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Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 26. Sep 2007, 16:57
von TanaisBJ
Hallo ihr Lieben,ich habe mich zwar schon durchs Forum gesucht, bin aber nicht auf einen Trööt gestoßen, der mich wirklich weiterbringt...

Mein Großvater hat uns ein Stück Land geschenkt, mit einem sehr alten Haus drauf, welches wir instandsetzen wollen

. Für den Bau einer Garage existiert schon eine Baugenehmigung

. Das Gelände gehört zu 2/3 zu einem Landschaftsschutzgebiet und liegt sonst komplett im Außenbereich

. Es ist wirklich eine Idylle und obwohl wir absolute Gartenanfänger sind, haben wir große Lust den ehemaligen (und fast 15 Jahre nicht angefassten) Nutzgarten wieder herzurichten und die freien Wiesenflächen mit zu integrieren. Dürfen wir im normalen Bereich einen (Schwimm-)Teich anlegen? Dürfen wir Sitzterrassen anlegen (Holz)? Im Landschaftsschutzgebiet? Dürfen wir Wege anlegen (Welches Material)? Dürfen wir im Landschaftsschutzgebiet einen kleinen Teich anlegen? Dürfen wir das Gelände terrassieren?

Meine Frau kommt aus einer Gärtnerfamilie (Gärtnerei) und hat unglaublich viele tolle Ideen! Hat da jemand Erfahrungen, oder Meinungen?
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 26. Sep 2007, 17:01
von frida
Glückwunsch. Ich würde mal bei der Gemeinde nachfragen.
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 26. Sep 2007, 17:34
von TheBigOne
Hallo,ich bin neu hier im Forum, aber ich denke dazu kann ich etwas schreiben:Regel Nr1: Alles bleibt wie es istRegel Nr2: Nichtprivilegierte haben Regel Nr.1 zu beachtenIn einem LSG soll die Landschaft in ihrer Besonderheit geschützt werden. Nicht nur nach dem Geschmack von Einzelpersonen, sondern der Allgemeinheit. Damit fällt jegliches Planieren/Abtragen/Umschichten/Bauen/Pflanzen ersteinmal aus. Es sei denn, man gehört zu privilegierten Gruppen (z.B. Großbauern) welche Sonderrechte genießen. Dann darf man "fast" alles im Rahmen des Gewerbes.Allerdings: Wo kein Kläger da kein Richter. Ein guter Gärtner arbeitet mit dem was die Natur vorgibt und fügt sich dem Gegebenen. Ich würde Terassen maximal mit Rasengittersteinen und den (Schwimm-)Teich nur in der größe üblicher Baumarktplastikteiche realisieren...Gruß,TheBigOne
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 26. Sep 2007, 17:58
von charlie
1. gemeinde2. landratsamt, die haben bei planungsfragen das letzte wort.aber wer viel fragt geht viel irr. bei uns in bayern z.b. darf man im aussenbereich noch nicht mal ein gartenhäuschen von obi ohne genehmigung aufstellen, wenn man nicht "privilegiert" ist (=baufachlicher begriff). aber keiner fragt, jeder tuts und wenn einen kein böser nachbar hinhängt interessiert es die behörde letztlich nicht.... ich würde mal doof fragen aber eventuell über mittelsmänner, ideal architekt oder landschaftsarchitekt, oder z.b. kaufinteresse für ein grundstück vorschieben, welches im landschaftsschutzgebiet liegt. es gilt die landesbauordung (je nach bundesland verschieden) und das bundesbaugesetz.
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 26. Sep 2007, 18:05
von fars
Kann aber auch ins Auge gehen.In einem Landschaftsschutzgebiet in Mittelhessen hatte einer ein großes Grundstück gekauft, um dort Obstbäume anzupflanzen. Ging jahrelang gut. Dann hat er eine Liguster-Hecke drumherum gepflanzt. Ging auch gut, bis die Hecke ca. 2 m hoch war.Dann kamen Naturschützer und er durfte alles wieder auf eigenen Kosten zurückbauen und in den Urzustand versetzen. War eine verteufelt teure Angelegenheit.
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 26. Sep 2007, 18:18
von knorbs
also wenn ich das richtig interpretiere, dann liegt TanaisBJs grunstück mit einem kleineren teil in einem baugebiet (entweder b-plansatzungsgebiet oder § 34 baugb), wäre also bebaubar, sonst hätte es wohl auch keine genehmigung für die garage gegeben + mit einem wesentlich größeren anteil in einem landschaftsschutzgebiet. alles was sich in dem bebaubaren teil abspielt dürfte unproblematisch sein + ist bei der zuständigen bauordnungsbehörde abzufragen. was eine umgestaltung des landschaftsgeschützten bereich angeht, also in richtung nutz-/ziergarten muss man abklären, damit es einem nicht so geht wie in fars beispiel. ich denke die untere naturschutzbehörde beim landratsamt wäre die richtige stelle.da gibt's solche + solche...manche sind verbissene theoretiker, mit anderen kann man vernünftig reden.zum thema terrassierung ...in der bayer. bauordnung ist z.b. in art. 63 abs. 1 nr 8 geregelt, dass folgende maßnahme keiner genehmigung bedürfen:Aufschüttungen mit einer Grundfläche bis zu 500 m² und mit einer Höhe bis zu 2 m,und im gleichen artikel zu ziffer 9:folgender baulicher Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:a) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³gilt natürlich für den bebaubaren grundstücksteil.
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 26. Sep 2007, 20:24
von Staudo
Hallo,nach eigenen, unangenehmen Erfahrungen mit ehrenamtlichen Naturschützern kann ich nur empfehlen, ein offenes Gespräch mit der Gemeinde zu suchen. Bei uns bekomme ich in solchen Fällen Tipps, wie man manches benennen oder gestalten kann, ohne in Fallstricke zu geraten. Die untere Naturschutzbehörde beim Kreis würde ich nur einschalten, wenn es unbedingt notwendig ist. Viele GrüßePeter
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 27. Sep 2007, 09:00
von TanaisBJ
Moin, moin!Ich liebe dieses Forum jetzt schon! So viele voranbringende und mutmachende Antworten... Werde mich in der kommenden Woche mal zur Gemeinde aufmachen und mal ganz "dumm" anfragen - Für meinen Großvater

, weil der kann ja nicht mehr alleine...

... und wir wollen ihm den Garten ein wenig schön machen. Bei dem ist die Situation ähnlich.

Allerdings liegt das erste Drittel nicht im bebaubaren Bereich, sondern im "normalen" Außenbereich. Die Baugenehmigung für die Garage haben wir nur bekommen, weil wir einen größeren alten Schweinestall dafür abreißen.Allerdings sind da noch ein paar andere kleine Stallgebeude, mit denen wir ähnlich kaufmännisch verfahren können um noch andere Dinge umzusetzen... Mal sehen.

Muss man einen Schwimmteich als solchen klassifizieren? Kann man nicht einfach bis zu einer bestimmten größe im Außenbereicht einen Teich anlegen?

Wie ist das damit Bäume zu pflanzen - ich meine keine Nutzbäume (Obst, etc), sondern Weiden, Birke, Buche, Eiche und Co.? Zusätzlich wollen wir eine Hecke aus Weiden setzen - das müsste doch gehen...
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 27. Sep 2007, 09:04
von fars
Wie ist das damit Bäume zu pflanzen - ich meine keine Nutzbäume (Obst, etc), sondern Weiden, Birke, Buche, Eiche und Co.? Zusätzlich wollen wir eine Hecke aus Weiden setzen - das müsste doch gehen...
Meines Wissens nur, wenn sie landschaftstypisch sind. Es genügt nicht, dass es ein "deutscher" Baum ist.
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 27. Sep 2007, 09:38
von Detlev
Hallo Björn,Du hast zwar hier schon eine Menge an Antworten bekommen, auf was Du alles achten solltest, die wichtigste ist aber tatsächlich, bei den entsprechenden Behörden anzufragen, sprich Gemeinde und vor allem Kreis oder Landratsamt oder wie es bei Euch heisst. Hinsichtlich der baulichen Fragen wäre es in NRW, soweit die Gemeinde über 25000 Einwohnern hat, das gemeindliche Bauamt und ansonsten das beim Kreis, hinsichtlich des LSG die Untere Landschaftsbehöde beim Kreis.Erkundige Dich dort und gehe die ganze Angelegenheit ruhig offen an. Verdeckt und möglichst geheim ist eigentlich Blödsinn. Solltest Du nach negativer Info die Pläne trotzdem umsetzen und dann auffallen, kommst es so oder so nicht gut. Aber offenes Visier ist eigentlich immer besser als Geheimnistuerei. Und eigentlich kann man mit den Mitarbeitern der Behörden auch ganz vernünftig reden ;)Viel GlückDetlevPS: Wenn Du weisst, in welchem LSG Du demnächst wohnst, versuch doch mal, auf der Seite der Gemeinde oder des Kreises die entsprechende Satzung zu finden. Dort ist vielleicht schon mal was über erlaubte und verbotene Tätigkeiten innerhalb des LSG zu finden.
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 27. Sep 2007, 11:31
von TanaisBJ
(..)Erkundige Dich dort und gehe die ganze Angelegenheit ruhig offen an. Verdeckt und möglichst geheim ist eigentlich Blödsinn. Solltest Du nach negativer Info die Pläne trotzdem umsetzen und dann auffallen, kommst es so oder so nicht gut. Aber offenes Visier ist eigentlich immer besser als Geheimnistuerei. Und eigentlich kann man mit den Mitarbeitern der Behörden auch ganz vernünftig reden

(..)
Das entspricht auch eher meiner Phillosophie...

In dieser Gegend (Übrigens Niedersachsen - Osterholz-Scharmbeck) ist es eigentlich üblich, dass die Hofbesitzer auf ihren Landen tun und lassen, was sie wollen, ob sie nun Landwirte sind, oder nicht.

Die meisten wissen gar nicht wo das LSG anfängt... Insofern wird es da sicher eine Grauzone geben in der ich mich trotz Vorschriften bewegen kann. ;)Trotzdem möchte ich mich mit den Behörden unterhalten. Eigentlich können die ja nichts dagegen haben, dass wieder Leben, Liebe und Familie auf einen Hof kommt...
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 27. Sep 2007, 12:38
von ulho
Ich kenne mich mit dem Thema überhaupt nicht aus, aber nach meinem Verständnis sollte ein Landschaftsschutzgebiet dem Erhalt einer alten Kulturlandschaft dienen (und eben nicht einer unberührten Natur).Ein Bauerngarten und ein Teich (z.B. als Fisch- oder Löschteich) in der Nähe eines Bauernhofes dürfte Bestandteil dieser alten Kulturlandschaft sein. Perfekt wäre es wahrscheinlich wenn man Hinweise hätte, dass beides früher mal vorhanden war.
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 27. Sep 2007, 13:13
von Querkopf
Hallo, Björn,ein
Landschaftsschutzgebiet ist kein
Naturschutzgebiet, es gelten viel weniger strenge Vorschriften - schau mal (für Niedersachsen)
hier. Aber welche das in eurer Gegend genau sind, lässt sich so nicht sagen; da fragst du am besten die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Die findest du (wenn du nicht in einer kreisfreien Stadt wohnst) beim Landkreis. An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall das Gespräch suchen mit den Leuten dort. Nach meiner (hiesigen) Erfahrung sind die sehr zugänglich, wenn sie merken, dass der Anfragende grundsätzlich bereit ist, sich einzulassen aufs Schutzziel und "seine" Veränderungen mit Fingerspitzengefühl machen will statt auf Deubelkommraus. Und das willst du ja offenbar, wenn ich's richtig verstehe. Wenn du ohne Gespräch mit Eingriffen beginnst, kann's in der Tat Ärger und sogar Rückbau-Anordnungen geben. Manchmal, wie hier schon geschildert wurde, erst Jahre später - dann nämlich, wenn irgendwem auffällt, dass da was nicht passt und/ oder ungenehmigt geschehen ist... Halte Rücksprache, dann bist du auf der sicheren Seite und kriegst mit großer Wahrscheinlichkeit mehr erlaubt, als wenn die Sache nachträglich diskutiert würde.Schöne GrüßeQuerkopf
Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 27. Sep 2007, 13:46
von sarastro
Ich würde den Teich auf keinen Fall als Schwimmteich deklarieren, sondern als ganz naturbelassenen Weiher mit Sumpfzone etc. Ist dann halt an der tiefsten Stelle statt normale 150 cm eben 250 cm tief. Und dass du nachher baden gehst, kann dir ja keiner verbieten. Aber ich denke, dass auch das Erstellen von Teichen ab einer gewissen Größe einer Genehmigung bedarf, bzw. zumindest das Einverständnis der Nachbarn, wegen Froschgequake, Mückenplage etc.pp.Aber wie schon gesagt, mit Fingerspitzengefühl vorgehen und ich würde auch nicht allzuviel fragen ...

Re:Es ist so schön hier, aber es ist Landschaftsschutzgebiet
Verfasst: 27. Sep 2007, 14:13
von fars
Nach dem fast alle das Gleiche, nur mit etwas anderen Worten gesagt haben, hier eine Fachstimme, die allerdings nicht überall Gültigkeit haben muss:
http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/80/0/