Re:Waldspaziergänge verboten?
Verfasst: 9. Mär 2014, 13:06
Vor allem hätten bei Verbot dann doch auch Schilder stehen müssen.
Das Forum für Menschen, die eine große Leidenschaft verbindet.
https://forum.garten-pur.de/
nicht das es nachher eine Kirschplaume istGeh' zur Tagesordnung über oder mach zur Beruhigung einen Spaziergang an der frischen Luft, zum Beispiel im Wald.Mach ich - aber erst mal schnell ne Mirabelle pflanzen. Die Birne ist schon raus.
Ne, per Namen kenne ich ihn nicht, aber per Pkw. Der fährt öfter mal Patrouille. Aus welchen Gründen er früher Anzeigen erstattet hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Und eigentlich wünsche ich mir zwischenzeitlich, dass er Anzeige erstattet. Dann könnte das ganz offiziell ein für allemal geklärt werden. Wir werden uns sicher noch öfter begegnen und ich mag mich nicht jedes Mal anmachen lassen.Wenn der Pächter (?) Waldschrat als Anzeigenliebhaber bekannt ist, wird er ihn vermutlich per Namen kennen?Weiss man denn, aus welchen Gründen dieser Mensch in früheren Fällen Anzeige erstattet hat?Nötigung und Beleidigung kann Waldschrat mangels Zeugen nicht beweisen, die Fotos kann der Pächter (?) verschwinden lassen.
Richtig, dem könnte man auch noch nachgehen und die Genehmigung verlangen.Bristlecone hat die rechtliche Seite ja schon gezeigt. Darf er denn da fahren? Ein Geländewagen ist noch lange keine Genehmigung, dass man auf Feldwegen fahren darf.
Hier gibt es nur die Auflage der Leinenpflicht während der Brut-und Setzzeiten.Ich weiss allerdings nicht, ob das in ganz Niedersachsen so ist.Waldschrat, das hab ich auch schon gedacht, in deinem Interesse wäre eine Anzeige gar nicht so schlecht.Aber was soll er vorbringen? Du hast ja nichts Rechtswidriges getan.Meistens muss dann in solchen Fällen leider der Hund her halten, bestimmt war Fiffi gerade dabei, sich sein Mittagessen zu besorgen…Aber ich glaube auch eher, dass du nichts von ihm hörst und sein Auftritt nichts als Angabe war.Wobei es da in den nördlichen Bundesländern manchmal noch Sonderbedingungen für Brut- und Setzzeiten gibt, die ich nicht kenne.
Da ich Deine/Eure Situation nicht kenne, kann ich natürlich nix dazu sagen. Ein als solches erkennbares Hofgrundstück, Ackerflächen, Wiesen oder so würde ich niemals einfach so betreten. Oder meinst Du ein Waldgrundstück?Janis: Nein, mein Fiffi hat sich keineswegs sein Mittagessen besorgt. Wie ich oben schon schrieb, ist Fiffi außerhalb meines Grundstückes grundsätzlich angeleint.Brut- und Setzzeit ist noch nicht - natürlich müssen da alle Hunde angeleint sein - keine Frage.Ob der Herr nun mit seinen Pkw fahren darf, weiß ich nicht. Könnte ich mir aber vorstellen, zumindest wenn er Pächter oder so ist. Es gibt ja auch Futterstellen im Wald, die irgendwie versorgt werden müssen / werden.schrati, darf ich mich kurz anhängen? Ich hab nämlich sehr große Probleme damit wenn irgendwelche wildfremde Leute meinen, sie könnten auf unserem Grundstück umherspazieren und alles auskundschaften >:(Booah ich krieg da son Hals das sind nur Leute die nix zu tun haben und meinen sie dürften kucken was bei und alles passiert und latschen einfach überall rum![]()
>:(Dürfen die das?
ICH unterstelle dir das ja auch nicht!! ;)Dass Hunde während der Brut-und Setzzeit Leinenzwang haben, ist nicht ganz so selbstverständlich.In Baden-Württemberg kennt man das nicht.Janis: Nein, mein Fiffi hat sich keineswegs sein Mittagessen besorgt. Wie ich oben schon schrieb, ist Fiffi außerhalb meines Grundstückes grundsätzlich angeleint.Brut- und Setzzeit ist noch nicht - natürlich müssen da alle Hunde angeleint sein - keine Frage.
vermutlich nicht - aber können sie wissen, dass sie privatgelände betreten?... und latschen einfach überall rum![]()
>:(Dürfen die das?
Im Landeswaldgesetz nachsehen was de geschrieben steht. In Brandenburg moß der Hund an der Leine geführt werden....Wald spazieren gehen, auch mit unangeleintem Hund, sofern er zuverlässig gehorcht.