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Garten- und Umwelt => Quer durch den Garten => Thema gestartet von: *Falk* am 16. Mai 2008, 12:29:29

Titel: Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: *Falk* am 16. Mai 2008, 12:29:29
Hallo Ihr Lieben,
ich brauche einmal Euren Rat. Gestern flatterte mir ein Brief
meines Doppelhausnachbarns ins Haus.Darin stand, ich sollen
meinen "Sichtschutz "auf das nach brandenb.Gartenrecht zugelassene Maß von 120-150cm verändern.
Die Rankgitter wurden durch mich vor 12 Jahren aufgestellt und
wurden damals begrüßt, damit wir uns nicht gegenseitig auf die Terasse schauen können. Es handelt sich um handelsübliche Rankgitter
(180x180) Gesamtlänge 6m (Bauhöhe ca.200cm) mit Absenkung auf 130 im Gartenbereich und beginnt direkt am Haus ca.15cm con der Grenze entfernt.
Bepflanzt haben wir die Gitter mit Wein (Parthenocissus veittchii) u.
Cl. Miss Bateman. Das Ordnungsamt konnte mir nicht richtig helfen -
"ein Richter kann so oder so entscheiden".
Was macht man nun ???

LG Falk
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: Ulli am 16. Mai 2008, 12:39:14
Hallo!
In welchem Bundesland wohnst Du?
 
LG
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: berta am 16. Mai 2008, 12:40:56
mich würde interessieren, warum er das "plötzlich" möchte und einen brief schreibt anstatt ins gespräch zu kommen.
ist euer verhältnis nicht so gut ?
ich würd mit ihm reden um herauszufinden, warum er das möchte und ihn auf die nachteile hinweisen. ihr könntet euch ja nachher gegenseitig auf die terrasse sehn. :-\
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: *Falk* am 16. Mai 2008, 13:02:23
Brandenburg. Das Brandenburgische Nachbarschaftsrecht hab ich schon
vom Ordnungsamt gefaxt bekommen.Müßte §27 sein, mein Rankgitter
ist aber mit meiner Haushälfte und den boden fest verbunden.
Totenstille seit 10 Jahren,Stunk gab es schon immer,insbesondere mit dem
Vorbesitzer. Bei uns eigentlich 13Jahre Ruhe. Vorher 2-3x Androhung Anwalt.
Konnte ich immer verhindern.
LG falk
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: Ulli am 16. Mai 2008, 13:08:28
Hier ist was für Dich:
http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/nachb_3.html

§ 40 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs

Der Anspruch nach diesem Gesetz auf Beseitigung von Anpflanzungen, die die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhalten, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des zweiten auf das Anpflanzen folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat. Für Anpflanzungen, die zunächst die vorgeschriebenen Abstände einhalten, beginnt die Frist, wenn sie über die nach diesem Gesetz zulässige Höhe hinausgewachsen sind.

 Viel Erfolg
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: Ulli am 16. Mai 2008, 13:10:58
Übrigens, seine Hecke ist auch zu dicht gepflanzt. ;D 8)
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: *Falk* am 16. Mai 2008, 13:29:27
Ja Ulli,
hat aber "Bestandschutz", zwar vom Nachbarn damals veranlaßt, Eigentümer war
aber unsere Kommune.Ich hab nichts gegen seine Hecken.
Danke
LG falk
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: Eliza am 16. Mai 2008, 13:37:19
Ich würde nichts tun.
Oft tut so einer dann auch nichts. Im Frühling haben Nachbarn manchmal solche kurzfristigen Schübe.
Nach all den Jahren kannst du ihm vor Gericht dann immer noch treuwidriges Verhalten vorwerfen. Und vorsorglich eine Liste mit seinen bislang ungerügten Sünden erstellen (mit Beweismaterial). Das kann im Vergleichsfall nützlich sein.
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: *Falk* am 16. Mai 2008, 13:42:26
Top ;D -Böcke hat er genug geschossen, ;) Danke
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: fars am 16. Mai 2008, 13:49:22
Hier geht es wohl weniger um die Bepflanzung als um die Definition dieses Rankgitters als Zaun. Und dafür gibt es unterschiedliche Regelungen im Nachbarrecht.

Die Frage ist tatsächlich, ob nach so langer Zeit der Duldung = stillschweigenden Einverständnisses die Beseitigung/Änderung verlangt werden kann.

Dazu müsste es bereits Urteile geben. Entweder selbst ergoogeln oder Anwalt befragen (Kosten).

Gibt es bei euch nicht die Institution eines Schiedsmanns?
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: *Falk* am 16. Mai 2008, 14:02:36
Der Nachbar verlangt die Änderung des "Sichtschutzes ". Laut Ordnungsamt kann ein
Rankgitter (Lattenkonstruktion) bis 2m hoch sein.Mit Bewuchs z.B. Wein war man sich unsicher.
In der Regel läuft laut Ordnungsamt sowas immer erst über ein Schiedsamt.
Ich hab noch keine Erfahrung,genauso gerechtlich.
LG falk
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: Staudo am 16. Mai 2008, 14:06:08
Das Gitter ist doch gerade zwei Meter hoch. Wo ist das Problem?
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: *Falk* am 16. Mai 2008, 14:12:18
Es steht bei mir sicher unter 2m, beim Nachbarn könnte es genau
oder lokal mehr sein, liegt am der Geländeneigung.Unser Grundstück liegt ins-
gesamt höher (leichte Hanglage)
Falk
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: SouthernBelle am 16. Mai 2008, 15:12:50
Irgendwo in diesem famosen Nachbarschaftsrecht steht sicher auch was ueber die Definition der Hoehe. Normalerweise wird wohl dort gemessen, wo das Teil aus der Erde kommt, damit waaerst Du aus dem Schneider. . Im Zweifel steht aber auch was ueber Gelaendestufen drin.
Was stoert den Nachbarn und warum gerade jetzt und nicht frueher?
Wenn er tiefer liegt, hast Du dann vielleicht auch mit weniger Hoehe einen ausreichenden Sichtschutz?
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: *Falk* am 16. Mai 2008, 20:56:56
Wenn er tiefer liegt, hast Du dann vielleicht auch mit weniger Hoehe einen ausreichenden Sichtschutz?

Der Zugang zu seiner Wohnung erfolgt über eine Treppe, welche diesen
Vorteil zunichte macht. Von Nov.-April ist das Rankgitter kein Sichtschutz auf Grund der großen Zwischenräume, im Hochsommer macht der Wein fast dicht.
Ist das nun eine Sichtschutzwand ???, denn das ist der Aufhänger.
LG falk



Rankgitter8jpg.jpg

- Ende Mai

Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: Staudo am 16. Mai 2008, 21:29:08
Dein Nachbar ist vermutlich schwierig. Was kann man gegen so einen Sichtschutz haben?


Auf Wunsch geändert. ;)
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: *Falk* am 16. Mai 2008, 22:02:46
Er entfernt seit Jahren jedes Blatt ::) ,was durchschaut. ::)
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: Zazoo am 16. Mai 2008, 22:12:00
Hi Falk,

sag mal, ganz realistisch, was Du glaubst. Würde ein Gespräch zwischen Nachbarn, nett auf einen Kaffee eingeladen, etwas bringen?
Selbst wenn nicht, dann ist es einen Versuch wert, denn wenn es über einen Schiedsmann läuft, hat so etwas immer Vorteil für den, der das Gespräch vorschlug, bzw. nicht ausschlug.
Ich drück Dir die Daumen, dass das alles "easy" für Dich von Statten geht!

Lg
Maren
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: thegardener am 16. Mai 2008, 22:25:12
Falk, ich hatte so ein Nachbarntheater auch gerade und würde an deiner Stelle einfach Daten zusammentragen wie Unterlagen über den Zeitpunkt des Aufbaus und des Besitzerwechsels( habe ich nie, irgendwas fehlt immer ::) ) . Aktiv musst Du erst werden wenn etwas schriftlich kommt. Scheinbar gibt es Menschen ,die keinen Frieden mögen .
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: ansa am 16. Mai 2008, 22:51:17
Wenn er seit Jahren jedes Blatt entfernt, liegt das Problem wahrscheinlich gar nicht am Gitter. Er möchte jedenfalls definitiv keien Weinranken in seinem Garten.

Vielleicht gibt es auch noch andere Dinge, über die er sich ärgert, gegen die er aber nichts unternehmen kann (spielende Kinder, Hundegebell, häufiger Besuch im Garten, Grillgeruch...) Und so beschwert er sich über das, was das Gesetz seiner Meinung nach nicht erlaubt.

Da du ja noch länger neben ihm wohnen wirst, ist Diplomatie wichtiger als Recht zu haben. Ein freundliches Nachfragen, ein Besuch in seinem Garten, um das Rankgitter von seiner Seite zu sehen, großes Erstaunen über die "wild wachsenden" Weinranken und das Angebot sie immer, wenn sie stören von seiner! Seite zurückzuschneiden, können Wunder wirken.

Wenn nicht, wars wenigstens einen Versuch wert!
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: Querkopf am 18. Mai 2008, 01:47:05
Hallo, Falk.

Der Nachbar verlangt die Änderung des "Sichtschutzes ". Laut Ordnungsamt kann ein Rankgitter (Lattenkonstruktion) bis 2m hoch sein. ...
dann ist es sicher nicht falsch, wenn du erstmal auf begrifflicher Genauigkeit bestehst: Du hast ein "Rankgitter" gebaut :), Punkt. Keinen "Sichtschutz".

...Mit Bewuchs z.B. Wein war man sich unsicher. ...
Hm: Was soll denn ein "Rankgitter", an dem nix rankt? "Rankgitter" werden doch erst durch Bewuchs zu solchen...

... Von Nov.-April ist das Rankgitter kein Sichtschutz auf Grund der großen Zwischenräume, im Hochsommer macht der Wein fast dicht. ...
Heißt: Die Hälfte des Jahres kann man durchgucken. So what?

Er entfernt seit Jahren jedes Blatt ::) , was durchschaut. ::)
Nuja, Wilder Wein neigt zur Übergriffigkeit, wurzelt sich rasch ein, wenn Ranken Bodenkontakt kriegen; insofern hat diese Überpingeligkeit immerhin einen rationalen Kern. Ich selber gehe dort, wo von Nachbars her Efeu und Wilder Wein durch den Zaun wachsen, auch zwei-, dreimal im Jahr mit der Schere am Maschendraht entlang. Nachbars verfahren ebenso, wenn meine Clematis ihnen die grenznahe Gerätehütte ungebührlich zuwuchern. Wir haben vor Jahren mal drüber geredet; seither wird - so behutsam wie möglich - in stillschweigendem Einverständnis geschnippelt.

Nach dem, was du schreibst, wird das bei euch so nicht gehen. Aber wenn du einerseits, siehe oben, auf terminologischer Exaktheit ("Rankgitter"!) bestehst, andererseits demonstrativ - am besten schriftlich - konstruktive Nachbarschaft anbietest (z. B., wie Ansa vorgeschlagen hat, mit der Offerte, etwa störende Parthenocissus-Triebe auf Nachbars Grundstück regelmäßig zu beschneiden), dürftest du gute Karten haben, falls die Sache allen Ernstes vorm Schiedsmann oder gar vor Gericht verhandelt werden sollte.

Und dass das Rankgitter schon so lange steht, ohne das der Nachbar jemals was beanstandet hat, ist mit Sicherheit ein ganz dicker Extra-Pluspunkt.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast: Nutze sie, um den Rat eines guten, einschlägig erfahrenen Anwalts einzuholen. Vorbeugend, damit's gar nicht erst zu einem (womöglich teuren) juristischen Verfahren kommt - für Versicherungsmenschen hat solch eine Kosten-Argumentation in der Regel Gewicht ;),,,

Toitoitoi & schöne Grüße
Querkopf
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: Crispa † am 18. Mai 2008, 07:12:43
Hallo falk,

ich finde dein Rankgitter und auch die Bepflanzung grundsetzlich sehr schön und hiergegen wird sicher auch dein Nachbar nichts haben.

Aber handelt es sich wirklich um Parthenocissus tricuspidata "Veitchii", die Mauerkatze? Wie ich auf deinem Bild erkennen kann müßte es eigentlich Parthenocissus quinqefolia sein.

Allerdings kenne ich auch das Wuchsverhalten, aus eigener Erfahrung, von Parthenocissus quinqefolia wenn dieser jetzt 12 Jahre alt ist. Der macht jährlich ganz locker Triebe von 5 - 6 m Länge und da frage ich mich wo die wohl hinwachsen. Viele Triebe schieben sich ja auch erst einmal auf dem Boden entlang um dann irgendwo an geeigneter Stelle hochzuranken. Für den "Wilden Wein", wie er volkstümlich heißt, wird das die Hecke deines Nachbars sein evtl auch in nahe der Grenze stehende Gehölze. Parthenocissus quinqefolia wächst so auch in die Breite zu deinem Nachbarn. Außerdem werden die Triebe welche 2 m Höhe erreicht haben irgendwo hinranken, sicherlich werden sie sich auch zu Deinem Nachbarn rüberwachsen bzw es wird sich oberhalb des Rankgitters ein ein Gewirr von vielen Trieben bilden welches dann irgendwann zu einer Seite kippt.

Das natürliche Wuchsverhalten von "Parthenocissus quinqefolia" ist eigentlich ganz anders. Es bilden sich wenige Triebe welche über Jahre, in Bäumen, in die Höhe wachsen und sich im Kronenbereich der Bäume in 10 - 30m Höhe ausbreiten. Da dein Wilder Wein aber jährlich beschnitten wird bildet sich eine vielzahl von Trieben die alle versuchen irgendwo versuchen hochzuranken.

Es ist somit die falsche Pflanze für dein Rankgitter. Dies dürfte eigentlich auch dir nicht entgangen sein. Ich würde freundschaftlich mit meinem Nachbarn sprechen und die falsche Bepflanzung eingestehen und mit ihm gemeinsam eine Lösung suchen. Evtl. trägt er ja auch eine gemeinschaftliche Pflanzug mit und gestaltet mit dir eure neue Grenzbepflanzung.
 
Titel: Re:Gartenrecht - Rankgitter
Beitrag von: *Falk* am 18. Mai 2008, 11:10:51
Hallo Querkopf, Hallo Crispa,
Danke für Eure sehr hilfreichen Antworten. Der Wein ist natürlich
etwas pflegeintensiv.12 Jahre haben wir die Triebe entsprechend gelenkt und gekürzt,
da sehr gut zugänglich. Der Nachbar hat nur einzelne Blätter, die durchgeschaut haben entfernt.Ranken in der Hecke oder an seiner Hauswand hat es nie
gegeben.
 
LG Falk