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Schlafmohn verboten?

Verfasst: 15. Jun 2012, 22:49
von riegelrot
Hallo,irgendwann hat sich bei mir Schlafmohn im Vorgarten breitgemacht. Ich dachte. letztes Jahr alles rausgezupft zu haben, denn es gab unerfreuliche Diskussionen mit einer Tussi mit Hund aus der Nachbarschaft bis hin zur Drohung mit einer Anzeige, da angeblich eine verbotene Pflanze. Das war sicherlich Ihre Rache, nachdem ihr Fiffi meinen Mohn bepinkelt hat und ich sie gebeten hatte, das zu unterlassen. Ich habe keine Lust, dieses Jahr wieder alles zu entfernen, denn es sind reichlich Knospen dran, ich finde die Blüten wunderschön und aus den Ritzen bekomme ich sie sowieso nicht raus. Mache ich mich wirklich im Sinne des Rauschmittelgesetzes oder wie immer das heißt, schuldig? Es sind vielleicht 20 Pflanzen.Danke für Info, besagte Dame hat schon sehr genau meinen Vorgarten betrachtet, ich möchte ihr gerne ein gut begründetes Kontra verpassen.Gruß, riegelrot

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 15. Jun 2012, 22:53
von ManuimGarten
Wo wohnst du denn?In D ist Schlafmohn nur mit Genehmigung erlaubt, in Ö baut man ihn problemlos an. Ist ja nötig für den guten Mohnstrudel, die Mohnnudeln.... ;D

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 15. Jun 2012, 22:54
von zwerggarten
oh, zuviel mohn genascht? 8) :-X ;Dzur erinnerung eine nicht repräsentative auswahl schnell mit gsuche und "schlafmohn" gesuchter threads:"verbotene" kräuter?papaver somniferum

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 15. Jun 2012, 22:56
von riegelrot
oh, zuviel mohn genascht? 8) :-X ;D
Gerne ein Rezept für die Zubereitung!Danke für die Links, sehr interessant. Anbau im Vorgarten, ich werfe mich weg ;D Nachtrag: Sorry, mit dem Rezept hat sich erledigt. Ds Buch im Pap. Som. Thread gibt es noch bei A....n. Damit kann ich mal unaufällig wedeln wenn die Aufpasserin mit Vierbeiner vorbei kommt.

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 15. Jun 2012, 22:59
von partisanengärtner
Kommt ganz auf das Land an wo Du wohnst. In D hat sie wohl recht.Wie das genau formuliert ist weiß ich nicht mehr. Der Samen ist auf jeden Fall hier erhältlich und die meisten ehemaligen Kulturböden haben noch eine Samenlast.Ich kenn hier viele wilde Standorte und Gärten wo er wächst. Die Verfolgung wird wohl sehr unterschiedlich sein. Ob Dir was passieren kann wenn Du keine sichtbaren Versuche zur Opiumernte machst weiß ich auch nicht.Es gibt hier viele merkwürdige Regeln und Gesetze.

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 15. Jun 2012, 23:01
von Mediterraneus
Ich fürchte, die Dame hat Recht und hoffe, sie lässt ihren Hund nicht auf öffentliche Flächen kacken. Das ist auch verboten :PHier wird darüber auch diskutiert: http://www.hausgarten.net/gartenforum/p ... u.htmlOder google mal nach "Bundesopiumstelle"Diese Verbote und mögliche Genehmigungs- und Ausnahmeregelverfahren gibts übrigens wieder bloß in unserem überbürokratisierten Land.

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 16. Jun 2012, 07:08
von Starking007
Manche Verbote haben nur dann Bedeutung, wenn sie beachtet werden.Stellt euch vor jeder Feuerbrandbefall wird gemeldet, der ist meldepflichtig,und dann noch Ambrosia.Da wird dann fleißig dokumentiert und nicht gehandelt!Und noch dazu wär ich so ne Meldestelle >:( >:( >:(

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 16. Jun 2012, 08:10
von Günther
In Kulturstaaten macht der Anbau von Schlafmohn keine Probleme.Aber in Germanistan halt...Ein paar Tüten "Papaver orientale" oder so sichtbar aufstecken. ::)

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 16. Jun 2012, 08:33
von inSekt
Ein paar Tüten "Papaver orientale" oder so sichtbar aufstecken. ::)
Und sonst, alles klar?!? :-X

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 16. Jun 2012, 11:35
von Redstar
Also in Deutschland ist die Kultur wohl verboten, auch wenns nur ein Stück ist, und ausschliesslich dem Zierzweck dient. Man könnte sich den Anbau zu Zierzwecken als Privatperson genehmigen lassen. Kostet nicht wenig Geld und macht ja auch echt kein Mensch. Aber theoretisch hat deine Nachbarin Recht. Da muss wohl ein klärendes Gespräch her. ::)

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 16. Jun 2012, 15:51
von Mediterraneus
Du könntest im Herbst in ihren Garten ein paar Mohnkapseln ausstäuben :DOder überall in der Stadt im öffentlichen Grün mal ein bißchen verteilen. Wenn alles voll ist, was will man machen? ;)Ich jäte ihn auch immer raus, trotzdem kommt hie und da mal einer zur Blüte und samt aus. Das kann man gar nicht verhindern. Auch an Ackerrändern hat er sich breit gemacht.Ich finde, wir brauchen eine Mohnpolizei :-X

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 16. Jun 2012, 17:07
von Irm
das dumme ist, dass es ganz wunderhübsche Sorten gibt, z.B. in GB, die dann in D auch nicht angeboten werden ...

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 16. Jun 2012, 17:22
von Scabiosa
das dumme ist, dass es ganz wunderhübsche Sorten gibt, z.B. in GB, die dann in D auch nicht angeboten werden ...
Meint Ihr diesen:Schlafmohn lilaDer sät sich bei mir im Garten selbst aus. Das kann doch nicht strafbar sein ???

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 16. Jun 2012, 17:33
von Irm
klar dieser, und klar strafbar ;D allerdings muss den erst jemand erkennen und den Willen haben, Dich zu ärgern. Aber dann kann man ihn immer noch jäten. Doof das. Die Mohnkörnlein für die Brötchen importieren wir dann aus Ö.

Re:Schlafmohn verboten?

Verfasst: 16. Jun 2012, 17:39
von Zwiebeltom
In Deutschland ist der Anbau von Schlafmohn verboten. Ob die Selbstaussaat als "Anbau" gilt, wird man im Ernstfall mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Richter klären dürfen. Natürlich läuft niemand rum und kontrolliert die Vorgärten, aber bei großen Mengen blühender Schlafmohnpflanzen (die dann ja auffallen) und streitlustigen Nachbarn oder vergleichbaren Konstellationen kann es zumindest unerfreulichen Ärger geben.Nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut. Drei Anlagen zum Gesetz halten die verschiedenen Betäubungsmittel ausdrücklich fest, wobei Schlafmohn (Papaver somniferum) in Anlage III gelistet wird. Im Normalfall relevant sind nur die Ausnahmen für Samen und der Verkehr mit der Pflanze zu Zierzwecken (ausdrücklich nicht ausgenommen wird jedoch auch hier der Anbau!), wenn im getrockneten Zustand ein bestimmter Gehalt an Morphin nicht überschritten wird.In der Anlage II ist übrigens auch Papaver bracteatum aufgeführt, wobei jedoch hier für Zierzwecke eine grundsätzliche Ausnahme besteht.