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Re:(Privat-) Gärten unter Denkmalschutz
Verfasst: 20. Dez 2013, 22:27
von Gartenplaner
@maigrün:bei der Beschreibung des von dir verlinkten Buch steht:"Die Publikation soll einen umfassenden Überblick über die privaten denkmalgeschützten Villen-, Landhaus- und Hausgärten in Berlin schaffen."Also wohl: Gartendenkmale = denkmalgeschützte Gärten
Re:(Privat-) Gärten unter Denkmalschutz
Verfasst: 20. Dez 2013, 22:38
von Staudo
Nein, das ist nicht nur auf Gärten in unserm Sinne beschränkt. Zu den Gartendenkmalen zählen alle gärtnerischen Denkmale, also auch Parks, Schlossparterres, öffentliche Gärten, besondere Grünanlagen.
Re:(Privat-) Gärten unter Denkmalschutz
Verfasst: 20. Dez 2013, 22:45
von Gartenplaner
Ja, das ist mir bewusst - aber zumindest von dem Buch wird der Begriff Gartendenkmal ebenfalls für denkmalgeschützte Hausgärten verwendet - da gehts ja nur um die.Also sind diese wahrscheinlich auch im Begriff Gartendenkmal mit integriert, auch wenn der viel weiter gefasst ist.War so meine Überlegung.Aber Begriffsdefinition kann ja äußerst kniffelig sein, vor allem, wenn es ins Juristische reingeht
Re:(Privat-) Gärten unter Denkmalschutz
Verfasst: 21. Dez 2013, 00:48
von pearl
in Lorsch am Oberrhein ist das Torhaus des Klosters erhalten und geschützt. Daran schließt sich ein kleiner Park an. Dort ist ein Kräutergarten entstanden, in dem nur Kräuter des Lorscher Kodex aufgenommen sind. Das ganze Projekt hat enorme Summen verschlungen. Die eigenwillig minimalistische Gestaltung hat Urs Walser übernommen. Derzeit werden Zu- und Abgänge von Pflanzen wissenschaftlich genau kategorisiert und die historische Quellenlage muss penibel geprüft werden, bevor ein Kräutlein wachsen darf.Denkmalschutz im Garten kommt also mit erheblich mehr Problemen daher, als der für Gebäude.Ob der Garten der Bosch-Villa in Heidelberg denkmalgeschützt ist, das weiß ich gar nicht genau. Die Villa ist, und sie steht auf der Liste der besonders schützenswerten Denkmale. Das Gebäude wird für Tagungen und Konferenzen genutzt, der Garten ist nur ausnahmsweise für Publikum geöffnet. Eine beeindruckende Anlage mit geschickter Wegführung und Geländenutzung um die Lage über dem Neckar und den Blick ins Tal auszunutzen. Eine Gärtnerin wird für die Pflege der Anlage beschäftigt.
Re:(Privat-) Gärten unter Denkmalschutz
Verfasst: 21. Dez 2013, 06:35
von Inken
Gibt es überhaupt unter Schutz gestellte Gärten?
Ja. Auf Nachfrage gebe ich folgendes mit eigenen Worten wieder:Da jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz hat, kann der Begriff "Gartendenkmal" unterschiedlich definiert sein.Privatgärten: Gartendenkmal ist der Garten an sich -ohne Gebäude- oder das gesamte Grundstück -hier ist der Garten das
Beiwerk-. Der Garten kann demnach Einzeldenkmal oder Bestandteil eines Gartendenkmals sein. Umgangssprachlich wird das oft zusammengefasst.Bei der Verwendung des Begriffes "Gartendenkmal" sollte ein Schutzstatus existieren.@maigrün, das Buch ist schön, ja?

Re:(Privat-) Gärten unter Denkmalschutz
Verfasst: 21. Dez 2013, 09:38
von Gartenplaner
...Denkmalschutz im Garten kommt also mit erheblich mehr Problemen daher, als der für Gebäude....
Das hängt eher von der Zielsetzung ab.Viele alten Stadtparks sind auch Gartendenkmäler.Dort muss man immer den Spagat hinkriegen zwischen Erhalt des Denkmals und Erhalt der Nutzbarkeit für die Bevölkerung, für die diese Parks ja teilweise auch damals schon angelegt worden sind.Pflanzenbörsen oder Gartenmessen sind immer ein Streitpunkt, da sie einerseits eine große Belastung für den Park bedeuten, andererseits aber natürlich touristisch gut sind und Geld zum Erhalt des Parkes bringen.Als Beispiel von mutiger Denkmalpflege vielleicht Folgendes aus dem Georgengarten in Hannover, ein Gartendenkmal und intensiv genutzt, dort zieht sich eine 2km lange vierreihige Lindenallee vom Königsworther Platz zum Berggarten, die Anfang der 70er Jahre komplett durch schon relativ große, aber neue Bäume ersetzt wurde, um den ursprünglich geplanten Aspekt wieder herzustellen.Wurde heftig diskutiert, aber schliesslich von der Gartendenkmalpflege so beschlossen und umgesetzt.