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Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 6. Sep 2016, 18:00
von Cryptomeria
Bei Tests hier oben in SH lagen die Prozentzahlen in diesem Jahr bei den Honigproben auch teils deutlich über den Grenzwerten.
VG Wolfgang

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 6. Sep 2016, 18:36
von bristlecone
Hat jemand eine Quelle, aus der der Gesetzes- oder Verordnungstext hervorgeht, wo der überall zitierte Grenzwert von 50 µg/kg Honig festgelegt ist?

In den Honig gelangt Glyphosat offenbar durch die Sikkation von Getreide mit Glyphosat. Wenn auf den so behandelten Flächen Kornblumen etc. blühen, tragen die Bienen von den noch blühenden Pflanzen Nektar und/Pollen ein.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 6. Sep 2016, 20:48
von Staudo
bristlecone hat geschrieben: 6. Sep 2016, 18:36
Hat jemand eine Quelle, aus der der Gesetzes- oder Verordnungstext hervorgeht, wo der überall zitierte Grenzwert von 50 µg/kg Honig festgelegt ist?


Im Internet findet man die Rückstandshöchstmengenverordnung von 2008. Honig ist dort nicht aufgeführt. Für "andere pflanzliche Lebensmittel' ist ein Grenzwert von 0,1 mg/kg aufgeführt. Das ist der niedrigste aller angegebenen Werte.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 08:48
von bristlecone
Der Wert geht offenbar auf eine EU-Festlegung zurück. Den Wortlaut habe ich aber im Gewirr der Verordnungen immer noch nicht gefunden.

Dafür aber diesen Untersuchungsbericht (pdf) von Quality Services International GmbH, einem Betrieb, der unter Anderem Lebensmittel auf Rückstände untersucht.

Zitat:

"Laut einer aktuellen Studie [nicht in der EU], in deren Rahmen 69 Honigproben analysiert wurden, konnte in 59% der
Proben Glyphosatgehalte über der Bestimmungsgrenze (17-163 μg/kg, im Mittel 61 μg/kg)
nachgewiesen werden. Darüber hinaus überschritten 22 Proben (32%) den EU-Grenzwert für
Glyphosat in Nicht-Bio-Honig (50 μg/kg).
Zusammengefasst enthielt jeder dritte Honig in dieser Studie zu hohe Mengen an Glyphosat und
wäre in der EU nicht marktfähig.
In eigenen Messungen (siehe Grafik), in denen 103 Honigproben analysiert wurden, konnten in
55,3% der Proben Glyphosatgehalte über der Bestimmungsgrenze (LOQ: 10 μg/kg) nachgewiesen
werden. Darüber hinaus überschritten 25% der Proben den EU-Grenzwert für Glyphosat."

Mir scheint, der Höchstwert von 50 µg/kg Honig orientiert sich schlicht und einfach an der Bestimmungsgrenze.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 08:57
von Staudo
Orientiert man sich an den Höchstgrenzen für Getreideprodukte, die man üblicherweise in deutlich höheren Mengen zu sich nimmt als Honig, würde ich die Funde nicht überbewerten.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 09:04
von bristlecone
Hier findet sich der besagte Wert: EU Pesticides Database - Current MRL values:

Honey and other apiculture products: 0.05*

Jetzt müssen wir bloß noch rauskriegen, was das * zu bedeuten hat.



Und die Erklärung findet sich auch: Über das kleine "i" auf der verlinkten Seite kommt man zu einer weiteren Seite:
Commission Regulation (EU) No 293/2013 of 20 March 2013 amending Annexes II and III to Regulation (EC) No 396/2005 of the European Parliament and of the Council as regards maximum residue levels for emamectin benzoate, etofenprox, etoxazole, flutriafol, glyphosate, phosmet, pyraclostrobin, spinosad and spirotetramat in or on certain products Text with EEA relevance

Die kann man sich auf Deutsch anzeigen lassen: VERORDNUNG (EU) Nr. 293/2013 DER KOMMISSION

vom 20. März 2013

zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Emamectinbenzoat, Etofenprox, Etoxazol, Flutriafol, Glyphosat, Phosmet, Pyraclostrobin, Spinosad und Spirotetramat in oder auf bestimmten Erzeugnissen
(Text von Bedeutung für den EWR)



Dort gibt es Tabellen, ganz unten findet man den besagten Wert für Glyphosat in Honig, eben die 0,05 m/kg, mit dem Zusatz (7).
Der bedeutet: "Untere analytische Bestimmungsgrenze."

Mit anderen Worten: In Honig soll/darf kein Glyphosat nachweisbar sein.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 09:14
von Staudo
Ich habe das hier gefunden:


hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00Höchstmengenfestsetzung für Honig

Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sieht vor, dass in Zukunft Höchstmengen für Honig festgesetzt werden. Zwei Wege sind dabei möglich: Höchstmengenfestsetzung auf der Basis von Überwachungsdaten und Höchstmengenfestsetzung auf der Basis von Rückstandsversuchen. Dies soll bei der Änderung der Datenanforderungen in der Richtlinie 91/414/EWG berücksichtigt werden. Ein vom BVL entwickeltes Guidance Document beschreibt ein Versuchsprotokoll (Kulturen, Anwendung, Durchführung etc.) für die Erarbeitung von Rückstandsdaten. Der Entwurf des Guidance Document ist hier abrufbar.


Quelle

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 09:18
von bristlecone
Der Wert von 50 µg/kg ist jedenfalls einfach ein Wert, der sich daran orientiert, was man mit üblichen Verfahren noch nachweisen kann.
Irgendeine gesundheitliche Beeinträchtigung ist damit nicht verbunden.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 09:20
von Staudo
Und wenn ich das richtig verstanden habe, scheidet man die aufgenommenen Glpyhosatmoleküle auch wieder aus.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 09:23
von bristlecone
Ja, vollständig.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 14:17
von Eva
Verkehrsfähig (verkäuflich) ist das Zeug dann aber trotzdem nicht. :-\

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 14:19
von bristlecone
Ja, aus rein rechtlichen Gründen.

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 14:24
von Staudo
Und wenn die EU dann eine Höchstmenge von beispielsweise 5 mg/kg festlegt, gibt es den nächsten Aufschrei. :-\

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 22:07
von dmks
Honig hat sich demnächst sowiso erledigt

https://www.youtube.com/watch?v=QNqMDcmdhBo

Re: Frage zu Glyphosat

Verfasst: 7. Sep 2016, 22:21
von Staudo
Hoffenlich gucken sich das Frau Gold und Conni an! >:(