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Garten- und Umwelt => Quer durch den Garten => Thema gestartet von: Ayamo am 17. Juni 2008, 01:35:07

Titel: Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Ayamo am 17. Juni 2008, 01:35:07
Ich muss hier mal ein Problem schildern - vielleicht habt Ihr ähnliches schon mal erlebt.

Bei mir geht es um ein Tomatenhaus sowie um Staudenbeete. Das Problem besteht darin, dass der Nachbar und der Vorstand eine andere, engere Auffassung von Ästhetik haben. (Das wichtigste Wort ist hier "saubermachen", was sich dann als "gekratzte Erde" rundum besichtigen lässt.)

Mein Garten ist ein Pachtgarten in einer Brandenburger Kolonie, insofern gilt eine Gartenordnung, dazu die Landesgartenordnung und natürlich BauO und BKleingG.
Länge 4,80m, Breite 1,60, Höhe 2,20, Abstand von der Grenze 1,0m. Mit diesen Maßen hält die Bude die Gartenordnung ein.
Bauweise: Gerüst aus Holz. Seiten aus gebrauchten Holzrahmenfenstern, Südseite zum Sonnenschutz weiß besprüht. Das Dach besteht aus diesen Polyester-Sinus-Wellplatten. Statt eines tiefergehenden Streifenfundamentes aus Beton habe ich als Schutz gegen aufsteigende Nässe Betonsteine verlegt (Kantensteine). Fotos hier:
http://forum.garten-pur.de/Gemuesebeet--20/Zeigt-bitte-Euere-Tomatenhaeus-12809_255A.htm

Im Antrag vom Sommer 2007 bin ich nach erstem Aufmaß noch von 4,0m Länge ausgegangen. In den Antrag, der mit Unterschrift vom Vorstand genehmigt worden ist, habe ich auch die Bauweise hineingeschrieben, "alte Holzrahmenfenster".
Im März 08 merkte ich, dass mehr Platz als 4,0m ist und habe sofort einen Änderungsantrag eingereicht. Den hat der Vorstand nicht beantwortet; ich habe aber einen Zeugen für den Einwurf. Das Häusel ist jetzt 80 cm länger und damit immer noch weit unter der zulässigen Grundfläche von 10m2.

Am Wochenende war Gartenbegehung. Es kam nur einer vom Vorstand, dieser eine ist auch mit meinem Nachbarn befreundet. Er sagte:
1. Das Gewächshaus ist zu lang. Wir haben keinen Antrag auf Verlängerung bekommen.
2. Das Gewächshaus ist sowieso alles Müll und muss wieder abgerissen werden. "Bau was Ordentliches hin oder such dir ne neue Gartensparte"
3. Deine Beete sind nicht sauber. Was ist das hier? und das? (damit meinte er verblühtes Vergissmeinnicht, Goldrute und einen Sonnenhut, der Laub wie Spargel hat und beim Vorgänger anscheinend geduldet wurde.)
4. Unkraut an der Grenze zum NB entfernen. (Das akzeptiere ich völlig, da bin ich - werktätig... - einfach nicht zu gekommen neben den Bauarbeiten)

Es ging dann im Streit auseinander, er prophezeite mir den Abriss des Tomatenhauses und / oder meine Kündigung durch den Vorstand. :(

Ich will das eigentlich nicht dulden - habe jetzt schon zuviel Arbeit in den Garten hineingesteckt. Natürlich können sie den Verlängerungsantrag noch mal bekommen.
Darüber hinaus aber kann ich keinen Passus - weder in der Gartenordnung der Sparte selbst noch in der von Brandenburg - finden, die gewisse Gestaltungsregeln a la "muss neu sein", "muss frisch gestrichen sein" o.ä. vorschreiben. Stattdessen wird dort garantiert, dass jeder nach eigenen ästhetischen Gesichtspunkten gestalten könne.

Nun, mein lieber Nachbar, der in erster Linie zum Biertrinken und Fernsehen in den Garten kommt, hat als Laube die Kopie einer Alpenhütte und steht auf diese Baumarkt-Ästhetik, der Vorstandsmensch auch. Denen passt kein Tomatenhaus aus gebrauchten Fenstern, das ist mir klar geworden.

Wie gehe ich also mit einem Vorstand um, der mit alteingesessenen Leuten verbrüdert ist, aber die eigene Gartenordnung und normale Stauden nicht kennt? ::)
Muss ich verblühtes sofort ausreißen? Wir haben einen Passus in der Gartenordnung, dass nach den Grundsätzen des ökologischen Kleingartenwesens zu wirtschaften ist. Da darf ich doch mal ein paar Vergissmeinnicht zwischen Rhabarber stehen lassen.

Soll man das wie weiland selig Helmut aussitzen? soll man zum Kreisverband gehen (nächsthöheres Gremium)? Ich habe am Wochenende eben den Eindruck bekommen, dass Argumente gar nichts nützen. Wenn jemand Streit will, dann kann man das leider auch nicht mit Argumenten verhindern...

Etwas ratlos,
Ayamo

PS. Entschuldigung für den vielen Text...
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Ayamo am 17. Juni 2008, 01:38:54
... als Ausgleich noch ein Bild.
"Unkraut" Vergissmeinnicht zwischen Rhabarber. Leider ist das Bild nicht aus der Vollblüte.

Gute Nacht...
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Crispa † am 17. Juni 2008, 02:26:40
Naja dein Tomatenhaus mag wohl zweckmäßig sein, aber nicht schön anzusehen.

Ich sag es dir mal ganz ehrlich wie ich das sehe. So einen Budenstiel den mag ich nicht. Und etwas aufgeräumter könnte es sonst im Garten auch sein. Als Nachbar würde ich das auch ablehnen.

Zur rechtlichen Situation kann ich allerdings nichts sagen.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: rheno am 17. Juni 2008, 04:31:48
Tja das ewige Leib , kenn das auch aus der Kolonie in Berlin bin auhc pächter allerdings haben wir das nciht so penibel wie da bei euch ich kann nur folgendes zu sagen insofern es sich so abgespielt hat wie du schreibst.

1) Sollte das Tomatenhaus wirklich länger sein als beim ersten antrag genehmigt , müsst du es zumindest zurückbauen!

Da eine Bewilligung der Antragänderung dir ja nicht vorliegt!

Im Punkt Ästetik sehe ich das wie folgt:

Solange man erkennt das der Garten gepflegt wird ist es ja egal wie er ausssieht.

Er muss ja nur den Pächter gefallen.!!!

Wenn ich das zwischen den Zeilen richtig deute, dann hat dein Nachbar ein Problem mit dir oder mit deiner "Art deinen Garten zugestalten".

Dazu kann ich dir nur raten:

Nimm jedes mal wenn du in Garten gehst ne Digicam mit, und mach Fotos am besten mit Datum/Uhr (sofern möglich) von etwailigen Regelverstössen deines Nachbarn. Und wenn dein Vorstand eben So Kleinkariert ist im Bezug Regeln schau halt ob dein Nachbarn sie auch alle einhält, meinstens ist es so das unter "Freunden im Vorstand" mehr als nur ein Auge zugedrückt wird.

Mach dich auf ne Zeit mit viel Ärger bereit oder such dir was anderes.


Den Weg zum nächsthöherem Gremium würde ich nicht ohne Beweise antreten.

Das mit den abgeblühten Blüten etc. verstehe ich persönlich als Mobbing.

war dein Nachbar bei der Begehung in deinem Garten auch dabei ?


Gruss aus Berlin
Renato
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: fars am 17. Juni 2008, 05:58:23
Tja, über den Geist des Kleingarten(un)wesens hatten wir hier schon einen längeren Thread.

Bleib standhaft. Schön ist zwar etwas anderes, aber eine Alpenhütte fände ich noch schröcklicher.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: brennnessel am 17. Juni 2008, 07:33:03
Mir tun alle Menschen leid, die sich nicht ein eigenes Haus und einen eigenen Garten leisten und kein Luxus-Gewächshaus aufstellen lassen können und dann nach oft ziemlich kleinkarierten Vorschriften leben müssen!



Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wattemaus am 17. Juni 2008, 07:42:13
Zu Deinem Problem kann ich zwar nichts sagen, aber ich bin mal wieder dankbar, mein Gemüse in einer "wilden" Kolonie anzubauen.
Da macht jeder so, wie er will, die von der Stadt kommen ab und zu kontrollieren.
Hat aberauch Nachteile, wenn mein türkischer Nachbar wieder wer weiß was in seinem Holzofen verbrennt, auf dem täglich gekocht wird. Der Qualm zieht immer zu mir rüber.
Da die Kolonie ohne Strom und Wasser ist, sind die Leute halt erfinderisch.

Und ich finde ein Gewächshaus aus alten Fenstern hat was.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: riesenweib am 17. Juni 2008, 08:09:10
Warum stellst Du auch nicht eines von diesen jetzt so modernen funkelnagelneuen künstlich gealterten teilen hin ;D

die oben erwähnte kladde mit genauem festhalten wann Du was wie gemacht hat, macht sehr viel sinn, fotos zum dokumentieren machst Du ja eh. Dokumentiere auch die pflanzen die Du ziehst, und wie.

ich persönlich finde Dein tomatenhaus schick, und sicher nicht hässlicher als die folien(zipp)teile im von Dir verlinkten faden (zwei posts drüber, #259, #258).

lg, brigitte

die gesamtsituation von jodelnder pseudoalpenhütte mit gefegten und entstaubten garten gleich neben einem low-budget 'laissez faire' garten muss was haben. urekomisch
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Paulownia am 17. Juni 2008, 08:11:04
Mir tun alle Menschen leid, die sich nicht ein eigenes Haus und einen eigenen Garten leisten und kein Luxus-Gewächshaus aufstellen lassen können und dann nach oft ziemlich kleinkarierten Vorschriften leben müssen!

Brennessel, das kann ich nur unterstreichen.
Da wird einem mal wieder klar, was für ein Glück man doch hat.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Crambe am 17. Juni 2008, 08:17:12
Streiche die Rahmen mit einer passenden Farbe ( vielleicht nicht gerade rosa ;D ;D), dann sieht das nicht mehr so alt aus.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: berta am 17. Juni 2008, 08:22:33
wenn dein glashaus wirklich zu lang ist würd ich´s schon kürzen. ansonsten ist es wunderschön, etwas farbe würd sogar eleganz in die sache bringen. ;)
alles gute und gute nerven !!!! :)
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: zwerggarten am 17. Juni 2008, 08:32:23
Ästhetikvorschriften gibt es nicht bzw hat es nicht zu geben, die sind aber zugegebenermaßen leider nicht unüblich - das würde ich aussitzen. Anders bei der reinhaltung von gemeinschaftsflächen wie zb. wegen, das muss gemacht werden, wenn es in der gartenordnung steht. schlecht ist die errichtung von baulichkeiten anders als genehmigt - nur die einreichung eines antrags reicht natürlich nicht aus.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: sarastro am 17. Juni 2008, 08:33:55
Ich würde mich dann darüber hinwegsetzen, wenn dein Grundstück keinen Anlass zur Klage gibt, also keinen Unkrautflug, keine überhängenden Äste, keine Lärmbelästigung durch Frösche, Musik etc. Aber ein Tomatenhaus aus alten Frühbeetfenster, noch dazu grün angestrichen, erweckt in mir nostalgische Erinnerungen an alte Erdhäuser und dies kann dir sicher kein Mensch verwehren. Gegen kleinkariertes Kleinbürgertum kann man nicht anstinken. Und wenn die es zu bunt treiben, dann gibt es sicher noch genügend andere Schrebergärten.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: frida am 17. Juni 2008, 08:38:55
Vorweg: ich finde Dein Haus viel schöner als die Teile aus grünen Folien (wobei ich selbst ein mit diesen Folien gebautes Haus habe). Es hat Charme. Glas und Holz sind auch schon als Materialien schön. Die Teile, wo Farbe abgeblättert ist, zu streichen, würde es sicher noch aufwerten.

Kleingartenästhetik ist oft furchtbar spießig, eben mit diesen Schwarzwaldbuden, nackigen Beeten, Pflanztrögen etc. Das ist ebenso Geschmacksache wie Deine Bude. Ich persönlich finde den Stil der meisten meiner Kleingartennachbarn schrecklich und würde mich über Nachbarn freuen, die originell und kreativ auch altes Material verwerten, anstatt sich Baumarkt-Billigschrott in den Garten zu stellen. Jedenfalls bin ich überzeugt, dass man Dir - solange Du die Bauvorschriften einhältst - letztlich nichts kann. Jedenfalls formal nicht. Wenn Du im Verein viele Leute gegen Dich hast, die Dich schlimmstenfalls mobben, wirst Du nur begrenzt Freude dort haben, das wirst Du sicher kennen. Aus dem Grunde halte ich bei uns im Weg eigentlich mit jedem - auch wenn ich ihn noch so blöd finde - immer mal in kleines Schwätzchen über unverfängliche Themen. Damit nicht der Eindruck entsteht, ich sei hochmütig (was ich sicher bin ;D ).

Ich würde abwarten, ob der Vorstand wirklich initiativ wird. Wenn ja, würde ich mich beim Landesverband beraten lassen. Wenn nicht - umso besser. Im Vorwege würde ich nix tun. Mit dem Kürzen würde ich auch warten, wenn der Streit eskaliert, kannst Du damit Dein bereitwilliges Entgegenkommen unter Beweis stellen.

Was Deine Vergißmeinnicht angeht - wenn erkenntbar ist, dass Du Deinen Garten regelmäßig pflegst und gemäß der Bestimmungen kleingärntnerisch nutzt, dann wird der Vorstand Dir auch da nicht ans Bein p..... können. An der Grenze zum Nachbarn dafür zu sorgen, dass der nicht von sich ausbreitendem Unkraut belästigt wird, ist eine Selbstverständlichkeit, für die es m.E. auch keine Vorschriften bräuchte.

Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: zwerggarten am 17. Juni 2008, 08:41:39
Das kann man ja nun kleinlich finden und meckern, es ist aber richtig so. Regeln gibt es, um sie zu beachten, nicht, um sie zu missachten. Aber wenn der vorstand wollte, könnte dein änderungsantrag auch noch nachträglich genehmigt werden - ein anrecht darauf hast du natürlich nicht. Im streit ist es jetzt auch fraglich, ob dein vorstand die kulanz noch aufbringt...
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: sarastro am 17. Juni 2008, 08:42:48
Eigenartig finde ich auch immer die Bauvorschriften. Selbstgebastelte Hütten und Gewächshäuser bedürfen einer Bauanzeige, wenn sie gewisse Höhen/Dimensionen überschreiten, dagegen benötigen die meisten der einfältigen Holzhäuser im Lederhosenstil vom Baumarkt keine Bauanzeige. Ist dies nicht Lobbyismus??
Gesetze sollten großzügig ausgelegt werden, mit Augenmaß.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Lehm am 17. Juni 2008, 08:45:26
Ich kann mich nur wundern über die kritischen Anmerkungen auch hier im Forum betreffend die Ästhetik. Also ich kann nun gar nichts an dem Häuschen entdecken, was hässlich wär.

Aber darum gehts ja wohl auch nicht, sondern darum, dass sich die Alteingesessenen verbrüdern, um dem Neuen mal Manieren beizubringen. Ist wie in jedem kleinen Dorf, wenn du nicht gleich das tust, was die Urgesteine schon seit eh und je getan haben, kriegst du Ärger. Vermeiden kannst du das nicht. Kannst und musst dich wehren, und erst, wenns gar nicht mehr geht, würde ich mich nach einer Alternative umschauen.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: zwerggarten am 17. Juni 2008, 08:54:13
Ich finde alte häuser und alte baumaterialien selbstverständlich auch viel schöner als baumarktschrott, es scheint doch aber eine genehmigung erforderlich zu sein. Wenn nur die einhaltung der bauvorschrift nötig ist und ggf. eine anzeige, dann handelt es sich hier um einen sturm im wasserglas. braucht es aber eine genehmigung, sollte man nicht vorher bauen, ob alt oder neu.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: zwerggarten am 17. Juni 2008, 09:02:46
Eigenartig finde ich auch immer die Bauvorschriften. Selbstgebastelte Hütten und Gewächshäuser bedürfen einer Bauanzeige, wenn sie gewisse Höhen/Dimensionen überschreiten, dagegen benötigen die meisten der einfältigen Holzhäuser im Lederhosenstil vom Baumarkt keine Bauanzeige. ...
das ist hier jedenfalls anders. Wenn eine genehmigung notwendig ist, dann für alle baulichkeiten, ob baumarkt oder eigenbau.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 17. Juni 2008, 09:13:29
Wie ich das sehe,geht es nur um das GH des Gartenfreundes.Damit hat er irgendjemand gestört.
Keine Regel besagt,dass man nicht auch z.B.Vogelmirre als Bodendecker nutzen kann,wenn eine kleingärtnerische Nutzung zu sehen ist(krasses Beispiel).

Der Abstand des GH,Lage und so spielt auch keine bedeutende Rolle.Nach dem Regeln des Nachbarschaftsgesetzes könnte es sogar unter Einhaltung bestimmter Kriterien sogar auf die Grenze gebaut werden(macht aber keiner).

Der nächste Schritt wäer das zu fotografieren.Mit der Größe könntest du allerdings bei einer Beschwerde bein Kreisverband auf den Rücken fallen.Da bestehen auch noch andere Regelungen,die der Voestand bei aller Hektik übersehen hat.Deshalb schrieb ich auch,dass die es auf dein GH abgesehen haben.

Frank
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: frida am 17. Juni 2008, 09:26:11
a bestehen auch noch andere Regelungen,die der Voestand bei aller Hektik übersehen hat.

Welche?
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: sarastro am 17. Juni 2008, 09:30:19
Hier kann man fast alles vorher bauen und die Bauanzeige/Baugenehmigung nachher einholen. Wird vielfach so praktiziert und ist auch ok., macht aber null Sinn, wenn ein Nachbar dann einen Einspruch erhebt.
Mir ist wissentlich, dass in D vieles strenger gehandhabt wird, quasi nach Gesetz und Ordnung, auch im Aufstellen von Schildern etc. Aber auch bei euch sind manche gleicher als gleich.

Hier in A kommen mit dem Reden die Leute zusammen, der Bürgermeister ist oberste Bauinstanz und vieles wird im Konsenz/Kompromiss abgehandelt, wenngleich über Sinn und Dauer diskutiert werden kann. Finde ich jedenfalls bis dato sehr positiv.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 17. Juni 2008, 09:30:55
Zum Beispiel die Größe der Bebauten und fest überdachten Fläche darf nicht größer als 24 Quadrat sein.Eingeschlossen Schuppen,GH,Terrassen und der Gleichen.Bei Veränderungen,die nach $20 Bestandsschutz haben,verliert sich dieser.
Folglicvh zählt das GH mit seiner Fläche dazu.
Frank
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: frida am 17. Juni 2008, 09:32:15
Oh, meines Wissens gehört GH nicht dazu. Auslegungssache? Ich habe die Paragraphen nicht vorliegen.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 17. Juni 2008, 09:33:41
iok., macht aber null Sinn, wenn ein Nachbar dann einen Einspruch erhebt.
Muß er triftig beweisen.Er kann nicht einfach sagen,dass es stöhrt.
Also zum Beispiel Schattenwirkung,oder Beeinträchtigung durch irgendwass.

Frank
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Nina am 17. Juni 2008, 09:35:06
Naja dein Tomatenhaus mag wohl zweckmäßig sein, aber nicht schön anzusehen.

Ja, wie man sieht ist das reine Geschmackssache. Ich finde es wirklich wildromantisch und schön! :D
Wenn es die Gemüter beruhigen würde, wäre die stressfreie Variante ein Anstrich in dunkelgrün wahrscheinlich die beste Alternative.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: fars am 17. Juni 2008, 09:36:11

Mir ist wissentlich, dass in D vieles strenger gehandhabt wird, quasi nach Gesetz und Ordnung, auch im Aufstellen von Schildern etc. Aber auch bei euch sind manche gleicher als gleich.


Auf dem Papier, nur auf dem Papier.

Hier im Dorf wimmelt es von Schwarzbauten. OT Bauverwaltung: "Wir haben keine Zeit, dem nachzugehen."

Ich habe den Fehler begangen, die Anlage eines Parkplatzes zu beantragen. Wurde abgelehnt. Ich hätte einfach bauen sollen.

In der Stadt Gießen zieht sich entlang der Lahn eine ganze Siedlung mit Schwarzbauten. Seit Jahren debattieren Stadt und Eigentümer, was damit denn nun geschehen solle. Weder werden die Gebäude nachträglich genehmigt (Präjudiz), noch wird auf einem Abriss bestanden. Also schiebt man eine Entscheidung einfach vor sich her.

Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Lehm am 17. Juni 2008, 09:36:55
wäre die stressfreie Variante ein Anstrich in dunkelgrün wahrscheinlich die beste Alternative.

Nur nicht. Da verlierst du die ganze Patina! :o
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Nina am 17. Juni 2008, 09:40:46
Schöner finde ich es ja auch pur und verwittert. Aber wenn man keine Lust hat über Geschmacksfragen zu diskutieren und nicht einen neuen Garten suchen möchte. :P
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Knusperhäuschen am 17. Juni 2008, 09:41:04
Ich hab´ auch nur so scheußliche Folienhäuschen, viel lieber wäre mir auch so ein Haus aus alten Fenstern, das hat doch viel mehr Charme. Die Bauvorschriften müssten die Größe doch eigentlich eindeutig regeln, also notfalls würde ich etwas zurückbauen. Und ich würde die Fenster tatsächlich auch streichen, dass muss ja nicht perfekt sein, aber ich hab´ noch irische Freunde in den Ohren, die (zugegebenermaßen vor zig Jahren, heute haben sie es nicht mehr nötig...) mal sagten: "Wenn du die verfallenen Hütte anstreichst, kauft die sofort ein Deutscher, der Rest ist egal!", garnier es für die Meute noch mit ein paar Blümchen. Beim Jäten würde ich auch in dieser offenbar existenziellen Situation mal (vorübergehend) ein Eingeständnis machen und um zumindest guten Willen zu zeigen, einfach mal durchforsten, einfach um einzulenken. Das Vergißmeinnicht wird in der Tat echt zur Pest, ich spreche aus Erfahrung. Echtes "Rückgrat" wäre vielleicht ehrlicher, aber du willst ja dort weiter mit Freude gärtnern, eine total vergiftete Atmosphäre und Streit verleidet es bestimmt....Ich würde micht da tatsächlich etwas verbiegen, mir wäre es das nicht wert, anderswo wieder neu anzufangen, womöglich mit ähnlichem Ausgang. Aber das mag jeder anders sehen...
Knusperhäuschen, die früher mal jahrzehntelang durch alte Holzfenster u.a. auf Alpenhütte, Ziehbrunnen und etliche übermannshohe, beleuchtete Windmühlen im Nachbargartengeguckt hat....
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Susanne am 17. Juni 2008, 09:49:23
Es geht bei solchen Baulichkeiten auch um Versiegelung von Flächen. Feste Lauben mit Betonfundament und Terrassen dürfen insgesamt 24 m² nicht überschreiten. Gewächshäuser, die lediglich auf Punkt- oder Rahmenfundamenten stehen, werden (hier) auf Antrag genehmigt, wenn sie ein bestimmtes Format nicht überschreiten. Die Einschränkung der Größe ist schon deshalb nötig, weil manche Kleingärtner davon träumen, ihren Kleingarten unter Glas zu legen... ::)

Grundsätzlich sind Kleingärtner gehalten, ihre Gärten "mit den geringsten Mitteln" anzulegen, also keine sündhaft teuren Elemente und Materialien zu verwenden, die einen eventuellen Übernahme-Preis in absurde Höhen treiben würden. Die Verwendung gebrauchter Fenster liegt sicher auf dieser Linie. Allerdings sieht man es deinem Tomatenhaus an, daß es "zusammengesucht" wurde, und das empfinden andere vielleicht als "Müll".
Ich würde versuchen, mit einem einheitlich dunkelgrünen Rahmenanstrich das Aussehen dezenter zu gestalten.

Was die Vergißmeinnicht angeht, hättest du sagen können, daß du sie aussamen läßt. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange sie noch grün sind. Es muß ja nicht unbedingt sein, daß sie an der Grenze zum Nachbargrundstück aussamen.

Auf jeden Fall würde ich versuchen, cool zu bleiben, es gar nicht erst zum Streit kommen zu lassen. Wenn dein Nachbar einen geleckten Garten mag, okay, dann lobe das, was bei ihm nicht geleckt ist. Wenn der Vorstand sich an deiner Wildnis stört, dann schwärme von den zahlreichen Schmetterlingen, Vögeln und Nützlingen, die darin wohnen und auch den "sauberen" Gärten zugute kommen. Versuche, jede negative Bemerkung auf ihre positive Seite zu drehen.
 
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 17. Juni 2008, 13:30:39
Du hast Recht Susanne.Es kann verschieden sein.Das bezieht sich auch auf Landesebene und auf die Statuten.
Im allgemeinen ist es ja so geregelt,dass Laube,einschließlich Sitzfläche nicht größer als 24 Quadrat sein dürfen(BKleinG § 3 glaube ich).Nun wird das ganz verschieden gehandelt.Im hessischen ist es ganz krass.
Da zählt alles.Sa spielt es keine Rolle,ob da eine Bodenversiegelung vorliegt.(aufpassen...Ein Plattenweg kann verschiedener Orts auch drunter zählen).
Bei uns hier zählt eine überdachte Fläche dazu,aber es schert sich keiner,wenn es nicht übertrieben wird.
Ist zwar Quatsch,aber irgendjemand hat das mal erfunden.

Frank
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: frida am 17. Juni 2008, 13:42:42
Als wir unseren Garten übernommmen haben, mussten wir die überdachte Veranda abbauen. Dasselbe Dach haben wir drei Meter weiter als Tomatenhausdach wieder aufgestellt. Das ging.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 17. Juni 2008, 14:05:00
Ist eben ganz unterschiedlich.
 ;D
Das liegt dann auch am Verein und der Gemeinde.Es besteht die Möglichkeit,auf die Quadratmeter,die darüber liegen (gild nur für Laube einschl.Verrande),bei der Gemeinde Steuern zu zahlen.Das ist aber bei einem Neubau ausgeschlossen und wird auch nicht mehr genehmigt.Nicht vom Vorstand und auch nicht im Genehmigungsverfahren.(Genehmigungsverfahren zwecklos.).
Bestandsschutz!Nimmt man daran Veränderungen vor ist der weg.
Frank
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Ayamo am 18. Juni 2008, 12:36:36
@alle: Vielen Dank für Eure Zuschriften, das scheint ja - in Abwandlungen - überall ein Thema zu sein.
Vielen Dank auch für die "Durchhalte"-Zurufe. Einen neuen Garten suchen kommt nicht in die Tüte. Zuviel Arbeit (und Geld) stecken schon drin, und es gibt da auch sehr nette Leute, mit denen ich gut kann.

Frida - Dein Motto von Karl Valentin gefällt mir ganz gut! :D

Der Garten ist ansonsten gepflegt (und gar nicht so wild, wie der Rhabarber im Vorgarten vermuten lässt): der Rasen ist kurz, alle Obstbäume sind geschnitten, tw. veredelt Buschbäume haben Baumscheiben, Beerensträucher sind gemulcht, Gemüsebeete und Rosen (fast) unkrautfrei. Aber ich lasse in ein paar Ecken und zwischen kräftigen Stauden auch mal ein bissel Rauke, Cosmea, Vergissmeinnicht oder diese herrliche weiße Glockenblume versamen, aber nur ein wenig.

@rheno: Tatsächlich wird im Vorstand unter Freunden "mehr als ein Auge zugedrückt". Da gibt es nämlich nicht nur formelle Verstöße gegen die Gartenordnung, sondern materiellrechtliche Verstöße gegen die Gartenordnung: Da stehen gemauerte Kamine, obwohl "feste Feuerstellen verboten" sind. Da stehen in einigen(wenigen) Gärten 2 Hütten, von denen jeweils eine in den letzten Jahren dazugekommen ist. Verstoß gegen die GO und gegen das BKleingG (nur ein Bauköper pro Pachtgarten). Da wird dann den Sommer über gewohnt, mit Hund, Fernseher, Waschmaschine usw. Es ist aber keine Freizeitgartenkolonie, und die Hütten haben auch keinen Bestandsschutz wie die alten Steinhäuschen, die sonst im Osten oft zu finden sind.

@Brigitte: gute Idee! habe gleich mal aufgeschrieben, was ich seit 2 Jahren gemacht habe (eigentlich alles auch im Sinn des BKleingG): Verjüngungsschnitte, Entfernen von 25 m Thuja-Hecke, von 2 Wacholdern, dafür Apfel, Pfirsich, Johannisbeere, Stauden... Weil sie mir ja auch vorwerfen, nix zu machen im Garten, deshalb wär er ja so verunkrautet im Eingangsbereich. Und Fotos für die nächste Begehung, ja. Und - danke für den Ideenanstoß: ich mache Fotos, was noch so an Basteleien/Tomatenhäusern in der Kolonie herumsteht.

@Berta, Zwerggarten u.a.: Es ist momentan tatsächlich 80 cm zu lang und entspricht damit nicht (mehr) dem Antrag. Die hätten den aber liegen gelassen, schon bei dem ersten musste ich nachfragen.
Aber denken wir das mal durch: Ich kürze das Tomatenhaus um 80 cm. Schreibe allerdings sofort einen Antrag, es um 80 cm zu verlängern (oder dann gleich um 3m?) (und darf gleichzeitig laut Gartenordnung sofort ohne Genehmigung das Haus als Folientunnel verlängern ::) ). Den Antrag müssen sie bearbeiten und genehmigen, denn die materiell-rechtlichen Anforderungen der GO werden durch meine Planung eingehalten. Ablehnen geht nicht (Willkürverbot). Danach gehe ich hin und verlängere das Häusel wieder um 80 cm?
Da bin ich schon der Meinung, dass dies unverhältnismäßig wäre. Im Baurecht gilt dies übrigens analog. Eine Abrissverfügung kann eine Kommune auch erst erlassen, wenn das Gebaute oder die Nutzung gegen MATERIELLES (inhaltliches) Recht verstößt, nicht aber bei Verstößen gegen FORMALES (Verfahrens-) Recht. Da wäre nur eine zeitlich befristete Nutzungsuntersagung zulässig. Also: ich nutze 80 cm nicht, 3 Tomaten müssen wieder in den Regen... :'(
Verstöße sind ja "heilbar: Antrag nachholen. Ich könnte ja als Strafe ein paar Arbeitsstunden für die Gemeineinrichtungen machen.

@Lehm: keine Angst, grün bleibt in meinem Garten den Pflanzen vorbehalten und braun der Erde... Ich denke allerdings inzwischen über eine Fortentwicklung des TH zu einer Plastik a la Niki de Saint Phalle nach ;D
Oder lieber nicht... man muss ja nicht unnötig provozieren. Weiße Ölfarbe ginge schon.

Ich halte euch auf dem Laufenden! Irgendwann im Juli oder August ist ja eine Begehung der "Problemgärten" geplant, zu denen ich ja nun zähle.

Viele Grüße,
Ayamo
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Ayamo am 18. Juni 2008, 12:47:39
Noch ein bissel Nachtrag zu Baurecht, was vielleicht nicht alle interessiert:

@sarastro, zwerggarten: Die BauANZEIGE, die in fast allen deutschen Bundesländern für die "Standardfälle des Baugeschehens" (Einfamilienhaus, Supermarkt von der Stange, ...) eingeführt wurde, ist eigentlich ein Verfahren, das viele private Bauherren entlastet: Nämlich: Anzeige durch Arch/Ing abschicken lassen, einen Monat warten, wenn kein Widerspruch kommt, losbauen. Die Verantwortung für das Einhalten der materiell-rechtlichen Regeln bleibt, sie liegt aber beim Bauherren bzw. dem Arch/Ing.
Die BauGENEHMIGUNG dagegen ist noch für öffentliche Bauten (Schulen, ...) und für diejenigen Bauten nötig, die nicht Standardfälle des Baugeschehens sind, zB Hochhäuser, Industrie, Bahnhöfe, Einkaufszentren... Da muss man auf die Genehmigung warten, der Staat prüft und trägt soweit auch Verantwortung zB für Statik und Einhalten der planungsrechtlichen Anforderungen.
Für Lauben in Kleingärten besteht in Berlin und auch in Brandenburg nur Anzeigepflicht. Eine Genehmigungspflicht für Gewächshäuser / Tomatenhäuser in geringem Umfang - meines zählt dazu - besteht nicht aufgrund der Gesetze, sondern nur aufgrund unserer Gartenordnung. Ist auch grundsätzlich ok, die wollen halt wissen, was bei 120 Parzellen so gebaut wird.
Es war tatsächlich unklug, nicht auf die 2. Erweiterungsgenehmigung zu warten. Aber noch im April hatte ich nichts vorliegen und denke auch, dass dies kein Zufall ist...
 
@ Wiesentheo, Frida, Susanne: Nach dem Nachbargesetz gibt es schon die Möglichkeit, direkt an der Grenze zu bauen, aber hier gilt ja die speziellere Gartenordnung. Nach dieser ist 1m Abstand einzuhalten, das ist bei mir der Fall.
Die Größe wäre kein Problem, ich könnte sogar noch größer bauen, nämlich bis 10 m2. Gewächshäuser gelten (zumindest hier) auch nicht als Versiegelung, daher zählen Laube+Terasse extra (also 24m2 bzw. größer mit Bestandschutz, dann Sondersteuer an die Kommune). Zusätzlich zum Gewächshaus könnte ich noch (unbegrenzt!) Folientunnel aufstellen. Will ich aber gar nicht... Die sollen sich also mal nicht so haben mit den 80cm. Beim zwischenzeitlichen Abriss könnte ich doch am selben Tag mit Folientunnel verlängern. Ist das nicht albern?
Schattenwurf gibt es übrigens von mir nicht, ich sitze nördlich meines Nachbarn. Schatten habe nur ich - nämlich von seiner 2m-Thuja-Hecke, die ZU NAHE an der Grenze steht.

Grüße - jetzt muss ich aber schleunigst zur Arbeit :P
Ayamo

Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: toto am 18. Juni 2008, 13:00:37
Nimm jedes mal wenn du in Garten gehst ne Digicam mit, und mach Fotos am besten mit Datum/Uhr (sofern möglich) von etwailigen Regelverstössen deines Nachbarn. Und wenn dein Vorstand eben So Kleinkariert ist im Bezug Regeln schau halt ob dein Nachbarn sie auch alle einhält, meinstens ist es so das unter "Freunden im Vorstand" mehr als nur ein Auge zugedrückt wird.
Gruss aus Berlin
Renato

Als ich einen Kleingarten in Pflege hatte über einige Jahre, lief es auf das Gleiche raus. Hier an der falschen Stelle Veilchen ( im Kleingartenverein als Unkraut beschimpft ), dort an der falschen Mulch ( Rasenschnitt ) ect. ect.

Hintergrund der Geschichte war eigentlich - der Nachbar war im Vorstand und wollte durch mobbing genau diesen Kleingarten haben als " seine Erweiterung des Gartens für seine Tochter".... schleim, schleim, schleim...

Irgendwann wurde mir das zu bunt mit den steten Meckereien hier und dort.... und ich habe seine noch nicht geernteten Kartoffeln voll von ansteckender Braunfäule fotografiert. Fortan war Ruhe.

Ich habe den Garten dann abgegeben - allerdings an jemand, der ihn liebte und für den es Sinn machte, endlich eine kleine Oase zu besitzen.

Über die Jahre der Betreuung dieses Kleingartens habe ich gelernt, daß es ist wie im richtigen Leben: Vorschriften, Vorschriften, Vorschriften.

Ich - für meinen Geschmack - finde NICHTS anrüchiges an Deinem Tomatentreibhaus. Ich würde vielleicht die Fenster abbeizen und einfach nur ölen oder mit Holzschutzlasur in DEINER Lieblingsfarbe ( und sei es Rosa! ) streichen - dagegen kann keiner was haben. Aussitzen die Geschichte.
Was die Größe anbetrifft - auch da gibt es leider Vorschriften - an die muß man sich halten.... oder Du bringst dem Meckerer frische Tomaten ::)... vielleicht gibt er dann auf, und Du hast Deine Ruhe.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Kleingärtner am 18. Juni 2008, 15:28:36
Moin Moin,

grundsätzliches:
Grüße aus dem Kleingarten und halte uns auf dem laufenden.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: marygold am 18. Juni 2008, 20:32:30
Unvorstellbar, das Ganze >:(
Ich träume von genau so einem selbstgebautem Haus, das aussieht als stünde
es schon seit Jahren da, und nicht von einem Fertigteil.
Lass dich bloß nicht unterkriegen, und verkürze Deins notfalls, damit Du es nicht doch noch ganz abreißen mußt.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Susanne am 18. Juni 2008, 22:48:40
Zitat
Unvorstellbar, das Ganze

Vielleicht nicht ganz so unvorstellbar, wenn man sich vor Augen führt, daß Kleingärten nach dem BKleinG mit Steuergeldern subventioniert werden. Das ist kein Eigentum, auf dem (fast alles) tun und machen kann, was man will. Das ist Pachtland, das gemeindienlich bearbeitet und im Wert erhalten bleiben soll.
Vergleichbar mit einer Sozialwohnung - da kann man auch nicht alles nach den eigenen Vorstellungen verändern.

Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: harald and maude am 18. Juni 2008, 22:52:21


... mir tut es leid, wegen dem Gewächshaus - ich finde es wirklich schön - ich glaube einfach, da steckt so viel Liebe drin und Ideen und handwerkliche Leistung.
Ich würde jederzeit eines meiner gekauften Tomatenhäuser damit tauschen wollen.

lg Maude
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: marygold am 18. Juni 2008, 23:00:56
Hallo Susanne, das war mir so wirklich nicht bewußt.
Aber wie bei einem Mietverhältnis kann doch auch hier der Ursprungszustand
wiederhergestellt werden, sprich Entfernung des Häuschens, bei Beendigung des
Pachtvertrages.
Klar Grenzabstände und Baugrößen müssen eingehalten werden.
Aber hier ging es doch vordergründig um ein (mir unverständliches)
ästhetisches Problem?
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 18. Juni 2008, 23:06:23
Susanne,
das ist nicht immer dar Fall,dass KG subversioniert werden.Es mag sein,wenn der Eigentümer kommunal ist,aber wenn der Eigentümer ein Privater oder eine andere einrichtung ist,der das Land dann verpachtet an einen Verein und der dann die Kleingärtner als Unterpächter hällt.
Da fragt keiner,wo das Geld her kommt.Z.B.Bei hohem Leerstand oder so.die geforderte Zins,egal was der für einen Namen hat muß entrichtet werden.
Der Eigentümer hat das Recht zu bestimmen,aber wenn alles läuft und das Geld kommt,wird er sich nicht muchsen.
Die Gestaltung und alles weitere unterliegt dem Verein.Was der gestattet,sollte im Rahmen bleiben,aber auch nicht so engstirnig gehandelt werden.Wenn die Anlagen nicht zu groß sind,ist das ein prima Auskommen.
Natürlich gibt es auch hier Quertreiber,aber die gibt es überall.Wenn ich nach allen Vorschriften gehen würde,stünde ich bald alleine da.

Frank

Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Susanne am 19. Juni 2008, 01:03:22
Zitat
Aber wie bei einem Mietverhältnis kann doch auch hier der Ursprungszustand wiederhergestellt werden, sprich Entfernung des Häuschens, bei Beendigung des Pachtvertrages.

Rein theoretisch ja. Kommt drauf an, wie der Pachtvertrag beendet wird. Es gibt da ganz tolle Beispiele, wo der Rückbau verschiedener Bauten und Anpflanzungen den Verein ein Heidengeld gekostet hat, das mit dem Betrag aus der Wertermittlung nicht ausgeglichen wurde. Ich sage nur Todesfall (wer erwartet von einer armen Witwe, daß sie so ein Tomatenhaus rückbaut?) oder Scheidung (keiner ist mehr verantwortlich).

Zitat
Aber hier ging es doch vordergründig um ein (mir unverständliches) ästhetisches Problem?

Das hast du richtig erkannt. Es ist nur vordergründig ein äesthetisches Problem. Wenn das Tomatenhaus den Vorschriften entspräche, könnte jeder eins bauen, genau so schön, genauso zusammengesucht. Der eine mit Wellblech auf dem Dach, der zweite mit Folie, der dritte mit Teppichboden, der vierte mit Dachpappe. Ein Jahr lang ist das Tomatenhaus, danach ist es Spielhaus für die Kindern, dann ist es Papas Werkstatt und zum Schluß der Unterstand für das Motorrad. Alles schon dagewesen.
Davor graut den kommunalen Verpächtern, die hätten es gerne vorzeigbar und konfliktfrei.

Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Susanne am 19. Juni 2008, 01:06:06
Susanne,
das ist nicht immer dar Fall,dass KG subversioniert werden. ...

Deshalb steht da ja auch:

Zitat
... daß Kleingärten nach dem BKlgG mit Steuergeldern subventioniert werden ...


Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Solanin am 19. Juni 2008, 07:43:13
Susanne,
das ist nicht immer dar Fall,dass KG subversioniert werden.Es mag sein,wenn der Eigentümer kommunal ist,aber wenn der Eigentümer ein Privater oder eine andere einrichtung ist,der das Land dann verpachtet an einen Verein und der dann die Kleingärtner als Unterpächter hällt.


Gerade dann, wenn der Verpächter ein Privatmann ist sollte sich der Zwischenpächter ganz genau an das BKleinG halten. Eine Kommune hat in der Regel (es gibt auch Beispiele wo Baumärkte auf Kleingartenanlagen geplant wurden) nicht das Interesse seine Grünflächen, und das sind Kleingartenanlagen! (daher auch die Bauvorschriften), zu verlieren. Anders ein privater Verpächter. Es gibt Fälle bei uns, wo der Verpächter jede Möglichkeit sucht um mehr Geld zu bekommen. Am leichtesten kann er das, indem er die kleingärtnerische Nutzung angreift. Und da sind die Kleingärtner immer wieder ihr eigener Feind, indem sie sich nicht an das BKleinG halten und damit angreifbar sind.

Im Kleingarten von Ayamo sehe ich das einzige "Unrecht", dass er ohne Genehmigung größer gebaut hat. Meines Erachtens aber unerheblich, zudem handelt es sich um ein Gewächshaus welches der kleingärtnerischen Nutzung dient und nicht um eine Gartenlaube, Pool oder sonstwas.
1. Such das sachliche Gespräch mit deinem Vorstand (Vorsitzenden). Gehe auf ihn zu und rede mit ihnen (Ihm).
2. Mach Zugeständnisse, Bereue aufrichtig. Aber lass dich nicht darauf ein das Gewächshaus zu entfernen. Bestenfalls Rückbau - versuch aber zu einer Einigung zu kommen.
3. Lass Dich in den Vorstand wählen. Nur so kannst du etwas (Küngeleien, "Mobbing", Diktatorengehabe, wegen denen Kleingärtner immer wieder in schlechtes Licht gerückt werden) in deinem Verein ändern. Vielleicht sogar mal als Vorsitzender. Du wirst dann sehen, mit was die sich alles herumschlagen müssen, und Du wirst Dich auch zwangsläufig mit den Gesetzen und Ordnungen auseinandersetzen müssen. Ich denke Du wärst ein gutes Vorstandsmitglied.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Susanne am 19. Juni 2008, 08:59:57
Zitat
Gerade dann, wenn der Verpächter ein Privatmann ist sollte sich der Zwischenpächter ganz genau an das BKleinG halten.

Wenn der Verpächter ein Privatmensch oder ein Unternehmen ist (betriebliche-Kleingärten), kommt das BKleinG nur zur Anwendung, wenn sich der Verpächter ausdrücklich dazu bekennt. Ansonsten gelten die hausgemachten Gartenordnungen, und die sehen häufig ganz anders aus...
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 19. Juni 2008, 09:20:08
Ja,ja so sieht es aus Susanne.Unser Eigentümer bekennt sich zwar zum BKlein G aber er sieht das etwas lockerer.
Du hast in einem Beitrag geschrtieben mit dem Rückbau,venn durch Sterbefall,oder altershalbers Ausscheiden....
Na,das die laube nicht rückgebaut wird,ist klar.Aber wie sieht es aus,wenn Vattern vor 30 Jahren mal so ein klitzkleines niedliches Tannebäumchen gepflanzt hat,was Muttern doch so schön gefunden hat.
Das ist nun nicht mehr so niedlich und so.
Wie sieht da die Meinung aus.?

Frank
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Solanin am 19. Juni 2008, 10:57:11
@ Susanne
Was sind betriebliche Kleingärten? ??? :o
Habe ich noch nie gehört- man lernt doch ständig dazu!

@ Wiesentheo
nur weil es jahre- bzw. jahrzehntelang geduldet wurde wird es nicht zum Recht. Waldbäume gehören und gehörten nie zur kleingärtnerischen Nutzung und müssen deshalb entfernt, in manchen Anlagen stark eingekürzt werden. Über das Einkürzen kann man sich dann auch noch streiten.
Fakt ist ein kleines Waldbäumchen wird eben mal groß. Und dann gehört es nicht mehr in den Kleingarten. Nehmt die Spitze als Weihnachtsbaum und pflanzt einen schönen Obstbaum dahin. So würde ich es machen.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Susanne am 19. Juni 2008, 11:26:45
Zitat
Aber wie sieht es aus,wenn Vattern vor 30 Jahren mal so ein klitzkleines niedliches Tannebäumchen gepflanzt hat

Der müßte eigentlich sofort raus... zumindest in Kleingärten, bei denen Koniferen nicht zulässig sind. Ich habe unseren Kleingärtnern damals gesagt, wenn sie unbedingt ein Tannenbäumchen oder eine Blauzeder usw. brauchen, dann sollen sie die Pflanze in einen Kübel packen. Dann ist es eine Kübelpflanze, die dem Nachbarn weder Wasser noch Licht nimmt und die im Bedarfsfall schnell entsorgt ist. Gilt natürlich nicht für Wacholder als Zwischenwirt für Birnengitterrost...
Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein langjähriger Kleingärtner 8 m hohe Koniferen in seinem Garten hatte. Die waren bei der Pflanzung auch ganz klein und niedlich. Als der Garten neu verpachtet wurde, lag der Preis der Wertermittlung unter dem für die Rodung und Entsorgung der Koniferen. Die Familie durfte noch satt draufzahlen.

Zitat
Was sind betriebliche Kleingärten?

Früher, in den guten alten Zeiten, als Unternehmertum häufiger als heute mit sozialer Verantwortung und Sorge für die Gesundheit die Beschäftigten verknüpft war, gab es nicht nur Arbeitersiedlungen, Betriebskindergärten und Betriebssportanlagen, sondern auch Kleingartenanlagen für die Mitarbeiter und ihre Familien.


Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: ernst am 19. Juni 2008, 11:34:38
betr.: gute alte Zeit

nicht böse sein,Susanne, aber Kleingärten waren oft notwendig um sich mit dem allernötigsten zu versorgen (Kartoffel...), wie heute noch in Russland etc., da die soziale Verantwortung des Unternehmertums nicht so weit reichte...
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Kleingärtner am 19. Juni 2008, 11:35:47
Moin,

ein Kleingarten ist ein Garten in einer Anlage, die die Anforderungen des BKleingG erfüllt. Dazu gehört auch die Gemeinnützigkeit. Ein Kleingartengelände kann also nicht Gewinne abwerfen. Solange sich die Kleingärtner an des BKleingG halten (1/3-Regelung, Gemeinnützigkeit, 24 m² Überdachung), ist das Gelände geschützt und der Verpächter (idR die Komune) hat es verdammt schwer, die Anlage zu entpachten. Ein einfacher Baumarktbau reicht nicht aus.

Grüsse
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Susanne am 19. Juni 2008, 11:44:16

Zitat
nicht böse sein

Warum soll ich böse sein? Das schließt sich doch nicht aus...
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: ernst am 19. Juni 2008, 12:07:33
@ Susanne
Wollte nur das Bild vom sozial verantwortlichen Unternehmer und dem dahinterstehenden politischen Kalkül zurechtrücken:
Das "Familienoberhaupt" war mit einem elend bezahltem 6x14 Stundentag politisch und gewerkschaftlich kaltgestellt.
Anstatt einer adequaten Bezahlung stellte man billiges Land (vorübergehend- nicht als Eigentum) zur Verfügung, auf dem sich die restlichen Familienmitglieder notdürftigst selbst versorgen konnten.
Damit sichert sich der Verpächter auch die Mitsprache bei allen Angelegenheiten das verpachtete Grundstück betreffend- womit wir wieder beim Grundthema dieses Fadens angelangt sind- ein 80cm zu langes Gartenhaus, dass darüberhinaus irgendjemanden nicht gefällt!
Ich habe mich wissenschaftlich mit der historischen Entwicklung des englishen Reihenhauses beschäftigt- steht in direktem Zusammenhang mit dieser Problematik- aber das ist eine andere (sehr traurige) Geschichte
ernst
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: fars am 19. Juni 2008, 12:10:25
Zurück zur Ästhetik.

Leider viel zu oft muss man der Not gehorchen, so dass die Ästhetik auf der Strecke bleibt. Nun gehen die Ansichten darüber, was Ästhetik ist und was "Vermüllung" (im Sinne von Wegwerfresten, die einfach nur zusammengeschustert werden), weit auseinander. Auch wenn in dem vorliegenden Fall keinesfalls von einer "Vermüllung" gesprochen werden kann, so kann dieses Tomatenhäuschen dennoch als Alibi für optisch schlimmere Lösungen dienen. Wo beginnt bzw. endet hier die Toleranz? Wenn mein Nachbar aus alten Fensterelementen ein Gewächshaus bauen darf, ist mir dann der Schuppen aus Jaffa-Kisten oder eine rostige Wellblech-Lösung erlaubt?

Trotz meiner generellen Vorbehalte gegen Kleingärten und dem dort offenbar häufig vorzufinden diktatorischen Geist verstehe ich dennoch, wenn in diesen Fällen zumindest eine Diskussion im Verein geführt wird, ob diese Art des Hüttenbaus toleriert werden soll.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: ernst am 19. Juni 2008, 12:20:51
@fars
Richtig!
Die Rahmenbedingungen gehören festgelegt. Als "Bau- und Kunstmensch" einige Bedenken:
Im ach so schönen Salzburgerland legt mann alles fest: ua Firstrichtung, Dachform, Dachneigung; Farbe der Dachdeckung etc.
Die Folge: Einheitsbrei- fade bis zum umfallen, und der Protest der Bürger: die Fasade ist quitschgelb, johannisbeerjoghurtviolett, ferarrirot..., das Augenlicht ist in Gefahr.
In der Steiermark ists umgekehrt: alles ist erlaubt, das ergiebt eine große Vielfalt an neuen Lösungsansätzen aber auch schreckliche und potthäßliche Ergebnisse.
Also??? WAS legt WER fest?
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Solanin am 19. Juni 2008, 15:25:34
Moin,

ein Kleingarten ist ein Garten in einer Anlage, die die Anforderungen des BKleingG erfüllt. Dazu gehört auch die Gemeinnützigkeit. Ein Kleingartengelände kann also nicht Gewinne abwerfen. Solange sich die Kleingärtner an des BKleingG halten (1/3-Regelung, Gemeinnützigkeit, 24 m² Überdachung), ist das Gelände geschützt und der Verpächter (idR die Komune) hat es verdammt schwer, die Anlage zu entpachten. Ein einfacher Baumarktbau reicht nicht aus.

Grüsse

Hast du ne Ahnung was hier bis Mitte der 90iger Jahre alles möglich war. Heute zum Glück nicht mehr.

@Susanne
Danke Susanne. Sowas gab es hier auch. Nennt sich blos nicht so. Unsere Kleingartenanlage entstand z.B. durch die Sportler. Sie wollten ihre Familien in Sicherheit an einem schönen Ort wissen, während sie Fußball, Handball und anderes trainierten. Daher ist unser Vorsitzender kein Diktator - er nimmts sportlich ;D
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: fars am 19. Juni 2008, 15:44:40
Also??? WAS legt WER fest?

Geschmack macht halt einsam.

Außer ein paar Rahmenbedingungen sollte nicht sfestgelegt werden. Wer seine Almhütte in Ostfriesland haben möchte: bitte sehr. Ebenso wer im Hochgebirge ein Reetdach sein Eigen nennen will: auch toleriert.

Sobald man dem Menschen freie Hand lässt, baut er seine Zwingburg mit Schießscharten neben der Retro-Fischerhütte des Nachbarn. Da hilft kein Baurecht.

Aber hier geht es ja um etwas anderes. Wie weit geht die Toleranz gegenüber "Resteverwertung" und wo beginnt die Vermüllung der Umgebung. Da es auch hierzu keine scharfen Grenzen gibt schrieb ich "Diskussion". Leider ist das Ergebnis zu vermuten, da leider viele Menschen den Begriff "Vorstand" mit "Macht" gleichsetzen.

Da in diesen Kleingartenanlagen hohe Hecken/Sichtschutzgehölze untersagt sein dürften, gereicht es nicht jedermann zur Freude, auf derartige "einfache Lösungen" blicken zu müssen. Viele hier stellenihre wunderschönen Gärten vor, die einen sehr gepflegten und ästhetischen Eindruck machen. Würde es diesen Gartenliebhabern gefallen, von zusammengezimmerten Gartenhütten umgeben zu sein?

Ich habe das, nein, mein Problem, dass ein langes Gartenstück an einen ebenso langen Pferdestall grenzt, der aus diversen schrottigen Materialien zusammengestückelt ist. Leider haben ihn die bisherigen Stürme unbehelligt gelassen. Ich bemühe mich verzweifelt, Sträucher hochzuziehen, um den Blick auf diese Gammellandschaft zu mildern.

Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 19. Juni 2008, 18:50:49
Ja,nun wieder da.
Ich möchte Gern noch einmal auf die Nadelgehölze zurückkommen.Wo finde ich irgendwelche bindenden Festlegungen zu Nadelgehölzen in KG.
Suche schon eine ganze Weile.
Ich lasse nun alle rausmachen zur Rückgabe bei einer Kündigung.Dabei ist mir eigendlich nun egal wer und wie.

das stimmt schon,dass es jahrelang versäumt wurde und immer wieder gab es irgend welche Gründe,dass die Stehen blieben.Nun mache ich Ernst.

Frank
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 19. Juni 2008, 18:56:52
So ein Manster.Na,diesen Herbst gehts los.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Susanne am 19. Juni 2008, 19:40:05


Gut Holz! ;D
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: riesenweib am 19. Juni 2008, 20:11:37
......Wie weit geht die Toleranz gegenüber "Resteverwertung" und wo beginnt die Vermüllung der Umgebung. ....gereicht es nicht jedermann zur Freude, auf derartige "einfache Lösungen" blicken zu müssen. Viele hier stellenihre wunderschönen Gärten vor, die einen sehr gepflegten und ästhetischen Eindruck machen. Würde es diesen Gartenliebhabern gefallen, von zusammengezimmerten Gartenhütten umgeben zu sein?...

ein gutes argument. Aber wer schützt mich vor dem anblick der allerbilligsten baumarktteile, deren einziges schönheitsattribut ihr superniedriger kaufpreis ist? Und ein weiteres, dass es genug andre (pseudo)sparefrohe gibt, dass der käufer rechnen kann mit seiner wahl bei der geduldeten mehrheit zu sein?

Zu schnell sind diese tünnelchens und häuselchens dann oft (sonder)müll der sich nicht mal resteverwerten lässt.

Und um den argument vorzubeugen, wär's nicht kennt kann's nicht beurteilen: es ist nicht so, dass wir nicht ähnliches in der nachbarschaft hätten, in unserem fall eine abenteuerliche dachlandschaft von zwei höusern, einer halle, und mehreren schupfen (=hütten, scheunen) und an einer grenze von ca 70m länge gute 7 begrenzungslösungen, die meisten auch verwertungen. Ich persönlich kann damit leben, die würde des alters (=patina) mildert auch bei bauteilen vieles.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: freitagsfish am 19. Juni 2008, 20:14:03
es gibt m.m.n. einen unterschied zwischen materialien, die altern und solchen, die einfach verkommen und vermüllen ohne würde. letztere sind tatsächlich nicht nur ästhetische umweltverschmutzung. :-X
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: phloxfox am 19. Juni 2008, 20:53:50
Habe diesen thread mit beklommenem Gefühl gelesen.... :-\
Bin froh, dass ich mir doch keinen Schrebergarten geleistet habe.

Verschiedene Lebensarten in eng angrenzenden Revieren......
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: zwerggarten am 19. Juni 2008, 21:03:06
... :-\
Bin froh, dass ich mir doch keinen Schrebergarten geleistet habe.
Verschiedene Lebensarten in eng angrenzenden Revieren...
dafür braucht es keinen kleingarten - ein reihenhaus, einfamilienhaus und sogar eine wohnung in einem städtischen mehrfamilienhaus reicht aus für diese erfahrung.. :-X
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Cerinthe am 19. Juni 2008, 21:11:59
Ja, das hier bestätigt alle Vorurteile. Nun muss ich aber mal die Kleingärtner verteidigen!

Meine subjektive Einzelerfahrung aus 6 Jahren Schrebergartenzeit: Stimmt nicht, es kann auch sehr tolerant zugehen - Beispiel: In den 6 Jahren mußte ich den Garten ein Jahr lang sich selbst überlassen weil ich 400 km weit weg war. In diesem Jahr war ich nur etwa drei Tage da zum Grasmähen usw. - es hat keiner gemeckert!
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: zwerggarten am 19. Juni 2008, 21:13:26
es kommt immer auch auf die eigene haltung an - idealerweise bilden kleingärtner eine gemeinschaft, und sei es nur durch freundliches miteinander umgehen. Wer da nur sein/ihr ding durchziehen will, ohne sich um regeln u.a. des unterpachtvertrags zu scheren, eckt leicht an - zu recht, finde ich. egoisten gibt es schon genug.

dies nur rein theoretisch angemerkt - ob es auf das hier gezeigte tomatenhaus passt, weiß ich natürlich nicht! allerdings fände ich als nachbar mehrere meter tomatenhaus mit weißgetünchten scheiben vor der nase nicht sonderlich attraktiv; alte fenster, die ich ansonsten toll finde, hin oder her... ::)
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Solanin am 20. Juni 2008, 07:26:36
Seltsamerweise kommen bei Kleingärten immer wieder Negativ-Beispiele groß zur Aussprache. Diese werfen dann auf die gesamte Gemeinschaft ein schlechtes Licht. Das kennen wir von anderen Dingen aber auch. Dabei garteln und erholen sich jahraus-jahrein Millionen Kleingärtner mit ihren Familien (und Freunden) in 1.020.000 Kleingärten. Das zeigt schon, dass die allermeisten zufrieden mit ihrem Stück Pachtland sind. Insofern hat Zwerggarten vollkommen recht. Was mich nur immer wieder stutzig macht: Die meisten die Kleingärten ablehnen, begründen es mit der (vermeintlichen) Reglementierung. Wo aber wird in Deutschland nicht reglementiert? Ich meine jetzt nicht so sehr staatlich/gesetzlich, sondern von Haus-/Wohnungsnachbarn, Grundstücksnachbarn, Kollegen, Familienangehörigen, ganz zu Schweigen von den lieben Vorgesetzten/Arbeitgebern. Kleingärten befinden sich nun mal nicht im gesetzlosen Raum sondern in diesem Land mit diesen Menschen. Es gibt tausende Kleingartenanlagen die ein Ruhepol für Familien sind und in denen große Toleranz herrscht. Die allermeisten Kleingärtner wollen nicht auf ihr selbst angebautes Gemüse/Obst (dafür ist der Kleingarten hauptsächlich da) und die sozialen Kontakte verzichten.
Ich kann immer nur wiederholen - geht selbst zu den Mitgliederversammlungen und wenn möglich in den Vorstand zum mit entscheiden, oder bringt euch sonst irgendwie ein.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Cara am 20. Juni 2008, 08:45:19
Ja,nun wieder da.
Ich möchte Gern noch einmal auf die Nadelgehölze zurückkommen.Wo finde ich irgendwelche bindenden Festlegungen zu Nadelgehölzen in KG.
Suche schon eine ganze Weile.
Ich lasse nun alle rausmachen zur Rückgabe bei einer Kündigung.Dabei ist mir eigendlich nun egal wer und wie.

das stimmt schon,dass es jahrelang versäumt wurde und immer wieder gab es irgend welche Gründe,dass die Stehen blieben.Nun mache ich Ernst.

Frank

Das BKleinG sagt überhaupt nichts über Bäume aus. Es gibt aber zwei Kommentare dazu, schau da mal rein.

Das Tomatenhaus sieht wunderschön aus. Frühbeete macht man auch aus alten Fenstern. Allerdings wundert es mich, dass das Wellblechdach erlaubt ist.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Tollpatsch am 20. Juni 2008, 08:49:56
Mir fällt dazu nur ein:
-   T o l e r a n z -
fordert man bei den Anderen ein,
vergisst sie bei sich selber, manchmal ganz……

ich schließe mich da nicht aus…

selbst in der Liebe / Ehe bedarf es des Kompromisses und Absprache,
also dann doch bei Fremden oder anders denkenden erst recht, vergessen ?
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Susanne am 20. Juni 2008, 09:14:51
Zitat
Das BKleinG sagt überhaupt nichts über Bäume aus.

Aus diesem Passus leitet sich das (regional unterschiedliche) Verbot von landschaftsfremden Nadelgehölzen ab:

Zitat
(1) 1Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.

Das Verbot von Großbäumen gründet auf diesem Absatz:

Zitat
(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der

1.
  dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung)

Bei der beschränkten Fläche würde schon (als Beispiel) eine einzige ausgewachsene Rotbuche jegliche kleingärtnerische Nutzung unmöglich machen. Außerdem gilt, daß man dem Nachbarn nicht Licht und Wasser nimmt, was für ihn ebenfalls die kleingärtnerische Nutzung in Frage stellen würde.

Als Beispiel: Franks Monstertanne zieht mit Sicherheit aus dem Nachbargarten so viel Wasser und Nahrung ab, daß der Nachbar in diesem Bereich kein Gemüse anbauen kann. Das müßte ihm aber theoretisch möglich sein. Und deshalb muß Franks Tanne weg.
 
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 20. Juni 2008, 09:50:35
Ja,diese Tanne und ich glaube an die 10 von solchen Dingern müssen weg.

Ach so,das ist nicht meine.Meine ist schon Feuerholz geworden.

Ich kämpfe schon lange ,dass die verschwinden.Aber nicht nur die Nadelhölzer,sondern auch die riesigen übergroßen Bäume,wie Süßkirschen oder Monsterpflaumen.Aber ich renne da gegen Wände.Im Herbst sind schon 5 Stück gefallen.
Eine Pflaume durch Windbruch.Jetzt nach dem letzten Sturm,der auch einiges abgeknickt hat,komml langsam die Einsicht,aber nur begrenzt.
Deshalb hab ich auch geschrieben,dass ich Ernst mache bei den Übergaben bei einer Kündigung und bestehe darauf,dass dier Dinger gefällt werden.Da ist es eigendlich egal,in welchen Alter die Gartenfreunde sind,oder Frauen.
Ich kann anbieten,Die Stunde 12,50 für Fällarbeiten mit der Beseitigung von 37,- Abtransport,wenn die Verbrennung nicht möglich ist.
 Wäre das ein gutes Angebot?

Frank
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Solanin am 20. Juni 2008, 10:37:43
Ja Pächterwechsel ist oft die einzige Möglichkeit "Ordnung" rein zubekommen. Den Preis halte ich durchaus für angemessen (sogar für sehr günstig).
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Cara am 20. Juni 2008, 12:19:28
Susanne, so einfach ist die Interpretation scheinbar nicht, schau bitte mal hier:

http://www.lk-dbr.de/php/amt66/kleingar.php
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 20. Juni 2008, 13:33:01
Ich danke für den Tip,
Hab mir das gleich gesp.und srudiere.Man findet aber auch einige Ungereimtheiten bzw Zeideutigkeiten.Na,das muß ich mir heute Abend,wenn Fußball ist zu Gemüte führen.

Frank
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Ayamo am 20. Juni 2008, 22:46:44
Guten Abend,

ich glaube auch, dass ein Gespräch mit einem weiteren Vorstandsmitglied gut sein wird und ich bin auch auf Einigung bedacht. Am Wochenende werde ich erstmal den Verlängerungsantrag erneut einreichen. Und zusätzlich einen Anstrich nach Farbwahl des Mecker-Nachbarn anbieten. Damit müsste er ja zufrieden sein.

@Solanin: Danke für die Blumen! :)
Ich hatte tatsächlich schon überlegt und bin auch schon gefragt worden, ob ich in den Vorstand gehen würde. Ich müsste noch nicht mal viele kennen...jeder weiß, dass das mit Arbeit verbunden ist, deswegen drücken sich alle, auch Leute mit genug Zeit. Ich bin aber derzeit Vorstandsmitglied in einem anderen, m.E. auch wichtigeren Verein mit deutlich mehr Mitgliedern, und da werde ich mich auch noch 2, 3 Jahre engagieren. Danach - grundsätzlich ja.

@fars: Die Befürchtungen einer aus dem Ruder laufenden willenlosen Ästhetik - der eine kreischend bunt, der nächste Holzimitat im Älplerstil, wiederum der nächste nur mit Sperrmüll bauend - verstehe ich gut. Ich glaube aber, dass man grundsätzlich zwischen Wohngebieten und Kleingartensiedlungen unterscheiden sollte, auch wenn so ein Unterschied schwer zu begründen sein dürfte, halten sich doch in beiden Gebietstypen Menschen dauernd auf. Der Unterschied ist für mich: Der Kleingarten ist funktionell für Obst- und Gemüseerzeugung und diese typ. kleingärtnerische Erholung da. Dazu gehört m.E. auch das Selbermachen. In älteren Anlagen sollte doch jeder noch die Selbstbauten kennen. Die alte Couch wanderte in die Gartenhütte, dito das alte Geschirr, dito die alten Fenster. Ist doch heute bei vielen Leuten noch so.

Und im letzten Jahr war ich eine Zeit arbeitssuchend, d.h. mehr Zeit als Geld (mit Kind wäre ich also die Zielgruppe gewesen). Da wollte ich schon bauen und besorgte das Material (konnte aber erst im Winter/Frühjahr bauen). Dieses Jahr sieht´s wieder anders aus, weniger Zeit, aber jetzt ist das Herumwerkeln der Ausgleich zur Arbeit am Schreibtisch. Und auch wenn man jetzt nicht auf diesen Bastelstil steht, was ich persönlich auch vollkommen verstehe, als richtig verunstaltend kann es auch ein Kritiker nicht bezeichnen!
Und deshalb finde ich, dass auch Zusammengeschustertes im Kleingarten ertragen werden muss.

Gute Nacht,
Ayamo

P.S. Interessanter Aufsatz zur jüngeren Rechtsprechung/Kommentierung des BKleingG!!!
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: kvafaen am 20. Juni 2008, 23:30:14
(...)Die Befürchtungen einer aus dem Ruder laufenden willenlosen Ästhetik - der eine kreischend bunt, der nächste Holzimitat im Älplerstil, wiederum der nächste nur mit Sperrmüll bauend (...)




Bisher habe ich nur mitgelesen. Möchte aber hier doch gerne sagen, dass ich persönlich eigentlich gerade eine solche Vielfalt interessant finde. Alle Menschen sind verschieden, da ist es ganz klar dass die Gestaltung eines Gartens bei jedem anders ausfällt. Ist doch langweilig wenn alles gleich ist. Mut zum Extrem! Auch wenn ich mir persönlich z.B. den Garten nie mit Gartenzwergen zupflastern würde (ich finde Gartenzwerge grauenhaft), so finde ich Gärten mit Gartenzwerg-Stil durchaus interessant und bleibe stehen um mir die Dinger anzuschauen.
Das anscheinend bei sehr vielen Menschen vorhandene Bedürfnis nach ästhetischer Homogenität ist für mich schwer zu verstehen.

Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: fars am 21. Juni 2008, 06:33:39
Der Kleingarten ist funktionell für Obst- und Gemüseerzeugung und diese typ. kleingärtnerische Erholung da. Dazu gehört m.E. auch das Selbermachen.

Ich bin völlig deiner Meinung. Den Charme vieler alter Gartenhütten und Gewächshäuser, die in liebevoller Kleinarbeit mit großem handwerklichen Geschick, oft aber auch in einer kindlich anmutenden Naivität errichtet wurden, will ich nicht klein reden.

Aber auch darum geht es meines Erachtens nicht. Sondern die Frage lautet, wieviel Individualität lässt ein Kleingartenverein qua Satzung oder selbst gewählter Kontrollkommission, selbst erstellter Leitlinien und was auch immer zu. Anders gefragt: "Wann wird ein Non-Konformist zu einem Störfaktor?"

Das muss in einer Gemeinschaft ausdiskutiert werden. Das Ergebnis wird zwar demokratisch, vermutlich aber wenig erfreulich sein.

Hier in meiner Heimatstadt gibt es eine wohlgeordnete Kleingartenanlage. Alles sehr akkurat, weitgehend unkrautfrei und mit Spitzengardinen an den Fensterchen der alten und neuen Gartenhütten.

Durch einen breiten Weg getrennt hausen die "Alternativen". Dort herrscht das Chaos: Wildwuchs, Unkraut ist programmatisch Beikraut, die Hütten sprechen jeder Statik Hohn und lassen den Rechten Winkel als eine noch unentdeckte geometrische Figur erscheinen. Etliche dieser Chaos-Gärtner wähnen sich als Künstler und horten neben ihren Gemüsebeeten Schrott und Steine, die eines Tages, wenn es denn der einen oder anderen Muse gefallen sollte und diese auf Kuss-Tour geht, verarbeitet werden sollen. Aber der Mensch ist halt schwach. In erster Linie Sammler und weitaus seltener Jäger.

Diese alternative Welt ist weitaus spannender und unterhaltsamer zu beobachten als das stereotype Gleichmaß eines rechtschaffenen Kleingartenvereins. Nahrung bieten beide Gartenformen ausreichend, aber... "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern..." sang einst Franz Degenhardt.

Aber wenn man für Toleranz gegenüber den "Non-Konformisten" ist, muss man auch Toleranz bei den "Konservativen" üben. Und wenn sich nun mal Konservative in einem Verein zusammengefunden haben, dürfen sie auch darüber entscheiden, wie schmuddelig einzelne Vereinsmitglieder sein dürfen.

Ob ich persönlich eine wie auch immer zusammengezimmerte Gartenhütte in der Blickachse meines Gartens erdulden will, ist eine gnaz andere Frage. Ich habe seinerzeit bei Anlage meines Gartens aus der Not heraus so ein Blechhüttchen zusammengeschraubt. Inzwischen wurde es gnädigst von einer Lonicera und einem riesigen Philadelphus eingesponnen. Andere kehren ihre ästhetischen Entgleisungen unters Sofa oder verbannen ihn auf den Dachboden.

Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Susanne am 21. Juni 2008, 11:48:38
Susanne, so einfach ist die Interpretation scheinbar nicht, schau bitte mal hier:
http://www.lk-dbr.de/php/amt66/kleingar.php

Cara,
wenn ich hier auf das BKleinG hinweise, dann hat das nichts mit "einfach" zu tun, sondern es reduziert auf das Wesentliche, im obigen Fall auf die Bemerkung
Zitat
Das BKleinG sagt überhaupt nichts über Bäume aus.

Hier im Forum derart detaillierte Überlegungen anzustellen, wie sie Wolf-Peter Polzin aus dem Landkreis Bad Doberan angestellt hat, halte ich für wenig hilfreich. Zumal das, was im Landkreis Bad Doberan gelten mag, nicht überall gilt. Unsere Stadt hat zum Beispiel gar keine Baumschutzsatzung.

Wie auch immer, wer will, kann für sich selbst (so, wie du es gemacht hast) seitenweise Kommentare raussuchen und sich schlau machen. Das schadet sicher nicht. :)

Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Wiesentheo am 21. Juni 2008, 20:25:43
Hallo und so.
Also ich hab mir nun Mal von Caro das Ding durchgelesen.
Na gut und schön.
Wie Susanne schon sagt bezieht sich das auf bd,Dob.Aber es war schon ganz gut,wenn man mal so was liest.Hier in sachsen Anhalt nicht machbar.Selbst wenn ich die Namen und Gebiete,wo das herstammt weg lasse,jagen die mich zum Tempel raus.Hab gestern auch mal bei LSA gegögelt.findet man nichts richtiges unter Baumverordnungen und so.Na ja,ich werde schon was finden.
Gestern hab ich auch mal mit einen Vorstandsmitglied beiläufig über das GH von dem Gartenfreund gesprochen.Seine Meinung ---Blödsinn.
Wenn es ins Bild paßt,egal wie es aussieht dann keine Einwende.Allerdinmgs die Größe.Ist fest überdacht und zählt zur Bebauung.
Natürlich treten auch hier bei uns Ungereimtheiten auf.So ist das nicht,aber das wird im Gespräch geregelt.Auch so Neunmalkluge gibt es.Den paßt das nicht und das und...Und dann hats du nicht gesehen,der hat das gemacht und und.Na,da kann ich schon ein Lied singen.Da muß man aber ruhig bleiben,auch wenne mich der Blud kocht.
Aber im großen Ganzen paßt alles,auch wenn harte Worte fallen.

Übrigens:Als Vorstand hast du keine Freunde.Kannst du Dir nicht leisten.Das sind alles Gartenfreunde.Sonst bist du erschossen.

Frank
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Scotty am 22. Juni 2008, 16:29:15
...ist mir dann der Schuppen aus Jaffa-Kisten oder eine rostige Wellblech-Lösung erlaubt?

Ja, manche können, und wollen sich nicht mehr leisten. Aber deswegen können sie sich doch trotzdem über das Gärtnern freuen.
Diese Kleinkrämerei und Vorschriftenmacherei hat mich immer davon abgehalten, mich selber um einen Kleingarten zu bewerben. Leider habe ich mich doch darauf eingelassen. Siehe meinen ersten Post.
Abgesehen von privaten Gründen mit meinen Eltern, die mir mittlerweile das Gartendasein verleiden, ist die Vereinsmeierei und das Konkurrenzdenken der dortigen Parzelleninhaber absolut unangenehm. Manche können viel Geld aufwenden, manche weniger.
"Der hat ja nur ein billiges Gewächshaus" Ja und? Es erfüllt seinen Zweck. Das ist doch das wichtigste. Und wenn mir der Anblick nicht gefällt, dann schaue ich weg.
Warum also sich aufregen? Oder wenn verblühte Blüten zu sehen sind. Die fallen doch irgendwann mal von alleine runter.
Solange nur ästhetische Belange Gegenstand der "Entrüstung" sind, sollte man die Erregung runterfahren und sich um wichtigere Sachen kümmern.
Dem Strangeröffner wünsche ich, daß sein Gewächshaus noch lange stehenbleiben kann.
Titel: Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Beitrag von: Ayamo am 10. August 2008, 20:35:43
Daumendrücken und Tipps haben geholfen - Danke für die Wünsche zum Durchhaltevermögen. :D

Vor 3 Wochen war zunächst noch mal ein anderes Vorstandsmitglied da und wiederholte die Beschwerde zum Tomatenhaus. Neue Argumente bekam ich nicht zu hören, er wollte sich aber beim Rechtsanwalt des Kreisverbandes erkundigen. Die Vergissmeinnicht waren da schon kein Thema mehr.

Am Wochenende dann endlich Beilegung des "Tomatenhausstreits": Dazu haben sie mich zur Vorstandssitzung geladen und ein Zusatzdokument zum Pachtvertrag vorbereitet (stammte wohl aus einer juristischen Feder). Inhalt: Kein Beseitigungsanspruch der Gartenkolonie an mich, das Häuschen darf stehenbleiben. Wenn ich mal kündige, muss ich es abbauen. Bei der Schätzpreisermittlung wird das Tomatenhaus außer Acht gelassen.

Nun, damit kann ich leben. Eigentlich hätte ich (wegen der unfreundlichen Art und Weise am Anfang) ein paar nette Worte auch angebracht gefunden. Andererseits darf man nicht zuviel verlangen. Ich glaube ich, dass wir in Zukunft sehr korrekt und höflich miteinander auskommen werden.

Das Thema war in 10 min vom Tisch. Ich hatte mich sogar noch vorbereitet (Zitate Gartenordnung, BKleingG usw.), aber die Mappe konnte zugeklappt bleiben. Falls also jemand anders hier mal ein Problem dieser Art haben sollte - einfach eine PM schicken!

Jetzt werde ich vor dem Winter noch Holzschutz aufbringen und im nächsten Frühling denkt der Nachbar, es hätte schon immer da gestanden. ;)

Gruß
Ayamo