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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 8. Mai 2013, 23:43
von Dietilia
Sehr ähnlich wird hier argumentiert - die Idee eines Rezeptes ist nicht schützbar, wohl aber seine sprachliche Form. Wiedergabe mit eigenen Worten im Sinne einer Gebrauchsanweisung geht also immer.Liebe GrüßeThomas
Dann versuche ich es lieber erstmal vorsichtig mit einer Beschreibung der Zutaten, die man ja auch untereinander austauschen kann.

Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 12. Aug 2014, 17:18
von Gartenopa Gerhard
Mir ist es mal passiert, dass ein Hompagegestalter (ehemaliger BWLer) mich bat dies und das aus meiner Hompage zu entfernen, da er es bei einem Kunden in dessen Hompage so steht. Er hatte diese Hompagegeschrieben und gestaltet.Ich hatte dann recherchiert, dass er offensichtlich von seinen Kunden Ärger bekommen hatte, weil er von anderen Hompages abgeschrieben hatte. Ich selbst habe in diesen Hompages nachgeschaut und festgestellt, dass er den gleichen Fehler(Tipp und Rechtschreibung) gemacht hat, wie ich es hatte.Soweit so gut: Ich hatte meine Hompage in 1995 geschrieben und er in 2005.Was sagt Ihr dazu? Dies habe ich ihm schriftlich und in Kopiien vorgehalten ! Bis heute keine Reaktion, nicht mal eine Entschuldigung. BWLer,Rechtanwälte(frisch im Geschäft) sind zum Teil die sog. Abmahnerexperten.Scheint ein "gutes" Geschäftsgebaren in dem Gewerbe zu sein. ;DBild

Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 12. Aug 2014, 18:06
von Nina
Ja, das sind ganz üble Gesellen. >:(

Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 4. Feb 2015, 15:26
von Mecki B.
soweit ich weiß, darf man keinen kompletten Text zitieren, sondern nur kurze Passagen; Voraussetzung: es ist als Zitat mit Angabe der Quelle gekennzeichnet und in einen eigenen Text eingebunden, bzw. dient zur Ergänzung/Erläuterung des selbst Geschriebenen.
Wenn es ein wissenschaftliches Werk wäre, dann darf/muss man soviel daraus zitieren, wie es zum Verständnis des Sachverhaltes notwendig ist. Das ist leider sehr schwammig, aber es macht klar, dass bei komplizierter Materie ein Zitat auch mal länger sein darf (oder sogar muss, um nicht Sinnenstellend zu sein).Wichtig ist die Kenntlichmachung als Zitat (andere Textart/Textstil, damit klar ist dass es kein eigener Text ist) und die Quellenangabe. Nur mit einer korrekten Quellenangabe wird es ein Zitat im Sinne des Rechts.Im Prinzip ist unser Recht bei Textzitaten recht großzügig. Problematisch wird es dann, wenn Text nicht korrekt als Zitat kenntlich gemacht wird, und die Quellenangabe fehlt oder unvollständig ist.Bildzitate sind schwieriger. Zum einen muss das Zitat in ein Werk eingebettet sein (ein wissenschftliches, aber Botanik ist eine Wissenschaft, d.h. ein fundierter Forumsbeitrag könnte diese Anforderung erfüllen), das Werk muss sich mit dem Bild auseinandersetzen - es diskutieren, erklären, oder kritisieren - das Bild darf nicht verändert werden, und wiederum zwingend ist die Quellenangabe.Besser ist es, nur einen Link auf das Bild zu setzen, als das Bild einzubetten. Unbd selbst beim Link haben manche Richter schon gemeckert, ich denke auch hier ist eine geweisse Auszeichnung hilfreich, ähnlich einer Quellenangabe, um klar zu amchen, das der verlinkte Inhalt von jemandem anderen Stammt, und nicht "vereinnahmt" wird, sondern nur darauf verwiesen wird.

Re: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 29. Jul 2016, 14:47
von Eva
Spannendes zum Thema Copyright. Hat nicht direkt mit dem Forum zu tun

Re: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 31. Jul 2016, 10:04
von Schantalle
Spannendes zum Thema Copyright.
Wenn es sich nicht um eine so dreiste Masche gehandelt hätte, hätte ich noch länger gelacht! 8)

Re: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 24. Jan 2021, 18:18
von zwerggarten
aus aktuellem anlass mal die frage, wie eigentlich screenshots einzuordnen sind, also digital "fotografierte" webinhalte oder launiges aus sozialen medien, das dann bei garten-pur in posts als bild eingebunden wird. das kommt gerade mehrfach vor und wird offenbar unkritisch aufgenommen.

kann durch screenshots wirklich ein fremdes copyright überbrückt bzw. entkräftet werden?

Re: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 24. Jan 2021, 18:24
von Starking007
Copyright ist Copyright,
da ist es wurscht in welcher Form Bild oder Text sind!

Re: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 24. Jan 2021, 18:47
von oile
Der aktuelle Anlass dürfte bei mir zu suchen sein. :P ::)
Hier ein link zum Copyright von Screenshots. Wenn ich es richtig verstanden habe, könnten die Screenshots von der Barmer Seite bleiben, der Screenshot mit einem Bernie Sanders Meme aber nicht. Ich nehme alles raus.

Re: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 6. Mär 2023, 06:44
von Microcitrus

Re: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 6. Mär 2023, 08:50
von Bastelkönig
"Das Dumme an Zitaten aus dem Internet ist,
dass man nie weiß, ob sie wahr sind."
(Leonardo da Vinci)

Re: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 6. Mär 2023, 10:44
von Thüringer
;D

Re: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 8. Mär 2023, 12:26
von Microcitrus
Bastelk hat geschrieben: 6. Mär 2023, 08:50
"Das Dumme an Zitaten aus dem Internet ist,
dass man nie weiß, ob sie wahr sind."
(Leonardo da Vinci)


Ach der hatte auch schon Internet? Da dürfte das Problem schon ziemlich alt sein, in der Malerei und Bildhauerei wurde auch gern (raub)kopiert.

Re: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 8. Mär 2023, 12:32
von zwerggarten
und beim flugmaschinenbau, raubtechnik allerorten! :o

Re: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Verfasst: 8. Mär 2023, 17:59
von Natternkopf
Wird der Humor, ist der Humor von Bastelkönig erkannt.

So passt das:
"Das Dumme an Zitaten aus dem Internet ist,
dass man nie weiß, ob sie wahr sind."
(Leonardo da Vinci)
Gedanklich ergänzen: Frei nach Bastelkönig


;D