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Garten- und Umwelt => Naturpark => Thema gestartet von: uliginosa am 18. Januar 2018, 09:07:16

Titel: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 09:07:16
Seit wir vor bald 14 Jahren hier eingezogen sind, habe ich Gehölze gepflanzt: insgesamt über ein Dutzend Bäume, zwei Lockenweiden (Salix erythroflexuosa), viele Obstbäume unterschiedlicher Größe, Vogelbeeren, Buchs, Feldahorn, dazu Unmengen Sträucher, viele Rosen, aber auch Kornelkirsche, Apfelbeere, Hasel, Pfaffenhütchen ...

Unsere ca 600 qm Netto-Garten sind damit mehr als voll. Nennenswerte Offenflächen, auf denen ein weiterer Baum Platz finden könnte gibt es nur noch im Gemüsegarten und da, wo die Wäschespinne steht.  :P

Nun steht eine der beiden Lockenweiden direkt an der Grenze, beschattet Nachbars Terrasse beim Frühstück und lässt ihre Blätter auf sein Auto fallen. Außerdem steht sie direkt neben einer inzwischen auch großen Hasel und über Rosen, Clematis, Apfelbeere. Nachbars fordern ihren Fall und auch wir würden dort gern wieder mehr Platz und Licht schaffen.

Diese Weide hat nach 13 Jahren einen Umfang von 84 cm (in 1 m Höhe) und fällt damit unter die Baumschutzsatzung unserer Gemeinde.  :o
Nun ist diese BSS, bzw. die 1. Änderungssatzung alles andere als eindeutig:

Da steht: "Vom Schutz ausgenommen sind folgende Arten bzw. Hybriden, Koniferen, Nadelträger und Zuchtformen, Eschenahorn, Götterbaum, Rubinie und Pappel, 
    außer Schwarzpappel und Zitterpappel."

Zunächst habe ich frohlockt: diese Weide ist eindeutig eine Zuchtform!  8) Allerdings befürchte ich, die Auslegeung geht eher in Richtung von Zuchtformen von 'Nadelträgern' (Was, bitte ist das? Kenne ich als Botanikerin ebenso wenig wie Rubinien!)

Nun habe ich prinzipiell nichts gegen eine Ausgleichspflanzung, die fällig würde, aber bei uns im Garten ist kein Platz und mit Ausgleichspflanzungen im öffentlichen Raum habe ich beruflich und hier in der Gemeinde inzwischen so viel Erfahrung, dass mir graut: Da muss gegossen, vor Wild und Vandalismus geschützt werden. Die ersten beiden Faktoren lassen sich sicher organisieren, aber Vandalismus? Zum Beispiel auf dem Friedhof, wo Platz wäre, überleben Laubbäume einfach nicht ...

Außerdem: 12  cm  Umfang, in 1 m Höhe (Baumschulware) - das hatte meine Weide (Steckling aus dem Osterstrauß) nie - und andere Weiden, die für die Ersatzpflanzung in Frage kommen in der Regel auch nicht!  :(

Wie gehe ich da der Behörde gegenüber am besten vor?
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Staudo am 18. Januar 2018, 09:25:42
Nach meiner Erfahrung lässt sich mit vielen Behördenmitarbeitern durchaus reden. Das nach Jahren noch sehr junge Exemplar einer Zuchtform sollte kein Hinderungsgrund sein. Du könntest auch versuchen, die Weide Anfang September zu kappen, um sie anschließend als Kopfform zu ziehen. Das wird sie nicht überleben.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: hymenocallis am 18. Januar 2018, 10:03:50
Wir haben diesbezüglich ausschließlich schlechte bzw. sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
Hier nimmt die Baumschutzverordnung nur Obstgehölze aus - alles andere darf nicht mehr gefällt werden, wenn der Stamm-Umfang in 1 m Höhe 50 cm überschreitet. Macht man es trotzdem, bekommt man eine Anzeige, eine saftige Geldstrafe und die Auflage, eine Ersatzpflanzung zu machen (die Bäume sind im Katasterplan verzeichnet, alle paar Jahre wird überprüft, ob sie noch stehen bzw. neue dazugekommen sind).

Im Falle unseres Nachbarn waren das 3 heimische Großbäume als Ersatz für eine gefällte Linde - sein Garten ist inzwischen dadurch vollschattig, hätte er die Linde nicht gefällt, läge die Hälfte in der Sonne.

Im Garten meiner Eltern war Gefahr im Verzug - eine ca. 12 m hohe Silberfichte war erkrankt und instabil geworden, es bestand das Risiko, daß sie entweder in die daran vorbeilaufenden Leitungen oder auf das Elternhaus stürzt. Gelaufen ist es dann so: Gutachter (nur die von der Gemeinde bestellten werden akzeptiert) wurde angefordert, der hat zu einem hohen Preis ein Gutachten erstellt, daß die Fällung befürwortet wird und hat eine Ersatzpflanzung von 3 heimischen Bäumen gefordert. Damit konnte die Fällgenehmigung erteilt werden, die wieder mehrere hundert Euro gekostet hat und daraufhin rückte der Fälltrupp an, der ebenfalls eine geschmalzene Rechnung gestellt hat - die Entfernung des Baumes hat in Summe mehr als 3000 Euronen gekostet.

Auf die Ersatzpflanzung konnte verzichtet werden, weil im Elterngarten mehrere 'heimische Bäume', die noch zu klein sind, um unter die Baumschutzverordnung zu fallen, als Ersatz akzeptiert worden sind - ausnahmsweise - weil wirklich nirgends mehr Platz für weitere Bäume war. 

Reden konnte man hier zwar mit den Verantwortlichen - geholfen hat es aber wenig. Trotzdem ist es empfehlenswert - ich wünsche viel Glück und gute Nerven!

PS: Bauträger mit guten politischen Kontakten bekommen übrigens problemlos Fällgenehmigungen, wenn wieder mal großflächig Grünland zubetoniert wird - auch für große Mengen sehr alter Bäume. Ersatzpflanzungen sind dabei kein Thema. 
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: APO am 18. Januar 2018, 10:16:44
Zitat
PS: Bauträger mit guten politischen Kontakten bekommen übrigens problemlos Fällgenehmigungen, wenn wieder mal großflächig Grünland zubetoniert wird - auch für große Mengen sehr alter Bäume. Ersatzpflanzungen sind dabei kein Thema.
Dem kann man nur begingt zustimmen denn Ersatzpflanzungen sind Maßnahmen die von Naturschutzbehörden verfügt werden. B-Pläne werden durch Planungsunternehmen entwickelt. Ich war Bauträger und habe einige B-Pläne entwickelt und auch realisiert. Eins kann man aber bestimmt sagen: Die meisten Ämter für Grünordnung und Naturschutz sind bereit sich vor Ort um die Angelegenheit zu kümmern
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: bristlecone am 18. Januar 2018, 10:25:54
Hier im Ort gibt es zwar keine Baumschutzsatzung, der hiesige Altbaumbestand steht jedoch unter Schutz, als des ehemaligen Bestands an Parkgehölzen.
Die Kommunikation mit der Gemeinde war bislang völlig unproblematisch: Wenn der Baumpfleger, der den Bestand in regelmäßigen Abständen in Augenschein nimmt, Handlungsbedarf sieht, wird eine Fällung beantragt, und bislang wurde die stets genehmigt. Eine Ersatzpflanzung wurde stets verlangt, dabei wurden keinerlei Vorgaben gemacht. Kontrolliert hat das bislang auch nie jemand.
Als Grund für eine Fällung reicht allerdings nicht aus, dass sich jemand durch den Baum oder dessen Auswirkungen lediglich belästigt fühlt.

Ich würde in Ulis Fall bei der Gemeinde unverbindlich anfragen, was es an Möglichkeiten gibt. Im Falle einer Weide könnte auf den Stock setzen ja tatsächlich eine Option sein.

Im konkreten Fall dürfte außer der örtlichen Baumschutzsatzung auch das Nachbarschaftsrecht des betreffenden Bundeslandes zu beachten sein, das Grenzabstände für Bäume vorschreibt. Werden die nicht eingehalten, kann der Nachbar zunächst die Beseitigung, nach einer bestimmten Anzahl an Jahren aber nur noch den Rückschnitt auf eine bestimmte Höhe verlangen.
Was ja wiederum für ein Kappen der Weide sprechen könnte.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: lerchenzorn am 18. Januar 2018, 10:34:29
Die Handhabung der Baumschutzverordnungen ist leider nicht so flexibel, dass der eigentliche Zweck, ein ausgewogener Bestand an Gehölzen in den Gemeinden, erzielt wird. Sie führen in der Regel zu dessen Maximierung. Es fehlt die regelmäßige Prüfung, ob ein planerisch bestimmbarer Zielzustand deutlich überschritten oder, durch zahlreiche Befreiungen, trotz Verordnung unterschritten ist.

Das alles hilft Dir nicht.

An Deiner Stelle würde ich der Gemeinde mitteilen, dass Du den besagten Baum fällen möchtest, um die Entwicklung anderer, (ökologisch?) wertvollerer Bäume auf Deinem Grundstück zu gewährleisten, dass Du gemäß örtlicher Baumschutzsatzung davon ausgehst, dass er als Zuchtform nicht in deren Anwendungsbereich fällt und Du um Mitteilung in angemessener Frist bittest, falls die Gemeinde die Fällung nicht für rechtmäßig hält. Dazu einen beabsichtigten Fälltermin nennen, der das Amt nicht in allzu große Eile treibt.
Wenn Du vor dem Schreiben freundlich anrufst und fragst, ob Du das so machen kannst, sind die Bearbeiter nicht  überrumpelt.

Ergebnis bleibt, je nach örtlicher Grundhaltung, ungewiss. Das kannst Du besser einschätzen.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: lerchenzorn am 18. Januar 2018, 10:38:27
Hat Eure Gemeinde Bereiche für Neupflanzungen aus Befreiungen/Genehmigungen nach Baumschutzsatzung?

Hier werden leider hin und wieder auch letzte, artenreiche Gras- und Staudenraine mit Ersatzgehölzen zugepflastert.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: hymenocallis am 18. Januar 2018, 10:42:57
Zitat
PS: Bauträger mit guten politischen Kontakten bekommen übrigens problemlos Fällgenehmigungen, wenn wieder mal großflächig Grünland zubetoniert wird - auch für große Mengen sehr alter Bäume. Ersatzpflanzungen sind dabei kein Thema.
Dem kann man nur begingt zustimmen denn Ersatzpflanzungen sind Maßnahmen die von Naturschutzbehörden verfügt werden. B-Pläne werden durch Planungsunternehmen entwickelt. Ich war Bauträger und habe einige B-Pläne entwickelt und auch realisiert. Eins kann man aber bestimmt sagen: Die meisten Ämter für Grünordnung und Naturschutz sind bereit sich vor Ort um die Angelegenheit zu kümmern

Ich habe meine diesbezügliche Äußerung auf die Gegebenheiten hier vor Ort (Österreich/unsere Region) bezogen - ich hätte das wohl explizit erwähnen sollen.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 12:12:00
Oh, ich sehe, ich bin nicht die Einzige, die mit solchen, eigentlich naturschutzfreundlichen, zu befürwortenden Vorschriften, Probleme hat.  :-X
Danke für die vielen konstruktiven Beiträge!  :)

Nach meiner Erfahrung lässt sich mit vielen Behördenmitarbeitern durchaus reden. Das nach Jahren noch sehr junge Exemplar einer Zuchtform sollte kein Hinderungsgrund sein. Du könntest auch versuchen, die Weide Anfang September zu kappen, um sie anschließend als Kopfform zu ziehen. Das wird sie nicht überleben.

Warum nicht?

Leider darf man aber auch Teile von geschützten Bäumen nicht beseitigen oder sie beschädigen.
Dazu kommt, dass wir beim Fällen, auch beim Kappen Hilfe brauchen. Der Baumservice aus dem Nachbardorf hat ein günstiges Angebot gemacht, aber eben auch auf die BSV, dass ein Antrag gestellt werden muss, hingewiesen. Die fällen nur mit Genehmignung.  :-\

" 'heimische Bäume', die noch zu klein sind, um unter die Baumschutzverordnung zu fallen, als Ersatz akzeptiert worden sind - ausnahmsweise - "
das klingt gut, aber ich fürchte, so kulant sind sie hier nicht. Hier muss man etwas vorher schon als Ökokonto einrichten, wenn es später als Ausgleich genutzt werden soll. 
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 12:16:28
....
Als Grund für eine Fällung reicht allerdings nicht aus, dass sich jemand durch den Baum oder dessen Auswirkungen lediglich belästigt fühlt.

Ich würde in Ulis Fall bei der Gemeinde unverbindlich anfragen, was es an Möglichkeiten gibt. Im Falle einer Weide könnte auf den Stock setzen ja tatsächlich eine Option sein.

Im konkreten Fall dürfte außer der örtlichen Baumschutzsatzung auch das Nachbarschaftsrecht des betreffenden Bundeslandes zu beachten sein, dass Grenzabstände für Bäume vorschreibt. Werden die nicht eingehalten, kann der Nachbar zunächst die Beseitigung, nach einer bestimmten Anzahl an Jahren aber nur noch den Rückschnitt auf eine bestimmte Höhe verlangen.
Was ja wiederum für ein Kappen der Weide sprechen könnte.

Ersteres fürchten wir auch.
Mit dem Nachbarschaftsrecht auch noch auseinandersetzen wäre natürlich sehr sinnvoll  .... ??? :o

Eine wüchsige Kopfweide wäre an dieser Stelle aufwändig und schwer zu händeln und es würde früher oder später wieder zu den gleichen Problemen kommen. Außerdem würde die wieder weiter unten Platz und Licht wegnehmen.  :-\
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Mediterraneus am 18. Januar 2018, 12:17:32
Hat Eure Gemeinde Bereiche für Neupflanzungen aus Befreiungen/Genehmigungen nach Baumschutzsatzung?

Hier werden leider hin und wieder auch letzte, artenreiche Gras- und Staudenraine mit Ersatzgehölzen zugepflastert.

Genau, weil "Baum" einfach von einer Behörde ohne Ahnung verwaltet wird. "Irgendwas mit Stamm, heimisch" wird vorgeschrieben und bürokratisiert. Pseudoumweltfreundlich.

Magerwiesen werden dann mit "Irgendwas mit Stamm, heimisch" zugepflanzt. Oder in den Vorgärten steht überall das gleiche "Irgendwas mit Stamm, heimisch" rum. Da "Irgendwas mit Stamm, heimisch" meist aus ortsüblichen Standardbaumschulen kommt, hat man ruckzuck eine uniforme ökologische Wüste.
Und wo bleiben die Blüten, die Vielfalt der Gartenpflanzen?

Gottseidank haben wir sowas nicht. Ich mag keinen Allerwelts-Spitzahorn im Garten haben, bloß weil es einen Baum braucht, der irgendwo in D heimisch ist. Überall im öffentlichen Grün hats die Dinger massenhaft und jeder Friedhof hat die Plage mit Sämlingen. Und warum soll der dann besser im Garten sein, als z.B. eine nichtheimische Esskastanie? 
Krampf!
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 12:21:35
Die Handhabung der Baumschutzverordnungen ist leider nicht so flexibel, dass der eigentliche Zweck, ein ausgewogener Bestand an Gehölzen in den Gemeinden, erzielt wird. Sie führen in der Regel zu dessen Maximierung. Es fehlt die regelmäßige Prüfung, ob ein planerisch bestimmbarer Zielzustand deutlich überschritten oder, durch zahlreiche Befreiungen, trotz Verordnung unterschritten ist.

Das alles hilft Dir nicht.

An Deiner Stelle würde ich der Gemeinde mitteilen, dass Du den besagten Baum fällen möchtest, um die Entwicklung anderer, (ökologisch?) wertvollerer Bäume auf Deinem Grundstück zu gewährleisten, dass Du gemäß örtlicher Baumschutzsatzung davon ausgehst, dass er als Zuchtform nicht in deren Anwendungsbereich fällt und Du um Mitteilung in angemessener Frist bittest, falls die Gemeinde die Fällung nicht für rechtmäßig hält. Dazu einen beabsichtigten Fälltermin nennen, der das Amt nicht in allzu große Eile treibt.
Wenn Du vor dem Schreiben freundlich anrufst und fragst, ob Du das so machen kannst, sind die Bearbeiter nicht  überrumpelt.

Ergebnis bleibt, je nach örtlicher Grundhaltung, ungewiss. Das kannst Du besser einschätzen.

Ein richtig geplanter Gehölzbestand in der Gemeinde wäre echt ein lohnendes Ziel!

Die Idee mit der Behinderung anderer Gehölze hatte GG auch schon. Leider wird die Hasel, die nie einen > 80 cm-Stamm entwickeln wird, noch weniger Rosen und Clematis da ins Gewicht fallen.
Sonst sind deine Vorschläge gut - nur mit der angemessenen Frist wird es langsam schwierig, es muss ja noch im Februar gefällt werden.
Immerhin habe ich schon mit der Zuständigen telefoniert.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: bristlecone am 18. Januar 2018, 12:30:20
Was das Nachbarschaftsrecht in Sachsen-Anhalt angeht: hier

Nach erstem Lesen scheints so zu sein, dass der Nachbar keine Ansprüche mehr hat, da der Baum schon über 10 Jahre steht.

Aber: Bei einer Neupflanzung beginnen die Fristen von Neuem!
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 12:32:10
Medi, schon die 1. Anlage zeigt, dass da kaum Sachverstand vorhanden ist.
Andererseits könnte man das theoretisch auch ausnützen, s.u.: mit S. fragilis 'bullata', z.B.  ;)

Hat Eure Gemeinde Bereiche für Neupflanzungen aus Befreiungen/Genehmigungen nach Baumschutzsatzung?

Hier werden leider hin und wieder auch letzte, artenreiche Gras- und Staudenraine mit Ersatzgehölzen zugepflastert.

Hier ist gerade die Verbindungsstraße umgebaut worden - die blütenreichen Krautsäume sind also eh erst mal Vergangenheit. Und Platz wäre da auch für neue Bäume.

"Besteht im eigenen Grundstück nicht die Möglichkeit der Neuanpflanzung, erfolgt die Neuanpflanzung auf Gemeindegrundstücken. Die Kosten hat der Ersatzpflichtige zu tragen."

Dieser Satz lässt allerdings hohe Kosten bei geringem eigenen Gestaltungsspielraum befürchten.
(Ich hätte da noch Stecklinge der finnischen Schirm/Kugelweide (Salix fragilis 'bullata'), die einen geeigneten Standort noch schöner machen könnten.)   
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: bristlecone am 18. Januar 2018, 12:36:05
Bei Neupflanzungen verlangen die Gemeinden zumeist Hochstämme.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 12:42:54
Was das Nachbarschaftsrecht in Sachsen-Anhalt angeht: hier

Nach erstem Lesen scheints so zu sein, dass der Nachbar keine Ansprüche mehr hat, da def Baum schon über 10 Jahre steht.

Aber: Bei einer Neupflanzung beginnen die Fristen von Neuem!

Danke Bristle! Erfolgreich gejammert.  :D ;)

So etwas hatte ich auch schon mal gelesen. Wenn ich den Baum erhalten wollte, hätte der Nachbar wahrscheinlich keine Chance. Aber uns wird es da ohnehin auch eher zu eng und schattig und außerdem wollen wir die gute Nachbarschaft erhalten.
Günstig iat auch, dass diese Weide über die Zufahrt des Nachbarn zu erreichen ist, für eine Hegebühne.

Dumm ist nur, dass wir noch so eine Weide haben, am SO-Rand des Gartens. Die ist zweistämmig, mit 74 und 61 cm Umfang.
Jetzt drängt GG, die auch gleich zu beseitigen, bevor sie unter den Schutz fällt. Zumindest den dickeren Stamm (den dünneren brauche ich für meine Hängematte.  :P)
In diese Ecke des Gartens kommt man aber von keiner Seite mit Hebebühne.  8)
(Lesen hier eigentlich auch Junggärtner mit, die nicht alle Fehler selber machen wollen?)
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 12:46:32
Bei Neupflanzungen verlangen die Gemeinden zumeist Hochstämme.

Klar. Würde ich auch.
Aber ich weiß auch was die kosten. Und ahne den Pflegeaufwand, langer Stamm, kleine Wurzel.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: bristlecone am 18. Januar 2018, 12:52:00
Wenn die Weide wirklich weg soll, würde ich eine Ersatzpflanzung auf dem eigenen Grundstück vornehmen.

Es gibt zwei Möglichkeiten (die sich nicht strikt gegenseitig ausschließen):

Du pflanzt einen Baum, der leider nicht anwächst. Kräht meist kein Hahn danach. Ist aber irgendwie blöd, würde mir widerstreben.

Du pflanzt ein Gehölz, dass sehr schmal bleibt, also z.B. einen Säulenamberbaum (Liquidambar styraciflua 'Slender Silhouette') oder eine männliche säulenförmige Ginkgosorte ('Tremonia' oder 'Princeton Sentry' oder ' Fastigiata Blagon'). Oder sogar zwei, z.B. rechts und links vom Eingang.

Wenn sich nach einigen Jahren herausstellt, dass sie dir doch nicht gefallen, sind sie leider eingegangen.


Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Staudo am 18. Januar 2018, 12:56:38
Eine wüchsige Kopfweide wäre an dieser Stelle aufwändig und schwer zu händeln und es würde früher oder später wieder zu den gleichen Problemen kommen.

Dann fragst Du telefonisch an, ob etwas gegen die Kappung der Weide mit dem Ziel der Schaffung einer Kopfweide spricht. Der Baum wird anschließend sehr üppig austreiben. Das fotografierst Du und schneidest die Triebe Anfang September radikal ab. Es würde mich sehr wundern, wenn der Baum im kommenden Jahr wieder austreibt. Manchmal muss man halt kreativ sein.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: hymenocallis am 18. Januar 2018, 13:07:04
Leider darf man aber auch Teile von geschützten Bäumen nicht beseitigen oder sie beschädigen.
Ist hier auch so - Eingriffe in die Krone sind ausdrücklich untersagt. Wächst so ein Baum in die Licht-/Strom-/Telefonleitungen, darf ausschließlich der von der Gemeinde eigens dazu abgestellte Service partielle Rückschnitte der Krone vornehmen.

Dazu kommt, dass wir beim Fällen, auch beim Kappen Hilfe brauchen. Der Baumservice aus dem Nachbardorf hat ein günstiges Angebot gemacht, aber eben auch auf die BSV, dass ein Antrag gestellt werden muss, hingewiesen. Die fällen nur mit Genehmignung.  :-\
Hier darf man nicht mal selbst fällen - wg. Gefährdung öffentlichen Gutes (Leitungen) oder Dritter (Nachbarn).

" 'heimische Bäume', die noch zu klein sind, um unter die Baumschutzverordnung zu fallen, als Ersatz akzeptiert worden sind - ausnahmsweise - "
das klingt gut, aber ich fürchte, so kulant sind sie hier nicht. Hier muss man etwas vorher schon als Ökokonto einrichten, wenn es später als Ausgleich genutzt werden soll.
Das war eine seltene Ausnahme - meine Mutter ist über 80 und nach dem Tod des Vaters dort alleine und selbst auf Hilfe angewiesen - sie hätte jüngere Gehölze entfernen lassen müssen, um Platz für eine Neupflanzung zu schaffen.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: hymenocallis am 18. Januar 2018, 13:10:38
Wenn die Weide wirklich weg soll, würde ich eine Ersatzpflanzung auf dem eigenen Grundstück vornehmen.

Es gibt zwei Möglichkeiten (die sich nicht strikt gegenseitig ausschließen):

Du pflanzt einen Baum, der leider nicht anwächst. Kräht meist kein Hahn danach. Ist aber irgendwie blöd, würde mir widerstreben.

Du pflanzt ein Gehölz, dass sehr schmal bleibt, also z.B. einen Säulenamberbaum (Liquidambar styraciflua 'Slender Silhouette') oder eine männliche säulenförmige Ginkgosorte ('Tremonia' oder 'Princeton Sentry' oder ' Fastigiata Blagon'). Oder sogar zwei, z.B. rechts und links vom Eingang.

Wenn sich nach einigen Jahren herausstellt, dass sie dir doch nicht gefallen, sind sie leider eingegangen.

Beides wäre hier nicht möglich. Es kräht ein Hahn danach, weil auch die Ersatzpflanzungen kontrolliert werden - ein exotischer Säulenbaum als Ersatz würde niemals akzeptiert (die Art/Sorte muß genehmigt werden bzw. darf nur aus seiner aufliegenden Liste gewählt werden).
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: bristlecone am 18. Januar 2018, 13:15:14
Soweit ist hier zum Glück noch nicht.
Dafür hat BW im Nachbarschaftsrecht Grenzabstände für Großbäume, die mich auf die Palme bringen könnten.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: hymenocallis am 18. Januar 2018, 13:26:25
Ich finde es allerdings befremdlich, wenn man hier im Forum bei Fragen nach geeigneten Gehölzen (Endgröße) hingestellt wird, als wäre man irgendwie seltsam - nach dem Motto: 'hinter mir die Sintflut, meine Erben sollen sich damit herumschlagen' oder 'wenn der Baum zu groß wird, holt man halt die Motorsäge'. Auch in Gemeinden, in denen es jetzt NOCH KEINE Baumschutzverordnung gibt, ist zukunftsorientierte Gehölzpflanzung sinnvoll - der nächste Bürgermeister/Gemeinderat kann ja eine beschließen.

Grenzabstände sind ein anderes Thema - bei den geringen Parzellengrößen hier wäre die Pflanzung von Bäumen völlig unmöglich. So pflanzt man sie so, daß der Mähdrescher am Feld nebenan drunter durch kann, ohne was abzureißen und versucht, sich mit den Nachbarn zu einigen, wer wo Schatten braucht (nicht immer erfolgreich). 
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Quendula am 18. Januar 2018, 13:37:34
uli, schlag bei Deinem Fällantrag der Gemeinde gleich Ersatzpflanzungen mit vor, die Dir genehm wären. Als wir unsere ausgewachsene Lärche im Garten fällen ließen, brauchten wir nicht mal Ersatz zu pflanzen  :P (dabei hatte ich mir schon was ausgesucht  :-\). Es hieß nur, dass wir die beiden größeren Haselsträucher, die eh schon lange da waren, erhalten müssen. Auch gut, da diskutiere ich nicht weiter. Hätte sowieso keinen Platz für einen weiteren Baum gehabt.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 13:56:43
Also ich fürchte, hier wird nach zwei Jahren kontrolliert, ob der Baum angewachsen ist.  :-\

Und einen Baum, womöglich auch noch einen teuren, eingehen zu lassen widerstrebt mir ganz entschieden.

Quendula und Bristle, auch in unserem Garten hätte nicht mal ein schmaler Baum noch wirklich Platz - wenn ich nicht auf Gemüsegarten oder Wäschspinne und die letzten sonnigen Staudenbeetränder verzichten möchte.

Es wäre günstig, wenn Haselsträucher als Ersatz gelten können, die Weide bedrängt tatsächlich ihre Nachbarhasel heftig.  8)

Ich frage jetzt erst mal an, ob die Lockenweide überhaupt unter die BSS fällt und eine Genehmigung notwendig ist.
Unter Hervorhebung unserer Verdienste um gehölzreiche, ökologisch wertvolle, naturnahe Gartengestaltung.

Falls eine Ersatzpflanzung notwendig werden sollte, werde ich versuchen diese sinnvoll zu gestalten.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 14:00:49
.... Auch in Gemeinden, in denen es jetzt NOCH KEINE Baumschutzverordnung gibt, ist zukunftsorientierte Gehölzpflanzung sinnvoll - der nächste Bürgermeister/Gemeinderat kann ja eine beschließen.
...

Eigentlich gab es Vorgaben, was für Gehölze in den Gärten gepflanzt werden sollten.

Kaum jemand hat sich daran gehalten.

Wenn ich sehe, welchen Ärger man mit vielen, großen Bäumen im Garten bekommen kann, dann ist das echt zukunftssorientiert: Kein Baum, kein Ärger. 
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Quendula am 18. Januar 2018, 14:03:56

Unter Hervorhebung unserer Verdienste um gehölzreiche, ökologisch wertvolle, naturnahe Gartengestaltung.

 :D

Und bitte betone auch euren guten Willen, eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. (Unsere Nachbarn haben einen wilden Kiefernsämling, den sie dann einfach wachsen ließen, als Ersatz genehmigt bekommen... Ist jetzt sieben oder acht Jahre her. Mal sehen, wie lange der noch stehenbleibt. Diese Nachbarn mögen Bäume nicht besonders  :-X ... und auch alles andere Grünzeug  ::))
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 14:11:20
Gute Idee, meinen guten Willen werde ich jedenfalls betonen. Habe ich ja auch wirklich.

"eine Neuanpflanzung einer empfohlenen Art mit mindestens 12 cm Umfang in 1 Meter Höhe (Baumschulware) zu pflanzen." !!!  :P

Echt, ein Kiefernsämling, bei euch? Aber stimmt, bei eurem Sandboden müssen sie wohl Kiefern akzeptieren. Hier sind keine Nadelbäume in der Liste.

Staudo, deine Vorschläge werde ich jedenfalls im Hinterkopf behalten.
   
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Melisende am 18. Januar 2018, 14:12:04
Aufgrund dieser interessanten Diskussion habe ich mir jetzt die "Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Regensburg (Baumschutzverordnung)" angesehen. Die liest sich sehr vernünftig.

Auszug:

Geschützt sind alle Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 100 cm in 100 cm Höhe über dem Erdboden haben. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe des Umfanges der beiden stärksten Stämme in 100 cm Höhe über dem Erdboden mehr als 80 cm beträgt.

Geschützt sind auch alle Ersatzpflanzungen nach § 7 dieser Verordnung, unabhängig von ihrem Stammumfang.

Nicht geschützt sind Obstbäume mit Ausnahme der Walnußbäume.


Von den Verboten dieser Verordnung sind ausgenommen:

1. Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen,

2. Bäume in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen,

3. die fachgerechte Kronenpflege, die den Bestand der Bäume erhält,

4. notwendige Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr und zur Verkehrssicherung,

5. Grundstücke mit einer Grundstücksfläche von weniger als 350 m².
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: lerchenzorn am 18. Januar 2018, 14:48:43
. .. Ich frage jetzt erst mal an, ob die Lockenweide überhaupt unter die BSS fällt und eine Genehmigung notwendig ist. ...

Das meinte ich. Und würde es, blauäugig, einfach voraussetzen, wenn Du es der Gemeindeverwaltung nahe legst.  ;)
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: philippus am 18. Januar 2018, 15:36:34
Hier in Wien wird im Einzelfall entschieden, in welchem Umfang und wie eine Ersatzpflanzung vorzunehmen ist. Im Wiener Baumschutzgesetz steht, dass

pro angefangenen 15 cm Stammumfang des zu entfernenden Baumes, gemessen in 1 m Höhe vom Beginn der Wurzelverzweigung, ein Ersatzbaum mittlerer Baumschulenqualität (8 bis 15 cm Stammumfang) zu pflanzen
und die Pflanzung
in erster Linie auf derselben Grundfläche, wenn dies nicht möglich ist, in einem Umkreis von höchstens 300 m vom Standort des zu entfernenden Baumes auf eigenem oder fremdem Grunde vorzunehmen ist.

Das ist in der Praxis natürlich nicht immer möglich. Die Behörde kann auch den genauen Platz und die zu pflanzende Art bestimmen, wobei aber einiges vom zuständigen Beamten oder Sachbearbeiter abhängen dürfte. In meinem Fall war es kein Problem eine Blaufichte durch Pinus pinea und eine Scheinzypresse durch Cupressus sempervirens zu ersetzen.
Das Abtragen einer österreichischen Schwarzföhre (Pinus nigra austriaca) wurde ohne Ersatzpflanzung bewilligt (obwohl diese Art im Wiener Becken als heimisch und "wertvoll" gilt), weil der Baum durch seinen Wuchs bei starken Stürmen eine Gefahr darstellte. Zumindest in meiner Umgebung ist man also recht flexibel und entegegenkommend.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Quendula am 18. Januar 2018, 15:42:24
Stammumfang von mehr als 100 cm in 100 cm Höhe über dem Erdboden haben.

Bei uns 40 cm Stammumfang  ::). Eibe, Rotdorn, Stechpalme und Edeleberesche bereits ab 20 cm.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Querkopf am 18. Januar 2018, 17:33:37
Unter Hervorhebung unserer Verdienste um gehölzreiche, ökologisch wertvolle, naturnahe Gartengestaltung. 
  :D
Und bitte betone auch euren guten Willen, eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. ...
Wenn in eurem Grün- bzw. Umweltamt auch nur viertelwegs vernünftige Leute sitzen, kann das prima funktionieren.

Bei uns (Saarbrücken) wird's recht streng gehandhabt mit der Baumschutzsatzung. Aber der Zuständige ist Fachmann, heißt: Er guckt genau hin und sieht auch, wo es ein Zuviel an Bäumen gibt. Oder ungeeignete Arten (hier war's vor ein paar Jahrzehnten mal sehr modisch, große Nadelbäume in kleine Vorgärten zu setzen, Atlaszedern zum Beispiel, die heute Riesenstress verursachen). Oder wo zu große/ hohe/ finstere Bäume Nachbarschaftsärger verursachen, ohne dass der ökologische Nutzen das aufwiegen könnte.
Ich habe dreimal Fällgenehmigungen beantragt. Und sie jeweils binnen weniger Tage bekommen, ohne Ortsbesichtigung; ich hatte aber jedesmal gründliche Fotodokumentation und ebenso gründliche Argumentation mitgeliefert.
Vorangegangen sind jeweils Telefonate. Beim ersten Mal, das vergesse ich nie, klickte der Zuständige sich pronto Luftaufnahmen auf den Bildschirm und sagte freundlich: "Sie haben da ja eine ganze Menge Bäume im Garten..."  :) Damit - und im folgenden Gespräch eh - war der gute Wille schon mal geklärt :D.
Zweimal bekam ich die Auflage, Ersatz zu pflanzen. Aber in beiden Fällen war schon vorab besprochen, dass ich das sowieso vorhatte. (Und in beiden Fällen war die offizielle Auflage sinnvoll für mich, um notfalls nachbarliche Kritik an der Neupflanzung abwehren zu können ;).)

Ulli, ich würd's an deiner Stelle auch mit Gespräch versuchen. Und vor allem mit der Frage, ob eure Weide überhaupt unter den Satzungs-Schutz fällt. Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich an deiner Stelle erstmal davon ausgehen, dass die Weide nicht geschützt ist.
Dass der Satzungstext von einiger Ahnungslosigkeit zeugt, muss nicht bedeuten, dass die aktuell Zuständigen ahnungslos sind. Satzungen werden ja nicht von Fachleuten, sondern von Räten beschlossen. Und da ist's durchaus denkbar, dass die zum Beschluss-Zeitpunkt zwar guten Willen hatten, sich aber nicht auf Sachkompetenz stützen konnten...
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Querkopf am 18. Januar 2018, 17:48:33
... Die Idee mit der Behinderung anderer Gehölze hatte GG auch schon. Leider wird die Hasel, die nie einen > 80 cm-Stamm entwickeln wird, noch weniger Rosen und Clematis da ins Gewicht fallen. ...
Eine Hasel kann übrigens einen > 80cm-Stamm entwickeln. Die unsrige - Eichhörnchenpflanzung, hat vor ca. 20 Jahren bei Null angefangen - ist "baumig" gezogen, weil sie in Buschform den einzigen Zugangsweg zum Garten versperren würde. Gerade eben habe ich die beiden Stämme gemessen: Nr. 1 hat gut 60 cm Umfang, Nr. 2 ist bei 79,5 cm angelangt.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Sandkeks am 18. Januar 2018, 19:30:56
Die Baumschutzsatzungen unterscheiden sich ja mitunter erheblich. Hier sind z. B. auch Weiden von dem Baumschutz ausgenommen (auf bewohnten Grundstücken).
Es gibt eine recht kurze Liste möglicher Baumarten für Ersatzpflanzungen. Sträucher werden gar nicht akzeptiert. Bei Ersatzpflanzungen auf dem eigenen Grundstück wird auch mal ein Auge zugedrückt, wenn der Stammumfang erst bei 10 cm liegt. Wenn man keinen (oder nicht genügend) Baum (Bäume) auf dem eigenen Grund pflanzen möchte, kann man auch eine Ausgleichszahlung vornehmen. Das Geld wird dann zur Pflege bereits vorhandener Bäume genutzt.  :)
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 20:15:22
Naja, hier sind immerhin Koniferen ausgenommen und Neophyten und sogar Pappeln ... aber Weiden eben nicht.
Und es gäbe hier schon noch Platz für neue Bäume.

Und bei euch zählen schon so dünne Bäumchen, Quendula!
Ich habe in Gedanken schon alle unsere anderen durchgechekct, bis Vogelbeere und Feldahorn so dick werden, dauert es noch sehr lange und die Obstbäume sind ja nich geschützt.

Querkopf, stimmt, Fotos hätte ich noch anheften können. Aber der Blick in Ggl-Maps zeigt auch schön das grüne Gedränge in unserem Garten.  ::)

Ach ja, unsere Hasel werden wir demnächst etwas ausdünnen, die dicken Triebe kommen raus.  8)
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 20:22:41
. .. Ich frage jetzt erst mal an, ob die Lockenweide überhaupt unter die BSS fällt und eine Genehmigung notwendig ist. ...

Das meinte ich. Und würde es, blauäugig, einfach voraussetzen, wenn Du es der Gemeindeverwaltung nahe legst.  ;)

So etwa?
" .... wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass es für die Fällung unserer Lockenweide
(Salix erythroflexuosa) möglicherweise einer Genehmigung bedarf.

Gemäß der 1. Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung gehe ich davon aus, dass die Weide als Zuchtform nicht in deren Anwendungsbereich fällt. Es handelt sich um einen Steckling aus einem Osterstraußzweig, dessen Stamm in nur 13 Jahren einen Umfang von 84 cm in 1 m Höhe erreicht hat. ... "
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: bristlecone am 18. Januar 2018, 20:34:31
Du kannst es probieren, aber der Verweid auf dir Zuchtformen dürfte nicht helfen. Der bezieht sich auf die Nadelbäume.

Vielleicht kommt ein Jurist sogar zu dem Schluss, dass eine derart verquaste Formulierung dazu führt, dass die Satzung nichtig ist.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Starking007 am 18. Januar 2018, 20:51:54
Salix erythroflexuosa
ist laut gängigen Gehölzkatalogen ein Strauch, Großstrauch.
Auch versteht der Durchschnittsbürger unter einem Baum etwas anderes.
Ich auch.
Soweit ich überflogen habe, sind in dieser BSS nur Bäume geschützt.
Fertig.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Starking007 am 18. Januar 2018, 20:53:20
"  Vielleicht kommt ein Jurist sogar zu dem Schluss, dass eine derart verquaste Formulierung dazu führt, dass die Satzung nichtig ist...."

Nein.
Das sind oft viele Fehler drin, doch ist hier die Absicht eindeutig!
Das reicht im Streitfall.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: uliginosa am 18. Januar 2018, 21:00:12
Großstrauch, Betonung auf groß. Mit einem Stamm, der sich gabelt.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Melisende am 18. Januar 2018, 21:13:35
Großstrauch, Betonung auf groß. Mit einem Stamm, der sich gabelt.
Aber hübsch ist er/sie schon.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: lerchenzorn am 18. Januar 2018, 21:41:09
Es wird darauf ankommen, wie bewusst und flexibel das gehandhabt wird. Ein Umgang, wie ihn Querkopf aus Saarbrücken beschreibt, finde ich begrüßenswert, setzt aber ein sach- und selbstbewusstes Amt voraus. Das ist, unabhängig von der Ebene und Größe der Verwaltung, nicht immer gegeben.

Ansonsten führen die Ersatzpflanzungen zu einer fortwährenden Verdichtung des Baumbestandes, den eigentlich nur wahre Gehölz-Enthusiasten gut finden können.

Frage einfach, ob die Weide, weil sie eine "Zuchtform" ist, von der Satzung ausgenommen ist. Wenn dann gleich der Verweis auf die Nadelbäume kommt, für die das nur gelte, weißt Du, das Du an der Stelle nicht weiter kommst. Dann hilft nur Offenheit.
(Wobei ich mich frage, warum Sorten nur von Nadelbäumen extra ausgenommen werden müssen, wenn Nadelbäume schon insgesamt ausgenommen sind. Das ist alles nicht schlüssig.)

Versuche, zu überzeugen, dass Ihr das Grundstück nicht kahlschlagen, sondern ein Maß der Begrünung halten möchtet, das nicht unter dem ortsüblichen liegt.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: lerchenzorn am 18. Januar 2018, 21:57:23
Stammumfang von mehr als 100 cm in 100 cm Höhe über dem Erdboden haben.

Bei uns 40 cm Stammumfang  ::). Eibe, Rotdorn, Stechpalme und Edeleberesche bereits ab 20 cm.

Das ist das grünbewegte Kleinmachnow. 10 km weiter, in Ludwigsfelde, ist die Welt eine andere. Mit Freigabe im brandenburgischen Landesrecht hat die Stadt ihre Baumschutzsatzung postwendend abgeschafft. Jetzt gilt die Kreisverordnung, die die ausgelaufene Landesregelung der 2000er Jahre übernimmt, wonach auf innerörtlichen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken fast jeder Baumschutz aufgehoben ist:
" ... keine Anwendung auf ... Bäume auf Grundstücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile mit vorhandener Bebauung bis max. zwei Wohneinheiten (Dauerwohn- oder Freizeitwohneinheiten) mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Rosskastanien und Rotbuchen, die in 1,30 m Höhe über dem Erdboden gemessen, einen Stammumfang von mehr als 190 cm ... aufweisen ... "

Beneidenswert oder bedenklich?
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Melisende am 18. Januar 2018, 22:00:36
Wenn ich mir Eure Satzungen so ansehe, dann habe ich das Gefühl, dass sich die meisten Gemeinderäte (nicht nur) eine Scheibe von der Regensburger Satzung abschneiden sollten.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Querkopf am 19. Januar 2018, 00:29:21
@lerchenzorn: Wenn auf Privatgrundstücken nur noch Ur-Ur-Uraltbäume geschützt werden, finde ich das eher bedenklich.

Die Saarbrücker Satzung - die ich persönlich sehr gut finde - regelt mehr oder minder das Übliche: Schutz für Bäume - alle, auch Koniferen - mit Stammumfang ab 80 cm in 1m Höhe, ab 50 cm für Langsamwachser wie z. B. Eibe, Ilex, Eberesche, Maulbeere; kein Schutz für Obst, außer Walnuss und Esskastanie; Verbot von Eingriffen in die Baumgestalt, außer fachgerechte Baumpflege und Verkehrssicherung; und, sehr detailliert: Verbot von Störungen im Wurzelbereich.
Ausnahmsweise fällen darf man u. a., wenn
"... 3.  von dem Baum Gefahren für Personen und Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand zu beheben sind, 
4.  der Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist,  ....
6.  der Baum die Einwirkung von Licht auf Fenster unzumutbar beeinträchtigt."
Bei Fällgenehmigungen müssen die Amts-Leute natürlich auf die Satzungs-Formulierungen Bezug nehmen. Ist also hilfreich, wenn man die eigene Argumentation ein bisschen in die passende Richtung lenkt ;).
Bei meinen drei Fällen ging's so:
Nr. 1: Eberesche mit Pilzbefall (wahrscheinlich Nectria), bereits Starkäste abgestorben --> krank, keine Erhaltungschance; keine Ersatzpflanzung
Nr. 2: drei Scheinzypressen im Vorgarten, viel zu groß, viel zu nah am eigenen und am Nachbarhaus, direkt vor Fenstern --> Gefahr von Bauschäden plus Lichtklau; Großstrauch/ Kleinbaum als Ersatzpflanzung,
Nr. 3: schief gewachsene Omorikafichte --> Verkehrssicherheits-Gefahr wg. mangelnder Standsicherheit; Hochstamm (mit Größenvorgabe) als Ersatzpflanzung.

Ulli, hast du Argumentationsmöglichkeiten, bei denen die Zuständigen relativ leicht mit einer offiziellen Schutz-Ausnahme einhaken können? Was mir speziell zu Weiden noch einfällt: Die schieben ihre Wurzeln doch gerne ins Feuchte - wo verlaufen eure Wasserleitungen und eure Kanäle?? Und: Weiden sind Pflaster-Lüpfer. Da könnte vielleicht das Sachbeschädigungs-Argument greifen, das bestimmt auch in eurer Satzung steht. 

...Ein Umgang, wie ihn Querkopf aus Saarbrücken beschreibt, finde ich begrüßenswert, setzt aber ein sach- und selbstbewusstes Amt voraus. ...
"Sach- und selbstbewusst" stimmt. Gleich nachdem ich meine Anträge rausgeschickt hatte, habe ich am Telefon mit dem Zuständigen drüber gesprochen. Auch über die Ersatzpflanzungen; ich habe drum gebeten, da keine Art- oder "Heimisch"-Vorgabe zu bekommen. Nein, die werde es nicht geben, lautete die Antwort; auch wenn "heimisch" grundsätzlich zu begrüßen sei, habe in Gärten der ästhetische Aspekt Vorrang. Und dann haben wir diskutiert, was als Großstrauch/ Kleinbaum für den Vorgarten in Frage käme - vielleicht Cornus florida? (Es ist dann eine Stewartia geworden, und beim nächsten Gespräch bekam ich ein Kompliment für diese Wahl :).) 

Derselbe Zuständige hat anderswo übrigens ebenso souverän entschieden. Mal für eine Fällung, gegen die dann Nachbarn öffentlichkeitswirksam Sturm liefen. Mal gegen eine Fällung, die die Eigentümer dann gerichtlich durchsetzen wollten. Hier wie dort hatten die Amts-Entscheidungen Bestand. Aber das ist hier OT...

Auch etwas OT, passt aber grad ;):
...Ansonsten führen die Ersatzpflanzungen zu einer fortwährenden Verdichtung des Baumbestandes, den eigentlich nur wahre Gehölz-Enthusiasten gut finden können. ...
So ist es. Haben die Saarbrücker anscheinend kapiert. Sie haben jedenfalls in die im September 2017 neu gefasste Satzung einen Passus reingeschrieben, nach dem man sich, wenn eine Ersatzpflanzung "nicht möglich" ist, von der Nachpflanz-Pflicht quasi freikaufen kann. Ist nicht billig, kostet 1000 Euro - aber die fließen dann, streng zweckbestimmt, in die Neupflanzung/ Pflege von Stadtbäumen.

Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Amur am 19. Januar 2018, 06:45:02
....
Ansonsten führen die Ersatzpflanzungen zu einer fortwährenden Verdichtung des Baumbestandes, den eigentlich nur wahre Gehölz-Enthusiasten gut finden können.

...


So ist es. Ich halte gar nix von diesen "Baumschutz"satzungen. Das sind letztendlich Verhinderungssatzungen besonders wenn die schon bei Durchmessern kaum über größeren Baumschulpflanzen beginnen.
Wohin soll denn diese 3 für 1 Mentalität führen? Totale Bewaldung langfristig?
Und diese dünnen Durchmesser sind doch eh noch nirgends erfasst, die verschwinden bei nächster Gelegenheit.



Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: hymenocallis am 19. Januar 2018, 07:05:26
Wohin soll denn diese 3 für 1 Mentalität führen? Totale Bewaldung langfristig?
Hier ersetzen sie wohl die vielen Bäume, die die Stadtgemeinde selbst fällen läßt, damit noch dichter verbaut werden kann. Unser Bürgermeister hat vor kurzem die zulässige Bebauungsdichte verdoppelt - das führt dazu, daß rund um die Häuser ohnehin nur noch ein schmaler Grünstreifen zum Nachbarn übrig bleibt und der soll dann eben bewaldet sein.  ::)

Und diese dünnen Durchmesser sind doch eh noch nirgends erfasst, die verschwinden bei nächster Gelegenheit.
Hier nicht - hier werden sie erfaßt und kontrolliert (wenn sie eingehen, müssen sie ersetzt werden) - natürlich nur auf Privatgrundstücken  ;)
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: andreasNB am 19. Januar 2018, 07:29:00
Zitat
Hier nicht - hier werden sie erfaßt und kontrolliert (wenn sie eingehen, müssen sie ersetzt werden) - natürlich nur auf Privatgrundstücken  ;)
Und wie lange gilt bei euch die Nachpflanzpflicht ?
Viel länger als ein paar Jahre (in Deutschland üblicherweise 2) bestimmt nicht. Oder?

@uliginosa,
Lerchenzorn hat es ja zu Anfang sehr gut beschrieben. Bin gespannt wie die Behörde reagieren wird.
Ist das gezeigte Photo aktuell ?
Ganz ehrlich, ich hätte den "Strauch" schon längst umgelegt und die Stammstücke zügig kleingemacht. Sollten Fragen aufkommen, hatte sie halt einen Stammumfang von 79cm  ;) Denn wie Du schon schreibst, es geht um eine schnell wachsende Weide...

Die Regelung von Ludwigsfelde geht vielleicht etwas zu weit in die andere Richtung.
Persönlich hätte ich den größeren Stammumfang für alle Baumarten festgelegt und noch eine Regelung für Schnell- und Langsamwachser getroffen.
Die Intentionen, welche für den Erlaß von Baumschutzsatzungen sprechen, kann ich zwar verstehen, aber die Regelungen sind oft einfach zu unausgegoren und führen früher oder später auch dazu das keine Bäume mehr gepflanzt werden oder Bäume "rechtzeitig" gefällt werden oder man "kreative" Lösungen findet. Ich sag nur Glyphosat in kleinen Bohrlöchern  :-X
Und warum sind alte (Hochstamm)Obstbäume ausgenommen ? Wenn es doch um:
Zitat
1. zur Sicherung
a) eines ausgewogenen Naturhaushalts,
b) der nachhaltigen Nutzung der Naturgüter,
c) der Naherholung
d) von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt,
2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
3. aus landeskundlichen oder kulturellen Gründen,
4. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen,
5. zum Schutze von natürlichen Lebensgemeinschaften unter Schutz zu stellen.
(Baumschutzsatzung Petersberg) geht ?  ::)
Werden da Satzungen etwa nach Schema F geschrieben und Arbeitsbeschaffung fürs Amt geschaffen ?
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: hymenocallis am 19. Januar 2018, 07:37:57
Zitat
Hier nicht - hier werden sie erfaßt und kontrolliert (wenn sie eingehen, müssen sie ersetzt werden) - natürlich nur auf Privatgrundstücken  ;)
Und wie lange gilt bei euch die Nachpflanzpflicht ?
Viel länger als ein paar Jahre (in Deutschland üblicherweise 2) bestimmt nicht. Oder?
Jede Ersatzpflanzung wird im Katasterplan verzeichnet und bei den Kontrollen (alle paar Jahre - geschätzt 3-5) mitkontrolliert. Wenn plötzlich ein Baum verschwunden ist, muß man wieder nachpflanzen - un dann kann man darauf wetten, daß häufiger nachgesehen wird.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: bristlecone am 19. Januar 2018, 08:25:46
Die Diskussion und die hier gebrachten Beispiele von Baumschutzsatzungen bestätigen für mich, dass solche Satzungen ein zweischneidiges Schwert sind.

Nur im besten Fall, wie ihn hier Querkopf für Saarbrücken beschreibt, kann so eine Satzung sinnvoll umgesetzt werden. Das erfordert eine gut formulierte Satzung und kompetente und durchsetzungsfähige Mitarbeiter in der Behörde, die natürlich auch den erforderlichen Rückhalt in der Verwaltung insgesamt haben müssen.

In allen anderen Fällen sind solche Satzungen mehr Grund für häufige Ärgernisse als Baumschutz und eher gut gemeint als gut gemacht. Dann lieber keine.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Mediterraneus am 19. Januar 2018, 12:03:01
Genau, dann lieber keine.

Ich schüttel nur noch den Kopf, in welcher Weise "Natur" andernorts bürokratisiert wird  ???

(und wie diskriminierend z.B. das alte Kulturgut "Hochstamm-Obstbaum" in solchen Möchtegern Umweltschutzsatzungen rausgenommen wird  ??? )

Vielen sollte man einfach mal die Definition "GARTEN" nahebringen. Das ist mehr als "Baum, heimisch"  :'(
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Sandkeks am 19. Januar 2018, 12:37:07
Ich vermute mal, dass die Obstbäume nicht in der Baumschutzsatzung sind, damit man an ihnen ungetrost herumsäbeln kann. Ich bin froh, dass Obstbäume nicht auch noch bürokratisch überwacht werden. Leider werden sie daher aber auch nicht als Ersatzpflanzungen anerkannt.  ;)

Ersatzpflanzungen sind hier generell geschützt und müssen, wenn ich mich recht erinner, in den ersten 5 Jahren auch nachgepflanzt werden, falls sie nicht anwachsen.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: lerchenzorn am 19. Januar 2018, 12:57:39
Obstbäume: wie Sandbiene schreibt;  sie sind gerade deshalb ausgenommen, damit der Obstbau nicht in diesen Verwaltungsbereich "hineinrutscht".

Auch sonst ist die Bürokratisierung hier eher auf dem Rückzug. Ich finde es richtig, dass Baumschutz auf kommunaler Ebene, ohne wesentliche Vorgaben höherer Verwaltungsebenen geregelt wird.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: bristlecone am 19. Januar 2018, 13:05:56
Hier dürfen zukünftig statt bislang 80 % nunmehr 90 % einer Grundstücksfläche innerorts durch Wohnbebauung zugebaut werden. Dabei werden hier im Ort dreigeschossige Wohneinheiten plus Satteldach genehmigt.

Zugleich wird von den Investoren strikt darauf bestanden, dass die Höhe der Gehölze auf den angrenzenden Nachbargrundstücken dem entspricht, was das Nachbarschaftsrecht BW vorschreibt, und ein Rückschnitt auf die zulässige Höhe eingefordert und durchgesetzt.

Das Ergebnis: Zunehmend Grundstücke ohne nennenswerte Gehölzbepflanzung. Auf den einen fehlt der Platz, da sie zugebaut werden, auf den anderen, weil bei den Grenzabständen nur noch bestenfalls mittelhohe Sträucher passen. Mit anderen Worten: noch mehr Rasen pur oder - schlimmer -
 Schottergärten.

Eine Baumschutzsatzung würde daran nicht das Geringste ändern.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Henki am 19. Januar 2018, 13:19:19
Beneidenswert oder bedenklich?

Sowohl als auch. Hier ist die Regelung nahezu identisch und ich begrüße das sehr. Vorher war es tatsächlich so, dass kaum noch jemand größer werdende Bäume pflanzte  - "Im Ernstfall darf ich den ja wahrscheinlich nicht mehr fällen.". Mit der Gewissheit, auch wieder regulierend eingreifen zu dürfen, ist mancher da nun bedeutend entscheidungsfreudiger - ich schließe mich da ein.

Was ich hier im dörflichen Raum mit großen Grundstücken dann aber in der Wirkung etwas verquer finde, ist der Bezug zum Hausgrundstück. Ich brauchte für eine marode Birke am oberen Grundstücksende eine Fällgenehmigung, da dieser Teil des Gartens nicht mehr zum unmittelbaren Hausgrundstück zählt. Auf dem Weg zum Baum lief ich mit der Mitarbeiterin der UNB unter dem Walnussbaum mit 20 m Kronendurchmesser durch. Beiläufiger Kommentar: "Den dürften Sie genehmigungsfrei fällen."...

Was Ausgleichspflanzungen angeht, ist man hier zum Glück durchaus mit kompetentem Augenmaß unterwegs und übt den Ermessensspielraum aus. Neu gepflanzte Bäume wurden mit entsprechender Auflage zum Erhalt anerkannt. Sogar die noch neu gepflanzte Hecke wäre anerkannt worden.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Melisende am 19. Januar 2018, 14:38:37
Bei uns sind Walnussbäume geschützt.

Schon seltsam, wie unterschiedlich diese Baumschutzsatzungen geregelt sind.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: bristlecone am 19. Januar 2018, 14:55:35
Ich vermute mal, dass die Obstbäume nicht in der Baumschutzsatzung sind, damit man an ihnen ungetrost herumsäbeln kann. Ich bin froh, dass Obstbäume nicht auch noch bürokratisch überwacht werden.

Ich bin froh, dass Obstgehölze beim Nachbarschaftsrecht in BW anders als andere Laubgehölze eingestuft werden.
Für baumförmige Obstgehölze gelten Mindestgrenzabstände von 4 m, für großkronige Bäume ansonsten 8 m.

Da reicht der Platz hier tatsächlich für einen Speierling.  :)
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Querkopf am 19. Januar 2018, 15:51:24
... Ich bin froh, dass Obstgehölze beim Nachbarschaftsrecht in BW anders als andere Laubgehölze eingestuft werden.
Für baumförmige Obstgehölze gelten Mindestgrenzabstände von 4 m, für großkronige Bäume ansonsten 8 m. ...

Ui, Abstand satt ::). Hier müssen "sehr stark wachsende Bäume" 4 m von der Grenze wegbleiben; als Beispiele sind richtig Große genannt: "Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Pappelarten (Populus), Platane (Platanus acerifolia), Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Stieleiche (Quercus robur), ferner Douglasfichte (Pseudotsuga taxifolia), Fichte (Picea abies), österreichische Schwarzkiefer (Pinus nigra austriaca), Atlaszeder (Cedrus atlantica)". Für Walnussämlinge gilt Gleiches.
Ein Mindestabstand von 2m gilt für "stark wachsende Bäume" - Beispiele: "Hainbuche (Carpinus betulus), Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Weißbirke (Betula pendula), Zierkirsche (Prunus serrulata), Kiefer (Pinus sylvestris), Lebensbaum (Thuja occidentalis)" -, für veredelte Walnüsse, Süßkirschen und Kernobst auf starkwüchsiger Unterlage. Für "alle übrigen Bäume" reichen 1,5m.
Vielleicht sind solche Unterschiede ja den regionalen, sagen wir mal, Traditionen geschuldet. Im Saarland wurden Grundstücke früher stets so geteilt, dass jedes Stück noch ein bisschen Straßenfront besaß. Ergebnis sind ganz viele "Handtuch"-Grundstücke, lang, aber extrem schmal. Da wären nach euren BW-Regeln oft nicht mal Obstbäume möglich. Und das hätte Rabatz gegeben; denn nicht nur die Leute auf dem Land, sondern auch Stahl- und Bergarbeiter betrieben ein bisschen (Selbstversorger-)Landwirtschaft und Gartenbau, oft auf allerkleinster Fläche.
In BW hat's früher mal großzügigere Grundstückszuschnitte gegeben, vermute ich...

Die baumfreundlichen Abstandsregeln hier waren/ sind manchen Gärtnern aber immer noch nicht baumfreundlich genug. Unsere Vorvorgänger z. B. haben auf Deubelkommraus Großbäume haarscharf an die Grenze gesetzt :o. Ok, was steht, steht.......
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: bristlecone am 19. Januar 2018, 16:33:03
BW hat 2014 das Nachbarschaftsrecht geändert und die Mindestgrenzabstände für Großbäume erhöht.
Begründung: Die Verschattung von Solaranlagen soll vermieden werden.

Siehe hier:

"Verdoppelung der Pflanzabstände für Bäume innerorts

Im § 16 wurde die bisherige abstandsrechtliche Privilegierung für - doch gerade im Innenbereich besonders wertvolle - Bäume bzw. "nicht höhenbeschränkte Gehölze" beseitigt und somit die erforderlichen Grenzabstände verdoppelt. "Artgemäß mittelgroße oder schmale Bäume" sowie Obstbäume auf stark wachsenden Unterlagen dürfen nun auch im Innenbereich nur noch mit mindestens 4 m Abstand zum Nachbarn gepflanzt werden. Gestrichen wurde auch die Ausnahme, dass einzeln stehende großwüchsige Bäume in Innerortslage statt mit 8 m Abstand nur in 6 m Entfernung zur Grenze gepflanzt werden durften. Ausgerechnet Baden-Württemberg mit dem "ersten grünen Ministerpräsidenten" ist damit das Bundesland, das die größten Grenzabstände für Gehölze festsetzt und somit eine innerörtliche Durchgrünung deutlich erschwert. Begründet wurde dies damit, dass man "der im Hinblick auf die immer wichtiger werdende Solarnutzung gestiegenen Bedeutung der Sonneneinstrahlung Rechnung tragen" wolle. So sollen mögliche Verschattungen von potentiellen Solaranlagen auf Dächern verhindert werden. Leider nicht berücksichtigt wurden die wiederholt vorgetragenen Bedenken der AKBW:

Die Architektenkammer ist gegen restriktive Regelungen, die pauschal eine ausschließlich technische Solarnutzung zu Lasten der natürlichen Bepflanzung fördern würden. Es gilt, bei einer ökologischen Modernisierung von Rechts- und Planungsvorschriften eine Grundlage zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen zu schaffen. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die ganzheitliche und ausgewogene Betrachtung des Klimawandels. Vorgaben, die eine einseitige Nutzung regenerativer Energien fördern, darf nicht Vorrang gegenüber anderen Möglichkeiten gewährt werden. Pflanzungen in Form von Hecken und Gehölzen haben gerade im Innenbereich eine außerordentliche Bedeutung für Mikroklima und annehmbare Lebensbedingungen in unseren Gemeinden und Städten. Auch hinsichtlich der CO2-Bilanz oder des Wasserhaushalts wirken sich Bäume und Sträucher ausgesprochen positiv aus...

Je nach anzutreffenden Grundstücksverhältnissen werden daher die neuen Abstandsregelungen deutlich negative Auswirkungen auf Ökologie und Artenschutz haben, da sinnfällige Gehölzpflanzungen nicht mehr möglich sind. Ersatzpflanzungen für bestehende überalterte oder abgestorbene Bäume und Gehölze in adäquater Weise werden häufig unmöglich sein, Artenschutz und Artenvielfalt sowie Habitatfunktion sind gefährdet. Eine Verschlechterung des Mikro- und Stadtklimas durch fehlende Staubbindung und Verdunstungskühle in Verbindung mit häufig sinnvoller und gewünschter sommerlicher Beschattung durch Laubbäume ist zu erwarten. (Hervorhebung von mir). Solarstrombetriebene Klimaanlagen stellen gegenüber schattenspendendem Grün keine ökologische Modernisierung dar. Da mit dieser Regelung kein unmittelbarer Beitrag zur Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energien geleistet wird, ist - gerade auch wegen der ökologischen Bedeutung, die mittelgroße und großwüchsige Gehölze für die CO2-Bilanz haben - die pauschale Einschränkung abzulehnen."

Unsere guten besorgten Grünen!
Somit muss ein Grundstück de fakto eine Breite von mindestens 17 m aufweisen, um dort einen einzigen gescheiten Baum pflanzen zu dürfen.
(Nebenbei: Diese Änderung war für mich übrigens ein Grund, diese "Grünen" ab da sehr skeptisch zu sehen. Der Umgang mit der Dieselaffäre und natürlich das Thema Gentechnik und Glyphosat waren dann die endgültigen Bruchstellen.)

Die Prognosen sagen für weite Teile BW eine Zunahme der Zahl an Hitzetagen in den nächsten Jahrzehnten um mehr als den Faktor 2 voraus.
Da wäre Baumschatten sicherlich willkommen. Andererseits können dann die vielen Klimaanlagen ja mit Solarstrom voll loslegen.

Die Großbäume hier am Haus halten hoffentlich noch viele viele Jahre durch!
Du kennst die Situation ja.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Starking007 am 19. Januar 2018, 17:04:41
Ich hab mal eine große Eiche aus einem explizit geschützten Bestand ohne Genehmigung gefällt.
Nach einiger Diskussion musste ich NICHT nachpflanzen, denn es war keine Bestandsminderung, weil der Bestand auch danach noch geschlossen war.
Ist überall anders!

In einer anderen Kommune hab ich dem Zuständigen alle rechtlichen Fehler in seiner Satzung aufgelistet,
danach verzichtete er auf ein formelles Verfahren.....................

Da ich auch Kommunen in Sachen Baumschtuzverordnung berate: Ich rate strikt davon ab, eine zu erlassen.
Erfahrungsgemäß führt allein die Diskussion im Vorfeld zu zahlreichen Fällungen.

Ein gutes Mittel zum Erhalt von Bäumen wäre eine Urkundenverleihung, Einladung zum Baumtag (mit Essen),
ein positiver Pressebericht usw..................

Ein Umdenken in unserer Gesellschaft!
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: bristlecone am 19. Januar 2018, 17:11:10
Was hier inzwischen fast so vorhersehbar erfolgt wie das Amen in der Kirche:
Nach einem Eigentümerwechsel machen die neuen Eigentümer erstmal Tabula rasa und lassen alle Gehölze fällen.
Das hiesige Nachbarschaftsrecht macht es dann - selbst wenn die Eigentümer es später wollten - sehr oft unmöglich, neue Bäume zu pflanzen, da die Grenzabstände nun nicht mehr ausreichen.

Für diese Fälle wünsche ich mir schon eine Veränderungssperre. Und da man die unterlaufen könnte, wenn sie erst nach dem Eigentümerwechsel gelten würde, müsste sich was Sinnvolles überlegen, wie man im Vorfeld solche Kahlschläge verhindern könnte.

Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Starking007 am 19. Januar 2018, 17:21:59
Wenn ich unsere Rechtsabteilung frage,
welche Gesetze bezüglich Haus und Garten man durchsetzen könne,
ernte ich Blicke, als würde es am hellichten Tag bei Windstille blitzen..........
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Bristlecone am 20. Mai 2021, 07:50:14
Die Gemeinde Badenweiler hebt ihre Baumschutzsatzung auf.
Begründung: Bislang kostete der Antrag 30 Euro, und der betreffende Baum wurde vom Forst begutachtet. Das geht wegen der Neustrukturierung der Forstwirtschaft nicht mehr, übergangsweise hat das ein pensionierter Förster gemacht. Das geht nicht mehr, zukünftig müsste eine Firma den Baum begutachten, was etwa 100 bis 150 Euro kostet.
Nach Auffassung der Mehrheit des Gemeinderats und des FDP-nahen Bürgermeisters eine unzumutbare Kostenbelastung.
Außerdem sehe man den schwerwiegenden Eingriff ins Privateigentum kritisch.
Und es gäbe nur in 32 von 1100 Kommunen in BW eine solche Satzung, da wolle man mit der Mehrheit gehen.
Und sowieso: Von etwa 25 Anträgen pro Jahr hätte die Satzung eine Fällung verhindert, wäre also sowieso unwirksam (nein, es liegt natürlich nicht am Ermessuensspielraum der Verwaltung, dass die anderen 96 % der Fällungen genehmigt wurden).
Kur- und Schlosspark sind von der Entscheidung nicht betroffen, so der Gemeinderat - in der Tat, der gehört ihnen auch gar nicht.
.
Die Gemeinde wird aber als Ausgleich 25 Obstbäume außerhalb auf Streuobstwiesen pflanzen.
Wieso muss ich da an Ablasshandel denken?
.
Wer Badenweiler kennt, weiß, dass große Bäume, darunter zahlreiche alte Nadelbäume, das Ortsbild prägen. Das dürfte nun dem  - gewünschten  - Ende entgegengehen.
Neupflanzungen, selbst wenn der Eigentümer sie möchte, erschwert das Nachbarschaftsrecht des Landes BW, das im Vergleich zu anderen Bundesländern doppelt so große Grenzabstände bei großen Bäumen vorschreibt, um die Beschattung von Solaranlagen zu verhindern.
.
Nun denn.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: MarkusG am 20. Mai 2021, 07:56:45
@Bristlecone: Einfach nur traurig!
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Starking007 am 20. Mai 2021, 07:57:29
Quer durchs Volk, inklusive den Unterschreibern,
sind Laubabwerfende generell nicht gewollt.

Kleine runde Immergrüne - Ja!
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Bristlecone am 20. Mai 2021, 08:01:08
Ja. Außerdem Palmen, Säulenzypressen und Stümpfe alter Olivenbäume  - wir sind schließlich die Deutsche Toskana!  :P
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Gartenplaner am 20. Mai 2021, 08:02:17
Und es gibt kaum Bemühungen, zum Grün zu “verführen”, schade.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: enaira am 20. Mai 2021, 09:22:51
Wobei diese "Verführungen" manchmal nicht nachvollziehbar bis absurd sind.
Sohn hat kürzlich ein Grundstück gekauft. 2 Bäume mindestens sind vorgeschrieben, inklusive Art, Größe und Sorte. Etliche aus meiner Sicht in Bezug auf Klimawandel und spätere Größe nicht unbedingt sinnvoll. Die Bäume müssen im Bauantrag einzeichnet werden.
Im Hinblick auf das spätere Gesamtbild der Ortschaft durchaus nachvollziehbar.
Aber - wenn man durch den Ort geht, ist von solchen Bäumen nichts zu sehen.... :'(
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Starking007 am 20. Mai 2021, 11:43:00
Bäume: Ich hab in Bauauflagen schon Hecken mit Eiche und Pfeifenstrauch gesehen,
rund ums Haus...............

Ausgleichs-Obstwiesen 10 Jahre später, ich hab mich oft geweigert solche zu beurteilen.....

"..Stümpfe alter Olivenbäume  ...."
Vorsicht!
Die werden hier im Forum voller Stolz vorgeführt,
159 Jahre alte Oliven, im schwarzen Plastebecher vor der Terrasse
mit Rollrasen und Stabgitterzaun, da meint die Olive sie sei wieder in Portugal..............
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: Gartenplaner am 20. Mai 2021, 12:41:31
Wobei diese "Verführungen" manchmal nicht nachvollziehbar bis absurd sind. ...
Das sind Ge- und Verbote, die unbedarfte Garten-Neubesitzer erst recht nach Absurdistan führen.
Das ist nicht, was ich unter “Verführung” verstehen würde.
Titel: Re: Baumschutzsatzung
Beitrag von: enaira am 20. Mai 2021, 15:52:32
Das ist nicht, was ich unter “Verführung” verstehen würde.
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Deshalb die Anführungsstriche.... ::) ;D