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Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters (Gelesen 847 mal)

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dmks
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Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

dmks » Antwort #15 am:

Indy hat geschrieben: 4. Mai 2026, 01:08 Das würde ja bedeuten:

Wenn die Vermieter es nicht wollen, darf ich rein GAR NICHTS im Garten machen??
Genau, denn das Grundstück gehört ja nun mal jemand anderem.
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IrisLost
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Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

IrisLost » Antwort #16 am:

thuja thujon hat geschrieben: 4. Mai 2026, 09:18
... aber Obstbäume pflanzen bedarf in der Regel einer anschließenden Pflege derselben und da sie mit dem einpflanzen zum Eigentum des Vermieters werden...
Das stimmt so nicht ganz: Eigentum werden von Mietern gesetzte Pflanzen erst wenn sie nicht mehr verpflanzbar sind. Sowas hatten wir vor Jahrzehnten mal, die damalige Vermieterin mußte Konkurs anmelden und Haus mit Garten sollte zwangsversteigert werden.
Meine damaligen Pflanzen waren noch recht jung, ich hatte Quittungen/Kaufbelege darüber, Pflanzpläne, vorher-nachher-Fotos vom Garten und eidesstattliche Erklärungen von Nachbarn über den vorher-nachher-Zustand. Sogar im für Mieter wesentlich ungünstigeren Fall einer Zwangsversteigerung (kürzere Kündigungsfristen u. a.) hätte ich alle gesetzten Pflanzen mitnehmen können.
- Wenn Indys Pflanzen sogar in Behältnissen gepflanzt sind, liegt der Fall m. E. noch klarer: So können sie ja gar nicht "untrennbar mit dem Boden des Grundstücks verbunden sein" (so in der Art lautete die Formulierung damals).

Und auch im damaligen Zwangsversteigerungs-Vorverfahren mußte jeder, der das Grundstück betreten wollte, ob Kaufinteressent oder Rechtspfleger, dazu vorher einen Termin mit uns vereinbaren. Im Normal-, also nicht mal Zwangsversteigerungsfall, so kenne ich das, gehört ein mitgemieteter Garten genauso zur Mietsache wie Bad oder Schlafzimmer, wo der Vermieter ja auch nicht einfach ein und aus gehen darf (Stichwort "Hausrecht"). - Ist aber sehr lange her, daß ich mich mit dieser Thematik beschäftigt habe (u. a. damals auch mit dem Mieterverein).

Am besten nimmst du dir einen Anwalt, Indy, und läßt dich nicht unterkriegen! Meine besten Wünsche hast du auf jeden Fall.
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hobab
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Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

hobab » Antwort #17 am:

Guter Hinweis, auch das mit dem Mieterverein, da kann man oft auch nach dem Schadensfall eintreten, allerdings mit Einschränkungen
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Roeschen1
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Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Roeschen1 » Antwort #18 am:

Wenn der Garten mitvermietet wurde, hast du nicht nur Pflichten,
in Ordnung halten zB,
aber auch kleine Veränderungen sind möglich, größere sind mit dem Vermieter abzusprechen.
Wenn du eine Rose pflanzen willst, mußt du nicht fragen.
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Antida
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Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Antida » Antwort #19 am:

Viel Glück, Indy!
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