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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 16. Dez 2019, 19:56
von Bellis65
Nun ja, die Beschriftung ist tatsächlich von Nöten.....ansonsten käme ja keiner auf die Idee, dass dies ein Garten sein soll.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 16. Dez 2019, 21:35
von Starking007
Da wachsen kinder drin auf.

Noch eine Weile
und so manchem Homo sapiens
muss man "Mensch" an die Stirn schreiben.

Menschlich sind sie dann noch lange nicht.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 17. Dez 2019, 23:29
von Nox
Buddleiasamen probieren !
Schmetterlinge und Kinder werden begeistert sein.

Auch prima: Das Autobahnblümchen. Ich habe es vor ca. 12 Jahren entdeckt, wie es die tristen Ränder der Autobahnen rund um Frankfurt/Hanau mit lieblichen gelbblühenden Tuffs verschönert, bis hinein in den Oktober und November. Soll irgendein invasives Senecium sein. Ich liebe es.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 17. Dez 2019, 23:34
von Gartenplaner
Senecio inaequidens, keine so tolle Idee....

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 18. Dez 2019, 20:58
von Nox
Ja, genau dieses meine ich, danke für den Namen.
Ich mag's trotzdem.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 8. Jan 2020, 21:03
von Starking007
Rechtlich wäre so mancher Kies- Schottergarten gar nicht erlaubt,
entsprechende Gesetze gab es schon vor diesem "Garten"-Typ,
in diversen Bundesländern:

§ 10 LBO – Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze
(1) Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Gehölzen zu bepflanzen.....

BayBO Art. 7 Begrünung, Kinderspielplätze
(1) 1 Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen,.......

usw.....

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 9. Jan 2020, 07:10
von Staudo
Ob da jemand Angst hat, reihenweise Anhörungsbögen zu verschicken?

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 9. Jan 2020, 08:29
von lerchenzorn
Der hiesige Krankenhaus-Manager ist als großer Kunst- und Schotterfreund bekannt. Die Acker-Winde ist von ihm begeistert.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 9. Jan 2020, 08:44
von Bristlecone
Einheimisch und standortgerecht!
Und die Blüten bieten Pollen und Nektar für Käfer und Bienen!

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 9. Jan 2020, 09:21
von Mufflon
Hat hier mal jemand sehr wörtlich genommen und rund um den Kleinkinderspielplatz Pflaumen, Birnen, Äpfel gepflanzt.
Der Spielplatz war dann von Juni bis Oktober verwaist, weil dort unzählige Wespen unterwegs waren.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 9. Jan 2020, 10:20
von Mediterraneus
Mufflon hat geschrieben: 9. Jan 2020, 09:21
Hat hier mal jemand sehr wörtlich genommen und rund um den Kleinkinderspielplatz Pflaumen, Birnen, Äpfel gepflanzt.


Da kann man dann wieder über "einheimisch" diskutieren.
Einheimisch und Kinderspielplatz, da denke ich spontan an Brennnesseln, Schlehen und Brombeergestrüpp.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 9. Jan 2020, 10:22
von Alstertalflora
Mediterraneus hat geschrieben: 9. Jan 2020, 10:20

Einheimisch und Kinderspielplatz, da denke ich spontan an Brennnesseln, Schlehen und Brombeergestrüpp.


Und man spart auch gleich den Zaun drumherum ein 😈😉.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 9. Jan 2020, 12:17
von Gartenplaner
Starking007 hat geschrieben: 8. Jan 2020, 21:03
Rechtlich wäre so mancher Kies- Schottergarten gar nicht erlaubt,
entsprechende Gesetze gab es schon vor diesem "Garten"-Typ,
in diversen Bundesländern:

§ 10 LBO – Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze
(1) Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Gehölzen zu bepflanzen.....

BayBO Art. 7 Begrünung, Kinderspielplätze
(1) 1 Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen,.......

usw.....


Das ist eine immer wieder auftauchende irrige Annahme, dass die Gesetzgebung das da so kristallklar durchregelt - Schottergärten sind eigentlich immer wasseraufnahmefähig, die "Folie" ist ja keine, sonder ein Vlies oder sowas wie eine "feingelöcherte Folie", Bändchengewebe......alles wasserdurchlässig.
Und wie man nun genau "begrünen" und "mit Bäumen und Gehölzen zu bepflanzen" genau definiert - darüber könnten sich Juristen wahrscheinlich trefflich durch alle Instanzen streiten.

Es ist "unsere" Interpretation dieser gesetzlichen Vorgabe....
Wahrscheinlich, im Falle von klagen GEGEN Schottergärten, würde der eine oder andere Richter es wohl auch so sehen - aber absolut sicher sein kann man nicht.
Da brauchts klarer definierte Gesetzgebungen bzw. Verbote auf kommunaler Ebene, denk ich mal - und die müssten dann auch kontrolliert und Verstöße geahndet werden.

Wobei dann als nächstes die große Empörung kommt, dass der Staat sowieso zuviel regelt.... ;D

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 10. Jan 2020, 20:51
von Mathilda1
in manchen Bauordnungen werden sogar explizit dinge verboten, u.a. thujen als Hecke zur Straße, aber fast alle haben sowas. Wirklich durchsetzen will's halt auch keiner.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 10. Jan 2020, 21:28
von thuja thujon
Man muss nicht jede Thuja gleich roden, man kann sie auch beim Gehweg vom Unkraut entfernen mit abbrennen.

Mal ohne Witz, kaum einer macht sich Gedanken um Brandschutz bei den immer kleiner werdenden Grundstücken. Und Thujen brennen eben auch nass.