Re:Tabak gegen Pflanzenschädlinge
Verfasst: 16. Jul 2010, 18:49
Ich geb's auf, es ist sinnlos. 

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Verzeih, Du mußt es nicht aufgeben. Man sollte nur nicht Pflanzenschutzmittel für den Kleingarten zulassen, von denen von vornherein klar ist, daß die Wirkung gegen Null geht. Ich vermute mal, daß ist aber so gewollt, damit im Kleingartenbereich eine möglichst geringe Produktion erziehlt wird.@Nina, Gemüse würde ich damit auch nicht behandeln.Ich geb's auf, es ist sinnlos.
Hmm, dass kann und will ich so nicht stehen lassen... es stehen dem Kleingärtner durchaus wirksame Mittel zur Verfügung, egal ob gegen Insekten, Milben oder Pilze. Vorraussetzung ist immer, dass man das richtige Präparat erhält und es vor Allem auch richtig einsetzt!Du sprachst glaube ich von Spinnmilben:Als Spray steht dir z.B. Axoris zur Verfügung (sofern du eine Formulierung kaufst die neben Thiamethoxam auch Abamectin enthält!), Abamectin ist ein seit Jahren zuverlässiger und bewährter Wirkstoff gegen Spinnmilben. Und auch ein simples Pyrethrumspray wie Wofatox oder Spruzit AF zeigt erstaunliche Wirkungsgrade.An Konzentraten stehen dir z.B. Kiron (Fenpyroxymat) und Bayer Spinnmilbenfrei (Acequinocyl), beide Wirkstoffe gibt es auch von anderen Herstellern unter anderem Namen, zur Verfügung. Fenpyroxymat ist ebenfalls seit Jahren bewährt und zuverlässig (leider mit recht hohem Resistenzrisiko), Aceqinocyl ist ein komplett neuer Wirkstoff der erst seit recht kurzer Zeit am Markt ist aber ebenfalls mit sehr guter Wirkung und Verträglichkeit.Wer dann allerdings nicht die Blattunterseiten mitbehandelt oder meint mit einer Behandlung oder ohne Netzmittel (bei sehr starkem Befall) auszukommen, dem wäre selbst mit E605 nicht zu helfen! Spinnmilben sind nunmal sehr vermehrungsfreudig und brauchen mindestens drei Behandlungen im Abstand von max. 7 Tagen um sie einschließlich ihrer Larven und Eier zu vernichten. Und weiterhin ist wichtig zu wissen, dass die Wirkstoffe Kontaktwirkstoffe sind (außer Abamectin und evtl. Acequinocyl, müsste ich nachlesen), also die Tiere getroffen werden müssen.Die geringe Wirkstoffmenge und damit verbunden die hohe Mittelmenge je Liter Brühe hängen übrigens mit der Vorgabe des Gesetzgebers zusammen, dass Kleingarten-PSM möglichst nicht unter die Gefahrstoffverordnung fallen sollen und keinesfalls giftig (Totenkopf) sein dürfen. Die Wirkstoffmenge bleibt aber die gleiche, das habe ich mal nachgerechnet. Das hat man früher auch schon gemacht altes Beispiel Metasystox:Für den Profi: Metasystox R mit 500 g Wirkstoff je Liter und Totenkopf. Aufwand: 10 ml/10 l Wasser.Für den Kleingarten: Metasystox R spezial mit 100 g Wirkstoff je Liter und Andreaskreuz (gesungheitsschädlich). Aufwand: 25 ml/10 l Wasser.Die anwendungsfertige Brühe war nicht weniger giftig und der Wirkstoffgehalt der Brühe gleich. Einziger Unterschied ist der Wirkstoffgehalt im Mittel (und die Lösungsmittel).Nikotin dürfte auch nur ein Kontaktwirkstoff sein (und Atemgift sofern vernebelt, verdampft oder verräuchert) und ist, was die akute Toxizität angeht, im Vergleich zu Fenpyroxymat etc. ein Vielfaches gefährlicher. Ohne Netzmittel übrigens auch ein vielfaches unwirksamer. Früher gab es z.B. Hansa Nikotin (zum spritzen, nebeln und verdampfen) und Lucifers Nikotinräucherpulver (welch passernder Name...Man sollte nur nicht Pflanzenschutzmittel für den Kleingarten zulassen, von denen von vornherein klar ist, daß die Wirkung gegen Null geht. Ich vermute mal, daß ist aber so gewollt, damit im Kleingartenbereich eine möglichst geringe Produktion erziehlt wird.
Wer hat JEMALS behauptet, dass die neuen Mittel harmlos sind?!? ICH ZUMINDEST NICHT!!!Und das neu gleich gut ist behaupte ich auch nicht, aber immerhin ist neu gleich zugelassen und damit legal! Ich persönlich hätte zumindest im Profibereich (gerade im Moment) meine guten, alten Allestöter wie E605, Tamaron und PD5 wieder. Die sind aber nunmal ebenso einfürallemal Geschichte wie Nikotin!Aber du wirst zugeben müssen, dass die Anwendergefährdung (wenn ich voraussetze, dass die gebrauchsanweisung eingehalten wird!) bei Fenpyroximat etc. deutlich geringer ist als z.B. bei Nikotin! Oder kannst du sicher sagen wieviel Tabak man wie lange bei welcher Tempertur auslaugen muss um Wirkstoffgehalt xy zu erhalten und wie hoch dann die Anwendertoxizität ist?Und um das zum x-ten Mal (und ich tue es gern noch x-mal) klarzustellen:Vor Einsatz eines jeden PSM (was selbstverständlich auch die neuen und zugelassenen betrifft) ist die Gebrauchsanweisung vollständig zu lesen und zu beachten!!! In selbiger finden sich übrigens auch Hinweise dazu was an Schutzkleidung zu tragen ist... die ist (falls es den einen oder anderen wundern sollte) auch heute noch nötig!Und ebenfalls passend zum Thema:Das Pflanzenschutzgesetz sagt (dank Indikationszulassung) ganz klar, dass alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten ist!Wirkstoffe in PSM müssen In Annex I gelistet sein und eine entsprechende Zulassung (§15 PflSchG), bundesweite Genehmigung (§ 18a PflSchG), einzelbetriebliche Genehmigung (§18b PflSchG) oder Ausnahmegenehmigung (§11 PflSchG "Gefahr im Verzuge") haben um eingestzt werden zu dürfen. Ferner dürfen einige Wirkstoffe eingesetzt werden die in der Liste über Pflanzenschutzmittel zur Herstellung im eigenen Betrieb eingetragen sind. Für Kleingartenmittel muss übrigens eine Zulassung zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich bestehen, Genehmigungen etc. gelten hier nicht!Nikotin erfüllt übrigens nichtmal die Grundvorraussetzung der Listung im Annex I!Vor allem, wenn die völlig harmlosen und umweltfreundlichen neueren Synthetika empfohlen werden....Der alte Aberglauben neu=gut und alt=bäääh treibt fröhlich weiter.
Die Zulassung würde ohnehin nicht erteilt, da Nikotin nicht in Annex I aufgenommen wurde. Damit ist Nikotin in der EU der Zeit nicht zulassungsfähig! Sicher stünde es einem Hersteller frei einen Antrag auf Aufnahme zu stellen, dieser würde aber eher chancenlos sein. Pflanzenschutzmittel sollen möglichst selektiv wirken und eine möglichst geringe Anwendertoxizität aufweisen, beide Anforderungen erfüllt Nikotin nicht! Einer der Gründe warum auch Parathion (E605 forte, P-O-X u.a.), Methamidophos ( mein "geliebtes" Tamaron), Mevinphos (PD5), Aldicarb (Temik) u.v.a. keine Zulassung mehr haben. Welche Wirkstoffe sich der Zeit im Annex I befinden oder eben auch nicht (fatal für die Profis wenn einige nicht noch aufgenommen werden...) kannst du hier sehen. (Wenn du bei Category "IN-Insecticide" und bei Status "Not Included" auswählst und bis "N" runterscrollst wirst du auch auf Nikotin stoßen...)Sicher, viele Zulassungsinhaber haben viele Wirkstoffe nicht mehr vertreten weil die Kosten zu hoch gewesen wären, andererseits sind viele Wirkstoffe auch nicht mehr erforderlich, da modernere und weniger giftige (und oft selektivere) Alternativen zur Verfügung stehen. Für einige Wirkstoffe ist der Antrag auf Aufnahme freiwillig zurückgezogen worden weil Daten (z.B. zur Anwendertox, zum Umweltverhalten etc.) fehlten. Es steht dem Zulassungsinhaber frei diese Daten nachzureichen und einen erneuten Antrag auf Aufnahme (in einem dann beschleunigten Verfahren) zu stellen oder auch nicht. Im Gegenzug wurde den Zulassunginhabern eine Frist bis Ende 2010 eingeräumt in dem die Wirkstoffe trotzdem angewendet werden dürfen. Falls sich da nichts ändert stehe besonders ich als Zierpflanzengärtner ab 2011 vor einem ernsten Problem...Die Zulassung für Nikotin und nikotinhaltige Mittel wäre zu teuer und der Gewinn zu gering, daher wird sich kaum jemand die Mühe machen und in etwas investieren, was sich ein Gärtner selber machen kann.
Falls du die bekannte Bordeauxbrühe meinst kann man (und das solltest du besser wissen als ich) bei ihr ebenso viel verkehrt machen wie richtig. Das kann schnell auf Kosten der Pflanzenverträglichkeit gehen! Schon in den 50er Jahren (auch alte Bücher bilden) kam man auf den Trichter, dass die "neueren" Kupferverbindungen wie Kupferoxychlorid, und aktuell Kupferoktanoat deutlich verträglicher sind. Kupferhydroxyd ist ebenfalls ein zugelassener Wirkstoff und der müsste doch theoretisch auch in der Kupferkalkbrühe entstehen, wenn ich jetzt nicht ganz auf dem falschen Dampfer bin (meines Wissens war Bordeauxbrühe doch eine Mischung aus Calciumhydroxyd und Kupfersulfat oder nicht?). Schwefelkalkbrühe darf übrigens noch selbst hergestellt werden, da Schwefelkalk (Calciumpolysulfid) eben in der Liste der selbsthergestellten (herstellbaren) PSM steht, Kupferkalk jedoch nicht. Für Interessierte findet sich diese Liste hier (Oben auf Pflanzenschutzmittel klicken [Untermenü funktioniert nicht immer], dann links auf "Zugelassene Pflanzenschutzmittel" und dort den Unterpunkt "selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel"). Übrigens sind Kupfermittel spottbillig und trotzdem zugelassen...Auch die Bordelaiser Brühe ist (eher) obsolet - weil sie jeder billig selbst ansetzen kann.
Eine Zulassung sagt immerhin aus, dass bei sachgerechter Anwendung (die ich immer und ausnahmslos voraussetze!!!) und zum derzeitigen Kenntnisstand keine unvertretbaren Auswirkungen auf Umwelt und Anwender zu befürchten sind. Auf Grund dessen wird eine Zulassung auch nur auf maximal 10 Jahre ausgesprochen und ggf. auch sofort widerrufen wird bzw. das Ruhen angeordnet wird.Ebenso ist ja auch DDT per eigenem Gesetz verboten woden als man seine fatalen Auswirkungen kannte, genauso wie dann Contergan vom Markt genommen wurde und auch Vioxx (sehr wirksames Rheumamittel) sehr schnell verschwand als man herausfand, dass es unter bestimmten Bedingungen Herzinfarkte auslösen kann...Die "hinterlistigen Zwecke" sind also bitte was? Die Umwelt, die Anwender und die Verbraucher nach derzeitigem Kenntnisstand bestmöglich zu schützen und sie eben nicht blindlinks irgendwas, irgendwie auf ihre Pflanzen zu spritzen ohne auch nur im Ansatz zu wissen was passiert?!? Das kann nicht dein Ernst sein!Und selbstverständlich ist es jederzeit möglich, dass von mir hier genannte Mittel verschwinden oder verboten werden, das hat dann sicher gute Gründe! Aber meinst du allen Ernstes, dass es besser ist einem Kleingärtner ein hochgiftiges Nervengift zu empfehlen und die Gefahr mal eben zu verharmlosen?!? Das ist doch hanebüchen! Abgesehen davon ,dass niemand weiss, was er gerade zusammenbraut (habe ich in meinem vorherigen Post schon gefragt ob du eine genaue Antwort darauf hast!)! Das kann von null Wirkung bis zu hoher Eigengefährdung alles sein... darüber sollte man vorher nachdenken!Ich kann zu meinen Empfehlungen nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse ruhigen Gewissens stehen, wie das in 10 Jahren aussieht, wird man in 10 Jahren sehen (oder weisst du heute schon, was in 10 Jahren ist?). Dabei setze ich allerdings immer voraus, dass Gebrauchsanweisungen gelesen und beachtet werden! Und ich glaube, dass das erstens von einem erwachsenen Menschen nicht zu viel verlangt ist und ich zweitens oft genug darauf hinweise, dass das zwingend erforderlich ist! Wenn das nicht der Fall ist, spielt es auch keine Rolle mehr, ob sich dieser Mensch dann mit Nikotin oder Fenpyroximat unglücklich macht...Edit: Und ich glaube immer noch, dass eine Vergiftung mit selbstgepaschter Nikotinsuppe leichter möglich und schwerwiegender ist als eine durch Fenpyroximat, dass kann ich ohne Weiteres allerdings nicht belegen.Die ganze Liste Deiner aufgeführten Stoffe ist zwar (noch) zugelassen, eine Zulassung sagt aber relativ wenig aus. Aus einem anderen Bereich: Contergan war auch zugelassen....Papieren Vorschriften sind meist nur für hinterlistige Zwecke gut.
Diese Behauptung wurde hier schon öfter aufgestellt (und wenn mich nicht alles täuscht auch von dir)...In einem normalen Rechtsstaat ist alles, was nicht verboten ist, erlaubt.
Das ist allerdings ein gewichtiger Einwand!Ist deswegen nicht besser. Aber in einem Staat, der noch immer keine Verfassung hat....
Aber so einige Auswüchse gibt es da schon. Wenn ich für Neudosan blattlausfrei 6 bis 8 Euro bei 250 mL hinblättern soll und weiß, dass - nach dem korrekten Verdünnen - ich eine 2%ige Schmierseifelösung habe, dann frage ich mich schon, warum ich das teure Produkt kaufen soll.Das Pflanzenschutzgesetz sagt ganz klar, dass ein Pflanzenschutzmittel in der jeweiligen Indikation (Pflanze-Schaderreger) zugelassen oder genehmigt sein muss und Kleingartenmittel als "im Haus- und Kleingartenbereich zulässig" zugelassen sein müssen (Genauer Wortlaut: "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig")! Alles andere ist eine Ordnungswidrigkeit und mit mit Geldbußen bis 50.000€ belegt! Das lässt sich übrigens in § 6a PflSchG nachlesen.