Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Verfasst: 6. Jul 2011, 21:13
Die Schweizer machen es vor, wie es gehen könnte.Breitet sich eine Pflanze vom Nachbargrundstück unterirdisch auf den eigenen Garten aus, wie das etwa der Bambus tut, kann man sich auf die Eigentumsschutzbestimmung nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) berufen und vom Nachbarn Maßnahmen verlangen, die ein zukünftiges Überwachsen verhindern.Und nicht nur künftiges Überwachsen muss verhindert werden. Klar, dass der Verursacher auch bereits entstandene Schäden reparieren/sanieren muss.Klare rechtliche Rahmenbedingungen können ja durchaus auch erzieherisch wirken. Wenn sich erst mal rumspricht, dass man für die Schäden seines Bambus haftet, wird vielleicht sorgsamer damit umgegangen. LGLeoEs gibt im Internet juristische Einschätzungen zur Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken durch Wurzelausläufer und Rhizome, z. B. hier durch Essigbäume oderhier durch Bambusrhizome.Mit Sicherheit gilt analoges für ähnlich invasive Stauden wie z.B. besagten Knöterich.Auch für das Überwuchern von Gehölzen durch Kletterpflanzen aus Nachbars Garten (z. B. durch Clematis vitalba oder Schlingknöterich, evtl. auch Hopfen?) wird Entsprechendes gelten.Die Frage ist nur: Auch wenn mein Nachbar durch Nichtstun zeigt, dass ihm das nachbarschaftliche Verhältnis zumindest gleichgültig ist - soll ich dann mit der juristischen Keule kommen?Vielleicht dann, wenn im Garten oder am Haus tatsächlich ein echter Schaden eintritt, z.B. durch Bambusrhizome, die meine Terrasse anheben. Sonst würde ich in den meisten Fällen äußerst zurückhaltend sein. Oft ist so etwas der Start eines langjährigen Kleinkriegs, an dessen Ende es nur Verlierer gibt.