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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 51357 mal)

Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #45 am: 24. November 2014, 21:23:11 »

Wenn ein Fotograf - egal, ob Profi oder Amateur - ein ansprechendes Foto einer Landschaft schießt, welches dazu führt, dass Betrachter sagen: Nette Gegend, da fahr ich mal hin ... dann fördern sie damit den Tourismus in diese Gegend. Eigentlich müssten sie, nach meinem Verständnis, für diese Wirtschaftsförderung auch einen Gegenwert bekommen, oder? - Wenn man die eine Seite sieht, müsste man auch die andere sehen.

Ich finde das alles abartig. Aber es ist schon so: Geldgeilheit regiert.

Unmaßgebliche Grüße
Thomas
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #46 am: 24. November 2014, 21:28:36 »

ich stimme dir übrigens durchaus vollkommen zu. ;)
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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos

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planwerk

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #47 am: 24. November 2014, 22:36:25 »

Wenn ein Fotograf - egal, ob Profi oder Amateur - ein ansprechendes Foto einer Landschaft schießt, welches dazu führt, dass Betrachter sagen: Nette Gegend, da fahr ich mal hin ... dann fördern sie damit den Tourismus in diese Gegend. Eigentlich müssten sie, nach meinem Verständnis, für diese Wirtschaftsförderung auch einen Gegenwert bekommen, oder? - Wenn man die eine Seite sieht, müsste man auch die andere sehen.

Ich finde das alles abartig. Aber es ist schon so: Geldgeilheit regiert.

Unmaßgebliche Grüße
Thomas

Ganz genau. Ich zahle hier einen sogenannte Fremdenverkehrsbeitrag, abhängig von meinem Umsatz den ich im Ort erziele. Die Touristen und Natur- und Pflanzenfreunde die hierher kommen um Hostas zu kaufen und die Gärtnerei zu besuchen und das Ganze mit einem Kurzurlaub am Chiemsee verbinden sind nicht wenig, so geschätzt 40 Personen im Jahr.
 
Soll ich da jetzt mal eine Rechnung stellen? Den Vermietern wo sie übernachten, der Schlösser und Seenverwaltung für den Besuch der Herreninsel, den Gastronomen die vom Essen profitieren?

40 x geschätzte 250 Euro pro Kurzurlaub x Person = 10.000 Euro
15 % Provision sind glaub ich gerechtfertigt, macht 1.500 Stutz in meine Tasche.
Jepp so mach mer das.
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Staudige Grüße vom Chiemsee!

frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #48 am: 26. November 2014, 12:25:24 »

Die Staatlichen Schlösser und Gärten in Baden-Württemberg haben nun geantwortet, allerdings finde ich das nur mittelmäßig erhellend, das wusste ich nämlich vorher schon:

Zitat
... die Situation konnte nun geklärt werden. Nach wie vor darf für private Zwecke in den Gärten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg frei fotografiert werden. Für gewerbliche Zwecke benötigen Fotografen eine Gestattung der Staatlichen Schlösser und Gärten. Für Informationen und die genauen Regelungen im Zusammenhang mit dieser Genehmigungen müssen sich die Fotografen an die jeweilige Schloss- oder Klosterverwaltung wenden.

Ich hoffe, dass wir Ihnen damit weiterhelfen können!

Ich fragte nach Veröffentlichungen im Forum, darauf ganz konkret wurde aber nicht geantwortet.


Von Bayern und Sachsen habe ich noch nichts gehört, auch nicht von Berlin.
« Letzte Änderung: 26. November 2014, 12:26:12 von frida »
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #49 am: 26. November 2014, 15:04:20 »

deine unsicherheit mit dem forum verstehe ich nach wie vor nicht: mit eingestellten fotos würde hier doch kein geld verdient, also werden sie auch nicht gewerblich genutzt, oder was verstehe ich da falsch? dass sich das forum über einkäufe bei werbepartnern finanziert (was irgendwie auch noch kein eigenes gewerbe sein dürfte), macht doch die beiträge hier nicht zu gewerblichen nutzungen?
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #50 am: 26. November 2014, 16:47:15 »

Dieses Forum ist das private Vergnügen von Nina und Thomas, an dem sie uns erfreulicherweise teilhaben lassen. Auch Professionelle mischen hier größtenteils privat mit. ;D
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frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #51 am: 26. November 2014, 18:04:25 »

So sehe ich das auch. Ist nur die Frage, ob das im Fall des Falles alle so sehen würden.
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andreasNB

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #52 am: 26. November 2014, 18:32:50 »

@frida
Typisch Amt. Bloß nicht festlegen und konkret werden... ::)

Wie war das noch einmal mit Recht haben und Recht bekommen ?
Oder wenn ein User, trotz deutlicher Forenregel keine fremden Bilder einzubinden, dies trotzdem tut und die Forenbetreiber deswegen Ärger bekommen - und nicht allein das Forumsmitglied ?
Eine klare Aussage der Schlösserverwaltungen ist deswegen auf jeden Fall angebracht. Meiner Meinung nach.
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frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #53 am: 28. November 2014, 11:38:32 »

Meine Recherchen zum Thema gestalten sich mühselig. Unmittelbar geantwortet hatte nur Baden-Württemberg. Berlin und Bayern stehen noch aus. Heute hatte ich ein ausführliches Telefonat mit der Pressestelle der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen. Dort sind die Bedingungen für Fotografie sehr streng, Ihr könnte sie hier einsehen:

Foto-Regelungen

Konkret auf eine Veröffentlichung im Forum hin angesprochen, wies der Pressesprecher darauf hin, dass die Verantwortung für die Klärung der Rechte an einem Bild (in diesem Fall Motivrecht) immer bei demjenigen liegt, der es veröffentlichen möchte. D.h. wenn Ihr ein Bild im Kurpark Bad Elster macht, und es im Forum zeigen wollt, müsst Ihr vorab eine Genehmigung einholen, die gebührenpflichtig sein kann. Gerade Veröffentlichungen in Foren sind aber nicht gerne gesehen, weil eine daraus folgende unkontrollierte Verbreitung befürchtet wird (also indem andere die Bilder ungefragt weiter verwenden).
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #54 am: 28. November 2014, 11:46:19 »

... D.h. wenn Ihr ein Bild im Kurpark Bad Elster macht, und es im Forum zeigen wollt, müsst Ihr vorab eine Genehmigung einholen, die gebührenpflichtig sein kann. ...

???

wo steht das denn, ich lese folgendes:

Zitat
... Foto- und Bewegtbildaufnahmen im Außenbereich der Objekte, die für private Zwecke und im Rahmen des Besucherbetriebes angefertigt werden, sind ohne Zustimmung erlaubt, soweit die Besucherordnung der einzelnen Objekte nichts anderes regelt. ...

der kurpark bad elster hat also offenbar eine besucherordnung, die auch fotografien zu privaten zwecken genehmigungspflichtig macht? edit: vielleicht zum allgemeinen schutz der persönlichkeitsrechte der kurgäste?

edit: abgesehen davon sind umfangreiche nutzungsentgeltverzichtstatbestände unter D.1 beschrieben.
« Letzte Änderung: 28. November 2014, 11:50:27 von zwerggarten »
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #55 am: 28. November 2014, 12:01:52 »

... D.h. wenn Ihr ein Bild im Kurpark Bad Elster macht, und es im Forum zeigen wollt, müsst Ihr vorab eine Genehmigung einholen, die gebührenpflichtig sein kann. ...

???

wo steht das denn..?

Was Du zitierst, ist eine Genehmigung für private Zwecke, ich schrieb von Veröffentlichung im Forum und habe die Auskunft des Pressesprechers darin nochmal zusammengefasst.
« Letzte Änderung: 28. November 2014, 12:02:20 von frida »
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #56 am: 28. November 2014, 12:06:31 »

du behauptest also, jede veröffentlichung in einem (diesem) forum wäre gewerblich bzw. würde von diesem pressesprecher so eingeordnet? ???
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Eva

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #57 am: 28. November 2014, 12:15:36 »

Wenn jemand einen Juristen drauf ansetzt kann es durchaus sein, dass das so ausgeht. Schließlich ist das Forum öffentlich zugänglich (man kann z.B. Beiträge lesen, ohne angemeldet zu sein - selbst wenn nicht, gibt es hier so viele Mitglieder, dass wir schon eine kleine Öffentlichkeit darstellen).
Die Unterscheidung privat/öffentlich ist ja nochmal was anderes als kommerziell/nichtkommerziell. Öffentlich ist schnell mal was, auch wenn man kein Geld dran verdient.
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tihei

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #58 am: 28. November 2014, 12:19:30 »

deine unsicherheit mit dem forum verstehe ich nach wie vor nicht: mit eingestellten fotos würde hier doch kein geld verdient, also werden sie auch nicht gewerblich genutzt, oder was verstehe ich da falsch?
Durch Werbung etc werden Einnahmen erzielt.
Es ist völlig egal, ob diese finanzieller Natur sind oder in Form von sonstigen Gegenleistungen erbracht werden.
Es ist belanglos, ob die Einnahmen kostendeckend sind oder gar ein Gewinn erzielt wird.
Das ist nunmal kein privater Zweck. Ganz einfach.

Dieses Forum ist das private Vergnügen von Nina und Thomas,...
Nein, ist es eben nicht - siehe oben. Hier wird eine irgendwie geartete Leistung erbracht (u.a. Werbung getrieben) und eine irgendwie geartete Gegenleistung in Anspruch genommen (u.a. Provisionen von Amazon).
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #59 am: 28. November 2014, 12:21:44 »

hm, als nicht-jurist lese ich die von frida verlinkten fotoregelungen nicht so, dass eine öffentliche zugänglichkeit das problem ist, siehe punkt D.1...
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