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Entscheidung des BGH

Verfasst: 27. Mär 2007, 20:19
von Susanne
Heute hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet bekannt gegeben.

Re:Entscheidung des BGH

Verfasst: 27. Mär 2007, 20:43
von thomas
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, können in bestimmten Fällen Ansprüche gegen die Betreiber von Internet-Foren erwirkt werden, weil da jemand etwas schreibt, was jemand anderen extrem stört.Zugespitzt formuliert.Bewundernswert, die Klugheit und der Realitätssinn unserer Juristen! Na dann, viel Spaß!Liebe GrüßeThomas

Haftung bei Beleidigungen

Verfasst: 28. Mär 2007, 13:28
von GabrieleFriedrichs
Hallo,ein sehr interessanter Artikel : http://www.netzeitung.de/internet/597790.htmlVielleicht führt das ja dazu, daß der Umgang im Forum frei von Beleidigungen bleibt, wenn jetzt die Betreiber des Forums haftbar gemacht werden können.

Re:Haftung bei Beleidigungen

Verfasst: 28. Mär 2007, 13:54
von mutabilis
Vielleicht führt das ja dazu, daß der Umgang im Forum frei von Beleidigungen bleibt, wenn jetzt die Betreiber des Forums haftbar gemacht werden können.
Das klingt jetzt so, als ob hier aufs übelste beleidigt wird ???

Re:Entscheidung des BGH

Verfasst: 28. Mär 2007, 14:05
von Raphaela
" Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen erhält, ist er verpflichtet, die ehrverletzenden Äußerungen von seiner Website zu löschen. " Ich seh da keine große Veränderung und hier gibt´s ja eh keine juristisch relevanten Beleidigungen. Alles weiterhin kuhl also :)

Re:Entscheidung des BGH

Verfasst: 28. Mär 2007, 14:10
von Gart
" Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen erhält, ist er verpflichtet, die ehrverletzenden Äußerungen von seiner Website zu löschen. "
Die Frage bleibt, ob der arme Betreiber jetzt da alles mitlesen muss? Ich denke nein. Auf ein Mail eines Users muss er aber wohl reagieren.

Re:Entscheidung des BGH

Verfasst: 28. Mär 2007, 14:19
von Raphaela
So hab ich den Bericht auch verstanden.

Re:Entscheidung des BGH

Verfasst: 28. Mär 2007, 14:29
von thomas
Wer entscheidet denn? Wer zieht Grenzen?Sehr problematisch könnten zudem Fälle sein, in denen ein Anwalt eine kostenpflichtige Abmahnung (laienhaft ausgedrückt) sendet.Liebe GrüßeThomas

Re:Entscheidung des BGH

Verfasst: 28. Mär 2007, 14:34
von Gart
Was juristisch eine Beleidigung (üble Nachrede) ist, ist einigermasen klar. Es ist nicht immer das, was vom vermeintlich Beleidigten subjektiv als solche empfunden wird, sondern das, was ein durchschnittlicher Mensch in dieser Situation blabla. Einen nicht Pädiphilen pädophil zu schimpfen ist klar eine Beleidigung. Aber woher soll der Forenbetreiber wissen, ob der "Beleidigte" nicht wirklich pädophil ist? Dann wärs nämlich keine Beleidigung.Bleibt nur "Gottvertrauen", dass die Gerichte das vernünftig anwenden. M.E. wärs besser, wenn der Betreiber raus wär, zumindest der nicht kommerzielle. Da könnten sich die User, wie im richtigen Leben, unter sich auseindandersetzen. Ein Forenbetreiber ist schliesslich kein Verleger, oder?

Re:Entscheidung des BGH

Verfasst: 28. Mär 2007, 14:52
von Raphaela
Wird aber leider wohl juristisch quasi gleich gewertet.Beleidigungen sind m.W. wirklich objektiv (wenn auch vielleicht teiweise verwunderlich). Gibt´s da nicht irgendwo eine Liste welche eleidigung (gegenüber z.B. Polizisten) wieviel Strafe kostet?Ich würd mir jedenfalls an eurer Stelle deshalb keine grauen Hare wachsen lassen: Dies hier ist ja kein so großes Forum daß einem tatsächliche Beleidigungen irgendwie entgehen könnten bis sie eventuell juristische Folgen nach sich ziehen.