Das hier ist eine Eigentümergemeinschaft mit insg.30 Wohnungen, ich habe den einzigen Garten hier am Haus,
nennt sich „Sondernutzungsfläche“ und ist klar gegen den Rest der Anlage abgegrenzt.
Du schreibst von "Wohnanlage", ich gehe davon aus dass das Stück Dir wirklich gehört. Das ist aber nach meiner Erfahrung in einer Wohnungseigentumsanlage KEIN Grund für andere Eigentümer nicht mitreden zu wollen was dort passiert. Gibt es denn eine dazu passende Vorgeschichte?
Ja für mich liest sich das so, als ob sich da jemand befugt fühlte mal "Ordnung" zu machen.
Das Ganze erinnert mich sehr an die Gegebenheiten bei meinen Eltern früher.
Wohnanlage mit Eigentumswohnungen, Eigentümerversammlungen entschieden über Nutzung und Pflege von allem, was außerhalb der einzelnen Wohnungen liegt, innerhalb und außerhalb der Häuser.
Deine Bezeichnung "Sondernutzungsfläche" klingt für mich eigentlich nicht nach Eigentum, sondern eher nach gewissen Rechten, die du an der Fläche hast. (Falls das in deinem Fall anders ist, wäre dies wichtig zu wissen und würde die Einschätzung natürlich deutlich verändern.)
Als Teil der Gemeinschaft hätten dann die anderen Eigentümer möglicherweise schon ein Mitspracherecht.
Gibt es vertraglich gesicherte Rechte für dich? Dann müssten diese wohl sowohl den Miteigentümern als auch den Verwaltern offensichtlich in Erinnerung gerufen werden.
Igenborgs Frage nach einer "Vorgeschichte" halte ich auch für sehr wichtig.
Nichtsdestotrotz finde ich solche Aktionen auch völlig inakzeptabel, und es tut natürlich weh, wenn so rücksichtslos mit deinem liebevoll gepflegten Gärtchen umgegangen wird.
(Mein Vater hatte vor seinem Balkon im Erdgeschoss ein wunderschönes Rosenbeet angelegt, die Pflanzen waren dann plötzlich nach Hausmeisterart verschnitten, dazwischen stehende Stauden plattgetrampelt...)
Ich drücke dir die Daumen, dass sich mögliche Hintergründe klären lassen!