Aktive Inhaltsstoffe in dem Produkt sind außer Glyphosat noch Metosulam und Flufenacet.Wenn Kinder auf einer Fläche spielen, wird bei Risikoabschätzungen betrachtet, wieviel Wirkstoff ein Kind im schlechtesten durchschnittlichen Fall aufnimmt, wenn es dort täglich über einen längeren Zeitraum spielt und dabei mit kontaminierter Erde in Kontakt kommt. Möglich ist eine Aufnahme über die Haut und, gerade bei kindern, natürlich auch dadurch, dass sie Boden (unfreiwillig) essen.Extra betrachtet wird manchmal auch noch sogenanntes "pica-Verhalten", damit bezeichnet man die Eigenheit, dass manche Kinder über einen kürzeren Zeitraum ihrer Entwicklung größere Mengen Erde aufnehmen (so im Bereich von 10 g auf einmal). Üblicherweise "essen" Kinder im Mittel pro Tag erheblich weniger, 1 g Erde - wie gesagt als Mittelwert - ist da eher schon viel.Die direkte Aufnahme durch die Haut spielt nur ausnahmsweise eine Rolle bei der Aufnahme von Substanzen in den Körper. Die Haut ist da schon eine gute Schutzbarriere.Ohne jetzt eine "gerichtsfeste" Bewertung vorzunehmen, kann man eine orientierende Einschätzung geben:Glyphosat ist auch für Kinder kaum toxisch.Für Metosulam gibt es einen so genannten ADI. Das ist eine Dosis, die Menschen - auch Kinder - über einen längeren Zeitraum (Jahrzehnte bis lebenslang) zu sich nehmen können, ohne dass dabei mit einer schädlichen Wirkung zu rechnen ist.Dieser "acceptable daily intake (ADI)" für metosulam liegt bei 0.05 mg/kg Körpergewicht und Tag. (
Quelle)Bei einem Kind von 15 kg Gewicht als bei 0,75 mg/Tag. Wenn man annimmt, dass ein Kind 1 Gramm Erde pro Tag isst, müsste die Erde also 0,75 mg Metosulam/g oder anders ausgedrückt 0,75 g/kg Boden enthalten.Metosulam ist in dem von dir genannten Präparat in einer Konzentration von 0,3 % enthalten, also 3 g/kg oder 3 mg/g oder 30 mg/10 g.Anwendung siehe
hier: 10g Beutel in 1 Liter Wasser reichen für 10 m².Bei sachgerechtem Anwenden würde man also eine Menge von 30 mg Metosulam auf 10 m² Bodenoberfläche verteilen. Das wären dann 3 mg/m². Eine Menge von 0,75 mg/Tag, ab der die Aufnahme über den Boden bei einem 15 kg schweren Kind den ADI-Wert erreichen würde, wäre demnach in 1/4 m² Bodenfläche enthalten. Berücksichtigt man, dass der Wirkstoff beim Ausbringen ja nicht obenauf liegen bleibt, sondern in den Boden eindringt, so scheint mir die Gefahr einer Gesundheitsgefährdung durch Metosulam eher sehr gering zu sein. Zumal, wie gesagt, diese ADI-Werte für die Aufnahme über einen sehr langen Zeitraum gelten.Und jetzt noch dieselbe Betrachtung für den dritten Wirkstoff Flufenacet. Für diesen Stoff gibt's in der EU einen ADI von 0,005 mg/kg und Tag.
(Quelle: S. 6).Wieder für ein Kind von 15 kg Gewicht gerechnet wären das 0,075 mg/Tag.Flufenacet ist im Präparat mit 60 g/kg Präparat enthalten, also 60 mg/g oder 600 mg/10 g Präparat. Die würden sich bei sachgerechtem Ausbringen auf 10 m² verteilen, also 600 mg/10m² oder 60 mg/m². Gehen wir davon aus, dass das Wasser mit dem Wirkstoff auf den behandelten 10 m² etwa 30 Zentimeter tief in den Boden eindringt, so würden 3 m³ Erde durchtränkt. Bei gleichmäßiger Verteilung und einer Dichte des Erdbodens von geschätzt um die 3 g/cm³ wären dann 60 mg Flufenacet in 1000 kg Erde, also 60 mg/1000 kg oder 0,06 mg/kg Erde oder 0,000006 mg/g Erde.Da müsste ein Kind schon ziemlich viel Erde futtern.Ihr dürfte gerne selbst nachrechnen, ich hoffe, ich habe mich nirgends vertan. Natürlich ist das im Übrigen wie erwähnt eine orientierende Einschätzung und keine "gerichtsfeste" Bewertung. Sie zeigt nur auf, wie man bei solchen Fragen grundsätzlich vorgeht und in welchen möglichen Dimensionen man sich in diesem Fall bewegen dürfte.Fazit: Eine solche überschlägige Rechnung zeigt erstmal, dass man sich wegen der Gesundheit seiner Kinder keine ernsthaften Sorgen machen sollte, wenn sie auf einer solchermaßen behandelten Fläche spielen.Das heißt im Umkehrschluss natürlich nicht, dass man dort, wo Kinder spielen, bedenkenlos so mir nichts dir nichts Herbizide ausbringen sollte!Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass bei Metosulam eine bestimmte Frage zu einer bestiommten Wirkung eines Abbauprodukts noch unklar ist und von der Europäischen Lebensmittelbehörde zusätzliche Daten gefordert wurden. Die können die Einschätzung natürlich ändern, aber an der grundsätzlichen Einschätzung im konkreten Fall wird sich dadurch nichts Wesentliches ändern.