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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 11:17
von Roeschen1
Meiner Meinung nach gehört Plastik nicht auf den Acker.
Mikroplastik gehört nicht ins Wasser und auch nicht in die Erde.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 11:40
von thuja thujon
Natürlich gehört Mikroplastik nicht auf den Acker. Es ist allerdings schon längst da und vor allem in deutlich höheren Mengen als im Meer.
Man kann Unkrautvliess nur teilweiße durch Herbizide ersetzen. Temperaturerhöhung, bessere Mineralisation plus bessere Wasserverfügbarkeit und damit höhere Erträge kann nur das Vliess/Folie.
Davon gibts mittlerweile allerdings auch im Boden abbaubare, die können untergepflügt werden.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 12:05
von Juneberry
Vielleicht wäre es sinnvoll, so eine Art Gartenführerschein als Voraussetzung für einen Grundstückserwerb einzuführen. Das würde zumindest gegen die Kenntnislosigkeit helfen. Ich habe kürzlich einen sehr jungen Nachbarn gefragt, ob er ein paar Stauden von mir haben wolle. Er wusste gar nicht was Stauden sind, fand unseren Garten aber sehr schön. Der Blick für ein bisschen Gestaltungsfreude fehlt ihm also gar nicht, aber er traut es sich einfach nicht zu und ein Zeitproblem hat er natürlich auch. Da hilft wohl nur Aufklärung, mit den Nachbarn umfangreich ins Gespräch kommen und geduldiges Zeigen vor Ort. Verachtung und Spott ist hier im Forum natürlich prima für's Wir-Gefühl, aber im betroffenen Umfeld leider kontraproduktiv.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 12:09
von Apfelbaeuerin
Juneberry hat geschrieben: 28. Jul 2020, 12:05
Da hilft wohl nur Aufklärung, mit den Nachbarn umfangreich ins Gespräch kommen und geduldiges Zeigen vor Ort.


Ja. Bei meiner jungen Nachbarin hat's geholfen. Kurz nach dem Einzug versicherte sie mir, sie hätte mit Garten "überhaupt nix am Hut". Inzwischen ist sie regelrecht gartensüchtig, bestellt bei Gaissmayer unentwegt Stauden und legt ständig neue Beete an :D :D :D

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 12:20
von Bristlecone
Juneberry hat geschrieben: 28. Jul 2020, 12:05
Vielleicht wäre es sinnvoll, so eine Art Gartenführerschein als Voraussetzung für einen Grundstückserwerb einzuführen.

Nee, lieber nicht.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 12:25
von Roeschen1
Bristlecone hat geschrieben: 28. Jul 2020, 12:20
Juneberry hat geschrieben: 28. Jul 2020, 12:05
Vielleicht wäre es sinnvoll, so eine Art Gartenführerschein als Voraussetzung für einen Grundstückserwerb einzuführen.

Nee, lieber nicht.

Nein, keine gute Idee, damit bringt man Menschen, die kein Spaß am Gärtnern haben, auch nicht dazu keine Schottergärten anzulegen.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 13:35
von Bristlecone
Ob es überhaupt möglich ist, per Gesetz bestimmte Gestaltungsformen in Gärten zu verbieten? Ich frage mich, ob da nicht im Klagefall Gerichte zu dem Ergebnis kommen, dass sowohl der Verbotsgegenstand als auch das Schutzziel zu unbestimmt definiert und damit nichtig sind.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 13:43
von Mediterraneus
Gestaltungsformen sollte man nicht verbieten, aber Versiegelungsformen. Und wenn Folie + Schotter als versiegelt gilt, dann wär das doch eine Lösung.

Bei Unkrautvliesen, Abdeckfvliesen im Gemüsebau ist das ja vorübergehend, bzw. Pflanzenschutz. Zumal wird da ja kein Schotter draufgekippt, hat also mit der Schottergartenproblematik nichts zu tun.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 13:45
von Bristlecone
Und eine große gepflasterte Gartenterrasse mit Loungemöbeln und großem Grillplatz, dazu eine gepflasterte Zufahrt zur Doppelgarage?
So wird es kommen. Wer bisher einen Schottergarten hatte, geht dann eben dazu über.
Das wäre wohl kaum zu verbieten, oder? Und wenn ja: Wo hört das auf?

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 13:52
von Mediterraneus
Naja, Pflaster ist auch Versiegelung. Und viele Bebauungspläne sehen vor, wieviel der freien Grundstücksfläche versiegelt werden darf.
Oft muss man auch für versiegelte Flächen bezahlen, was auch strittig ist (Wenn z.B. mein Auto auf einem versiegelten Parkplatz auf dem eigenen Grundstückt steht, und andere auf Allgemeinkosten ihren Fuhrpark auf der Straße abstellen)

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 14:19
von Dorea
Mediterraneus hat geschrieben: 28. Jul 2020, 13:43
Gestaltungsformen sollte man nicht verbieten, aber Versiegelungsformen. Und wenn Folie + Schotter als versiegelt gilt, dann wär das doch eine Lösung.


Folie und Schotter gilt meines Wissens nicht als versiegelt. Der Begriff meint Baumaßnahmen, die den Boden schließen, sodass er kein Wasser mehr aufnehmen kann. Durch Schotter und Folie geht's immer noch durch.

Das Verbot geht trotzdem in die richtige Richtung, auch wenn es ein Tropfen auf den buchstäblich heißen Stein bleibt. Bei einem Flächenfraß mit Überbauung (also tatsächlicher Versiegelung) von zig Hektar am Tag allein in Deutschland, werden die paar verbotenen Schottergärten keinen nennenswerten klimatischen oder ökologischen Unterschied machen. Trotzdem schärft so ein Verbot das Bewusstsein für die Funktion, die der Boden als Wasserspeicher hat. Das ist doch schon was. und vielleicht hölt der stete Tropfen den heißen Stein ja irgendwann. In der Zwischenzeit haben wenigstens die Vögel und Insekten was davon, wenn sich das Mikroklima bei der Garage verbessert :-X.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 14:35
von Gartenplaner
Dorea hat geschrieben: 28. Jul 2020, 14:19
...
Folie und Schotter gilt meines Wissens nicht als versiegelt. Der Begriff meint Baumaßnahmen, die den Boden schließen, sodass er kein Wasser mehr aufnehmen kann. Durch Schotter und Folie geht's immer noch durch.
...

Es erstaunt mich doch immer wieder, wie häufig gedacht wird, in Schottergärten wär der Boden „versiegelt“, das ist er nämlich nicht.
Der Begriff „Folie“ ist hier auch völlig falsch - das sind Gewebe oder Vliese - keine Teichfolien!! - die überall unterm Schotter liegen - wenn vom Galabau verbrochen.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 14:36
von Roeschen1
Mediterraneus hat geschrieben: 28. Jul 2020, 13:52
Naja, Pflaster ist auch Versiegelung. Und viele Bebauungspläne sehen vor, wieviel der freien Grundstücksfläche versiegelt werden darf.

Genau, die Bauordnung hat das bisher schon geregelt, Schottergärten (ohne offenen Boden) waren schon verboten, nur durch die Zunahme wird jetzt die Notbremse gezogen und hoffentlich gehandelt, sonst ist das Gestz für den Papierkorb.

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 14:38
von Gartenplaner
Juneberry hat geschrieben: 28. Jul 2020, 12:05
... Da hilft wohl nur Aufklärung, mit den Nachbarn umfangreich ins Gespräch kommen und geduldiges Zeigen vor Ort. Verachtung und Spott ist hier im Forum natürlich prima für's Wir-Gefühl, aber im betroffenen Umfeld leider kontraproduktiv.

:-* :-* :-*

Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Verfasst: 28. Jul 2020, 14:39
von Mediterraneus
Dorea hat geschrieben: 28. Jul 2020, 14:19
Mediterraneus hat geschrieben: 28. Jul 2020, 13:43
Gestaltungsformen sollte man nicht verbieten, aber Versiegelungsformen. Und wenn Folie + Schotter als versiegelt gilt, dann wär das doch eine Lösung.


Folie und Schotter gilt meines Wissens nicht als versiegelt. Der Begriff meint Baumaßnahmen, die den Boden schließen, sodass er kein Wasser mehr aufnehmen kann. Durch Schotter und Folie geht's immer noch durch.



Man kann es aber jetzt im Hinblick auf Verbote von Schottergärten so definieren, dass Schotter + Plastik als versiegelt gilt und nicht als Garten. Oder von mir aus so, dass Flächen mit dauerhaften, kunststoffhaltigen Trennschichten nicht als Garten an sich bezeichnet werden darf.
Das Wort "versiegelt" an sich bedeutet ja gärtnerisch nicht nur, dass Wasser von oben nach unten durch kann. Es müssen auch Bodenlebewesen ungehindert von unten nach oben und oben nach unten durchkönnen. Es müssen Wurzeln ungehindert in den Boden eindringen können z.B..