Re: Frage zu Glyphosat
Verfasst: 20. Mai 2015, 09:54
Hoffentlich nehmen sie auch andere krebserregende Artikel wie Zigaretten und Alkohol aus dem Sortiment.
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Hoffentlich nehmen sie auch andere krebserregende Artikel wie Zigaretten und Alkohol aus dem Sortiment.
Jein. Migros verkauft seit eh weder Alkohol noch Tabak. Das hat ihr Gründer in den Statuten festgehalten.Hingegen werden wohl bei Firmen weiterhin nicht biologisches Gemüse und nicht biologische Früchte verkaufen. Davon sind viele mit Glyphosphat kontaminiert. In der Landwirtschaft darf der Stoff in vielfach höherer Konzentration weiterhin verwendet werden. Insofern ist der Rückzug des tief konzentrierten Rond-Up-Gels im Hobbygartenbereich eher was für die Bewusstseinsschulung.Hoffentlich nehmen sie auch andere krebserregende Artikel wie Zigaretten und Alkohol aus dem Sortiment.
Hallo!Ich kaufe mein Lieblingsökoweizen und den leckeren Rotling, den ich gerade vor mir stehen habe, in einem Migrosmarkt...............Ciao baeckusJein. Migros verkauft seit eh weder Alkohol noch Tabak. Das hat ihr Gründer in den Statuten festgehalten.Hingegen werden wohl bei Firmen weiterhin nicht biologisches Gemüse und nicht biologische Früchte verkaufen. Davon sind viele mit Glyphosphat kontaminiert. In der Landwirtschaft darf der Stoff in vielfach höherer Konzentration weiterhin verwendet werden. Insofern ist der Rückzug des tief konzentrierten Rond-Up-Gels im Hobbygartenbereich eher was für die Bewusstseinsschulung.Hoffentlich nehmen sie auch andere krebserregende Artikel wie Zigaretten und Alkohol aus dem Sortiment.
"Dabei wurden Glyphosat-Mengen zwischen 0,210 und 0,432 Nanogramm pro Milliliter Milch gemessen - für Trinkwasser sind den Angaben zufolge 0,1 Nanogramm zulässig."In Trinkwasser dürfen nicht mehr als 100 Nanogramm/Liter (0,1 ng/ml) irgendeines x-beliebigen Pflanzenschutzmittels enthalten sein. Dabei gilt das Vorsorgeprinzip - Trinkwasser soll so rein wie möglich sein, deshalb sollen derartige Verunreinigungen da nicht drin sein. Diese Grenze ist aber nicht toxikologisch festgelegt, sondern analytisch - es ist einfach der Bereich der Nachweisgrenze heutiger extrem empfindlicher Verfahren.Eine Gefährdung ist damit nicht verbunden.Derartige Grenzwerte im Trinkwasser für die Belastung von Muttermilch heranzuziehen ist unsinnig.Die gemessene Belastung der Muttermilch durch die genannte Konzentration an Glyphosat ist toxikologisch in keiner Weise bedenklich. Würde man nach anderen Stoffen suchen, würde man da in der Muttermilch auch einiges finden.Dass bedeutet nicht, dass man nicht anstreben sollte, die Belastung mit was auch immer so niedrig wie vernünftigerweise möglich zu halten. Aber einen Grund zur Beunruhigung liefern diese Befunde nicht.P.S. Um mal einen Rechenbeispiel aufzumachen: Der Bodensee hat eine Fläche von 536 km² und ein Volumen von 48,5 km³, das sind 48,5 x 1012 Liter oder, ausgeschrieben: 48.500.000.000.000 LiterDie genannte Konzentration von 100 ng/Liter erhält man, wenn man 100 kg Glyphosat - also etwa 4 Kanister - 48,5 x 100 kg Glyphosat in der Wassermenge des Bodensees auflöst.* Ziemlich empfindlich, die heutige Analytik. Das ist auch gut so. Man muss es aber einzuordnen wissen.* in der ersten Rechnung die 48,5 vergessendie Süddeutsche Zeitung betitelt eine Meldung so. Hier.
Doch so viel?Die genannte Konzentration von 100 ng/Liter erhält man, wenn man 100 kg Glyphosat - also etwa 4 Kanister - in der Wassermenge des Bodensees auflöst.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasser: "Pflanzenschutzmittel sind sowohl im Trink- als auch im Roh- und Grundwasser unerwünschte Kontaminanten. Hierzu zählen auch deren Abbauprodukte, die persistenter, toxischer und grundwassergängiger als die Ausgangswirkstoffe sein können.Die Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte in Trinkwasser sind gemäß Anlage 2 Teil I Nummern 10 und 11 zu § 6 Abs. 2 Trinkwasserverordnung 2001 auf 0,1 µg/l für die Einzelsubstanz und für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte insgesamt auf 0,5 µg/l festgesetzt. Prinzipiell ist auch auf das Minimierungsgebot nach § 6 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung 2001 zu achten. Das Minimierungsgebot gibt vor, dass Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Wasser für den menschlichen Gebrauch verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, so niedrig gehalten werden sollen, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist."Und was die toxikologische Seite angeht:Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe: ADI-Werte und gesundheitliche Trinkwasser-Leitwerte. Aktualisierte Information Nr. 030/2013 des BfR vom 3. Dezember 2013 (pdf)Dort S. 3:"Gesundheitliche Trinkwasser-Leitwerte LWTW (in μg Wirkstoff/Liter Trinkwasser) werden für in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene PSM-Wirkstoffe vom BfR auf der Basis von ADI-Werten berechnet. Es handelt sich deshalb um gesundheitlich lebenslang duldbare Höchstkonzentrationen. In Übereinstimmung mit Empfehlungen der Weltgesundheitsorgani-sation (WHO) werden vom BfR 10 % Ausschöpfung des ADI-Wertes einer täglichen Was-seraufnahme von 2 Litern und einer Körpermasse von 70 Kilogramm zugerechnet. Diese Verfahrensweise entspricht dem Vorgehen bei der Festlegung gesundheitlicher Grenzkon-zentrationen auch für andere Stoffe als PSM-Wirkstoffe im Trinkwasser. Als absolute Ober-grenze für einen LWTW werden vom BfR 1000 μg/l genannt (Kappungsgrenze)."Den Wert für Glyphosat findet man auf S. 10, er entspricht der Höhe der Kappungsgrenze.Außerdem gibt es noch Maßnahmewerte MWTW des UBA für vorübergehende Abweichungen vom analytisch basierten Wert. Dieser Maßnahmewert MWTW beträgt 10 µg/l (= 10.000 ng/l)Wie der zustandekommt, steht im Text der pdf-Datei.100ng/Liter... Stimmt das?Der Grenzwert für Arsen im Trinkwasser liegt soweit ich weiß bei 10.000 ng/Literfür Uran und Blei ebenfalls.