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Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 23. Feb 2022, 08:08
von Waldgärtner
Danke euch für die Antworten!

Für "einfach machen und abwarten" kenne ich zu viele abschreckende Beispiele, wo Leute für Banalitäten belangt wurden. So ein paar Gedanken im Voraus können da nicht schaden. Dann kann ich zumindest gut informiert entscheiden ;)

Meine eigenen Erfahrungen mit dem Kleingewerbe für den Baumschnitt haben mir gezeigt, wie viel vom Kenntnisstand oder auch der Laune des zuständigen Sachbearbeiters abhängt, wenn man erstmal in bürokratischen Gewässern schwimmt. Teilweise hatte ich da eine längere Korrespondenz (separate Steuererklärung eh) wegen 150,- im Jahr. Das steht dann in keinem Verhältnis. In einem anderen Fall reichte ein Telefonat.

Aber mit "Gesetz zum Inverkehrbringen von Pflanzenmaterial" und "Pflanzenpass" habe ich jetzt mal zwei Stichpunkte, um weiter zu sehen :)

hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00Darfst du auf deiner Fläche überhaupt produzieren? Ich nicht.

@tt: Das liegt in deinem Fall aber am Kleingartengesetz, oder?
Meine "Topfbaumschule" steht hier direkt an der Wohnung, bzw. ich hätte auch noch zwei landwirtschaftliche Flächen (jetzt Obstwiesen). Daran sollte es nicht scheitern.




Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 23. Feb 2022, 08:56
von Herr Dingens
hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00(jetzt Obstwiesen)


Was ist mit dem Umbruchverbot? Habt ihr das nicht?

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 23. Feb 2022, 08:57
von Starking007
Würde sich jeder in unserem Land an alle Vorschriften halten - in 8 Tagen würde unser System zusammenberechen.

Würde sich keiner daran halten - in 3 Tagen.

So gilt es wie immer einen vernünftigen Kompromiss zu finden.

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 23. Feb 2022, 09:12
von Waldgärtner
Herr hat geschrieben: 23. Feb 2022, 08:56
hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00(jetzt Obstwiesen)


Was ist mit dem Umbruchverbot? Habt ihr das nicht?


Die eine Fläche wurde vorher als Acker genutzt, auf der anderen stehen ausschließlich Hochstämme in recht weitem Abstand. Dadurch gilt es immer noch als Grünland (bis 80 oder 100 Bäume pro Hektar, wenn ich es richtig im Kopf habe). Letzteres hatte ich im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde abgesprochen - aber auch hier mag es auf den/die SB ankommen.

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 23. Feb 2022, 09:13
von Lokalrunde
Waldg hat geschrieben: 23. Feb 2022, 08:08
"Gesetz zum Inverkehrbringen von Pflanzenmaterial" und "Pflanzenpass"


Bezieht sich doch auch nur auf Gewerbe und Betriebe oder sehe ich das falsch?

Ich verticker auch hin und wieder Steckhölzer oder Pflanzen die über sind bei Ebay.
Bisher alles privat ohne Gewerbe.
Da ich Urerzeuger bin brauche ich das auch nicht?

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 23. Feb 2022, 10:56
von Waldgärtner
Lokalrunde hat geschrieben: 23. Feb 2022, 09:13
Waldg hat geschrieben: 23. Feb 2022, 08:08
"Gesetz zum Inverkehrbringen von Pflanzenmaterial" und "Pflanzenpass"


Bezieht sich doch auch nur auf Gewerbe und Betriebe oder sehe ich das falsch?

Ich verticker auch hin und wieder Steckhölzer oder Pflanzen die über sind bei Ebay.
Bisher alles privat ohne Gewerbe.
Da ich Urerzeuger bin brauche ich das auch nicht?


Damit sind wir wieder bei der Ausgangsfrage :)
Wenn dem so wäre, wäre es ja wunderbar!

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 23. Feb 2022, 11:09
von Roeschen1
Hier steht einiges um Thema Urerzeugung.
https://www.landkreis-ansbach.de/media/custom/2238_2539_1.PDF?1468233256

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 23. Feb 2022, 12:26
von thuja thujon
Das Thema beim LTZ und JKI

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Pflanzenpass

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Anbaumaterialverordnung+_AGOZV_

https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/neues-pflanzengesundheitssystem---binnenmarkt---faq.html

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 23. Feb 2022, 14:15
von Waldgärtner
hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00In folgenden Fällen ist kein Pflanzenpass erforderlich:

Die Ware wird direkt an den Endnutzer abgegeben bzw. verbracht. Diese Ausnahme gilt nicht für den Fernabsatz (siehe 3.8) (einschließlich Saatgut) und auch nicht für Schutzgebiete.[/quote]

hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00Was ist ein Endnutzer?

Ein Endnutzer ist jede natürliche oder juristische Person, die außerhalb ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse für den Eigenbedarf erwirbt.

Beispiele für Endnutzer:

Hobbygärtner;
Hotel oder Industriebetrieb, der Pflanzen zur Begrünung bzw. für Dekorationszwecke erwirbt.
Kommune, die Alleebäume für ihr öffentliches Grün kauft. Das öffentliche Grün der Kommunen wird wie der Garten von Hobbygärtnern betrachtet. Die Pflanzungen dürfen keinem gewerblichen/beruflichen Zweck dienen.


[quote]3.8 Was versteht man unter Fernabsatz?

Unter Fernabsatz fallen im Bereich der Pflanzengesundheit Vermarktungsformen, bei denen die Ware weder vom Fachhändler persönlich ausgeliefert wird noch vom Kunden im Fachhandel abgeholt wird, sondern durch einen Post- oder Paketdienst zugestellt wird.


https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/neues-pflanzengesundheitssystem---binnenmarkt---faq.html#faqBM3

Puhh...