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Verfasst: 31. Mär 2008, 14:45
von Feder
Diese Beiträge sind aus dem Thread Mondgärtnern abgetrennt.LG Nina
Hier die Thun'schen-Daten 01. bis 15. April,
Habt ihr eigentlich gar keinen Genierer, die ganzen Daten hier einfach so einzustellen, von wegen Urheberrecht und so? ::)Vor allem jetzt nach der Abmahnung? Ich glaube zwar nicht, dass sich M. Thun mit Rechtsstreits abgeben würde, aber das Copyright wird jedenfalls verletzt.

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Verfasst: 31. Mär 2008, 14:47
von Lehm
Denn um eine Erfindung handelt es sich ja. Mit der Realität hat das alles ja wenig zu tun. Aber auch Science Fiction untersteht dem Urheberrecht.

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Verfasst: 31. Mär 2008, 14:53
von thomas
Hier die Thun'schen-Daten 01. bis 15. April,
Habt ihr eigentlich gar keinen Genierer, die ganzen Daten hier einfach so einzustellen, von wegen Urheberrecht und so? ::)
Zitate sind jedenfalls erlaubt.Liebe GrüßeThomas

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Verfasst: 31. Mär 2008, 14:56
von Feder
Dann zitiere ich mal aus meinem Kalender:
Alle Rechte vorbehaltenSchriftliche sowie elektronische Verarbeitung und Weitergabe, auch auszugsweise, ist nicht gestattet.

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Verfasst: 31. Mär 2008, 14:59
von Lehm
Rechte woran?Kann man an Spinnereien Rechte erwerben? :-X

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Verfasst: 31. Mär 2008, 15:00
von thomas
Möchtest das hier gerne unterbinden, was, Maria?

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Verfasst: 31. Mär 2008, 15:01
von Lehm
Die Thun kann doch froh sein, dass noch niemand ermittelt gegen sie. Scientology z.B. gings da ganz anders.

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Verfasst: 31. Mär 2008, 15:04
von bristlecone
"Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Stellen eines Werkes, gegebenenfalls sogar von einzelnen vollständigen Werken in einem anderen selbständigen Werk ist erlaubt, soweit dies der Zitatzweck rechtfertigt." Quelle.

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Verfasst: 31. Mär 2008, 15:05
von Feder
Den Hinweis auf die Urheberrechte der Kalendertaten habe ich im Forum schon öfter gepostet, und auch meine Beweggründe dazu. Bisher war man immer froh über den Hinweis. Aber inzwischen kennt man sich wohl besser mit der Rechtslage aus.Freundlichste Grüsse, Maria

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Verfasst: 31. Mär 2008, 15:42
von thomas
Zur Klarstellung (Hervorhebung von mir):
Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.
QuelleEigene Leistung, Erörterungsgrundlage und auch Zweck: Vergleichendes Aussähen nach Thun-Daten durch mehrere Mitglieder.Liebe GrüßeThomas