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Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 26. Feb 2024, 19:51
von rocambole
Nicht alle sind so ... und jeder ist Auswärtiger (oder auch Ausländer), fast überall ;D
Pilzabfall kippe ich immer in den eigenen Garten in der Hoffnung, dass sich zur Ziegenlippe noch andere essbare gesellen. Bisher leider nichts :'(.

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 26. Feb 2024, 20:50
von dmks
Klappt meist nicht!
Pilzabfall ist tatsächlich im Wald nicht verkehrt! (im Gegensatz zu Pilsabfall an Wanderwegen)

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 26. Feb 2024, 21:32
von lerchenzorn
rocambole hat geschrieben: 26. Feb 2024, 19:11
kann auch sein, er hat Angst, dass wir sein Wild verscheuchen ... aber da das dort frei zugänglich ist, hat er leider Pech gehabt. ...


Das dreisteste, was ich an jägerlichem Revier- und Drohgehabe mal gefunden habe, hat hier eine jagende Anwältin zusammengeschrieben:
"... von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ... " ... dürfe jeder Mensch den Wald ... auf den Waldwegen betreten. Quer durch den Wald zu laufen, sei dem Spaziergänger ... angeblich überhaupt nicht erlaubt.

Im Gesetz (Waldgesetz Schleswig-Holstein) heißt es dann tatsächlich: "Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten. Das Betreten in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt." ;D

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 26. Feb 2024, 21:55
von dmks
Prinzipiell muß jeder Waldeigentümer seinen Wald jederzeit für jedermann frei zugänglich halten.

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 26. Feb 2024, 22:09
von solosunny
Wenn wir Nachfaltererfassung mit dem Leuchtturm machen, bekommen wir regelmäßig Ärger mit Jägern.

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 27. Feb 2024, 10:25
von partisanengärtner
In Extremfällen kann schon mal ein Schuß in Richtung des Spaziergängers fallen. Nicht aus Versehen.
Da steht leider Aussage gegen Aussage.
So eine Waffe hat einen schlechten Einfluß. Nicht alle sind so moralisch gefestigt das sie damit umgehen können.

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 27. Feb 2024, 16:50
von rocambole
so extrem hatte ich es noch nie, und wir waren immer zu zweit gegen einen Jägersmann ;D

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 27. Feb 2024, 18:08
von lerchenzorn
Dialog im Wald, beim Sammeln:
"Was machen Sie hier?!"
"Ich nutze mein Recht auf freien Zutritt zur Landschaft und auf Aneignung von Früchten des Waldes in geringer Menge für meinen eigenen Bedarf."
"Aha."
- :) -
"Ich bin hier der Begehungsscheininhaber."
"Dann sind Sie zur Ausübung der Jagd berechtigt. ... "
Anschließend an solche Klärungen kommt man meistens zu einem anregenden, länger dauernden Austausch, auch über Wildtiere. :)

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 27. Feb 2024, 18:57
von Amur
partisaneng hat geschrieben: 27. Feb 2024, 10:25
In Extremfällen kann schon mal ein Schuß in Richtung des Spaziergängers fallen. Nicht aus Versehen.
Da steht leider Aussage gegen Aussage.
So eine Waffe hat einen schlechten Einfluß. Nicht alle sind so moralisch gefestigt das sie damit umgehen können.

Das halte ich für dasselbe Geschwätz wie bei den Jägern das Wanderer auf dem Weg bleiben müssen oder es fand vor 40 Jahren statt.
Wenn du heute nur den Anschein aufkommen lässt das du jemand mit der Waffe bedroht hast, dann steht umgehend eine entsprechende Einheit der Polizei vor der Tür und räumt erst mal den Waffenschrank aus. Egal ob das nun wahr gewesen ist oder nicht. Danach kannst erst mal per Anwalt versuchen deine Waffen wieder zu bekommen. Wird in BY vielleicht ganz so extrem gehandhabt wie in B . Aber es gab schon Fälle da wurden die Waffen kurzerhand verschrottet bevor das rechtskräftig wurde.

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 27. Feb 2024, 19:33
von dmks
Wer immer in Deutschland einen Schuß aus einer Waffe abgiebt ... egal ob dienstlich, Jäger oder Sportschütze unterliegt Gesetzen und ist für sein Projektil voll verantwortlich - und zwar genau so lange bis es zum Stillstand gekommen ist! ;)

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 27. Feb 2024, 19:46
von Amur
Es empfiehlt sich die Landeswaldgesetze ganz zu lesen und nicht nur die Einleitung.
Ich hab jetzt mal das für uns hier gültige:

- Waldgesetz für Baden-Württemberg

(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.


Das liest sich ja erst mal gut.

Aber dann gibt's die Einschränkungen.
Davon nur mal eine von denen die wenigsten wohl überhaupt wissen und auch nicht was das z. Bsp. für Pilzsammler bedeuten kann:

....
(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig.....
5.
das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
....
.

Das heisst nix anderes als das du in den meisten Verjüngungen und Kuturen nix verloren hast.
Altholz das aufgelichtet wird damit die Naturverjüngung aufläuft - draußen bleiben und die Pilze von weitem beobachten.
Gilt grundsätzlich auch für Jäger...

Die Hinweise das Waldgesetz mal richtig durch zu lesen habe ich im Übrigen nicht vom Jagdverband, sondern von einem Förster dem Pilzesammler zunehmend in den gepflanzten Kulturen Pflanzen beschädigt und sogar zertreten haben.

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 27. Feb 2024, 19:52
von partisanengärtner
Amur hat geschrieben: 27. Feb 2024, 18:57
partisaneng hat geschrieben: 27. Feb 2024, 10:25
In Extremfällen kann schon mal ein Schuß in Richtung des Spaziergängers fallen. Nicht aus Versehen.
Da steht leider Aussage gegen Aussage.
So eine Waffe hat einen schlechten Einfluß. Nicht alle sind so moralisch gefestigt das sie damit umgehen können.

Das halte ich für dasselbe Geschwätz wie bei den Jägern das Wanderer auf dem Weg bleiben müssen oder es fand vor 40 Jahren statt.
Wenn du heute nur den Anschein aufkommen lässt das du jemand mit der Waffe bedroht hast, dann steht umgehend eine entsprechende Einheit der Polizei vor der Tür und räumt erst mal den Waffenschrank aus. Egal ob das nun wahr gewesen ist oder nicht. Danach kannst erst mal per Anwalt versuchen deine Waffen wieder zu bekommen. Wird in BY vielleicht ganz so extrem gehandhabt wie in B . Aber es gab schon Fälle da wurden die Waffen kurzerhand verschrottet bevor das rechtskräftig wurde.

War in Bayern und keine 15 Jahre her. Kein Geschwätz. Heute wo fast jeder ein Handy mit guter Kamera dabei hat sieht das vielleicht anders aus.
Im Idealfall hast Du recht, aber was so alles mit Schußwaffen angestellt wird auch bei uns gibt es halt immer wieder Fälle wo die Behörden völlig versagen.
Wenn der Schütze Dich gar nicht treffen will und in die Bäume über Dir schießt fällt ein Nachweis schon sehr schwer.

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 27. Feb 2024, 19:55
von dmks
::)
Laßt uns zurück in den Garten gehen! ;)

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 27. Feb 2024, 19:57
von partisanengärtner
Hast recht.

Re: Wildtiere im Garten

Verfasst: 27. Feb 2024, 20:23
von dmks
Hatte ich schonmal "Kurt" vorgestellt? :D
(Betrieblicher Mäusefänger)