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News: Die Spanner habe ich alle gefressen. (anonymes Zitat aus einem Fachthread)
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25. April 2024, 08:06:01
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News: Die Spanner habe ich alle gefressen. (anonymes Zitat aus einem Fachthread)

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Autor Thema: Verkauf von selbstangebauten Lebensmitteln - was ist zu beachten?  (Gelesen 19905 mal)

Masche

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Wenn ich im eigenen Garten Kräuter anbaue, diese ernte, trockne und zu Tee´s mache oder Liköre herstelle u.s.w. u.s.w.
und ich will diese verkaufen. Wie ist das mit einer Genehmigung, mit den Lebensmittelbestimmungen und überhaupt mit der Vermarktung?
Es wäre nur im relativ kleinem Rahmen, bei Freunden und Bekannten im Geschäft oder auf kleineren Märkten.
Hat jemand Erfahrung damit???

Danke im Voraus und liebe Grüße, Masche
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 09:37:21 von Admin »
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fromme-helene

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #1 am: 21. Februar 2011, 21:09:43 »

Mit Lebensmittelrecht kenne ich mich nicht aus, wohl aber mit Arzneimitteln u. ä.: Mit einer Heilwirkung dürftest Du keinesfalls werben.
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Mufflon

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #2 am: 21. Februar 2011, 21:16:38 »

Um Lebensmittel zu verkaufen braucht man eine Genehmigung.
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fromme-helene

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #3 am: 21. Februar 2011, 21:19:02 »

Um Lebensmittel zu verkaufen braucht man eine Genehmigung.

Es beruhigt mich, das zu lesen.
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Masche

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #4 am: 21. Februar 2011, 21:27:45 »

Also Tee, Likör, Marmelade etc. sind ja Lebensmittel.
Ab welcher Menge braucht man einen Gewerbeschein und an welches Amt wendet man sich?

LG, Masche
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MauerBlümchen

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #5 am: 21. Februar 2011, 22:39:22 »

Hallo Masche,
ich selbst habe damit keine Erfahrung, weiss aber, dass die Modalitäten und das zuständige Amt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Im Internet findest Du dazu leicht weiterführende Informationen.

Zitat:Die zuständige Behörde für die Ausführung der Gewerbeordnung richtet sich nach Landesrecht und ist deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.
aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung


auch hier findest Du viele Infos:
Gewerbeschein - Info zu Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein
Gewerbeschein - Das Informationsportal über Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein für Kleingewerbe, Nebenjobs, Existenzgründer und Freiberufler.
www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein.html

Einen Gewerbeschein erhältst Du normalerweise bei der Gewerbemeldestelle des zuständigen Ordnungsamtes oder bei der Gemeindeverwaltung. Den Antrag kannst Du auch telefonisch anfordern oder aus dem Internet herunterladen.
Brauchst Du ihn für Sachsen-Anhalt, dann ruf doch einfach mal beim Ordnungsamt Magdeburg an, die geben Dir bestimmt weitere Infos.

Gruss
Mablu
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Masche

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #6 am: 21. Februar 2011, 22:45:50 »

Danke für die Mühe. da werd ich dann wohl mal anrufen und mich schlau machen.
Einen schönen Abend noch und liebe Grüße, Masche
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Santolin

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #7 am: 22. Februar 2011, 09:47:01 »

Einen Gewerbeschein brauchst du, sobald du etwas verkaufst. Auf Wochenmärkten wird regelmäßig von der Gewerbeaufsicht und der Lebensmittelpolizei kontrolliert. Da ist dann schnell ein Bußgeld fällig. Aber Gewerbe anmelden kostet wenig.
Das teurere wird die Küche sein, in der du das herstellst. Da wird auch sofort danach gefragt und dann auch nachgesehen. Vielleicht kennst du jemand mit abgenommener Küche, bei dem du stundenweise deine Sachen herstellen kannst.
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Lilo

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #8 am: 22. Februar 2011, 17:46:38 »

Nein,

wer Produkte verkauft, die überwiegend aus Produkten des eigenen Anbau bestehen, verkauft Produkte aus einer Urproduktion und benötigt keinen Gewerbeschein.

Und solange die Produkte nicht eiweißhaltig sind, wird keine Küche kontrolliert. Es reicht der Nachweis über eine Belehrung durch das Gesundheitsamt.

Seit Jahren stelle ich Brotaufstriche her und gebe sie an einen Marktstand in Komission. Ich habe die Herren von der Gewerbeaufsicht gefragt: "Wann kommen Sie vorbei und schauen sich meine Küche an?" Die haben nur gelacht und meinten, dass sie meine Küche nicht interessieren würde.
« Letzte Änderung: 22. Februar 2011, 17:51:59 von Lilo »
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freitagsfish

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #9 am: 22. Februar 2011, 17:51:20 »

wer Produkte verkauft, die überwiegend aus Produkten des eigenen Anbau bestehen, verkauft Produkte aus einer Urproduktion und benötigt keinen Gewerbeschein.

das ist ja sehr interessant! danke! weißt du eine quelle, wo man mehr über diese regelung erfahren kann?
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Lilo

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #10 am: 22. Februar 2011, 17:53:15 »

hier vielleicht? - und da
« Letzte Änderung: 22. Februar 2011, 17:54:05 von Lilo »
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fars

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #11 am: 22. Februar 2011, 17:53:38 »

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fars

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #12 am: 22. Februar 2011, 17:55:40 »

Wenn Marmelade verkauft wird (das Urprodukt wurde also verändert) = Gewerbe.
Auch wenn die Marmelade nicht in der Wohnung/auf dem Hof verkauft wird = Gewerbe
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freitagsfish

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #13 am: 22. Februar 2011, 17:59:06 »

vielen dank an lilo und fars!
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Lilo

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Re:Wie ist das mit.....?
« Antwort #14 am: 22. Februar 2011, 18:02:14 »

Ich war bei der Gewerbeaufsicht mindestens 5 Mal und habe sie ausgequetscht, nein ich brauche für Brotaufstriche welche zu mehr als zur Hälfte aus dem Obst meines Gartens bestehen kein Gewerbeschein.

Dass ich für meine Sirupe, welche zum größten Teil aus Zucker bestehen, mittlerweile doch einen habe, ist eine andere Geschichte. Gewerbe anmelden ist absolut unkompliziert und kostet bei Kleingewerbe ca. 10€.

Und falls du recht haben solltest fars, was soll man denn sonst noch tun als diejenigen, welche die Regeln kennen müssten, auszufragen und auf deren Rat zu hören?
« Letzte Änderung: 22. Februar 2011, 18:04:26 von Lilo »
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