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|28|10|Soviele Gehege wie ich für die Männer brauche, kann ich bald nicht mehr im Garten unter bringen. (Zitat aus einem Fachthread)

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Autor Thema: Was darf man (nicht) fotografieren?  (Gelesen 1103 mal)

Artemisia

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Was darf man (nicht) fotografieren?
« am: 13. Juni 2007, 19:19:54 »

Bei einem Ausflug in das Heimatstädchen meiner Mutter hatte ich heute ein sehr unerfreuliches Erlebnis. >:(

Das Städtchen war/ist ein Kleinod, das sich im Zentrum einige Straßenzüge in weitgehend originaler Bausubstanz erhalten hat. :D Manche Häuser tragen eine NRW-Denkmalplakette, einige sogar Erläuterungstafeln. Die Stadt hat allen Grund, mit ihrem schmucken Stadtbild zu werben und noch mehr, sich um dessen Bewahren zu bemühen.

In Kindheitserinnerungen schwelgend und voller Freude darüber, dass in meiner Heimat hier und da von dem alten Charakter noch etwas erhalten ist, hatte ich die Kamera gezückt und versucht, malerische Ecken ins Bild zu bekommen, um mir diese schönen Blickwinkel immer mal wieder anschauen zu können.

Da kommt plötzlich jemand aus dem Haus gestochen und springt mir mit großer Wut förmlich ins Gesicht: Ich hätte ein Bild von seinem Haus gemacht, das hätte er genau gesehen, ich hätte ihn nicht um Erlaubnis gefragt und solle das Bild löschen, andernfalls würde er mich anzeigen.

Völlig verblüfft habe ich dem Mann das letzte Bild auf dem Display gezeigt, auf dem sein Haus im Hintergrund teilweise zu sehen ist. Auf "das interessiert mich nicht, ich werde sie anzeigen", habe ich irritiert ein Bild gelöscht und blöderweise :-\ auf die Frage nach meinem Namen geantwortet.


Meine Frage nun:
Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht?
Wo kann man Informationen darüber bekommen, was erlaubt ist zu fotografieren und was nicht? ???
« Letzte Änderung: 13. Juni 2007, 19:22:09 von Artemisia »
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Mufflon

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Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
« Antwort #1 am: 13. Juni 2007, 19:22:45 »

Schau mal hier:
Fotorecht
Das Haus müsstest Du ohne Konsequenzen fotografieren dürfen.
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knorbs

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Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
« Antwort #2 am: 13. Juni 2007, 19:29:22 »

§ 59 UrhG gibt aufschluss + der typ ist ein choleriker + du viel zu harmlos ;D

§ 59
Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.


geh nochmal hin, fotografier es, klingel bei ihm + erzähl ihm, dass du sein haus ins internet stellst. im übrigen ist er in google schon lange drin.
« Letzte Änderung: 13. Juni 2007, 19:30:49 von knorbs »
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tiarello

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Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
« Antwort #3 am: 13. Juni 2007, 19:42:09 »

Dann darf man wohl auch den Vorgarten über den Zaun hinweg fotografieren, ohne Einverständnis der Besitzer, wenn ich das richtig interpretiere? ???

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Artemisia

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Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
« Antwort #4 am: 13. Juni 2007, 19:42:12 »

der typ ist ein choleriker + du viel zu harmlos ;D
stimmt wohl beides ... ::)

Vielen Dank, Mufflon und knorbs!

Ich hatte mir die rechtliche Situation eigentlich auch so vorgestellt, nur wusste ich es nicht so genau. Gut, das mal konkret nachlesen zu können.

Beim nächsten Mal belle ich zurück... 8) oder lasse mir den Choleriker den Buckel hinunterrutschen ... ;D
(Na, wenn da nicht doch noch ein Bild von dieser Ecke auf meinem Chip zu finden sein sollte ... ;) ;D)
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knorbs

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Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
« Antwort #5 am: 13. Juni 2007, 19:51:41 »

Dann darf man wohl auch den Vorgarten über den Zaun hinweg fotografieren, ohne Einverständnis der Besitzer, wenn ich das richtig interpretiere? ???

der gesetzestext zu § 59 urhg ist da eindeutig meine ich. was anderes wäre, wenn die holde gärtnerin, weswegen du wahrscheinlich eigentlich deinen foto zücken willst ;) , in voller pracht mit auf dem foto wäre + du es veröffentlichen willst. dann greifst du in deren persönlichkeitsrechte ein + musst sie fragen.

im übrigen...schau mal in google-earth rein...da erkenn ich sogar meinen gelben gartenschlauch + meine weißen vermehrungskisten aus styropor leuchten dir aus dem luftbild auch entgegen. sogar der alte rote klappstuhl, auf dem ich beim pikieren sitze sieht man. haben die mich gefragt?
« Letzte Änderung: 13. Juni 2007, 19:53:55 von knorbs »
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riesenweib

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Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
« Antwort #6 am: 13. Juni 2007, 21:26:43 »

da gab es vor kurzem im rosarium eine diskussion dazu, mit input einer juristen (schien es mir) ...

lg, brigitte
« Letzte Änderung: 13. Juni 2007, 21:26:59 von riesenweib »
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will bitte jemand meine tippfehler? Verschenke sie in mengen. danke ;-)
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