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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 7. Mai 2013, 11:16
von Lem
Brav, Czwergo. Nehmen sich die andern ein Beispiel an unserem vorbidlichen Mituser!
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 7. Mai 2013, 18:56
von Zausel
... Außerdem habe ich es auch schon erlebt, dass kommerzielle Nutzer (Hotels, Ferienvermieter) Fotos von meiner Seite auf ihrer Homepage ungefragt verwenden. Da stelle ich auch eine Rechnung. Das ist einfach Diebstahl, Punkt. ...
Genau. Aber in diesem Fall scheint mir, hat sich jemand bei MKB und Konsorten ein wenig was abgeschaut und sich auch mal versucht.
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 7. Mai 2013, 19:32
von Thüringer
Ich habe noch eine Rolle mit 13er Maschendraht liegen, aber überhaupt keine Lust, daraus noch Körbe zu bauen.Gegen solche Prinzipienreiter, die wichtigen Stützen unserer Gesellschaft, kommt man nicht an, auch wenn sie nur formaljuritisch Recht haben. Und gegen Kanzleien, die sich im WWW gegen den Abmahnwahn verschrieben haben, auch nicht; die brauchen offensichtlich jeden Euro.Übrigens: Wer den Fehler begangen hat, muss ihn auch ausbügeln.
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 7. Mai 2013, 21:19
von bulan
Gegenfrage, wer verfolgt klauen bei pur?aus den Nutzungsbedingungen:
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Mir wurde auf einer anderen Seite Text und Bild geklaut und mit Erfolg zum löschen gebracht. Geld wollt ich keins, ich wollt ja nie was verkaufen.
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 8. Mai 2013, 00:17
von Dietilia
Diese Abmahngeschichte verunsichert mich, weil ich Oile in der Gartenküche gerne antworten würde wegen dem "Rhabarber mal anders", aber nicht weiss, ob man ein Rezept einfach aufschreiben kann und wie man es am besten absichert, um Ärger zu vermeiden.
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 8. Mai 2013, 05:19
von bulan
Diese Abmahngeschichte verunsichert mich, weil ich Oile in der Gartenküche gerne antworten würde wegen dem "Rhabarber mal anders", aber nicht weiss, ob man ein Rezept einfach aufschreiben kann und wie man es am besten absichert, um Ärger zu vermeiden.
Guck
hier is es klar geschrieben.
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 8. Mai 2013, 10:28
von thomas
@invivo: Danke für den Hinweis - auch wenn nach meinen Informationen wir nicht für das verantwortlich gemacht werden können, was in Googles Cache ist.@Dietilla: Bei Rezepten ist das etwas kompliziert.Wenn du ein Rezept mit eigenen Worten wiedergibst, ist das ok. - Es liegt ja in der Natur der Sache, dass viele Rezepte schon sehr lange existieren und mit kleinen Abwandlungen immer wieder veröffentlicht werden - Beispiel wäre 'Wiener Schnitzel'. Es darf eben nur keine wörtliche Wiedergabe eines Rezeptes sein, das woanders (Buch, Website) veröffentlicht worden ist.Im Zweifel setzt man besser einen Link zu einer Website mit dem Rezept. Es muss ja nicht MKB sein.Liebe GrüßeThomas
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 8. Mai 2013, 11:00
von frida
Bei Standardrezepten reicht die Wiedergabe in eigenen Worten, bei sehr besonderen Rezepten (nicht alltägliche Zutaten, ungewöhnliche Zutatenkombination oder neuartige Zubereitungsweise) kann der Autor durchaus auch eine eigenständige geistige Schöpfung geltend machen, die auch bei anderslautender Rezeptbeschreibung noch durchscheint. Also verlinken ist immer sicherer.
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 8. Mai 2013, 11:04
von Lem
Was könnte denn da so eine eigene Schöpfung sein, die sonst noch neimand geschöpft hat? Schnittlauch an Erdbeeren?
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 8. Mai 2013, 11:13
von thomas
Eine interessante Ausführung zum Urheberrecht von Rezepten gibt es
hier.Da heißt es z.B.:
Die Idee einer bestimmten Speise ist nicht schützbar, nur die ausgearbeitete Darstellung dieser Idee, egal wie originell oder hochwertig das Gericht ist und von wem. Geschützt ist nur die Formulierung der Kochanleitung, da nur schützbar ist, was seinen formprägenden Schliff durch einen Menschen erhalten hat.
Interessant ist die Frage, ob auch Juristen das so sehen.Liebe GrüßeThomas
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 8. Mai 2013, 11:17
von thomas
Sehr ähnlich wird hier argumentiert - die Idee eines Rezeptes ist nicht schützbar, wohl aber seine sprachliche Form. Wiedergabe mit eigenen Worten im Sinne einer Gebrauchsanweisung geht also immer.Liebe GrüßeThomas
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 8. Mai 2013, 11:26
von Gartenlady
Da heißt es z.B.:
Die Idee einer bestimmten Speise ist nicht schützbar, nur die ausgearbeitete Darstellung dieser Idee, egal wie originell oder hochwertig das Gericht ist und von wem. Geschützt ist nur die Formulierung der Kochanleitung, da nur schützbar ist, was seinen formprägenden Schliff durch einen Menschen erhalten hat.
Interessant ist die Frage, ob auch Juristen das so sehen.
Ja, die sehen das so. Eine Freundin ist Anwältin für Urheberrecht (nein, nicht aus dieser hier zu recht beschimpften Riege) und antwortete auf eine entsprechende Frage von mir genau in diesem Sinn.
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 8. Mai 2013, 11:28
von thomas
Danke für diese Aussage, Gartenlady! Das gibt doch noch ein wenig mehr Sicherheit.Liebe GrüßeThomas
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 8. Mai 2013, 11:35
von Lem
Die Idee der Speise wäre aber wohl patentierbar. Gewerblich anwendbare Erfindungen werden durch Patente geschützt,
Werke durch das Urheberrecht.
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Verfasst: 8. Mai 2013, 20:37
von bulan
Meine Frage # 48 is noch offen.