Zu meinen Anliegen passt ein Artikel in der heutigen Tageszeitung über die letzte Gemeinderatssitzung in unserem Ort.
Darin heißt es (ich zitiere):
"... Die Gemeinde gestattet dem Verband (... hier dem zuständigen Gewässerunterhaltungs- und Landschaftspflegeverband, Anm. von mir ...), die Böschung des Eschbachs im Bereich des Biotops soweit abzuflachen, dass sich im Seitenraum (bis 1,5 m Breite) Erlen ausbreiten können. ..."
Das sog. "Biotop" ist das Feigenblatt des Landschaftsschutzes bei uns in der Gemeinde, eine ca. einen 1/2 ha große ehemalige Wiese an einem 13 km langen Bach, der durch unser Dorf fließt. Zur Hälfte mit "heimischen Gehölzen" bepflanzt und im verbleibenden Wiesenteil ein künstliches Loch ausgehoben, das sich mit Grundwasser gefüllt hat.
Der Eschbach selbst, der historisch frei weitgehend frei mäandern durfte, ist fast durchgehend begradigt und kanalisiert, die früher als Bruchwald und Wiese und Weide genutzt wurde, ist auf weiten Strecken drainiert und wird heute auch an Stellen, die ich als Kind nicht trockenen Fußes nicht überqueren konnte, bis ans Ufer ackerbaulich genutzt.
1,5 m Uferbreite auf ca. 50 m Länge? "Wir tun doch etwas für den Natur- und Landschaftsschutz"!

15 m breite, naturnahe Uferstreifen auf einem Viertel bis Drittel der Gesamtlänge des Bachlaufs, dazu Aufhebung der Entwässerung auf den letzten noch vorhandenen Grünlandflächen dann würde es vielleicht ein Schuh draus werden, der passt.