Der Anbau von Schlafmohn war (und ist) in vielen Staaten verboten. Die Einbeziehung des Mohnanbaus in das Betäubungsmittelrecht bedeutete in Deutschland das jähe Ende des erwerbsmäßigen Mohnanbaus, der vor dem Zweiten Weltkrieg, in der DDR sogar bis zur Wiedervereinigung, weit verbreitet war. Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland genehmigungspflichtig, auch als Zierpflanze, und stellt bei nicht vorhandener Genehmigung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Dieser kann mit bis zu fünf Jahren Haft und/oder Geldstrafe geahndet werden. Auch der private Anbau auf Kleinstflächen fällt unter diese Genehmigungspflicht.
Die Zulassung für die morphinarme Sorte „Przemko“, die seit 1996 erhältlich war, wurde inzwischen wieder zurückgezogen, wie die Bundesopiumstelle mitteilte. Aktuell verfügen die ebenfalls morphinarmen Sorten „Mieszko“ sowie „Zeno Morphex“ über eine Zulassung für den deutschen Anbau. Die Genehmigung kostet für wissenschaftliche und landwirtschaftliche Einrichtungen 190 Euro, für Privatpersonen 75 Euro, wobei für letztere eine Erlaubnis nur für maximal zehn Quadratmeter und zwei Jahre erteilt wird.[9]
Mohn im Gefängnis: Da in Schlafmohnsamen geringe Mengen von Opiaten enthalten sind, wurde der Verzehr von mohnsamenhaltigen Nahrungsmitteln in deutschen Gefängnissen untersagt, da dieser bei Urinproben auf Opiate zu positiven Resultaten führen kann. Es ist dann nicht zu unterscheiden, ob die Alkaloide durch Rauschgiftkonsum oder den Verzehr der genannten Nahrungsmittel aufgenommen wurden.[10] Gleiches gilt in der Regel für Krankenhausstationen im Rahmen von Entzugstherapien.
Dank an wiki...
aber eine tolle Pflanze ist sie trotzdem:)