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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 30. Jul 2023, 19:58
von jardin
Wir waren auch total geschockt.

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 30. Jul 2023, 21:32
von riegelrot
So ist es leider. Unsere Versicherung hat uns bei der Flut fantastisch geholfen. Aber wir bezahlen nun sehr viel mehr und haben bei der Elementarversicherung eine höhere Eigenbeteiligung!! Immerhin nicht die befürchtete Kündigung.

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 30. Jul 2023, 21:52
von Natura
Das sieht man noch ein. Höhere Eigenbeteiligung habe ich auch. Hoffen wir mal, dass meine Rechtsschutz kulant ist.

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 30. Jul 2023, 23:02
von Christiane
Die Situation ist kompliziert, aber nicht hoffnungslos und ich kann nur dringend raten, Beweise zu sichern und einen RA einzuschalten. Der setzt dann eine Frist zur Beseitigung und droht Ersatzvornahme an, die Kosten trägt der Verursacher, ggf. sind diese einzuklagen. Außerdem würde ich, wenn nachweisbar ist, wer der Verursacher ist, auf Unterlassen klagen. Verstößt er dagegen, wird das teuer. Das wirkt Wunder ;D. Diskussionen mit solchen Zeitgenossen bringen nichts. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Möglichkeiten der Polizei begrenzt sind. Gefährderansprachen sind nett, bringen aber bei diesem Menschenschlag wenig. Trotzdem würde ich jeden strafrechtlich relevanten Vorgang in so einem Fall zur Anzeige bringen. Steter Tropfen höhlt den Stein :D.

Bei so etwas brauchst Du den langen Atem und beinharte Konsequenz. Der Tipp mit einer Wildtierkamera oder bewegungsgesteuerte Überwachungskamera, die Bilder auf Dein Handy, Tablet oder PC sendet oder zumindest auf einer Speicherkarte speichert, ist gut. Am besten eine Kamera, die Dich informiert, wenn Aktivitäten zu verzeichnen sind. Bitte an ein Schild mit Hinweis auf Überwachung denken und Kamera gut und hoch befestigen. Oder mit zwei Kameras arbeiten, eine (billige oder Attrappe) gut sichtbar, eine verborgen. Das wirkt Wunder.

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 31. Jul 2023, 21:29
von Natura
Danke auch für deine Tipps Christiane. Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs habe ich heute gestellt. Morgen werde ich versuchen, bei Haus & Grund einen RA zu erreichen. Eine Kamera könnte ich höchstens am Häuschen aufhängen. Wenn ich einen Hinweis darauf anbringe, sucht der natürlich danach, findet sie höchstwahrscheinlich und weg ist sie.

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 31. Jul 2023, 22:05
von Isabel
Christiane hat geschrieben: 30. Jul 2023, 23:02
Bitte an ein Schild mit Hinweis auf Überwachung denken und Kamera gut und hoch befestigen. Oder mit zwei Kameras arbeiten, eine (billige oder Attrappe) gut sichtbar, eine verborgen. Das wirkt Wunder.


Muss man tatsächlich ein Schild aufstellen, um auf eine Überwachung mit Kamera innerhalb des eigenen Grundstücks hinzuweisen?
Natürlich darf nichts außerhalb des eigenen Grundstücks aufgenommen werden.

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 31. Jul 2023, 22:09
von lonicera 66
hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00Muss man tatsächlich ein Schild aufstellen, um auf eine Überwachung mit Kamera innerhalb des eigenen Grundstücks hinzuweisen?


ja

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 31. Jul 2023, 22:14
von Natura
Das finde ich paradox.

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 31. Jul 2023, 22:16
von lonicera 66
Ist so eine Datenschutzgeschichte.


Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 31. Jul 2023, 22:17
von Hawu
Es ist halt nicht erlaubt, Besucher, Briefzusteller etc ohne deren Zustimmung und ohne ihr Wissen zu filmen.

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 31. Jul 2023, 23:42
von Christiane
Unter engen Voraussetzungen geht eine Videoüberwachung auch ohne Hinweis. Ich würde diese Diskussion nicht führen wollen, deswegen der Tipp mit 2 Kameras. Eine Kamera oder Attrappe, die demontiert werden kann und eine (verdeckte) für das Wesentliche, die nach Möglichkeit die Daten auf einen Laptop oder ein Tablet sendet. Selbst wenn jemand die Kamera entwendet, sind die Daten sicher und meistens ist derjenige wundervoll dabei zu sehen, wie er sich an der Kamera zu schaffen macht ;D. So ein Zeitgenosse kostet Nerven, ihn konsequent auszubremsen ist aber alternativlos.

Schmankerl mit so einer Landplage aus der Region Hannover: https://www.t-online.de/region/hannover/id_100216478/-nutria-world-in-hannover-stadt-entfernt-satire-zoo.html

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 1. Aug 2023, 13:44
von Isabel
Hawu hat geschrieben: 31. Jul 2023, 22:17
Es ist halt nicht erlaubt, Besucher, Briefzusteller etc ohne deren Zustimmung und ohne ihr Wissen zu filmen.


Das ist mir schon klar ;D
Unsere Wildkamera läuft nur abends/nachts, ohne Blick auf Straße oder Hauseingang. Es würden also außer Füchsen, Mardern, Katzen und Igeln nur unerwünschte Personen erfasst.
Ohne Schild natürlich.

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 1. Aug 2023, 16:30
von Natura
Ich habe heute bei Haus & Grund angefragt. Der zuständige RA ist zwei Wochen in Urlaub, der andere überlastet. Er meinte, ich solle erst mal selbst schreiben und eine Frist setzen. Wenn das nichts nützt, kann ich mich wieder an sie wenden. Also mache ich das.


Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 1. Aug 2023, 22:28
von Christiane
Und ankündigen, dass Du Dir ergänzend eine Klage auf Unterlassen vorbehältst, sollten die nicht gestatteten Aktivitäten auf Deinem Grundstück nicht aufhören ;). Ich würde eine Frist von 2 Wochen (konkretes Datum), gerechnet ab Zugang des Schreibens, setzen und die Ersatzvornahme auf Kosten des Herrn bei fruchtlosem Verstreichen der Frist ankündigen.

Der Hinweis auf überlastete RA ist charmant, aber dann muss sich Haus & Grund eine Alternative überlegen, dafür bezahlst Du einen Mitgliedsbeitrag.

Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Verfasst: 1. Aug 2023, 22:36
von zorro
Das Schreiben mit konkretem Datum der Frist, nicht "binnen zwei Wochen" oder so, und vor allem:
als Einwurfeinschreiben!