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Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt (Gelesen 1352 mal)

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Kasbek
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

Kasbek » Antwort #15 am:

Im Zweifel eine ganze Reihe große Feld- oder Bruchsteine legen. Das sieht dann schon wieder nach planmäßiger Gestaltung aus ;) Nachteil: Direkt neben oder zwischen den Dingern zu mähen ist etwas umständlich.

Große Bruchsteine fallen mitunter an, wenn alte Bauernhäuser oder Scheunen abgerissen werden. Wenn man den Abbruchbetrieb freundlich fragt, kommt man da vielleicht preiswert ran (und müßte dann nur den Transport nach Hause samt Be- und Entladung irgendwie organisieren).
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Staudo
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

Staudo » Antwort #16 am:

Wenn man Pech hat, rumpelt jemand nachts drüber und fängt an zu klagen. Nee, Holzpfähle mit Katzenaugen halte ich für wesentlich unkritischer.
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monili
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

monili » Antwort #17 am:

Kannst Du auf der Wiesenfläche an strategisch günstiger Stelle nicht einen Baum hinpflanzen?

Ich denke mir, dass Leute, die nur aus Achtlosigkeit über Deine Wiese fahren dies wahrscheinlich nicht mehr tun werden wenn sie riskieren einen frisch gepflanzten Baum zu beschädigen. Bei einem Baum ist man vielleicht vorsichtiger als bei einem Holzpfahl.

Und unterm Baum/vor dem Baum zwischen Weg und Baum würde ich eine Unterpflanzung machen, die auch im Winter für den Laien "gewollt" - also nicht abgeblüht oder absterbend - aussieht.

Da sind sicher viele Leute rücksichtsvoller.

Und wenn Dich dann doch jemand verklagt, der sich auf Deinem Grundstück sein Fahrzeug beschädigt hast kannst Du gleich eine Gegenklage machen. Stichwort: Angebot eines Gärtners zur Wiederherstellung der durch Befahren ruinierten Grünfläche.
Dann wird er vielleicht seine eigene Klage flugs wieder zurück ziehen.
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Secret Garden
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

Secret Garden » Antwort #18 am:

Kasbek hat geschrieben: 19. Dez 2024, 12:04 eine ganze Reihe große Feld- oder Bruchsteine legen
Ich konnte mal beobachten, wie ein Pakettransporter beim wenden rückwärts auf einen großen Bruchstein gefahren ist, der als Abgrenzung in einer unbefestigten Einfahrt lag. Es ist soviel Motoröl ausgelaufen, dass die Feuerwehr anrücken musste. Der nicht mehr fahrtüchtige Transporter wurde abgeschleppt, nachdem die Fracht in ein Ersatzfahrzeug umgeladen wurde.
.
Der Besitzer von Einfahrt und Stein war sicher nicht haftbar zu machen, aber so eine Sauerei braucht man nicht. :-\
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sempervirens
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

sempervirens » Antwort #19 am:

Vielen lieben Dank für all die Anregungen ! Ja ich habe ähnliche Ideen wie ihr sie vorschlagt, aber auch gut mit den Bedenken, bezüglich selbst Ölsschaden etc.

Jetzt habe ich einfach die Stange gekoppelt mit Europaletten, sieht nicht schön aus aber fürs erste erfüllt es den Zweck
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Brezel
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

Brezel » Antwort #20 am:

Bin mir nicht sicher, ob man als Grundbesitzer die Haftung so einfach ausschließen kann, wenn dann doch mal ein großer Schaden entsteht. Möglicherweise gibt es da in jüngerer Zeit entsprechende Gerichtsurteile.
Mein Sohn wandert viel in den bayerischen Alpen und klagt über den Trend, dass Wege, die über Privatgrund führen, mehr und mehr gesperrt werden. Weil den Grundbesitzern die vorschriftsmäßige Sicherung der Wege zu aufwendig ist und sie das Haftungsrisiko nicht mehr tragen wollen.
Und ein kleiner, sehr praktischer Abkürzungs-Fußweg hier im Ort, der schon immer als Privatweg beschildert war, ist seit kurzem mit einem Pflanzstreifen dicht gemacht worden. Das ist richtig blöd. :(
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sempervirens
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

sempervirens » Antwort #21 am:

Es gibt schon verschiedene Auflagen bspw grenzt hier eine Bundesstraße an dort muss man als Anwohner schon morgens um 6 alles Schnee und Eis geräumt haben. Stürzt jemand haftet man. Dort kann man sich auch nicht aus der Haftung ziehen mit "Privatweg", da es in dem Fall der Gehweg an einer Bundestraße ist, dafür hat man wiederum das Privileg das die Kosten für die Straße vom Bund getragen werden und man keine Eigenbeteiligung hat

Was den Weg betrifft gibt es Verkehrssicherungspflichten, bspw Verkerhssicherheit bzw regelmäßig gesundheit von Bäumen prüfen, Abstände einhalten etc. Wenn man aber mit gesundem Menschenverstand an die Sache geht ist man meist schonb auf der sicheren Seite
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LadyinBlack
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

LadyinBlack » Antwort #22 am:

Brezel hat geschrieben: 19. Dez 2024, 13:25 Bin mir nicht sicher, ob man als Grundbesitzer die Haftung so einfach ausschließen kann, wenn dann doch mal ein großer Schaden entsteht.
Grundsätzlich hafte ich als Eigentümer, wenn sich jemand befugt auf meinem Grundstück aufhält. Und das kann ich auch nicht einfach ausschließen. In jedem Fall sollte also ein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, häufig reicht bereits die Privathaftpflicht.
Anders sieht es aus, wenn jemand unbefugt das Grundstück betritt und einen Schaden erleidet. Natürlich hafte ich nicht, wenn ein Einbrecher in ein großes Pflanzloch fällt, weil die Beleuchtung ungenügend ist ;D Und ich habe auch keine Sicherungspflichten gegenüber Personen, die sich unbefugt auf dem Grundstück aufhalten. Oder eben auch missbräuchlich.
Je nach Umfeld ist es aber wichtig , dass mein Eigentum auch als solches erkennbar ist. Deiner Beschreibung, sempervirens , kann ich das leider nicht klar entnehmen. Die erste Maßnahme wäre also ein Hinweis, dass Unbefugte auf der Wiese nichts verloren haben. Das es weder Park - noch Wendeplatz ist und auch niemand drüberfahren darf. Wichtig ist dabei, dass zu erkennen ist, dass die Wiese nicht zu dem Privatweg gehört. Ich würde hier nicht unbedingt rücksichtsloses Verhalten unterstellen.
Wenn dann trotzdem weiter über die Wiese gefahren wird, kann tatsächlich die Verkehrssicherungspflicht wieder aufflackern. Dann musst du weitere Maßnahmen ergreifen, die allerdings in überschaubaren Rahmen bleiben dürfen. Also Flatterband, klar auch ein paar Findlinge oder ähnliches. Dabei ist es tatsächlich wichtig, dass davon keine Gefahr für andere Menschen ausgeht. Insbesondere auch nicht für Kinder, falls sie dort spielen könnten.
sempervirens hat geschrieben:Jetzt habe ich einfach die Stange gekoppelt mit Europaletten,
Das würde ich unverzüglich abbauen.
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

Gartenplaner » Antwort #23 am:

Wir hatten das Problem mit einem Restzwickel Hof am Giebel der Scheune.
Da ist ein Garagentor im Giebel, der Raum dahinter ist vermietet, am Tor klebte lange Jahre ein Parkverbotsschild.
Schon vor langem ließ meine Mutter vom Steinbruch zwei Ortschaften weiter 3 Felsblöcke anliefern und ablegen.

Bild

Ehrlich gesagt haben weder sie noch ich uns jemals Gedanken darüber gemacht, dass jemand auf unserem Grund und Boden aufgrund “ungenügender Sichtbarkeit” der Felsblöcke uns verklagen könnte 🥴
(In der Bauphase des Hofes war mal ein Auto in das Sandbett, das erst ausgebracht war, noch ohne Pflastersteine, rein und hatte sich festgefahren :o ::)
Wir haben allerdings nur davon erfahren, weil es die Nachbarin beobachtet hatte - zu meckern traute sich da niemand, obwohl die Baustelle nicht deutlich sichtbar abgesperrt und gekennzeichnet war)
Allerdings ist es in unserem Fall klar sichtbar, wo unser Grundstück anfängt.

In den letzten 10 Jahren entwickelte sich durch die Disco-Kneipe 2 Häuser weiter dann trotzdem unerwünschtes Parken vor dem Garagentor - das Halteverbotsschild wurde abgepuhlt und verschwinden gelassen.
War nicht so dramatisch, der Raum ist nur vom örtlichen Fischerverein gemietet, der nur 2-3x im Jahr für Feste da Zeug rausholen und danach wieder reinstellen muss.
Als wir dann aber letztes Jahr doch schlussendlich den Fall hatten, dass ein Riesen-SUV-Trumm ganz dicht vor dem Garagentor stand (damit es komplett auf den Streifen Hof vor den Felsen passte), als die Jungs ihre Grills brauchten und es nur Glück war, dass diese auch nach innen durch die Tür zum Inneren der Scheune passten und durchs Scheunentor vorne rausgeholt werden konnten, hatte ich es satt - ich googelte nach herausnehmbaren Pollern (gar nicht so teuer, wie ich zuvor gedacht hatte), landete aber schlussendlich bei der schlichteren Idee, einfach eine Kette zwischen Scheunenwand und Trennmauer zum Nachbarn aufzuhängen:

Bild

Allerdings stellte ich fest, dass 9m nicht zu dünne Eisenkette zu schwer ist, um sie mit etwas Spannung, damit sie nicht zu tief durchhängt, in ein Vorhängeschloss einzuhängen :P

Lösung:
Achtung, Life-Hack, Regenrinnenablaufkette!
10mm dick, also relativ gut sichtbar, trotzdem nicht rabiat zu Autolack 8)
Vor allem aber - wesentlich leichter als Metall!
Insofern kann man damit eine längere Strecke abhängen, ohne mit dem Gewicht Probleme zu bekommen, was natürlich nur wichtig ist, wenn man ab und an oder regelmäßig öffnen muss.
Wer meinen Lern-Garten sehen will - unterm Goldfrosch-Bild den Globus klicken!

Erich Kästner, (1933/46), Ein alter Mann geht vorüber

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Nox
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

Nox » Antwort #24 am:

Ich würde einfach mal einen praktischen Ansatz wählen:
Wer ist denn noch nicht mit dem Auto rückwärts in ein Hindernis gestossen, das unterhalb der Sichtachse lag ? Also Schubkarren, Baumstumpf, Wackersteine, niedriges Mäuerchen, Poller etc. Freiwillig fährt da keiner rein, aber es passiert schnell mal, erst recht, wenn man die Örtlichkeiten nicht gut kennt.

Also würde ich auch wie Sempervirens etwas Höheres nehmen, das gut sichtbar ist. Damit sind Schäden von der Wiese und vom Fahrzeug abgewendet.

@Lady in Black: Was hast Du gegen die Abgrenzung, die sempervirens nun aufgebaut hat ? Sie erfüllt doch alle Kriterien, ausser vielleicht Ästhetik. Sonst bleibt nur eine Art Zaun, vielleicht Pfosten in grösserem Abstand, verbunden durch Ketten (wie bei gartenplaner), aber bitteschön mit Katzenaugen. Gibt so Warndreieck-artige beim Autozubehör. Die sieht man auch bei Nacht und an grauen Tagen.
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Anubias
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

Anubias » Antwort #25 am:

Ich fände ein Schild schon sehr wichtig, um das Eigentum zu markieren/verdeutlichen.

Ich bezweifle sehr, dass man für Schäden, die einem anderen aus unbefugtem Betreten/Befahren des eigenen Grundstücks entstehen, haftbar gemacht werden kann.
Zunindest dann nicht, wenn diese Person dem Kindesalter entwachsen ist.

Könnte man dazu nicht einfach mal beim örtlichen Ordnungsamt freundlich anfragen, wie das am besten zu lösen wäre ?
Vielleicht haben die ja konstruktive Ideen, die haben doch sicher schon mit ähnlichen Problemen zu tun gehabt.
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AndreasR
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

AndreasR » Antwort #26 am:

Im Prinzip muss man zuerst klären, was das für ein Weg ist: Muss jemand diesen Privatweg nutzen, um auf sein Grundstück zu kommen, oder ist es irgendeine Zufahrt für eine kommunale Einrichtung (Strommast, Wasserleitung o. ä.)? Dann gibt es ja sicher ein Wegerecht, und der Grundstückseigentümer unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Sprich, er muss dafür sorgen, dass man unfallfrei diesen Weg benutzen kann (keine versteckten Schlaglöcher u. ä.). Ich würde auf jeden Fall auch ein entsprechendes Schild aufstellen ("Privatweg - Benutzung auf eigene Gefahr"), damit wenigstens Fahrlässigkeit seitens des Benutzers von der Haftung ausgeschlossen ist.

Falls niemand etwas auf diesem Weg zu suchen hat, stellt man entweder ein Schild "Privatweg - Betreten verboten" auf und muss sich um nichts weiter kümmern, oder man versperrt den Weg halt mit einer Kette, einer Schranke, Pollern oder großen Steinen, damit keiner dort fahren kann. Sollte mal für die Not von Paketboten usw. Verständnis haben und ein Auge zudrücken, wenn die dort 'reinfahren, um zu wenden o. ä., wäre es wohl angebracht, an die betroffene Ecke eine gut sichtbare Markierung (Poller, Pfahl mit Warnfarben oder Reflektoren etc.) anzubringen, damit da keiner aus Versehen mit einem Gegenstand kollidiert. Über nicht sichtbare Hindernisse wie Bordsteine, Felsbrocken, Baumstämme und dergleichen habe ich mich jedenfalls auch schon oft geärgert, wenn ich mit dem Auto drangefahren bin...
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Anubias
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

Anubias » Antwort #27 am:

Es ging glaube ich nicht um den Weg, da ist das unstrittig. Sondern darum, dass viele wohl bei der Nutzung des betreffenden Weges aus Bequemlichkeit "die Ecke über die Wiese" abkürzen.
Und da halt einiges an der Wiese kaputt fahren.
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Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

AndreasR » Antwort #28 am:

Ja, das habe ich auch so verstanden, aber wenn es um Dinge wie "Verkehrssicherungspflicht" geht, muss man ja erst einmal klären, ob überhaupt jemand befugt ist, den Weg zu benutzen. Falls nicht, sehe ich eigentlich auch keine Pflicht, Hindernisse entsprechend zu kennzeichnen, und wer dort ohne Erlaubnis bzw. Duldung unterwegs ist, darf sich nicht beschweren, wenn sein Auto mit einem evtl. nicht sichtbaren Stein kollidiert. Das Betreten oder Befahren eines Grundstücks ist zwar nicht zwangsläufig verboten, wenn selbiges nicht entsprechend gekennzeichnet ist (Zaun, Mauer, Schild), aber der Grundstückseigentümer hat nur für die Sicherheit zu sorgen, wenn eine Benutzung "im normalen Rahmen" stattfindet (Postbote auf dem Weg zum Briefkasten, Besucher auf dem Weg zum Haus o. ä.).
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Im Nordosten Bayerns - kalt und Kalk.

Re: Hafte ich wenn ein Fahrzeug, gegen ein Hindernis auf meiner Wiese fährt

Starking007 » Antwort #29 am:

Haarklein ist das alles nicht geregelt.
Grundsätzlich gilt:
Ein Jeder muß das ihm Zumutbare und Ortsübliche tun,
um Schaden von sich und anderen abzuwenden.
Verlegt jemand auf Privatgrund ein Nagelbrett, wird er sicher Schwierigkeiten bekommen.......
Stacheldraht oben auf Privatzaun in der Siedlung geht auch nicht!
Findlinge sind üblich, aber ob in Tarnfarben unterhalb des Sichtbereiches???
Gruß Arthur
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