Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Verfasst: 17. Jun 2009, 14:34
@farsschau dir mal diesen artikel an...es ging um baumwurzeln, die in einen abwasserkanal eindrangen + um anwendbarkeit von § 910 oder/auch 1004 bgb. der bgh hat die anwendbarkeit des § 1004 offenbar behjaht:
problematisch nach wie vor die "beeinträchtigung" sprich welcher schaden ist entstanden? könnte man was konstruieren (schäden an wertvollen gehölzen + stauden). ob's reicht=> juristischer ratOb der Eigentümer neben dem Recht zur Selbsthilfe ein Klagerecht nach § 1004 BGB auf Beseitigung der eingedrungenen Wurzeln und Zweige hat, war lange Zeit umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat als höchstes Gericht diesen Streit im Jahre 1991 allerdings beendet und entschieden, dass der Nachbar auch auf Beseitigung klagen darf ( BGH in NJW 1991, 2826).Das Recht auf Beseitigung unterliegt der 3 jährigen Verjährung. Das bedeutet, daß der Baumeigentümer 3 Jahre nach Entstehung des Überwuchses mit Eintritt der Beeinträchtigung die Verjährungseinrede erheben darf und der Anspruch auf Beseitigung gegenüber dem Nachbarn dann nicht mehr geltend gemacht werden kann.