Wokeness', wenn aber Menschen eine rechtsextreme Partei wählen, die hetzt & die Klimakrise leugnet, dann sind das 'berechtigte Sorgen'?"
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planwerk

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #236 am: 03. Dezember 2014, 20:31:43 »

jepp, ich mach ja eh nichtkommerzielle Tourismuswerbung.

By the way, kann ich die vergüten lassen?
Ich setz mal eine Gebührenordnung auf.
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fars

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #237 am: 03. Dezember 2014, 20:32:40 »


Ergo: lasst die Kirche im Dorf 8)

Aus dem wurde sie bereits entfernt.
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toto

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #238 am: 03. Dezember 2014, 20:33:31 »


@Frida: ehrlich gesagt, ich finde es etwas unglücklich (um nicht zu formulieren "frech") , von "mir" und "meinen herausragenden" Honoraren zu sprechen. Zudem empfinde ich solche Äußerungen als Unterstellung!
Mein Satz war allgemein formuliert, oder? Warum sprichst Du mich bez. der Honorare an ???


Das liegt daran, dass es mich ärgert, dass Du hier ganz allgemein von "den Profifotografen" sprichst, auch in Deinem neuerlichen Posting definierst Du Profis als solche, die zu Tagessätzen arbeiten und nicht mal eben ein einzelnes Foto veröffentlichen.


Deinen Ärger und Frust spürt man durchaus. Aber richte beides bitte nicht gegen mich, such Dir dafür bitte andere. Ich greife niemanden an und möchte auch nicht angegriffen werden, schon gar nicht mit derartigen unsachlichen Unterstellungen.

Natürlich gibt es viele Fotografen, die so arbeiten wie Du schreibst. Das geschieht dann jedoch auf eigenes Risiko und diese sollten dann die Umstände nicht beklagen - es ist ihr Risiko und es bleibt jedem freigestellt, sich durch Aufträge abzusichern.
Verschiedene Arbeitsmethoden - verschiedene Preise, verschiedene Qualitäten. Punkt.

Letztlich, wenn es denn tatsächlich so gehandhabt wird, wie der Gesetzgeber es beschlossen hat ... nach denm BGH-Urteil - wird der Leidtragende nicht unbedingt der Fotograf sein (dem ja unendlich viele andere Themen offen stehen - ohne Gebühren...), sondern im Endeffekt das jeweilige Schloß etc., weil automatisch die Popularität sinken wird.

Ganz nebenbei: keine Verwaltung hat genügend Personal, um Foren und FB oder ähnliches nach verbotenen Fotos abzusuchen.

Das sehe ich auch so.

Aber wehe dem, der ein Foto ungefragt nutzt... bei Anzeige steht dann die Staatsanwaltschaft sofort vor der Tür.
Auch das zählt zu den Risiken, die man trägt oder eben nicht tragen möchte.



« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 20:38:40 von toto »
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #239 am: 03. Dezember 2014, 20:37:22 »

Ich stelle mir gerade ein Fotografierverbot während der Bundesgartenschau vor.
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Luisa Neubauer
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