Der Pflanzenschutz und die Vorsicht
Verfasst: 8. Jun 2012, 23:04
So liebe Leute,aus aktuellem Anlass halte ich es für notwendig einmal mehr auf die Vorsichtsmaßnahmen die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten sind aufmerksam zu machen!Grundsätzlich gilt bei allen Pflanzenschutzmitteln:
- 1. Nur weil auf der Verpackung kein Totenkopf prangt, wird ein Pflanzenschutzmittel davon noch lange nicht harmlos!
- 2. Die Gebrauchsanweisung ist vor jeder Anwendung vollständig zu lesen und zu beachten!
- 3. Niemals Pflanzenschutzmittel ohne Schutzkleidung ansetzen oder gar ausbringen!
- 4. Spritzen grundsätzlich nur bei Windstille, niemals gegen den Wind spritzen!!!
- 5. Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nur dort anwenden, und nur in den Kulturen, wo sie eine Zulassung haben! (Der Garten wird nicht zum Wohnzimmer, die Kirsche kein Kernobst, die Rose nicht zur Zwetsche, die Auffahrt nicht zum Blumenbeet und der Balkon nicht zur Staudenrabatte weil mir das gerade so passen würde!)
- 6. Nur weil ein Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs ist, wird es dadurch noch lange nicht harmlos!!! (Beispiel: Neem, Pyrethrum, Rotenon etc.)
- Mittel die zur Anwendung im Freiland gedacht sind haben grundsätzlich nichts in der Wohnung, in Wintergärten und auf Balkonen zu suchen!
- Lange Hose und langärmeliges Oberteil
- Feste, geschlossene Schuhe (sinnvollerweise Gummistiefel!)
- Dichte Gummihandschuhe (dünne Einmalhandschuhe sind sinnlos!)
- Bei der Behandlung von großen Pflanzen/Bäumen zusätzlich ein wasserdichter Hut mit breiter Krempe oder Regenbekleidung mit Kaputze (nicht optimal aber ein Schutzanzug ist im Kleingarten eher unwahrscheinlich)
- Im Idealfall mindestens zum Ansetzen der Brühe eine Gummischürze und Schutzbrille (letztere ist immer empfehlenswert; auch beim Ausbringen des Mittels!) tragen!
- Gundsätzlich keine Anwendung von Gießmitteln, Stäbchen und Granulaten im gewachsenen Boden! Es sei denn die Zulassung sieht das explizit vor.
- Gleiches gilt wenn Kübel etc. nicht in Untersetzern stehen, sodass der Boden kontaminiert werden könnte (Blumenkästen deshalb nach einer Anwendung nicht übermäßig gießen!)!
- Die Bienenschutzverordnung ist grundsätzlich und unter allen Umständen zu beachten!!! Das bedeutet, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel nicht
- auf blühende Pflanzen ausgebracht werden dürfen!
- das gilt auch für Unkräuter!!!
- sowie für stark mit Honigtau behaftete Pflanzen!!!
- Selbstverständlich darf auch keine Spritzbrühe auf solche Pflanzen abdriften!!!
- Die Kennzeichnung für bienengefährliche Pflanzenschutzmittel ist B1!