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Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 21. Feb 2022, 15:01
von Waldgärtner
Jedes Jahr ziehe ich einen großteil Pflanzen an, hauptsächlich Obstbäume und anderes essbares. Häufig habe ich am Ende der Saison was übrig, bisher meistens verschenkt oder irgendwo noch rein gequetscht.
Daher war meine Überlegung, ob ich nicht die Überschüsse verkaufen kann (und wenn das gut klappt, könnte ich im Jahr darauf auch gezielt ein paar mehr aussäen oder veredeln). Aber darf ich das "einfach so" in Deutschland? Zum Beispiel Sämlinge meiner Mirabelle verkaufen? Oder eine Veredelung von einer alten Apfelsorte?

Da gibt es doch bestimmt Gesetz und Regelungen. Hat da jemand bereits Erfahrungen? (einige hier beschäftigen sich ja auch beruflich mit der Thematik).

Zum Einordnen: Ich will das nicht hauptberuflich machen. Wenn sich das Hobby "Garten" dadurch selber tragen würde, wäre es schon viel ;)

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 21. Feb 2022, 15:07
von Herr Dingens
Melde ein Gewerbe an, damit dir keiner ans Bein pinkeln kann, und dann leg' los!

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 21. Feb 2022, 15:14
von Waldgärtner
Kleingewerbe habe ich eh, durch den Baumschnitt.
Aber muss ich nicht nachweisen, dass meine Ware gesund ist oder ähnliches?
Baumschulen müssen doch schon solche Standards erfüllen. Oder ist das egal, wenn ich die Sachen privat, etwa über ebay-Kleinanzeigen verkaufe?

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 21. Feb 2022, 15:16
von thuja thujon
Schwierig. Gesetz zum Inverkehrbringen von Pflanzenmaterial und Pflanzenpass sind schon 2 Punkte, die mich davon abhalten.
Darfst du auf deiner Fläche überhaupt produzieren? Ich nicht.

Baumschulen sind nicht gezwungen die Richtlinien des BdB einzuhalten, wenn sie nicht angeschlossen sind.

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 21. Feb 2022, 16:58
von fructus
Wie du selber schreibst, ist es ein Hobby und ich lese nichts von einer Gewinnerzielungsabsicht (Hobby soll sich selbst tragen). Ich bin kein Experte, aber mir fehlt da die nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht. Daher sehe ich die Abgabe von Pflanzen in diesem Fall als Aufwandsentschädigung für eigene Kosten.
Ggf. hilft eine Nachfrage beim Finanzamt, ob das überhaupt eine gewerbliche Täigkeit ist; ich denke, Bäume bauen ist Urproduktion und damit eine landwirtschaftliche Tätigkeit und kein Gewerbe, hier gibt es möglicherweise auch Freigrenzen oder Pauschalen, die versteuert werden müssten, ähnlich wie bei der Imkerei, wo erst bei mehr als 25 Völkern die Berufsgenossenschaft zur Kasse bittet und erst bei mehr als 30 (bis 69) Völkern als Nebenerwerbslandwirt gilt und pauschal Gewinn von 1000€ p.a. versteuern muss, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe.
Wenn ich eine Gewinnerzielungsabsicht hätte, müsste ich auch alle Ausgaben/Kosten gegen die Einnahmen rechnen. Wenn ich allerdings vor hätte, mir z.b. ein teures Gewächshaus oder Maschinen zu kaufen und eine Fläche dafür zu pachten, könnte ich zunächst durch eine angemeldete landwirtschaftliche Tätiglkeit vtl. in den ersten Jahren nur erst einmal Verlust machen und diesen Verlust gegen andere erzielte Gewinne/Einnahmen rechnen und so weniger Steuern zahlen. Aber auch wieder Obacht, ob dann eine Berufsgenossenschaft etc. wieder die Hand aufhält. Am Ende zahlt man dann noch drauf - aufs eigentliche Hobby.

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 21. Feb 2022, 17:04
von lonicera 66
Hobby sollte Hobby bleiben.

Einen Nebenverdienst bis 600 € pro Jahr ist lt. Finanzamt ohne Kleingewerbeschein gestattet.
Ich vermute mal, da kommst Du nicht ran mit Deinem Pflanzenverkauf.

Erkundige Dich mal, ob es bei Dir private Garten- und Pflanzenmärkte gibt.

In der Lüneburger Heide haben etliche Dorfgemeinschaften solche Märkte im Herbst und Frühjahr eigeninitiativ abgehalten.
Also nix' offizielles.

Da wurde getauscht und auch verkauft.

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 21. Feb 2022, 19:46
von Starking007
Wer lange genug nach Problemen sucht, wird welche finden, typisch deutsch.

Da ich Gärtner am Amt war, nebenbei Pflanzen verkaufte, auch bei Veranstaltungen,
und meine Konkurrenz betreute, war ich mal im Finanzamt um das zu klären.
Das war denen zuwider. Von einer Etage zur anderen verwiesen, hieß es am Ende:
Formlose Buchführung und den Gewinn bei der Erklärung als Einkommen angeben.


Auf der ganzen Welt stellen sich solche Fragen nur bei uns.
Inzwischen rate ich: Einfach machen und im Fall des Falles auf richterliche Vernuft hoffen,
die gibt es nämlich tatsächlich.

Wiki: Die Urproduktion ist gemäß § 6 GewO kein Gewerbe.....

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 22. Feb 2022, 04:02
von 555Nase
"Gehe nicht zu deinem Fürscht, wenn du nicht gerufen würscht." 8)

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 22. Feb 2022, 06:38
von Staudo
Eben. Das wird niemanden interessieren, solange es erkennbar Hobby auf ein paar Beeten ist.

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 22. Feb 2022, 10:16
von Bock-Gärtner
Zu sagen, etwas sei typisch deutsch, ist auch typisch deutsch. ;)

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 22. Feb 2022, 10:17
von Frau Hummel
@Waldgärtner: So lange Du "Privatverkauf" bei Anzeigen schreibst und keine Garantien gibst und es nicht zu oft machst (=gewerblich) ist eigentlich nix. Du solltest Dich nur beim Finazamt erkundigen, was die Obergrenze für Zuverdienst ist (das kann regional unterschiedlich sein), ab der Du was melden mußt. Sind ein paar hundert Euro pro Jahr. Hierzulande 700.- .


Und: schlafende Hunde soll man nicht wecken ;)

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 22. Feb 2022, 11:21
von Krokosmian
Wenn man nach Feierabend ein paar Pflänzle an der Haustüre oder im Sportverein verklopft, dann wird auch heute kein Hahn danach krähen. Das kann dann zufriedenstellend, aber genauso etwas frustrierend sein. Wenn man für bestimmte Pflanzen brennt und es von der Nachbarin und dem Fußballkameraden nur mit einem Achselzucken quittiert wird, wenn man ihm erklärt, was für eine besondere Sorte mit Geschichte sie gerade in der Hand halten. Dann tritt möglicherweise irgendwann der Wunsch auf, es "anders aufzuziehen". Also Webseite, Listen usw., das kann dann immer noch Hobby sein, gibts durchaus.
.
Günstigstenfalls wissen das Ratsuchende und Tippgeber vorab. Mich halten (auch) Pflanzenpass & Co ab, nebenher was mit Irisrhizomen zu machen.

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 22. Feb 2022, 11:57
von thuja thujon
Ich habe demletzt Obstbäume veredelt für jemanden, der Gemüse produziert und einen Hofladen betreibt, also Landwirt mit Direktvermarktung.

Wir haben uns darauf geeinigt, das wir das von Privat für Privat machen und es deshalb auch an einem Sonntag stattfinden kann. Er pflanzt die Bäume jetzt erstmal in Töpfe und hat die dann, wenn er seine Wiese irgendwann bekommt und drauf pflanzen kann.

Gekostet hat es ihn nichts, außer das er einen Liter Sprit verfahren musste. Ich freue mich das manch alte Sorte und Regionalsorten auf Sämlingsunterlage bald auf einer Wiese stehen werden.

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 22. Feb 2022, 13:30
von MadJohn
Frage zum Pflanzenpass.... Ist der nicht nur dann erforderlich, wenn die Pflanzen per Versand verkauft werden? Ich meine mal gelesen zu haben, dass bei direktem Verkauf an den Kunden kein PP nötig sei.

Re: Pflanzen verkaufen - rechtliches

Verfasst: 22. Feb 2022, 13:37
von Krokosmian
Wohl auch deswegen verschickt u. a. der eine oder andere (kleinere) Staudengärtner nicht mehr.
.
Aber "ab Hof" oder auf Pflanzenmärkte ist auch in normaleren Zeiten nicht für jeden möglich oder sinnvoll.