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News: Um eine Kultur zu schaffen, genügt es nicht, mit dem Lineal auf die Finger zu klopfen. (Albert Camus)
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News: Um eine Kultur zu schaffen, genügt es nicht, mit dem Lineal auf die Finger zu klopfen. (Albert Camus)

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|27|12| :-* (Fachbeitrag zum Thema "Geänderte botanische Namen" von Pearl)

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Autor Thema: §123 SGB VII wer kennt ihn?  (Gelesen 845 mal)

stephan-1

  • Gast
§123 SGB VII wer kennt ihn?
« am: 03. April 2006, 20:49:47 »

Guten Abend allerseits,

Kann mir einer von euch sagen was man darunter versteht. Es geht um Gärten über 2500 m² und deren Versicherung, da ich meinen nächstes Jahr öffnen will ist mir das sehr wichtig. So wie ich das verstanden gehts es da um eine Unfallversicherung die auch bei eignen Verletzung einspringt ist man sonst nicht Versichert bei der Gartenarbeit in einen großen Garten?

Danke schon einmal im voraus Stephan
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riesenweib

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Re:§123 SGB VII wer kennt ihn?
« Antwort #1 am: 04. April 2006, 07:41:40 »

laut HIER gilt der § für landwirtschaftliche betriebe, ausdrücklich nicht für hausgärten es sei denn,
Zitat
...sie werden regelmäßig oder in erheblichem Umfang mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet oder ihre Erzeugnisse dienen nicht hauptsächlich dem eigenen Haushalt. ....
.

trifft also eventuell auf Deinen garten nciht zu?

lg
« Letzte Änderung: 04. April 2006, 07:43:16 von riesenweib »
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will bitte jemand meine tippfehler? Verschenke sie in mengen. danke ;-)
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