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Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 2. Jun 2016, 09:46
von bristlecone
"Pflanzenschutzmittel" ist halt ein Oberbegriff für Stoffe, die im Pflanzenbau eingesetzt werden, um die angebauten Pflanzen vor unerwünschten Einflüssen durch andere Lebewesen zu schützen. Das können Bakterien, Pilze, Tiere oder eben auch andere Pflanzen sein.Nebenbei bemerkt: Vom Ergebnis her ist der unerwünschte Pflanzenwuchs, vulgo: das Unkraut, auch weg, wenn es untergepflügt oder gejätet wurde - also mechanischer Pflanzenschutz betrieben wurde.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 2. Jun 2016, 10:42
von dmks
Mechanisch kann bei bestimmten bisherigen Einsatzgebieten sogar sinnvoller sein (Ausfallgetreide, -Raps)Bedenklich finde ich den Einsatz (genehmigungspflichtig) zur Sikkation (vor der Ernte) - wobei zu bedenken ist daß dies nur erfolgt wenn eine Beerntbarkeit des Bestandes ansonsten nicht mehr möglich ist! Hier entsteht denke ich der weitaus größte Eintrag in die Lebensmittel. Hier braucht es Alternativen.Sinnvoll bleibt meiner Meinung nach die Anwendung im Vorauflauf, bei Mulch- und Direktsaaten - insbesondere in Erosionsgefährdeten Flächen und bei der Ackerhygiene zur Vermeidung Virus- und Schädlingsübertragenden "Grünen Brücke" und bei Wiederbewirtschaftung von Stillegungsflächen, da hier sehr widerstandsfähige Wurzelunkräuter auftreten.Für mich steht nicht die Frage ob Glyphosat weiter zugelassen werden sollte, sondern inwieweit die zuständigen Entscheidungsträger genug Arsch in der Hose haben die Anwendung entsprechend zu regeln und ihre Entscheidung auch klar vertreten und erklären können!!!

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 01:15
von thuja thujon
Bedenklich finde ich den Einsatz (genehmigungspflichtig) zur Sikkation (vor der Ernte) - wobei zu bedenken ist daß dies nur erfolgt wenn eine Beerntbarkeit des Bestandes ansonsten nicht mehr möglich ist! Hier entsteht denke ich der weitaus größte Eintrag in die Lebensmittel. Hier braucht es Alternativen.
Wenn die EU-Kommision mit ihrem Vorschlag durchkommt, hat das Anpacken des `Problems´ der Sikkation Frau Hendricks mit ihrer Auffassung von Vorsorgeprinzip verhindert. Dann ging auch dieser Schuss nach hinten los. Mein Obi hat übrigens umgeräumt. Sie haben die Gummibärchen neben dem frei zugänglichem Unkrautvernichter entfernt und durch Merci ersetzt. Ich überlege noch, obs ironisch gemeint ist, und die Kekse dafür da sind, falls es mal wieder etwas länger dauert. Bei welchem Amt kann ich die jetzt eigentlich verpetzen? Direkt Polizei weils eine Straftat ist oder kümmern sich da andere Ämter drum?

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 02:27
von DerTigga
Das kann nicht nennenswert strafbar sein, das ins selbe Regal zu stellen, denn die Gefährlichkeit ist doch wissenschaftlich erwiesen beinah dieselbe. Ob nun Schokolade oder ne Flasche grünes Deospray für unter die Achseln...*fgGut, letztes ist laut Preisschild etwas teurer..aber man gönnt sich ja sonst nix.. :-p

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 08:38
von Staudo
Man muss vielleicht nicht immer mit der Anscheißerkeule kommen. Vielleicht hilft auch eine E-Mail mit dem Foto. ;)

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 08:49
von bristlecone
Ich würde den Marktleiter informieren, ggf. mit dem kleinen Zusatz: "Stellen Sie sich mal vor, dass entdeckt jemand von Greenpeace...".

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 08:59
von Staudo
Immerhin ist es kein Roundup.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 09:54
von Mümmel
Da lebt jemand geradezu Pragmatismus im Zusammenhang mit Glyphosat und es ist euch auch wieder nicht recht. ;)

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 10:05
von Staudo
Unser Gesetze für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind im Großen und Ganzen sinnvoll. PSM gehören nunmal nicht ins Regal zur Quengelware. ;)

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 10:29
von bristlecone
Kopfkino (sieht den kleinen Staudo in der Warteschlange an der Kasse: "Bitte, bitte, nur eine Flasche! Ach bütte!")

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 10:57
von Wühlmaus
... PSM gehören nunmal nicht ins Regal zur Quengelware. ;)
Das sehe ich bei den derzeitigen "Diskussionen" aber anders 8)

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 12:22
von Mümmel
Kopfkino (sieht den kleinen Staudo in der Warteschlange an der Kasse: "Bitte, bitte, nur eine Flasche! Ach bütte!")
Alternative Filmidee: Das G. steht richtig und die Schokolade ist auch weggeschlossen.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 12:52
von dmks
... PSM gehören nunmal nicht ins Regal zur Quengelware. ;)
Das sehe ich bei den derzeitigen "Diskussionen" aber anders 8)
"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in Selbstbedienung verkauft werden. Sie müssen in verschlossenen Schränken oder in nicht frei zugänglichen Lagerräumen aufbewahrt werden. Unter das Selbstbedienungsverbot fallen auch mit Düngern kombinierte Pflanzenschutzmittel, z B. Rasendünger mit Moosvernichter."© 2016 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheitdazu noch:"Beim Verkauf eines Pflanzenschutzmittels muss der Händler den Käufer über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels informieren. Hierzu gehören insbesondere Verbote und Beschränkungen. Ein bloßer Hinweis auf die Gebrauchsanleitung ist dabei nicht ausreichend."Quelle: http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzensc ... de.htmlDer Fall im Baumarkt ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet normalerweise Bußgeld ;)

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 13:07
von dmks
Speziell beim Verkauf von Glyphosat ist der Verkäufer verpflichtet nach dem Verwendungszweck zu fragen! "Gibt der Kunde an, dass er das Mittel z. B. auf Gehwegen, Auffahrten oder Hofflächen anwenden möchte, darf der Verkauf nur erfolgen, wenn der Käufer dem Verkäufer vor der Abgabe eine erteilte Ausnahmegenehmigung gemäß § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz der zuständigen Behörde vorlegen kann."(selbe Quelle - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 3. Jun 2016, 13:11
von bristlecone
Das wäre wirklich mal interessant: Testkäufe.Jede Apotheke muss heute damit rechnen, dass ein Kunde auftaucht, der erst vehement ein Mittel verlangt und alle Beratungsversuche ablehnt, um dann nach dem Kauf (oder erst in der nächsten Ausgabe einer Testzeitschrift) zu erklären, dass er Testkäufer sei und über die Risiken bei der Einnahme nicht ausreichend informiert wurde.