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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 50481 mal)

Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #210 am: 03. Dezember 2014, 14:12:48 »

Eben ein typisches Pur-Aufregerthema. Kaum jemand ist betroffen, aber man kann anklagen.
Einspruch fars, lies mal die Befürchtungen von Thomas aufmerksam:


Und an alle, die das für eine Diskussion aus Langeweile oder so halten, die man auch über öffentliche Toiletten führen könnte: Interessant für ein Forum wie garten-pur ist eben die Frage, welche Bilder hier gepostet werden dürfen.
Wir betreiben dieses Forum ohne die Intention, damit Gewinn zu erzielen; insofern ist dieses Forum nach meiner Auffassung nicht-kommerziell. Demnach erfolgt auch das Posten von Fotos im o.g. Sinne nicht in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen.
Aber wie ist es denn aufzufassen, dass wir Werbebanner schalten und Partnerprogramm-Provisionen erzielen? Zwar decken wir damit (im Wesentlichen) nur die Kosten. Aber würde das auch ein Gericht so sehen? Da habe ich meine Zweifel.
Liebe Grüße
Thomas
Wenn ein Gericht ein Foto eines Privatmannes (kein gewerblicher Fotograf) als öffentlich eingestuft, dann trifft es nicht zu, dass kaum jemand betroffen ist. Dann sind die Betreiber der Fotoforen dran und auch diejenigen, die das Foto gepostet haben. Und das dürfte nicht unter die Rubrik "kaum jemand" fallen

Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!

Klasse, ich habe soooooooooo gelacht!

LG Evi

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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #211 am: 03. Dezember 2014, 14:13:22 »

Bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg braucht man auch für private Fotos eine Erlaubnis, kostet 3 €. Soweit ich weiß, betrifft das auch Parks wie die Pfaueninsel.

"Fotoerlaubnis

3 Euro
Gültig für einen Tag in allen Schlössern.
Nur für private Nutzung. Nicht zur Veröffentlichung.
Ohne Blitz, ohne Stativ."

Auch da stellt sich dann wieder die Frage: Was bedeutet "Veröffentlichung?"
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fars

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #212 am: 03. Dezember 2014, 14:29:26 »


Auch da stellt sich dann wieder die Frage: Was bedeutet "Veröffentlichung?"

Na ja, wohl alles, was dazu dient, es in der Öffentlichkeit bekannt zu machen: Presse, Funk, Fernsehen, Internet, Aushang
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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #213 am: 03. Dezember 2014, 14:38:19 »

Was nicht gewerbliches Fotografieren von Landschaften und Denkmälern in Landschaften, insbesondere im Rahmen der Panoramafreiheit angeht, fehlt mir allerdings jedes Verständnis für Versuche, dieses ebenfalls genehmigungspflichtig zu machen.
Interessant für ein Forum wie garten-pur ist eben die Frage, welche Bilder hier gepostet werden dürfen.
Wir betreiben dieses Forum ohne die Intention, damit Gewinn zu erzielen; insofern ist dieses Forum nach meiner Auffassung nicht-kommerziell. Demnach erfolgt auch das Posten von Fotos im o.g. Sinne nicht in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen.
Aber wie ist es denn aufzufassen, dass wir Werbebanner schalten und Partnerprogramm-Provisionen erzielen? Zwar decken wir damit (im Wesentlichen) nur die Kosten. Aber würde das auch ein Gericht so sehen? Da habe ich meine Zweifel.

Thomas, soll ich nochmals meinen supernetten Herrn von der BSV befragen? Und wenn ja, darf ich dich bei meiner Anfrage zitieren? (siehe Wortlaut oben). Kann aber auch sein, dass meine Anfrage in die juristische Abteilung der BSV verschoben wird. Damit müsstest du rechnen.
Ich will es genau wissen, auf Spekulationen lasse ich mich nicht ein. Mein Hirnkastl funktioniert leider wie ein binäres Zahlensystem. Es gibt nur O und 1. Mit 0,5 und vagen Vermutungen ist mir nicht geholfen. Ich will es schwarz auf weiß. Die Forumsfrage betrifft auch mich. Ich stelle hier meine Fotos mit nicht gewerblicher Absicht ein bzw. ich genieße den Vorteil, dass ich die Fotos hier einstellen darf. Ich weiß das auch sehr wohl zu schätzen. Meine Absicht ist, meine Landschaftsfotos zu optimieren. Keine Gewinnabsicht, es verbirgt sich somit keine Absicht dahinter, dass sich evtl. ein Käufer meiner Fotos finden könnte. Ich trete hier ja weitgehend anonym auf und will das auch in Zukunft so halten, sprich, ich habe keine web-adresse in meinem Profil. Ich bewege mich hier sozusagen unter Fotofreunden und das ist mir wichtig.
LG Evi

PS. Zwerggarten, danke, dass du recherchiert hast, aber die Forumsfrage ist halt immer noch nicht 100 pro geklärt.

Generell: Ich gehe immer noch mit Bristlecones Meinung zu diesem Thema konform. Ein Seen-Verbot geht mir auch als gewerblicher Fotograf zu weit.

PS. Jens hat sich schon wegen der Forumsfrage bemüht, er hat jedoch noch keine Antwort erhalten. Vielleicht bekomme ich eine.
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #214 am: 03. Dezember 2014, 14:46:39 »

eine konsequent binäre weltsicht ist durchaus geeignet, die farbige welt zu zerstören... ich fürchte, du verrennst dich da. :-\

edit: ui, das wird ja spannend!
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 14:48:31 von zwerggarten »
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rinaldo rinaldini

Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #215 am: 03. Dezember 2014, 14:46:57 »

Evi, frage ruhig. Denn ich denke, es wäre gut, mal eine klare Aussage zu bekommen. Früher oder später kommt die Angelegenheit bestimmt auf den Tisch.

Liebe Grüße
Thomas
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Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.

fars

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #216 am: 03. Dezember 2014, 15:09:05 »

Die Kernfrage ist doch: Wer haftet? Der Fotograf oder das Medium, über das er veröffentlicht?
Wenn die Nutzerbedingungen für Pur vorsehen, das jedes Mitglied für seine Veröffentlichungen haftet, müssten die Initiatoren des Forums doch eigentlich freigezeichnet sein.

Verlage lassen sich für eingereichte Manuskripte doch auch lediglich bestätigen, dass die Texte (inkl. Fotos/Zeichnungen) frei von Rechten Dritter sind.
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frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #217 am: 03. Dezember 2014, 15:34:51 »


50 Euro für ein einzelnes Foto, plus 105 Euro Reproduktionsgebühr, ein Belegexemplar des Buches und des Fotos, außerdem ist die Fotografie der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung unentgeltlich und unbegrenzt zur freien Nutzung in deren eigenen Publikationen zur Verfügung zu stellen.


Wenn jemand professionell fotografiert und damit Honorare empfängt, ist er durchaus in der Lage, die Gebühren zu begleichen.

Ich beglückwünsche Dich zu Deinen herausragenden Honoraren. Ein durchschnittlicher Profifotograf erzielt mit einem Foto im Innenteil eines Magazins oder Buchs selten mehr als 50,- Euro. Und immer nur Titelbilder zu fotografieren scheint mir auch unrealistisch.

Die Honorierungspraxis ist verhandelbar, das ist richtig, und zwar danach, ob die Veröffentlichung der jeweiligen Verwaltung als nützlich für ihre Objekte erscheint. Das kann ich aus deren Sicht gut verstehen, in der Praxis führt es aber dazu, dass zum einen sich "Hoffotografen" herausbilden, die im gewünschten Stil arbeiten und ihre Bilder verbreiten. Zum anderen sehe ich auch die Gefahr einer Einschränkung der Pressefreiheit, die ich persönlich nicht nur auf aktuelle Berichterstattung begrenzt sehen möchte. Eine Reportage z.B. über ökologische Gestaltung öffentlicher Parkanlagen im Vergleich könnte mit der geltenden Praxis schon ausgehebelt werden. Denn kein Park möchte sich am Ende am unteren Ende des Vergleichs wiederfinden.
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frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #218 am: 03. Dezember 2014, 15:44:54 »

Des weiteren kann ich von der Antwort der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsens gGmbH berichten. Auch in den dortigen Anlagen sind Fotos grundsätzlich genehmigungspflichtig, Ausnahme sind Fotos für private Zwecke im Außengelände.

"Eine Veröffentlichung der Aufnahmen in einem Forum ist sodann keine private Nutzung, da die Motive publiziert, von anderen gespeichert und weiterverwendet werden können.
Wichtig ist hierbei die Frage, ob es ein geschlossenes Forum (nach Anmeldung nur von Mitgliedern einsehbar) ist oder ob dieses frei zugänglich ist."

Dies schrieb mir die Marketing und PR Abteilung auf meine konkrete Fragen zur Forumsveröffentlichung hin.

Redaktionelle Veröffentlichungen können gebührenfrei oder gebührenreduziert sein, z.B. wenn damit eine angemessene Werbung einhergeht, bei wissenschaftlichem Interesse oder auch bei kunsthistorischer Dokumentation.
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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #219 am: 03. Dezember 2014, 15:50:00 »

Zwischenstand in Bayern:

Demnach sind das Fotografieren und das Veröffentlichen von Fotos, die auf dem Grund des Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung gemacht wurden, grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, es handelt sich um private Erinnerungsfotos. Letztere dürfen im eigenen privaten Profil eines sozialen Netzwerks veröffentlicht werden.

Weitere Infos, speziell was dieses Forum und konkrete Fotos betrifft, sind angefragt.



Was man jetzt schon sieht (aus Fridas, Evis und meinen Anfragen und aus der Intzernet-Recherche zu grün-berlin): Tendenz eher in Richtung "nein", aber klar ist anders.
Letzteres war auch nicht anders zu erwarten, da klare rechtliche Vorgaben auf Bundesebene offenbar fehlen.

Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung stützt sich in ihrem Vorgehen nach eigenem Bekunden ja auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz, und das ist bekanntlich Länder- und nicht Bundessache.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 16:54:09 von Bristlecone »
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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #220 am: 03. Dezember 2014, 16:00:58 »

In Baden-Württemberg würde ich nicht weiter fragen.

Zitat:

"Die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind bedeutende kulturhistorische Gebäude und Gartenanlagen mit teilweise originaler Ausstattung. In einigen Monumenten ist das Fotografieren bei Kauf der Fotografier-Erlaubnis für private Zwecke erlaubt, in anderen muss es aus organisatorischen Gründen untersagt werden*. Im Freien rund um die Monumente ist das Fotografieren grundsätzlich gestattet."

*Allerdings steht da nichts Einschränkendes zum Thema Internet. Immerhin.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 16:37:18 von Bristlecone »
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #221 am: 03. Dezember 2014, 16:21:08 »

... "Eine Veröffentlichung der Aufnahmen in einem Forum ist sodann keine private Nutzung, da die Motive publiziert, von anderen gespeichert und weiterverwendet werden können.
Wichtig ist hierbei die Frage, ob es ein geschlossenes Forum (nach Anmeldung nur von Mitgliedern einsehbar) ist oder ob dieses frei zugänglich ist." ...

das ist diese faszinierende, mir zutiefst widerstrebende auffassung, zu der ich gerne mal nicht öffentlichkeitsarbeit oder verwaltung hören würde... mal sehen. 8)
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #222 am: 03. Dezember 2014, 17:02:55 »

Diese ganze Vorgehensweise widerspricht der Medienwelt total. Üblicherweise ist man froh, wenn Fotos veröffentlicht werden. Die Staudengärtner z.B. bezahlen Geld dafür, um den Medien kostenlose Fotos zur Verfügung zu stellen.
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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #223 am: 03. Dezember 2014, 17:09:40 »

Evi, frage ruhig. Denn ich denke, es wäre gut, mal eine klare Aussage zu bekommen. Früher oder später kommt die Angelegenheit bestimmt auf den Tisch.

Danke, Thomas. Ein wenig warte ich noch mit derAnfrage, denn Jens hat sich eh schon bemüht. Vielleicht haben wir bald Klarheit.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #224 am: 03. Dezember 2014, 17:28:20 »

Des weiteren kann ich von der Antwort der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsens gGmbH berichten. Auch in den dortigen Anlagen sind Fotos grundsätzlich genehmigungspflichtig, Ausnahme sind Fotos für private Zwecke im Außengelände.

"Eine Veröffentlichung der Aufnahmen in einem Forum ist sodann keine private Nutzung, da die Motive publiziert, von anderen gespeichert und weiterverwendet werden können.
Wichtig ist hierbei die Frage, ob es ein geschlossenes Forum (nach Anmeldung nur von Mitgliedern einsehbar) ist oder ob dieses frei zugänglich ist."

Dies schrieb mir die Marketing und PR Abteilung auf meine konkrete Fragen zur Forumsveröffentlichung hin.

eigentlich ist das nicht meine 'baustelle', aber hier muss ich mich doch mal kurz einschalten.

kann es sein, dass die damen und herren das einfach mal so hingeschrieben haben? und es weder überlegt noch juristisch geprüft ist?

eine gewerbliche nutzung würde - so lese ich das - erst durch einen diebstahl, eine urheberrechtsverletzung entstehen. um das auszuschließen, sei eine private nutzung nicht erlaubt. irgendwas ist daran so richtig falsch. oder irre ich mich?
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