Hm, dann war das entweder nicht in B-W oder aber, die Regel gilt erst ab nächstem Jahr. Da bin ich jetzt unsicher.
Auf jeden Fall: Abwasser habe ich keines, da bin ich sicher.
Also wenn ich das richtig gelesen habe geht es um Gewässer.
Der Zweck wird wohl sein, dass der Eigentümer eines Grundstückes durch das ein Gewässer fließt (oder am Gewässer liegt) eben dafür auch verantwortlich ist, also z.B. durch ein Gründstück fließt ein Bach und es soll eben ausgeschlossen werden, dass soviel Wasser entnommen wird dass danach keiner mehr einen Tropfen abbekommt. Oder auch das Einleiten von Abwasser usw.
Ich konnte nicht entdecken, dass in dem Gesetz etwas steht davon dass man für die Entnahme von Brunnenwasser (oder deren Nutzung im privaten Bereich) bezahlen muss.
Genaus gilt m.E. das Einleiten von Brunnenwasser in das öffentliche Abwassersystem. Richtigerweise sind bei Einleiten von Brunnenwasser nur Vorteile für das Netz zu erkennen. Feststoffe, bzw. schlecht fließende Abwässer werden so besser transportiert. Eine Abgabe für das Einleiten von Brunnenwasser in das öffentliche Abwassersystem halte ich für unwahrscheinlich insbesondere sich die Frage stellt wie man das Berechnen bzw. Kontrollieren möchte.
Etwas anderes sind die Regenabläufe die in die Kanalisation abgeleitet werden. Hier wurde vor einiger Zeit auch in BW geändert. Und zwar dahingehend, dass als Abwasser nur für die Flächen zu bezahlen ist die auch tatsächlich in das Abwassersystem abgeleitet werden. Die Regenabwässer die ins Erdreich gelangen sind nicht abgabepflichtig.
Bei Regenwasser ist es insofern eben erforderlich, dass die Kanäle entsprechend dimensioniert sein müssen im Gegensatz zu dem (eventuell) eingeleiteten Brunnenwasser, das nicht regenabhängig zum Einlauf kommt.
Andererseits ist es schon etwas verwunderlich weshalb jemand Brunnenwasser ins Kanalisationssystem einleiten sollte. Es gibt zwar ein paar Haushalte die tatsächlich über zwei getrennte Wasserrohrleitungen verfügen, Brauchwasser + Trinkwasser, und z.B. die Toilettenspülung mit Brunenwasser betreiben. Diese Anlagen sind aber derart der Ausnahmefall (schon alleine weil man zwei statt einer Wasserleitung benötigt) dass dafür wohl kaum jemand sich die Mühe eines 'neuen' Gesetzes' machen wird.
Bei der Erdwärme gibt es entweder geschlossene Systems oder Systeme bei denen das geförderte ('warme') Wasser nach Entzug der 'Wärme' wieder dem Erdreich zugeführt wird. Es wäre m.E. absurd hier Wassergebühren zu verlangen.