garten-pur
Pflanzenwelt => Stauden => Thema gestartet von: ankelein am 14. Januar 2011, 05:04:31
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Ich habe im garten Tausendgüldenkraut blumen die ich nicht mehr möchte.Mein nachber sagte mir aber das diese blumen unter naturschutz stehen und nicht gesammelt werden dürfen.Was mach ich nuhn?
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Herzlich willkommen ankelein. ;)
Warum nur bin ich mir nur nicht ganz sicher, dass Du nichts mit der verlinkten, werbefinanzierten Intenetseite zu tun hast ???
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Hallo,
"In Deutschland stehen alle Tausendgüldenkrauter gemäß Bundesartenschutzverordnung unter Naturschutz beziehungsweise Artenschutz. Wildwachsende Vorkommen dürfen deshalb nicht gepflückt oder beschädigt werden." aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Tausendg%C3%BCldenkraut
Ist dein Garten so groß, dass die Pflanzen als wildwachsendes Vorkommen bezeichnet werden können?
Grüße Floris
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habe den link entfernt + durch einen wikilink ersetzt. ich will mal positiv denken + nicht von einem spamversuch ausgehen. kann ja ankelein richtig stellen.
zur frage...ich sehe das so wie floris es auch andeutet...gärten sind keine naturräume i.s. des naturschutzrechtes. andererseits ist tausendgüldenkraut was schönes, das ich immer einen platz in meinem garten einräumen würde.
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Ich wäre froh, wenn ich davon ein paar mehr hätte, sind ja nur zweijährig und damit (bei mir) recht unbeständig, zumindest das echte, Centaurium minus.
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Wenn man Centaurium einmal hatte und es sich richtig aussäen durfte, liegen eigentlich irgendwo immer ein paar Samen über einige Jahre in Wartestellung, die keimen, sobald in der Nähe des alten Standortes eine kleine Freifläche geschaffen wird. Bestandsbildend habe ich es allerdings nur von den Nordseeinseln in Erinnerung, und unkrautartig verhält es sich in keinem der Gärten, die ich kenne, deswegen wundert es mich, dass jemand diese hübsche und zierliche Pflanze loswerden möchte. ::)
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Damit handeln, weil sie einem zu viel werden, geht jedenfalls nicht. Wenn es tatsächlich und für mich nicht ganz vorstellbar in Deinen Gartenbeeten lästig sein sollte, darfst Du es allenfalls kompostieren oder zur "Selbstmedikation" nutzen.
Handelsware, frisch oder getrocknet, wird wohl nur mit Herkunftsnachweis abzusetzen sein.
Wenn die Pflanzen in einem naturnahen Standort (Wiese, Sumpf oder Ufer) wachsen, erstreckt sich der gesetzliche Schutz auch auf umzäunte oder anders gartenartig abgegrenzte Bereiche.
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Die pflanze muss wohl sehr beliebt sein?
Meine frage wurde zwar beantwortet aber warum ich hier so negativ behandelt werde verstehe ich nicht-
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Wirst Du doch gar nicht, ankelein. Du hattest nur einen werbefinanzierten link eingestellt, und der wurde entfernt.