Genau, und notfalls kann man die Untere Naturschutzbehörde bestärken, dass der Baum gar nicht gefällt werden darf.Man hat ja alles getan, aber leider durfte man nicht.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Bei mir reicht schon ein dezenter Hinweis, dass ich leider, leider weder die Kastanie, noch die Kiefer, noch die Lärche und schon gar nicht die Eiche fällen lassen kann und die Birke auch nur unter größten Schwierigkeiten (= 3 neue Bäume Ersatzpflanzung). Allerdings bearbeite ich gerade Göga dahingehend, einen Baumsachverständigen zu holen, einfach um sicherer zu sein (für Lärche, Kiefer und Birke, um Kastanie und Eiche mache ich mir keine Sorgen).
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.
In Niederösterreich gibt es keine Baumschutzsatzung, hier kann jeder ungestraft die Säge ansetzen. Das Weinviertel wurde dieses Wochenende durch Emma wirklich schlimm durchgebeutelt, so gesehen verstehe ich die Nervösität der Nachbarin. Auch wenn die Versicherung zahlt - wer will schon einen Baum auf dem Dach?Karina, hol einen Sachverständigen, lass etwas Zeit vergehen, bis du ihr die Beurteilung vorlegst - natürlich nur zu ihrer "Beruhigung" - und grüß' die Nachbarin immer freundlich. Damit nimmst du ihr den Wind aus den Segeln.
Gartenliebhaber können ganz schön hart sein.Welch eigenartige Einstellung "in dubio pro Baum". Dieses Problem (ob es ein Problemchen ist, könnten wir nur nach vorheriger Augenscheinnahme beurteilen und Linden können immerhin sehr brüchige Äste haben) hat doch zwei Seiten.a) die Haftungsfrage des Baumeigentümers, die ruinös sein kann, wenn die Versicherung nicht eintritt (welche sollte das übrigens sein? Die Haus-und Grundbesitzer-Haftpflicht? Umfasst die derart alte Bäume?)b) die Schutzbelange DritterIch bin bestimmt nicht jemand, der leichten Herzens Bäume stutzt oder gar fällt. Aber wenn durch einen Baum Menschen gefährdet sein können , und diese Wahrscheinlichkeit besteht bei so alten Bäumen in sehr hohem Maße, ist eine Entscheidung für den Baum (er muss ja nicht gleich beseitigt werden) für mich völlig unakzeptabel. Und genau so wird im Schadensfall auch die Versicherung argumentieren. Die Frage ist also ganz nüchtern und unemotional: Müssen die Bäume pflegerisch bearbeitet oder gar gefällt werden? Hier in meiner Stadt wurde im Stadtkern eine mächtige Rosskastanie dahingehend geprüft, ob sie einem Sturm in Orkanstärke standhält. Mittels Seilzug wurde der Winddruck imitiert und mit Horchgeräten die Biegegeräusche des Baumes aufgezeichnet. Die Stadt hätte keinen Moment gezögert, den alten Baum zu fällen, wenn der Test negativ verlaufen wäre. Ich sprach mit den Baumpflegern, die berichteten, dass ein solcher Baum Winddrücke bis zu 300 Tonnen aushalten müsste.Die beiden Bäume untersuchen zu lassen ist also der erste richtige Schritt. Aber da es um Haftungsfragen geht, wird wohl kein Baumpfleger ein uneingeschränktes Testat erteilen.
Ooooch. Das klingt ja wie ein Bedenkenträger der Stadtverwaltung. Ein morscher Baum muss weg, klar. Aber man muss sich ja nicht einreden, dass er morsch sein könnte.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Objektivität verloren? Im Gewirr abgebrochener Äste nicht mehr auffindbar?Wer hat hier gesagt, die Bäume seien morsch? Wer unbedenklich sein will, mag das sein. Hoffentlich hat derjenige ein gutes finanzielles Polster.
Nein!!! ;DFars, woanders schreibst Du von moralinsauren Gesichtern und hier setzt Du es selber auf. ;)Kennst Du auch nur einen einzigen Fall, wo jemand wegen eines umstürzenden Baumes ruiniert wurde?
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
die Bäume die dort noch stehen sind alle Sturmerprobt! Und morsche Äste liegen jetzt eh alle unter dem Baum. Vor allem wer soll so ein Gutachten denn bezahlen, wenn ich die Kosten dafür übernehmen sollte, würde ich auch ganz schnell zur Säge greifen. Man kann es auch übertreiben!
Nein!!! ;DFars, woanders schreibst Du von moralinsauren Gesichtern und hier setzt Du es selber auf. ;)Kennst Du auch nur einen einzigen Fall, wo jemand wegen eines umstürzenden Baumes ruiniert wurde?
Mit Moral haben meine Ausführungen kaum etwas zu tun. Ich habe lediglich nüchtern geschildert, wie m.E. die Haftungslage ist. Ob jemand moralisch verpflichtet ist, grenznahe Bäume einzukürzen oder zu fällen (Überwuchs, Drainagezerstörung, Schattenbildung, Laubabwurf etc.) ist ein völlig anderes Thema.Ob jemand durch umstürzende Bäume ruiniert wurde, kann ich aus meinem Bekanntenkreis nicht berichten, wohl aber den hier stadtbekannten und in 2. Instanz entschiedenen Fall, dass ein Rentnerin ihre hohe Tanne fällen lassen muss, weil diese die Drainage des Nachbarhauses zerstört hat. Zudem muss sie die Instandsetzungsarbeiten bezahlen. Ich unterstelle mal, dass die Dame eine Eidesstattliche Versicherung abgeben muss.Ansonsten empfehle ich, einfach mal nach Gerichtsurteilen zu surfen, die Baumschäden zum Gegenstand haben. Wer finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, dem dürfte der Kopf schwirren.Alte Bäume auf der Grundstücksgrenze in großer Nähe zum Nachbarhaus ist wie Autofahren ohne Haftpflichtversicherung.
Ihr habt alle gut reden. Wie oft ist euch denn schon ein Baum aus Haus gefallen? Selbst wenn die Versicheung alle Schäden zahlt, was sie nicht tut, denn es ist nicht alles versichert, was kaputt geht, wer hat den Dreck im Haus, die Lauferei, den Ärger mit der Versicherung, die Angst bei jedem kleinen Sturm? Auch wenn ein Sachverständiger sagt, der Baum sei standfest, da passiert nix, ist das noch lange keine Garantie. Und der wird nicht verantwortlich gemacht, für ein falsches Gutachten. Im Zweifel für den Menschen gegen den Baum.LG Birgit (Baumgeschädigt)
Alte Bäume auf der Grundstücksgrenze in großer Nähe zum Nachbarhaus ist wie Autofahren ohne Haftpflichtversicherung.
Ein echter fars . Hier in der Gegend stehen große Bäume sehr häufig auf Grundstücksgrenzen. Sollen die Deiner Meinung nach alle weg?
Ist zu diesem ernsten Thema keine sachliche Diskussion möglich? Hier werden unverantwortliche Ratschläge erteilt ("Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast, kann Dir nicht viel passieren. Schlimmstenfalls wird diese Dir nach einem Schaden gekündigt.") und völlig außer Acht gelassen, dass für einen etwaigen Schaden zunächst der Grundstückseigentümer haftet und dann, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Versicherung einspringt. Die wird bei der hier berichteten Konstellation sehr schnell einen Grund finden, sich vor einer Zahlung zu drücken.Niemand hat hier, Oile, für eine Fällung der Bäume plädiert. Also koch das Thema nicht mit dieser Unterstellung hoch. Aber es sind baumpflegerische Maßnahmen angesagt, zumindest aber ein Gutachten (und das bei so alten Bäumen alle paar Jahre), was ausgesprochen teuer werden kann. Auch eine Frage, ob man das zu schultern gewillt ist.Ich finde, dass das Thema zu ernst ist, um mit flapsigen Sprüchen abgetan zu werden. Hier geht es nicht um eine Staude, die man sich irgendwo wieder neu besorgen kann, sondern um gravierende Haftungsfragen.