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Samenimport in die EU
Verfasst: 22. Nov 2019, 18:31
von Aspidistra
Ich habe gerade die neue Liste von ChinesAlpines gelesen.
Dort wird erwähnt, dass ab Mitte Dezember alle Samen, die in die EU geschickt werden ein phytosanitary certificate brauchen. >:(
Ich hoffe das ist eine Fehlinformation oder mein Englisch ist zu schlecht...........
Weiß jemand hierüber bescheid?
Re: Samenimport in die EU
Verfasst: 22. Nov 2019, 18:47
von APO-Jörg
Vielleicht hilft das weiter.
https://www.pgz-online.de/pgzHilfe/hinweise.html
Wenn ich eine Lieferung aus einem Drittland (Japan) bekomme ist das immer dabei. Und das kostet richtig was.

Re: Samenimport in die EU
Verfasst: 22. Nov 2019, 21:15
von Aspidistra
Für Pflanzen habe ich auch schon öfters eine phyto Bescheinigung kaufen müssen.
Aber Samen (ausser Ribes, Rubus ect.) geht bis jetzt ja auch ohne das teure Dokument.
Re: Samenimport in die EU
Verfasst: 24. Nov 2019, 10:26
von micc
Chinese Alpines scheint sich da nicht ganz sicher zu sein, was da alles auf die Besteller zukommt. Jedenfalls wird versprochen, dass alle Samen ankommen.
Wenn ich den Link von APO1 richtig interpretiere, gilt die neue Regelung, einschließlich Registrierung, für Importeure und Kontrollstellen (z.B. Pflanzenschutzdienst). Ob das auch für Nicht-Unternehmer gilt, kann ich nicht beurteilen, d.h. die EU-Kontrollveriordnung samt allen Querverweisen habe ich nicht ganz hinsichtlich Anwendungsbereich durchschaut. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für Privatkunden in kleinem Rahmen für Samen ein Phyto brauchen.
:)
Michael
Re: Samenimport in die EU
Verfasst: 24. Nov 2019, 10:33
von APO-Jörg
Vor Jahren sind immer mal wieder Lieferungen aus Japan nicht kontrolliert worden. Da wurde immer gesagt das die Kontrolle nur für lebende Pflanzen gilt. Aber seit kurzem werden auch Samenlieferungen, Zwiebeln und Knollen kontrolliert.
Wenn die Lieferung einen bestimmten Wert übersteigt kommt auch noch Zoll hinzu.
Re: Samenimport in die EU
Verfasst: 24. Nov 2019, 12:02
von Garten Prinz
In der EU Kontrollverordnung 2017/625 kan man in Artikel 48 lesen:
"Die Kommission erlässt gemäß Artikel144 delegierte Rechtsakte, um diese Verordnung durch Bestimmungen zu ergänzen, in denen geregelt ist, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen die folgenden Tier-und Warenkategorien von Artikel47 ausgenommen sind, und wann dies gerechtfertigt ist:
a)Waren, die als Warenmuster versandt werden oder als Ausstellungsstück bestimmt sind und nicht in Verkehr gebracht werden sollen;
b)für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere und Waren;
c)Waren, die sich an Bord von international eingesetzten Verkehrsmitteln befinden, nicht entladen werden und zum Verbrauch durch das Personal und die Fahrgäste bzw. Passagiere bestimmt sind;d)Waren, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden;
e)für natürliche Personen bestimmte Kleinsendungen von Waren, die nicht in Verkehr gebracht werden sollen;
f)Heimtiere gemäß der Definition in Artikel4 Nummer11 der Verordnung (EU)2016/429;
g)Waren, die einer besonderen Behandlung unterzogen wurden, und nicht die Mengen überschreiten, die in den genannten delegierten Rechtsakten festgelegt werden;
h)Kategorien von Tieren und Waren, von denen ein geringes oder kein spezifisches Risiko ausgeht und die daher an Grenzkontrollstellen nicht kontrolliert werden müssen."
Sub e und h ---> Wie ICH das sehe: wenn Samen für eigene Bedarf sind und nicht in das Handelsverkehr gebracht werden kann man Samen in die EU importieren.
Sehe für die Kontrollverordnung:
https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/dokumente/upload/vo2017-625kons2019-478KontrollVO_jki.pdf
Re: Samenimport in die EU
Verfasst: 24. Nov 2019, 16:10
von micc
Aha, gut, dann wären nach e) zumindest nicht-gewerbliche Kleinsendungen ausdrücklich ausgenommen, oder!
😀
Michael