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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 50648 mal)

Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #255 am: 04. Dezember 2014, 10:26:19 »

Auf Anregung von Bristlecone (danke!) habe ich begonnen, eindeutige Aussagen von Stellen der Bundesländer hier zu zitieren.

Habe ich etwas vergessen?

Liebe Grüße
Thomas
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2014, 10:27:03 von Thomas »
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birgit.s

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #256 am: 04. Dezember 2014, 10:57:22 »

Hallo Thomas,

Die Idee finde ich gut. Vielen Dank für deine Mühe!

Vielleicht noch ein Punkt. In vielen U-Bahnen ist das Fotografieren auch für Amateure genehmigungspflichtig. Das gilt auf jeden Fall für Köln und ganz besonders für München.

Außerdem gibt es eine Liste für Zoos. Wen dieses interessiert:
Liste der Zoos

Liebe Grüße

Birgit

 
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Traue keinem Bild welches Du nicht selbst bearbeitet hast.

Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #257 am: 04. Dezember 2014, 13:45:15 »

Ich wiederhole das mal:

Wenn mir jemand netterweise eine bereits formulierte Anfrage zukommen lassen könnte, würde ich sie entsprechend ergänzen und mal an zuständige Stellen in NRW senden.

Und birgit, danke für den Link mit der Auflistung, in welchen Zoos was erlaubt ist.

Liebe Grüße
Thomas
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Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #258 am: 04. Dezember 2014, 15:01:03 »

Danke :) !

Ich habe jetzt an das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland geschrieben.

Liebe Grüße
Thomas
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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #259 am: 04. Dezember 2014, 17:15:57 »

Auf Anregung von Bristlecone (danke!) habe ich begonnen, eindeutige Aussagen von Stellen der Bundesländer hier zu zitieren.
Super Thomas, das ist eine tolle Idee :-*. Darin ist dieses Forum führend. Nach meinen Recherchen haben dies andere Foren noch nicht gemacht. Das ist für alle Fotografen eine große Hilfestellung.

LG Evi

ääähm.......nun trau ich mich auch wieder, hier Fotos vom Königssee einzustellen 8) ;) Das ist für mich eine große Erleichterung. Auch wenn ich am Seen-Verbot für gewerbliche Zwecke immer noch zu schlucken habe.

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Querkopf

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #260 am: 04. Dezember 2014, 19:17:57 »

Interessant finde ich, was z. B. die Herrenhäuser Gärten in Hannover zur Thread-Frage schreiben:

"...Film- & Fotoaufnahmen in den Gärten sind nur für private und redaktionelle Zwecke kostenfrei.
Kommerzielle Nutzung bedarf einer Genehmigung. ..."
(Quelle)

Ein Spezialfall ist die Grotte von Niki de Saint-Phalle:
"...Die Innenräume sowie die Fenster der Grotte von Niki de Saint Phalle im Großen Garten Herrenhausen sind als Gesamtkunstwerk urheberrechtlich geschützt. Alle Urheber- und Verwertungsrechte der Innenräume, der Fenster, einzelner Motive und Figuren liegen bei der VG Bild-Kunst.
Jede Nutzung des Kunstwerkes oder Teilen davon, jede Reproduktion und jede Verwertung ist ohne vorherige, schriftliche Autorisierung durch die Rechteinhaber unzulässig. ..."


Aber:
"...Die Veröffentlichung von Aufnahmen im Rahmen von journalistischer Medienberichterstattung ist nach Rücksprache mit der Landeshauptstadt Hannover zulässig. ..." (Quelle)

Immerhin steht hier Pressefreiheit vor Eigentumsrecht :D. (Anders als bei den Sanssouci-Leuten.)

Die Frage, wie es sich für Internetforen verhält, bleibt damit freilich ungeklärt.
Und die Abgrenzung zwischen "redaktioneller" und "kommerzieller" Nutzung von Fotos wird sich auch nicht immer restlos trennscharf ziehen lassen.
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"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #261 am: 16. Dezember 2014, 11:54:31 »

:D :D :D
Ja, das mach ich.

Pi, hat Weihnenstephan schon reagiert? Die Antwort wäre sehr interessant.

Ich habe jetzt an das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland geschrieben.
Liebe Grüße
Thomas

Thomas, hast du schon eine Rückmeldung?

Danke an euch beide.
Lieben Gruß

Evi
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pidiwidi

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #262 am: 16. Dezember 2014, 21:23:59 »



Pi, hat Weihnenstephan schon reagiert? Die Antwort wäre sehr interessant.


Nein, leider noch nicht.

LG pi
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Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #263 am: 17. Dezember 2014, 15:03:15 »

Gerade erhielt ich eine Antwort vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland.

Liebe Grüße
Thomas
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frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #264 am: 17. Dezember 2014, 16:13:07 »

Da darf man sich doch ein bisschen ver.... vorkommen, als wenn man das nicht selbst nachlesen könnte. :P

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« Letzte Änderung: 17. Dezember 2014, 16:13:57 von frida »
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #265 am: 17. Dezember 2014, 16:41:48 »

so ist das nunmal in einem rechtssystem, in dem es in strittigen rechtsfragen vornehmlich auf richterrecht ankommt, wenn man einer anderen rechtsauffassung nicht folgen mag oder sich die eigene nicht unmittelbar durchsetzen lässt. was soll die dame vom lvr auch sagen? sicher ist sie keine rechtsspezialistin für das hier von manchen angenommene problem. sie ist wohl auch kaum richterin und vermutlich dürfte sie auch nicht vorbereitend verantwortlich für die geltende rechtslage gewesen sein, mal ganz abgesehen davon, dass die von irgendwelchen fachministerien vorbereiteten gesetzesentwürfe vom parlament/von parlamenten diskutiert und ggf. in politisch gewollter abgewandelter form beschlossen werden.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #266 am: 17. Dezember 2014, 19:59:09 »

Gerade erhielt ich eine Antwort vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland.
Ach Herrje, was will man da noch groß sagen. Am besten gar nix. Thomas trotzdem danke für die Mühe :-* Du kannst ja nix dafür, dass die Antwort jener Dame soooooo wahnsinnig aussagekräftig ist ::)

LG Evi
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Nutze die Talente, die du hast.
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Eva

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #267 am: 17. Dezember 2014, 20:18:21 »

Na, immerhin zählen die zu den öffentlichen Plätzen auch die öffentlichen Parks dazu. Das ist schon mal anders als Berlin und Chiemsee.
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #268 am: 17. Dezember 2014, 20:46:48 »

für berlin kannst du das so nicht sagen, das problem haben wir hier (bisher) nicht in den landeseigenen öffentlichen grünanlagen. natürlich könnte man so lange schriftlich nachfragen und rumnerven, bis man endlich die gewünschte antwort erhält: ja, zur sicherheit ist immer vorab das eigentümi zu fragen. 8) :-X und selbst dann geht es aber dann wohl weiterhin immer noch nur um die genehmigung/abschöpfung einer gewerblichen nutzung. ;)
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2014, 20:48:05 von zwerggarten »
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #269 am: 20. Dezember 2014, 23:48:23 »

Verunsichert durch die Diskussion hier habe ich nachgesehen: in der Besucherordnung von Staudensichtungsgarten Weihenstephan- steht:
"Film-und Fotoaufnahmen, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen, müssen angemeldet und genehmigt werden"

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dort gemachte und hier gezeigte Fotos mein reines privates Vergnügen sind. Soll ich nachfragen ob die das genauso sehen oder lieber nicht?
Pi, hier bedeutet "private Zwecke" nicht, dass Du die Bilder nicht in einem Forum veröffentlichen darfst. Es geht einfach darum, dass die Fotos nicht kommerziell genutzt werden dürfen. So lang Du für die Veröffentlichung kein Geld nimmst, ist das also in Ordnung ;)
Ich schätze mal, dass Deine Anfrage (je nachdem, bei wem sie landet) dort trotzdem einiges in Gang setzen wird. 8) ;D
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