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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 51356 mal)

zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #180 am: 03. Dezember 2014, 07:19:02 »

... Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!

Klar. fars halt.

ja, und fars hat hiermit komplett recht. :P >:(
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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #181 am: 03. Dezember 2014, 07:23:44 »

... Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!

Klar. fars halt.

ja, und fars hat hiermit komplett recht. :P >:(
Natürlich, denn es gibt Länder, wo diesem Bedürfnis unentgeltlicher Zugang gegeben wird. Wie schweinisch dann manchmal das Resultat ist, braucht hier nicht erläutert zu werden. Das abseits vom Fotografiermaut.
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #182 am: 03. Dezember 2014, 07:25:03 »

fotografiermaut! :o ;D ;D
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #183 am: 03. Dezember 2014, 08:36:17 »

Straßenmaut zahlt in Österreich und der Schweiz jeder, ohne zu murren. Für den Deutschen bedeutet Maut so viel wie Wegelagerei, obgleich Maut seine absolute Berechtigung hat.

Auch die Landschaft muss in Ordnung gehalten werden. Ob dies nun über eine Fotografiermaut geschehen soll, ist hier die Frage. Da kommt sicher nicht viel zusammen. ::) ;)
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planwerk

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #184 am: 03. Dezember 2014, 08:43:12 »

OT Immer her mit der Maut, würde das sofort bezahlen, wenn alle anderen auch latzen müssen. OT Ende.

Aber für ein Foto einer Landschaft/See, die einer Organisation gehört die vom Volk finanziert wird eine Genehmigung einzuholen, und zwar grundsätzlich?

Bald gibt es Kameras die GPS-gesteuert, mit Objekterkennungssoftware nur auslösen wenn der Fotograf auf unbedenklichem Grund steht, wetten?

Da halt ich es lieber mit Staudo. 8)
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fars

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #185 am: 03. Dezember 2014, 08:51:51 »

Auch die Landschaft muss in Ordnung gehalten werden. Ob dies nun über eine Fotografiermaut geschehen soll, ist hier die Frage. Da kommt sicher nicht viel zusammen. ::) ;)

So ist es. Weshalb man sich hier über ein Thema aufregt, das kaum eine Bedeutung hat (auch, weil die Behörden wohl kaum die Ressourcen haben, Verstöße gegen das genehmigungspflichtige gewerbliche Fotografieren zu verfolgen) und gerade mal eine Handvoll Fotografen betrifft, die mit derartigen Aufnahmen Geld verdienen wollen (Frage: Wie erkennt man z.B. den Starnberger See, wenn eine Ufersituation fotografiert wird und nicht gerade ein markantes Gebäude zu sehen ist?).

Wenn es jedoch um das Grundsätzliche geht (Raffgier, Kapitalismus, Abzocke, Behördenwillkür oder was auch immer), dann eignet sich dieses Thema nur sehr bedingt, da der Unterhalt all dieser Objekte Unsummen verschlingt. Tatsächlich gibt es wichtigere Themen (Maut, Soli, Energiekosten, Negativzinsen u.v.m.), oder die Frage, ob der Verwaltungsaufwand für das Genehmigungsverfahren nicht teurer ist als die hereingeholte Gebühr. Aber damit würden wir wieder ein heikles Thema berühren: die Effizienz von Behörden und Öffentlichem Dienst.
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #186 am: 03. Dezember 2014, 08:55:07 »

@ planwerk: es-geht-um-gewerbliche-verwertung. das hat mit "finanzierung vom volk" nichts zu tun... ::)

@ fars: in der tat.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 09:01:37 von zwerggarten »
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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #187 am: 03. Dezember 2014, 08:56:45 »

Die Erhaltung der oberbayerischen Seen durch die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung verschlingt Unsummen?
Das wusste ich nicht, dann ist das alles natürlich etwas völlig Anderes. Ich dachte bisher immer, ein See verdankt seine Existenz der Natur - wenn's nicht gerade ein Stau- oder Baggersee ist -, und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.
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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #188 am: 03. Dezember 2014, 09:10:11 »

für die öffentlichen grünanlagen in berlin ist es meines wissens so, dass gewerbliches filmen und fotografieren eigentlich genehmigt werden muss (in jedem fall dann, wenn dafür fläche benötigt wird bzw. für andere gesperrt werden soll), aber auch hier ist derzeit unklar und kaum kontrollierbar, wie das mit einzelnen fotografi ist, die eigentlich nur durch den park spazieren, ihre bilder aber später verwerten wollen. ich würde sagen: bei professionellem verwertungsinteresse wird spätestens der landesrechnungshof darauf drängen, auf mögliche einnahmen für das notorisch klamme land berlin (durch gebühren bzw. entgelte) nicht zu verzichten. was die grün berlin angeht weiß ich auch ohne nachfrage aus den medien, dass sie gewerbliches fotografieren z.b. auf dem tempelhofer feld (mindestens im einzelfall) nicht ohne genehmigung duldet. ob die stiftung preußische schlösser und gärten gewerbliches fotografieren z.b. des wannsees aus ihren parkanlagen heraus in irgendeiner weise speziell verfolgt, verfolgen will oder verfolgen könnte, ist mir allerdings nicht bekannt. und ob nachfragen da viel hilft, bezweifle ich (siehe oben).

Die grundsätzliche Haltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist ja bekannt durch das Sanssouci-Urteil.

Was gruen-berlin angeht: Parkordnung - siehe dort Pkt. 5.

Und wie das vonseiten der Parkverwaltung nach Angaben in dieser Quelle ausgelegt wird:
"Wir waren in den Gärten der Welt in Berlin... haben Eintritt bezahlt und wollten ein paar Fotos von uns machen mit schönen Hintergründen... Wir informierten uns, und lasen, dass Foto- und Filmaufnahmen nicht gewerblich genutzt werden dürfen.
Soweit so gut. betraf uns ja nicht.
Wir also rein, alle brav bezahlt und wollten anfangen zu fotografieren...
die Dame von der Verwaltung sagte uns, dass wir die Bilder in keiner Weise im Internet hochladen dürfen. Selbst nicht auf einer Hobby-Seite, wo wir gerne geschossene Bilder zeigen - noch nichtmal auf einer privaten, eigene Seite oder in einem Forum."

Soweit deren Rechtsauffassung.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 09:36:08 von Bristlecone »
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planwerk

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #189 am: 03. Dezember 2014, 09:10:40 »

Auch die Landschaft muss in Ordnung gehalten werden. Ob dies nun über eine Fotografiermaut geschehen soll, ist hier die Frage. Da kommt sicher nicht viel zusammen. ::) ;)

So ist es. Weshalb man sich hier über ein Thema aufregt, das kaum eine Bedeutung hat (auch, weil die Behörden wohl kaum die Ressourcen haben, Verstöße gegen das genehmigungspflichtige gewerbliche Fotografieren zu verfolgen) und gerade mal eine Handvoll Fotografen betrifft, die mit derartigen Aufnahmen Geld verdienen wollen (Frage: Wie erkennt man z.B. den Starnberger See, wenn eine Ufersituation fotografiert wird und nicht gerade ein markantes Gebäude zu sehen ist?).

Wenn es jedoch um das Grundsätzliche geht (Raffgier, Kapitalismus, Abzocke, Behördenwillkür oder was auch immer), dann eignet sich dieses Thema nur sehr bedingt, da der Unterhalt all dieser Objekte Unsummen verschlingt. Tatsächlich gibt es wichtigere Themen (Maut, Soli, Energiekosten, Negativzinsen u.v.m.), oder die Frage, ob der Verwaltungsaufwand für das Genehmigungsverfahren nicht teurer ist als die hereingeholte Gebühr. Aber damit würden wir wieder ein heikles Thema berühren: die Effizienz von Behörden und Öffentlichem Dienst.

@ zwerggarten: Zitat aus dem Schreiben an faulpelz:
 
Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.
Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung.

Das ist der Punkt der mich als bayerischen Bürger zucken lässt.

Aber ich falle bestimmt unter nichtkommerzielle Tourismuswerbung. ;D 8)
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #190 am: 03. Dezember 2014, 09:11:28 »

... und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.

und das können deswegen keine unsummen sein? ;)
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #191 am: 03. Dezember 2014, 09:16:01 »

@ zwerggarten: Zitat aus dem Schreiben an faulpelz:
 
Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.
Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung. ...

ich lese das unter der voraussetzung des gewerblichen fotografierens/handelns. aus dieser perspektive hatte faulpelz ja offenbar auch angefragt.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 09:16:32 von zwerggarten »
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #192 am: 03. Dezember 2014, 09:19:05 »

... und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.

und das können deswegen keine unsummen sein? ;)

Klar. Aber wieso sollte jemand, der einen See fotografiert oder filmt, daran extra beteiligt werden. Vielleicht sollte man gleich eine Blickgebühr auf Landschaft generell erheben Berge, Seen, Flüsse, Strand, Meer usw. Für alle. Merkst du was?
Genau: Das nennt sich gemeinhin Steuer, und die zahlen wir alle schon.

Aber klar: Ein Fotograf, der Fotos macht, ist natürlich was ganz Anderes als ein Besucher, der bloß guckt. Im letzteren Fall wird ja das Motiv nicht abgenutzt. Im ersten offenbar schon, irgendwie.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 09:19:31 von Bristlecone »
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fars

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #193 am: 03. Dezember 2014, 09:26:03 »

Die Erhaltung der oberbayerischen Seen durch die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung verschlingt Unsummen?
Das wusste ich nicht, dann ist das alles natürlich etwas völlig Anderes. Ich dachte bisher immer, ein See verdankt seine Existenz der Natur - wenn's nicht gerade ein Stau- oder Baggersee ist -, und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.


Tja, ist aber so. Uferbefestigungen, teils in kommunaler Regie, aber stark bezuschusst durch das Land/BRD/EU, Hochwasserschutzmaßnahmen, Fischtreppen, Zuflussregulierungen etc.
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uliginosa

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #194 am: 03. Dezember 2014, 09:26:50 »

....
Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.
Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung.

Das ist der Punkt der mich als bayerischen Bürger zucken lässt.

Aber ich falle bestimmt unter nichtkommerzielle Tourismuswerbung. ;D 8)

Dem kann ich nur zustimmen: Wenn ich schöne Fotos aus Bayern (oder anderen Gegenden) sehe, denke ich: Oh da würd ich auch gern mal (wieder) hingehen. ::)

Was soll denn das sonst sein? "nichtkommerzielle Tourismuswerbung" ???
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Viele Grüße aus dem Trockengebiet, Uli
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