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Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 01:21
von Rübe
Keine Frage, hoffentlich ernten. :DWas mich aber beschäftigt ist, bei welcher Behörde bekomme ich Auskunft bzw. eine Genehmigung das event. zukünftige Grundstück dann auch einzäunen zu dürfen.Es wäre mir wichtig mein Anliegen bereits vor Kauf zu klären, da auf diesem und dem nächstgelegenen Grundstück stark fremd geerntet wird. Könnte ich dort keinen Zaun errichten,müssten wir jährlich um die Obsternte zittern.Eine FlurNr. wäre vorhanden nur glaube ich nicht, dass die örtl. Gemeindeverwaltung darüber zu entscheiden hat ob dort letztlich ein Zaun hin darf oder nicht. Wo bekomme ich eine sichere Auskunft?LG Rübe

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 01:30
von Blauaugenwels
Wenn es sich um freie Landschaft handelt, dann darf nichts eingezäunt werden. Ausnahme ist hierbei eine Waldpflanzung in jungen Jahren (Zaun muss aber wieder entfernt werden) oder eine Sonderkultur (Weihnachtsbäume; hier darf der Zaun stehen bleiben).Eine Streuobstwiese lebt davon, dass sie von den Lebewesen frei betreten werden kann.Wenn es im Ortsbereich ist, dann sehe ich gar keine Probleme.Ich würde bei der Gemeinde anfragen, notfalls weiter an das Landratsamt.

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 01:37
von Rübe
Danke Blauaugenwels, das lässt Hoffnung aufkommen.Das besagte Grundstück liegt tatsächlich innerhalb der Ortsgrenze und keine 20m von unserem Haus entfernt, sozusagen wie ein 6er im Lotto für uns. LG Rübe

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 07:45
von we-went-to-goe
Hier wäre das die untere Naturschutzbehörde zuständig und dafür brauchst Du die Flurnummer.Gründe können z.B. auch sein: Beweidung einer solchen Fläche. Wir bekommen gerade eine solche Fläche in Pflege und da wird der alte Zaun entfernt und ersetzt. Hier auch notwendig, weil die verwahrloste Fläche inzwischen als Müllkippe missbraucht wurde. Der alte Zaun war hinten offen - vermutlich zur Wegabkürzung oder aber zum Beernten.Wie groß ist denn das Schätzchen?

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 07:47
von we-went-to-goe
Sorry, ich überlas das innerorts. Unsere liegt im Außenbereich.

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 07:49
von oile
Die Gemeinden können da schon Auskunft geben. So ist es hier zumindest. Mich hat die Anfrage bei der zuständigen Gemeinde davor bewahrt ein eingezäuntes Grundstück zu kaufen, das "der Natur zurückgegeben werden" sollte.

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 07:54
von we-went-to-goe
Innerorts? Dem natürlichen Baulöwen? ;D

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 08:00
von oile
Nein, das war am Ortsrand. Auf der einen Seite der Straße Wald, auf der anderen Seite Gärten mit festen Häusern darauf, teilweise wasser und Strom und am Ende der Reihe sogar ein richtig großes Wohnhaus. Alles irgendwie immer so gewesen. Und nun war plötzlich alles anders. Glücklicherweise habe ich lange mit den Nachbarn geredet und erfahren, dass bereits die ersten Bescheide zum Abriß von ganz neuerbauten Carports erlassen wurden.

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 08:02
von we-went-to-goe
Oh ja, das gab es hier in der Nähe auch schon. Einer hatte mal illegal losgelegt und schon stand im Handumdrehen eine Gartensiedlung da.

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 08:20
von oile
Dort war es anders. Die Gesetzeslage hatte sich schlicht geändert. Neubauten waren nicht mehr erlaubt, Bestandschutz gab es. Das hätte z.B. geheißen, dass ich keinen Zaun mehr ersetzen durfte. In Waldnähe fand ich das nicht toll. @ RübeIch würde mich bei der Gemeinde genau erkunden. Mit der Flurnummer dürfte das gar kein Problem sein.

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 11:52
von Amur
Und beim Notariat bei der Überschreibung am besten auch gleich nach evtl. eingetragenen Grundlasten fragen.Wenn es innerorts ist, könnte es auch einen Bebauungsplan geben in dem für das Grundstück irgendwas bestimmt wurde. Aber Gemeindeverwaltung ist sicher die beste Adresse zunächst mal.

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 12:02
von Gartenplaner
Wenn es sich um freie Landschaft handelt, dann darf nichts eingezäunt werden. Ausnahme ist hierbei eine Waldpflanzung in jungen Jahren (Zaun muss aber wieder entfernt werden) oder eine Sonderkultur (Weihnachtsbäume; hier darf der Zaun stehen bleiben).Eine Streuobstwiese lebt davon, dass sie von den Lebewesen frei betreten werden kann.Wenn es im Ortsbereich ist, dann sehe ich gar keine Probleme.Ich würde bei der Gemeinde anfragen, notfalls weiter an das Landratsamt.
Ist das hier in Deutschland wirklich so???Ich bin ja Luxemburger, und bei uns um die Dörfer in der freien Landschaft ist es völlig normal, dass Flächen, die als Weiden genutzt werden, dauerhaft eingezäunt sind - und das sind die meisten ??? Und daraus ergibt sich auch, dass in freier Landschaft liegende "Bongerten", Obstwiesen, auch eingezäunt sein müssen, um nicht von Kühen durchstreift und abgefressen zu werden ???

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 12:34
von Mediterraneus
In D darf die Kuh eingezäunt werden. Nicht die Obstwiese :D

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 18:31
von Rübe
Hups, hier hat sich ja ganz viel getan !Das Schätzchen ist nur ca. 300m² klein und ist bestückt mit einige alte Apfelbäume, welche leider schon seit vielen Jahren nicht mehr gepflegt wurden, scheinbar bestand seitens der Erben kein Interesse daran.Ich werde mich bei der Gemeideverwaltung wegen eines Zauns erkundigen und hoffe das es keine Probleme damit geben wird, zu mal es etwas weiter oben am Hang auch noch zwei weitere eingezäunte Gärtchen gibt.Und auch danke für den Hinweis mit event. eingetragenen Grundschulden, das kann für manche Überraschung sorgen, da hast du nicht unrecht.LG Rübe

Re:Wiese mit Obstgehölzen kaufen und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 18:46
von Amur
Grundschulden wird weniger das Problem sein. Ich nehme mal, dass die dann halt gelöscht werden.Aber da gibts die tollsten Dinge aus uralten Zeiten.Bei dem Grundstück meiner Eltern ist da zum Beispiel eingetragen, dass der Nachbar über dieses Grundstück mit einem Handkarren zu seinem Grundstück fahren darf und entsprechend ein Weg oder eben eine Durchgangsmöglichkeit erhalten bleiben muß. D. h. wenn dort größer oder anders gebaut werden sollte, muß erst mal dieses Recht gelöscht werden, wozu man ja erst mal die Zustimmung des Nachbarn braucht. Wäre in dem Fall -vermutlich- kein Problem weil die vermutlich bis jetzt noch nix davon wissen und hinten inzwischen gar keinen Eingang mehr haben, zu dem sie dann hingehen könnten. Umgedreht besteht ein Überfahrtsrecht über das Grundstück eines anderen Nachbarn vom Grundstück meiner Eltern zu der oberen Straße.In anderen Fällen sind es Wasser- oder Abwasserleitungen die evtl. dort eingetragen sein können und erst mal abgeklärt werden muß wer für deren INstandhaltung zuständig ist, wenn es zum Schadensfall kommt.Und so weiter und so fort.