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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 09:44
von Henki
Getroffene Hunde bellen ja bekanntlich am lautesten.

Im Stadtgebiet kontrolliert das Gartenbauamt mindestens ein Mal jährlich. Zumindest die Bäume.
Sowas ist zu begrüßen. Und noch mehr, wenn die zuständigen Mitarbeiter mit Sachverstand und Augenmaß vorgehen.
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 09:46
von Schantalle
*erledigt*
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 09:51
von Schantalle
Getroffene Hunde bellen ja bekanntlich am lautesten.

Oder:
Staudo hat geschrieben:Das Schlimme ist ja, dass man eigentlich nie den eigenen Vorgarten sieht sondern immer nur den vom Nachbarn.

(Für mich ein Spruch des Tages!

...)
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 10:15
von fromme-helene
Diese Zeitschrift richtet sich vorrangig an kommunale Grünflächenämter. Denen darf man schon mal mit etwas mehr Anspruch kommen.

Das ist allerdings ein Argument - wusste ich nicht. *erwägt einen Umzug nach Gageneck in Jöhlingen, Walzbachtal*
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 10:19
von Mediterraneus
Ich bin kein Fan von Steinwüsten und übermannshohen Heckenpflanzungen, ich bin allerdings ein Fan von Individualität und persönlicher Freiheit und käme nie auf die Idee, irgendwelchen Anwohnern vorzuschreiben, wie ihre Vorgärten auszusehen haben - schlicht und ergreifend deshalb, weil ich auch meinen nach meinem eigenen Geschmack gestalten möchte.
Selten, aber doch: Ich schließe mich dieser Meinung auch an ;)Alle guten und individuellen Gärten, die ich kenne, wären mit Vorgaben nicht möglich. Heimische Gehölze sind in der Regel das Unkraut, das man nicht haben will, was zu groß wird und eh an jedem verwilderten Bahndamm aufgeht. Ein Garten lebt von einer Vielfalt, welche man nicht auf irgendwelche vorgegebenen Listen schreiben kann. Sowas wie Magnolien oder öfterblühende Rosen wäre dann nicht mehr möglich, da nicht heimisch. Vielmehr gäbe es dann Weißdornwüsten oder Monokulturen von Pinus sylvestris. Die wenigen spezialisierten Staudengärtnereien könnten dann auch dichtmachen.
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 10:20
von Mediterraneus
*erwägt einen Umzug nach Gageneck in Jöhlingen, Walzbachtal*
Kennst du etwa die dort "ortsüblichen Stauden" ?Ich überlege grade, ob ich bei den hiesigen, ortsüblichen Stauden einen Würgereiz bekomme

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 10:26
von Mediterraneus
Getroffene Hunde bellen ja bekanntlich am lautesten.

Im Stadtgebiet kontrolliert das Gartenbauamt mindestens ein Mal jährlich. Zumindest die Bäume.
Sowas ist zu begrüßen. Und noch mehr, wenn die zuständigen Mitarbeiter mit Sachverstand und Augenmaß vorgehen.
Und was machst du, wenn sie dir verbieten, Magnolien zu pflanzen? Nicht heimisch, steht aufm Index. Nulltoleranz.Ich befürchte, 99% deines Gartens stünde dann ggf. auf irgendeinem Index 8)Ganz zu schweigen von den unzähligen Fäll- und Rodearbeiten

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 10:40
von bristlecone
Hallo, geht's noch?Mit dem Verweis auf die angeblich stets zu achtende Freiheit des Einzelnen und den Schutz des Privateigentums kann man natürlich jeden Unsinn versuchen zu rechtfertigen.Und natürlich gibt es unsinnige kommunale Vorgaben, was das Pflanzen von Gehölzen in Privatgärten angeht. Aber das sind doch Totschlagargumente a la: "Ich will nicht diskutieren, ich will machen, was ich will." Ich bleibe dabei: Vorgaben zur Gestaltung von Grundstücksbegrenzungen halte ich für sinnvoll, viel sinnvoller als Vorgaben über zu pflanzende Bäume.Denn: Es gibt ja durchaus ein öffentliches Interesse an der Gestaltung und dem Erscheinungsbild von Neubaugebieten, das dem Privatinteresse übergeordnet ist, und das wird in Bebauungsplänen auch mehr oder (hier in letzter Zeit eher) weniger festgelegt. Warum sollte sich das nicht auf Grundstücksgrenzen zur Straße hin erstrecken?
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 10:50
von nana
Ganz zu schweigen von den unzähligen Fäll- und Rodearbeiten

Genau das geht hier in der Stadt nicht. Dazupflanzen ist meines Wissens nach hier absolut möglich. Aber fällen eben nicht. Und wenn gefällt werden muss, dann benötigt man eine Fällgenehmigung und bekommt dann i.d.R. eine Auflage zur Neupflanzung. Dabei kann man aus mehreren Baumarten aussuchen. Der nachgepflanzte Baum steht dann automatisch unter Baumschutz.Nach meinen Erfahrungen kann man mit den Leuten vom Gartenbauamt aber absolut reden. Vermutlich lassen sie auch Bäume zu, die nicht auf der Liste stehen, wenn es nicht gerade Robinien o.ä. sind... Aber genau weiß ich es nicht, ich habe bisher noch keine Auflage zur Neupflanzung bekommen. Meine Douglasie steht allerdings unter Baumschutz, darf ich also nicht fällen.Aber das ist ja jetzt eigentlich schon OT.
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 10:55
von fars
Wozu überhaupt Einzäunungen? Zur Abwehr von Hunnenhorden? Oder dass einem fremdes Volk nicht durch die Rabatten trampelt? Ich habe zwar auch einen Lattenzaun (der "mit Zwischenraum, hindurchzuschaun..."), der sich aber vor Altersschwäche inzwischen krümmt und wohl nicht ersetzt werden soll, aber was sollen Zaun oder Hecke eigentlich bewirken? Ich bewundere stets die amerikanischen Vorstadtgrundstücke, wie sie in Filmen gezeigt werden, die ohne diese gartentypischen Abwehrmaßnahmen auskommen. Zudem spart es Geld und Pflegeaufwand.
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 11:03
von bristlecone
Zustimmung.Das hiesige Grundstück hat zur Hauptstraße hin eine Sandsteinmauer, ein "Überrest" des einstigen Parks.Zur Spielstraße hin, die das Grundstück zweiteilt, ist es offen.Bisherige "Einwirkungen" in diversen Jahren: Eine Stelle diente jahrelang als Hundeklo, immer ein und derselbe Hund. Ärgerlich, aber an einer Stelle des Grundstücks, wo niemand hinkommt, der nicht gezielt durchs Gebüsch kriecht. Ein Kind auf Besuch aus der Nachbarschaft hat ca. 50 Pflanzschilder rausgezogen und säuberlich um die Wedel eines Baumfarns gewickelt. Tja.Und kürzlich ein Besucher eines Nachbarn in der Straße, der meinte, er müsse lieber unseren Garten benutzen als Nachbars Toilette. Wenn es nicht mögliherweise justitiabel wäre, würde ich ihn als "bekloppt" bezeichnen.Aber dafür das Grundstück so einzäunen, dass niemand reinkäme, der nicht rein dürfte? Absurd.
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 11:03
von nana
Wozu überhaupt Einzäunungen? Zur Abwehr von Hunnenhorden? Oder dass einem fremdes Volk nicht durch die Rabatten trampelt?
Wildschweine :DAber mein Vorgarten ist auch nicht eingezäunt. Bis jetzt haben sie ihn noch nicht durchgegraben. Sind offensichtlich keine Eicheln drin verbuddelt.
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 11:13
von nana
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 11:14
von Waldmeisterin
@fars: wir haben vorne einen Zaun, da wir neben einer Tankstelle wohnen und nächtliche Alkohol-Nachschub-Holer benutzen gerne mal unsere Hecke als Klo

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Verfasst: 17. Jun 2016, 11:17
von Mediterraneus
Karla Krieger: "Sollten nicht Behörden im Bebauungsplan eine gärtnerische Gestaltung der Außenanlagen fordern?"Ja, sollten sie!
Machen sie. Ob ich darüber so glücklich wäre, weiß ich nicht.Auszug aus dem Bebauungsplan Gageneck in Jöhlingen, Walzbachtal:
"2.2. EinfriedungenZur öffentlichen Verkehrsfläche sind Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,00 m und nur als durchlässiger Zaun und/oder als lebende Hecke zulässig. Zwischen Doppelhäusern dürfen Einfriedungen im Vorgarten bis zu einer Höhe von 1,0 m errichtet werden, auch massiv. Im rückwärtigen Bereich sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,80 m nur als durchlässiger Zaun und/oder als Hecke zulässig. Darüber hinaus sind auch Sichtschutzzaunelemente bis zu einer Gesamtlänge von 4,0m zulässig; ihre Höhe darf 1,80m nicht übersteigen. Einfriedungen aus Drahtgeflecht sollen mit Heckengehölzen oder Kletterpflanzen eingegrünt werden. Diese Vorschrift gilt nicht entlang des Bahngeländes. Bezugshöhe für diese Maße ist die Höhe der Geländeoberfläche. Bei Eckgrundstücken ist der höher gelegene Bezugspunkt maßgeblich.2.3. Vorgartenbereiche, VorplätzeBei der Artenauswahl für die Bepflanzung der Vorgartenbereiche (Fläche zwischen der Erschließungsstraße und den Gebäuden) sollen die in Anhang A.1 genannten Gehölzarten berücksichtigt werden. Daneben sind vorwiegend ortstypische Stauden anzupflanzen. Die Vorgärten dürfen nicht als ArbeitsoderLagerflächen genutzt werden. Stellplätze im Vorgartenbereich sind gärtnerisch in geeigneter Form in die Außenanlage einzubinden (Fahrspur, Rasengitter o. ä.). Der Mindestabstand von Garagen zur öffentlichen Verkehrsfläche beträgt auf der Zufahrtsseite 5 m. Bei überdachten Stellplätzen (Carports) beträgt der Mindestabstand 2 m."
Bristlecone, meine Bemerkungen bezogen sich eher darauf. Da ging es nicht nur um Einzäunungen, sondern Vorgaben im Bebauungsplan über Außenanlagen. Da gehört der vorgeschriebene Baum auch dazu.Und ich bleibe dabei, ich möchte in meinem Garten pflanzen und fällen, was ich will. Mit irgendwelchen Vorgaben wäre mein naturnaher Garten mit all seinen Raritäten, so wie er ist, nicht möglich. Ich müsste viele seltene Pflanzen entfernen, weil sie nicht heimisch sind und die irgendeine Behördenkraft, auch wenn sie sich botanisch auskennen sollte, gar nicht alle kennen kann.Und ich wüsste gar nicht, was von der nächsten Pflanzenbörse mitbringen könnte
