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Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 19:29
von riesenweib
als beispiel, was ich als ok und freudig empfinde:blog von The Guardian, text V. S.-W. bild Er.We (nicht gefragt, nicht kommerziell, blog frei zugänglich). War dann ganz riesig, ein paar tageedit: link korrigiert.

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 19:38
von sarastro
Und? Wo war das Honorar? Ich finde, wer A sagt, muss auch B sagen. Mir wäre es als Privatmann völlig schnurz, ob nun mein Name dahinter steht oder nicht. Um 30 Euronen würde ich mich viel mehr freuen. Und dabei in die ach so geliebte Anonymität verschwinden. Es genügt ja ein XY ;D ;)

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 19:41
von zwerggarten
... Ich finde, wer A sagt, muss auch B sagen. ...
ausgerechnet du! :o ;)
Es genügt ja ein BrRi.
???

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 19:45
von we-went-to-goe
na es maaag ja Leute geben, die Selbstdarstellung gut finden. Die Krux ist ja nur... wurde ein Mensch XY gefragt oder nicht!Also wenn jemand fragt, ob er meinen Garten fotografieren darf und auch veroeffentlichen darf, dann kann ich entweder grinsend ja sagen oder aber grinsend mit offener Hand ja sagen - oder eben auch nein.Aber OHNE dass mich wer fragt - ja, mag man mich als Beispiel fuer private Foren warum auch immer heran ziehen ( meinetwegen auch als: Der unordenlichste Garten von XY ;D ), kein Problem. Aber wann immer Kommerz dahinter steht ( und fuer mich ist eine kaeufliche erworbene Gartenzeitung eindeutig komerziell) bitte nur nach ausdrueclicher Erlaubnis und eventuell auch offener Hand, je nachdem. Und finde ich meinen Garten ohne Erlaubnis abgedruckt- dann kommt die offene Hand ganz sicher hinterher, ja geht`s noch? :P Ts, wer weiss welche Gaerten von uns schon wer weiss wo gedruckt waren....Mitaufregende GruesseSabine

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 19:48
von Jedmar
als beispiel, was ich als ok und freudig empfinde:blog von The Guardian, text V. S.-W. bild Er.We (nicht gefragt, nicht kommerziell, blog frei zugänglich). War dann ganz riesig, ein paar tageedit: link korrigiert.
In diesem Beitrag ist ein Link zum Originaltext von CCPL. Ich finde dort keine Einschränkung betreffend kommerzieller order nicht-kommerzieller Nutzung. Es muss nur die Autorenangabe korrekt gemacht werden und auf CCPL hingewiesen werden.

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 19:48
von riesenweib
Und? Wo war das Honorar?...
???darum geht es doch. Du musst nicht ein paar euros löhnen, um den blogeintrag sehen zu können, das bild ist unverändert verlinkt, und die quelle korrekt angegeben - ergo, unter meiner lizenz, alles in butter.

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 19:48
von sarastro
Nein, ich nicht, aber viele User. ;D Ich bedeutet in einem Text nicht immer i c h. ;D

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 19:51
von biene100
Haha,hab ich da gerade "mitaufregende Grüße" gelesen?? ;D ;DSarastro: *DAUMENHOCH* lg Biene

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 20:01
von riesenweib
also, nachdem es in OTs abgleitet, fasse ich mal zusammen:Es ist keine sache für anwalt, da teilen die meisten meine einstellung. Wenn die stellungnahme vom verlag eher lax ist, eine erklärung warum es unkorrekt ist, schicken. Und die hand versuchsweise aufhalten, auf grund der erklärung, was das wesen von CC eigentlich ist.C., lies bitte Deine PM.lg, brigitte

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 20:03
von fars
Also hoppala, jetzt bleibt mal auf dem Teppich.
In D prozessiert man gerne. Insbesondere wegen Kleinigkeiten. Begünstigt durch Rechtsschutzversicherungen.Früher hat man mit dem großen Bruder gedroht. Jetzt mit dem Anwalt.

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 20:15
von tomatengarten
ich verweise nochmal auf den link, den ich schon oben angefuehrt hatte:linkich habe im flickr-abum, das riesenweib benutzt, nachgeschaut (bitte mit den aussagen im link vergleichen)flickr zeigt das maennchen im kreis - also muss der name genannt werden.flickr zeigt den durchgestrichenen dollar im kreis - das bild darf nicht kommerziell genutzt werden.fuer mich ist eine zeitschrift eindeutig ein kommerzielles produkt. also haben sie sich nicht an die spielregeln gehalten.und insofern sich bestaetigt, dass eine gartenzeitschrift ein kommerzielles produkt ist (woran ich persoenlich nicht zweifle) ist es nicht rechtmaessig gewesen, das bild ohne rueckfrage mit dem autor einfach aus dem flickr-album rauszukopieren und zu verwenden.eine entschuldigung waere faellig; ein anspruch auf finanzielle verguetung besteht sicherlich nicht.im uebrigen finde ich die gnu-lizenz, wie sie beispielsweise bei wikipedia und seiten, die mit der wikipedia-software erstellt wurden, besser.

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 20:23
von riesenweib
...eine entschuldigung waere faellig...im uebrigen finde ich die gnu-lizenz ... besser.
Die entschuldigung kommt ja eventuell mit der schriftlichen stellungnahme. Dann könnte ich das ganze also als erledigt ansehen.Die gnu lizenz schaue ich mir noch genauer an.lg, brigitte

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 20:25
von riesenweib
???
BrRi-gitte nehme ich halt an.

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 20:35
von frida
eine entschuldigung waere faellig; ein anspruch auf finanzielle verguetung besteht sicherlich nicht.
Da bin ich anderer Meinung. Die Aufweichung des Urheberrechts ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn es mittlerweile gang und gäbe ist, ständig CDs, Bücher und Fotos für die persönliche Nutzung zu kopieren. Es gibt schließlich Menschen, die ihr Brot mit Schreiben und Fotografieren verdienen.Ein Verhalten wie von dieser Gartenzeitschrift ist ohne jeglichen journalistischen Ethos und baut darauf, möglichst nicht erwischt zu werden. Auch wenn es sich in diesem Fall um ein Amateurbild handelt und Riesenweib offenbar nicht davon lebt, ist der ungefragte Gebrauch nicht korrekt.Je nach Größe des Bildes und Auflage der Zeitschrift ist ein Honorar im dreistelligen Bereich angemessen. Wegen Verstoß gegen das Urheberrecht ist es angemessen, den Betrag zu verdoppeln. Ich würde eine Rechnung über 250,- Euro schicken und mir "rechtliche Schritte vorbehalten". Wenn nicht gezahlt wird, kannst Du immer noch überlegen, ob Du weitere Schritte einleitest, die leider wegen des Aufwandes in der Regel nicht lohnen. Und genau darauf spekulieren solche Redaktionen.

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Verfasst: 25. Aug 2009, 20:48
von Natalie
Ich arbeite als festangestellte Redakteurin bei einer deutschen Tageszeitung und habe daher mit solchen Dingen oft zu tun. Die Gartenzeitschrift ist ein kommerzielles Produkt, sobald sie dem Leser nicht kostenlos in den Briefkasten kommt, also von ihm bezahlt wird, und/oder für die Zeitschrift Anzeigen verkauft werden. Das Foto eines Fremdautoren zu benutzen, ohne ihn vorher zu fragen und ohne ein Honorar anzubieten, ist absolut nicht üblich. Wir sind angehalten, so etwas nicht zu tun, um rechtlichen Streit zu vermeiden. Den Namen des Autoren zu nennen, ist bei so einer Sache noch das Mindeste.Frei verfügbare Fotos dürfen (bei uns) nur dann ungefragt und ohne Honorierung genutzt werden, wenn dies vom Autor ausdrücklich erlaubt und angeboten wird (z.B. Fotos von Pressediensten, Pressestellen usw.) Andererseits gibt es von uns kein Honorar dafür, wenn wir mit Erlaubnis bei einem Gesprächspartner selbst fotografieren. Meine Empfehlung: Den Redaktionsleiter auf die unerlaubte Benutzung des Fotos hinweisen, dies für die Zukunft ausdrücklich verbieten und ein Honorar fordern. Die Aussage, man könne nicht alle Fotos in der Zeitschrift honorieren, ist eine Frechheit. Dann müssen die Redakteure halt selbst welche machen, wenn ihr Honorartopf zu klein ist.LGNatalie