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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 18. Jan 2012, 23:49
von Pewe
Tja - aber was tun. Ein vorerst (noch nicht rechtskräftig stand dort) gewonnener Fall - wie in Tiarellos Link - ist ja wohl wie ein 6er im Lotto mit Zusatzzahl. Ob man aus der Nummer raus kommt wenn man einen Teil pro forma verpachtet?

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 18. Jan 2012, 23:55
von zwerggarten
vielleicht - aber eigentlich gehört diesem drachen der kopf abgeschlagen und nicht der blick verschleiert. :P

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 18. Jan 2012, 23:56
von Pewe
Da kann ich Dir nur zustimmen.

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 18. Jan 2012, 23:59
von zwerggarten
ich könnte wirklich schreien vor unverständnis, wut und verzweiflung, dass privatgärten angeblich rechtmäßig als landwirtschaftliche unternehmen gelten sollen!

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 19. Jan 2012, 00:00
von Dietilia
Ob man aus der Nummer raus kommt wenn man einen Teil pro forma verpachtet?
Das kann man...laut Anwaltsauskunft... jederzeit machen.

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 19. Jan 2012, 00:04
von Pewe
Ja, machen kann man das sicher. Aber erkennen das auch die Wegelagerer an oder pochen die evtl. drauf, dass es immer noch Eigentum ist.

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 19. Jan 2012, 00:07
von Pewe
ich könnte wirklich schreien vor unverständnis, wut und verzweiflung, dass privatgärten angeblich rechtmäßig als landwirtschaftliche unternehmen gelten sollen!
Irgendwer muss denen doch diese ungeheuerlichen und aus meiner Sicht höchst fragwürdigen Rechte eingeräumt haben. Verstehen tu ich das allerdings nicht - auch nicht nach so vielen Seiten. Wenn sie im Schadensfall wenigstens zahlen würden. Aber wenn ich richtig gelesen habe, tun sie das auch nicht. Nur abkassieren.

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 19. Jan 2012, 00:09
von Dietilia
vielleicht - aber eigentlich gehört diesem drachen der kopf abgeschlagen und nicht der blick verschleiert. :P
Genauso sehe ich das auch, darum versuche ich gerade einige Leute zu mobilisieren. Die schnellste Öffentlichkeit, die man schaffen könnte, wären die Offenen Gärten. Da kann man viele erreichen, wenn man an den Aktionswochenenden informiert, denn laut Berufsgenossenschaft ist ja jeder Garten ab 2500 qm betroffen und kleinere Gärten, wenn deren Hilfen eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden erreichen. Nur leider kann ich das Verhalten zumindest zweier Organisatorenteams, die entweder gar nicht reagieren oder das Problem den betroffenen Gartenbesitzern überlassen, nur so deuten, dass man nicht Gefahr laufen will, dass Gartenbesitzer abspringen oder sich neue finden, die an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten.

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 19. Jan 2012, 00:12
von Pewe
Wie jetzt - man will keine neuen?Gibt es nicht so was wie Sammelklagen?

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 19. Jan 2012, 00:14
von zwerggarten
normenkontrollklage?

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 19. Jan 2012, 00:14
von Dietilia
Ja, machen kann man das sicher. Aber erkennen das auch die Wegelagerer an oder pochen die evtl. drauf, dass es immer noch Eigentum ist.
Im Fall einer Verpachtung kann man sein Eigentum nicht mehr nutzen, da man das jemand anderem überlassen hat, was dem Pächter auch die Verpflichtungen einhandelt, die sonst beim Eigentümer wären. Und wie gesagt, darf man laut Anwalt über sein Eigentum zu jederzeit frei verfügen.

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 19. Jan 2012, 00:15
von Dietilia
normenkontrollklage?
Was ist das?

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 19. Jan 2012, 00:19
von Dietilia
Wie jetzt - man will keine neuen?
Oh...entschuldigung. Vor Aufregung über dies Thema, hab ich mich gedanklich verfusselt. Es soll natürlich heißen "oder sich keine neuen finden..."

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 19. Jan 2012, 00:19
von zwerggarten
hm, das richtet sich eigentlich gegen die rechtmäßigkeit/verfassungsmäßigkeit eines gesetzes - zuvor festzustellen wäre aber wohl, ob wir hier dem sgb oder einer rechtsauffassung der gartenbau-bg entgegenstehen... ::)

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Verfasst: 19. Jan 2012, 00:22
von Dietilia
Das notiere ich mir auf jeden Fall mal.