Re:Abmahnung - Pachtgarten
Verfasst: 7. Jul 2009, 17:15
wie geschrieben, es existiert ein pachtvertrag mit den üblichen floskeln, aber eine gartenordnung haben wir nicht erhalten, hängt auch keine im schaukasten aus
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Von so jemand würde ich mich so schnell nicht vergraulen lassen. Susanne hat den Typus treffend benannt. ;DWas man mit sich selbst als Erstes klären sollte: Will ich diesen Kleingarten haben - ja oder nein?Diese Entscheidung würde ich nicht davon abhängig machen, ob mich irgendein Wichtigtuer von Vorstand mit mangelhaftem Deutsch ins Bockshorn jagen möchte.Wenn ja, dann auf dem von Susanne beschriebenen Weg gegenhalten und standhaft bleiben.Wenn nein, alle Arbeit einstellen und in einem kurzen knappen Brief (per Einschreiben) den Pachtvertrag kündigen.der vorstand ist übrigens spitze, diese mahnung besteht aus 5 zeilen mit 9 rechtschreibfehlern versehen
bei allem zuspruch und unverständnis über diesen vorstand, den ich mit meinen vorredni teile, hier möchte ich korrigieren: dein pachtvertrag enthält nicht die "üblichen floskeln", sondern vertragsbestandteile, zu deren einhaltung und achtung du dic. mit deiner unterschrift entschlossen und verpflichtet hast - jeder vertrag ist ernst zu nehmen, gerade in den ungeliebten bereichen, die gerne als "floskel" heruntergespielt werden. niemand hat dich gezwungen, diesen vertrag zu unterschreiben, also stehe dann auch in allen teilen zu deiner unterschrift und deiner willensbekundung. alles andere ist oberflächlich. es soll übrigens auch den fall der gartenordnung als bestandteil des pachtvertrages geben...wie geschrieben, es existiert ein pachtvertrag mit den üblichen floskeln, ...
Bist Du sicher? Die Gartennachbarn können vorne rum und hinten rum.Zu Dir sind sie scheißfreundlich, um sich dann umgehend beim Vorstand über Dein Unkraut, das "streut", zu beschweren.Wenn das Unkraut weg ist und Du im Gleichschritt bleibst, sind sie immer noch freundlich, beschweren sich aber nicht beim Vorstand.... Mit den Gartennachbarn selber kommen wir gut aus und ich glaub, der hätte schon längst was gesagt, wenn er mit unseren bisherigen Arbeit unzufrieden wäre. ...
sorry wenn ich oberflächlich erscheine ist keinesfalls so, ich erkenne ja diese bestandteile deds vertrages alles an und bin auch bestrebt den garten so schnell es geht auf vordermann zu bringen, weil ich selber auch so eine kleine oase mir schaffen möchte[dein pachtvertrag enthält nicht die "üblichen floskeln", sondern vertragsbestandteile, zu deren einhaltung und achtung du dic. mit deiner unterschrift entschlossen und verpflichtet hast - jeder vertrag ist ernst zu nehmen, gerade in den ungeliebten bereichen, die gerne als "floskel" heruntergespielt werden. niemand hat dich gezwungen, diesen vertrag zu unterschreiben, also stehe dann auch in allen teilen zu deiner unterschrift und deiner willensbekundung. alles andere ist oberflächlich. es soll übrigens auch den fall der gartenordnung als bestandteil des pachtvertrages geben...
Das eben ist der Tod eines jeglichen Zusammenlebens von Menschen, die genießen wollen.Contracta sunt servanda (Verträge müssen erfüllt werden) - ja, wenn es um Geld- oder geldwerte Forderungen geht, ja, wenn davon das Wohl und Wehe von Personen abhängig ist und ja, wenn dadurch erhebliche Personen- und Sachschäden entstehen können.Aber NEIN, wenn es um ein Zuviel an Unkrautwuchs, falsche Bepflanzungen oder unangepasstes Vereinsverhalten geht. Dieser Kleingartenverein (so es denn einer sein sollte) wäre gut beraten, vor Mitgliedschaft einen Ahnenpass, eidesstattliche Versicherungen für Vereinskonformität und ein "Allzeit-bereit" bei der Unkrautbekämpfung zu verlangen.dein pachtvertrag enthält nicht die "üblichen floskeln", sondern vertragsbestandteile, zu deren einhaltung und achtung du dic. mit deiner unterschrift entschlossen und verpflichtet hast - jeder vertrag ist ernst zu nehmen, gerade in den ungeliebten bereichen, die gerne als "floskel" heruntergespielt werden. niemand hat dich gezwungen, diesen vertrag zu unterschreiben, also stehe dann auch in allen teilen zu deiner unterschrift und deiner willensbekundung. alles andere ist oberflächlich.
Ein normaler Kleingarten nach dem neuen Bundeskleingartengesetz hat gerade mal 400 m². Dem kann man keinen Freibrief für ungezügelte Fichten-Schwarzwaldromantik oder raumgreifende Knöterichpflanzungen, absolute Nutzungsfreiheit oder völlige Verwahrlosung ausstellen. Das ist gepachtetes, subventioniertes Land, das einem ebenso wenig gehört, wie zum Beispiel eine gemietete Sozialwohnung. In der kann man auch kein Bordell eröffnen, die Wände umsetzen, rund um die Uhr feiern oder dergleichen. Regeln gibt's überall, darin allein liegt kein Übel. Das Problem ist auch nicht, daß Doris keine Regeln einhalten will, sondern daß da so einem König der Gartenzwerge der viel zu große Hut das Hirn quetscht...Aber NEIN, wenn es um ein Zuviel an Unkrautwuchs, falsche Bepflanzungen oder unangepasstes Vereinsverhalten geht. Dieser Kleingartenverein (so es denn einer sein sollte) wäre gut beraten, vor Mitgliedschaft einen Ahnenpass, eidesstattliche Versicherungen für Vereinskonformität und ein "Allzeit-bereit" bei der Unkrautbekämpfung zu verlangen.
Falls der eines hat.... Das Problem ist auch nicht, daß Doris keine Regeln einhalten will, sondern daß da so einem König der Gartenzwerge der viel zu große Hut das Hirn quetscht...