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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 50564 mal)

toto

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #240 am: 03. Dezember 2014, 20:39:06 »

Ich stelle mir gerade ein Fotografierverbot während der Bundesgartenschau vor.

kommt bestimmt noch :D :o 8)
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Staudo

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #241 am: 03. Dezember 2014, 20:41:03 »

Ich stelle mir gerade ein Fotografierverbot während der Bundesgartenschau vor.

Die Gartenschauen freuen sich (vermutlich im Gegensatz zu den o.g. Kommunen und Ländern) über jeden Besucher und sind daher sicher froh über jede Veröffentlichung.
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oile

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #242 am: 03. Dezember 2014, 20:42:11 »

In Berlin sollen die Gärten der Welt einbezogen werden 8).
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"Wenn also Millionen Menschen evidenzbasierte Angst vor der Klimakrise haben, wenn Minderheiten rechte Gewalt benennen, dann ist das 'Hafermilch-Wokeness', wenn aber Menschen eine rechtsextreme Partei wählen, die hetzt & die Klimakrise leugnet, dann sind das 'berechtigte Sorgen'?"
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Staudo

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #243 am: 03. Dezember 2014, 20:43:39 »

In Berlin sollen die Gärten der Welt einbezogen werden 8).


Das hat seine Richtigkeit mit dem Fotografierverbot. Solange die Gärten der Welt fast ein Geheimtipp sind, ist es dort richtig schön.
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fars

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #244 am: 03. Dezember 2014, 21:10:39 »

Vielleicht hilft dieser Link weiter:

]]http://www.urheberrecht-leipzig.de/urheberrecht-keine-gewerbliche-nutzung-von-fotos-mit-creative-commons-lizenz.htmlhttp://

Dabei geht es zwar um einen Fotografen, den aber kann man mit dem Begriff "Eigentümer" austauschen.

Fazit: Es kommt wohl auf den jeweiligen "Eigentümer" an, ob er einen Veröffentlichung in einem Gartenforum als eine gewerbliche Nutzung ansieht.
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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #245 am: 03. Dezember 2014, 21:13:32 »

Ich merke, etliche lesen den Thread nicht von vorne bis hinten durch, sondern schalten sich irgendwo zwischendrin ein und werfen Argumente in den Raum, die wir schon längst durchgekaut haben.
Ich warte jetzt erst mal auf die Beantwortung der Forums-Frage, die Jens an die BSV geschickt hat. Dann sehen wir weiter und können wieder auf einer aussagekräftigen Grundlage hoffentlich sachlich weiterdiskutieren.


LG Evi

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #246 am: 03. Dezember 2014, 21:39:50 »

dennoch: unterschiedliche rechtsauffassungen werden oft erst vor gericht geklärt – bzw. verglichen. ::) :P

[size=0]@ staudo: glaubt man den offiziellen zahlen, sind die gärten der welt längst kein geheimtip(p) mehr. ich vermute, jede/r senior/in im land muss wenigstens zweimal jährlich dahin, per luxus-komfort-reisebus. 8) [/size]
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #247 am: 03. Dezember 2014, 23:34:12 »

Verunsichert durch die Diskussion hier habe ich nachgesehen: in der Besucherordnung von Staudensichtungsgarten Weihenstephan- steht:
"Film-und Fotoaufnahmen, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen, müssen angemeldet und genehmigt werden"

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dort gemachte und hier gezeigte Fotos mein reines privates Vergnügen sind. Soll ich nachfragen ob die das genauso sehen oder lieber nicht? Wenn ich dort mit der Kamera rumlaufe werde ich zwar prüfend gemustert aber bisher hat noch niemand gefragt wofür ich die Aufnahmen mache obwohl es ersichtlich ist, dass ich z.B. die in einer Sichtung stehenden Pflanzen ablichte - vielleicht sehe ich aber auch einfach nicht professionell genug aus ;)

Ich könnte ja auch speziell nur für "Pur"-Fragen? Also, dass die Aufnahmen dann nur hier veröffentlich werden dürfen (Einbindung von externen nur über Link erreichbare Fotos sollte dann ja noch gehen).


Im übrigen: bei privaten Gärten hatte ich schon öfter, dass eine Veröffentlich im Web nicht gewünscht ist ansonsten Fotos aber erlaubt sind.

LG pi
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Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #248 am: 03. Dezember 2014, 23:52:55 »

...

kann es sein, dass die damen und herren das einfach mal so hingeschrieben haben? und es weder überlegt noch juristisch geprüft ist?

eine gewerbliche nutzung würde - so lese ich das - erst durch einen diebstahl, eine urheberrechtsverletzung entstehen. um das auszuschließen, sei eine private nutzung nicht erlaubt. irgendwas ist daran so richtig falsch. oder irre ich mich?

Sehr gute Anmerkungen zum Thema!

Ich denke, genau so ist es. Und je mehr gefragt wird, z.B. von uns, desto präventiv-restriktiver fallen die Antworten aus. Die denken ja nicht nach, die igeln sich nur ein.

Gut so, sollen diese 'eigentümer' etc. sich doch bloßstellen. Je mehr, je lieber. Vielleicht führt das dann zu mehr Widerstand. Z.B. könnten wir Fotos machen von Landschaften mit Denkmälern, auf denen man die hässlich auskreuzt / übermalt mit dem Satz: 'Hier möchte jemand Geld dafür, dass sein Dings im Bild ist'.

Ich habe schon ein paar kreative Ideen dazu. - Aber natürlich muss niemand mitmachen, vor allem, wenn er / sie mehr plus-minus eingestellt ist.

Liebe Grüße
Thomas
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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #249 am: 04. Dezember 2014, 09:07:00 »

Soll ich nachfragen ob die das genauso sehen oder lieber nicht?
Liebe Pi,
ich fände es klasse, wenn du nachfragen würdest. Mach es bitte schriftlich und schreib auch gleich dazu, dass du die Antwort in unserem Forum veröffentlichen möchtest. Die Antwort müsste somit verbindlich sein. Da Thomas mir auch schon sein ok gegeben hat, darst du das sicher machen (gell Thomas?)


Super, Pi, das nenne ich Frauenpower. :-*


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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #250 am: 04. Dezember 2014, 09:42:30 »

Zwischenstand in Bayern:

Demnach sind das Fotografieren und das Veröffentlichen von Fotos, die auf dem Grund des Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung gemacht wurden, grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, es handelt sich um private Erinnerungsfotos. Letztere dürfen im eigenen privaten Profil eines sozialen Netzwerks veröffentlicht werden.

Weitere Infos, speziell was dieses Forum und konkrete Fotos betrifft, sind angefragt.

Und kamen heute.

Hier die Antwort der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung:

"... vielen Dank für die Informationen. Soweit ich verstanden habe, werden die Fotos im Forum nur in geringer Auflösung angezeigt und jedenfalls dort nicht verkauft. Wenn das so stimmt, würde ich diese Veröffentlichung von privaten Aufnahmen, analog wie für die Social Networks (z.B. Facebook), als nicht genehmigungspflichtig betrachten.
Beachten Sie aber bitte, dass im Fall einer gewerblichen Verwertung (z.B. Verkauf) bzw. anderweitiger Veröffentlichung die bestehende Bildrechte der Bayerischen Schlösserverwaltung zu berücksichtigen wären und eine Reproduktionsgenehmigung daher erforderlich wäre. In so einem Fall setzen Sie sich bitte in Kontakt mit uns."
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #251 am: 04. Dezember 2014, 09:49:32 »

na also. licht am ende des tunnels! ;D
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rinaldo rinaldini

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #252 am: 04. Dezember 2014, 09:52:58 »

na also. licht am ende des tunnels! ;D

Manchmal ist das Licht am Ende des Tunnels nur der Scheinwerfer des entgegenkommenden Zugs.

Aber hier wohl nicht. ;)
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2014, 09:53:07 von Bristlecone »
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Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #253 am: 04. Dezember 2014, 09:56:51 »

Super, Bristlecone! - Ist ja mal ne Aussage, die sogar Sinn macht.

pi, vielleicht fragst du bei Weihenstephan mal an, indem du diese Aussage der Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung zitierst. Vielleicht lassen sie sich davon inspirieren und übernehmen sie das dann.

Vielleicht wäre das generell keine schlechte Idee bei etwaigen weiteren Anfragen.

Wenn mir jemand netterweise eine bereits formulierte Anfrage zukommen lassen könnte, würde ich sie entsprechend ergänzen und mal an zuständige Stellen in NRW senden.

Hier eine Liste der zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern (oder hatten wir die schon)?

Liebe Grüße
Thomas
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #254 am: 04. Dezember 2014, 10:22:26 »

 :D :D :D

Ja, das mach ich.

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