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Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust (Gelesen 27608 mal)
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- lerchenzorn
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Berliner Umland Klimazone 7a (wohl eher 6b)
Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
Das Merkwürdige ist, dass sich Zitate aus diesem angeblichen Urteil zumindest im Internet ausschließlich auf der Website des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. finden und dass nicht einmal das Urteils-Aktenzeichen genannt wird. Schau in Deinem Schreiben, ob das Urteil tatsächlich mit Aktenzeichen genannt wird und Du Dir die ursprüngliche Quelle ansehen kannst. Es gibt immer wieder die "Neigung", das aus Texten herauszulesen und aufzuschreiben, was in den Kram passt. Und hin und wieder auch einiges umzudichten.
Merkwürdig ist nämlich auch, dass unter dem genannten Datum 16.02.2016 (und drumherum) auf der dejure-Seite kein solches Urteil zu finden ist.
Hier einmal das, was das Land Berlin in seiner Verwaltungsvorschrift zur Kleingarten-Verpachtung auf landeseigenen Flächen schreibt. Da steht nichts von "unter dem Spaten". Gerade diese Passage hört sich für mich nach "leicht verengter Funktionärs-Stirn" und Hinzudichtung an. Es wäre wirklich interessant, ob so ein Quatsch in einem Amtsgerichts-Urteil steht. (Auch das ist bei manchen RichterInnen nicht auszuschließen. :P )
" ... § 4 Kleingärtnerische Nutzung
(1)Eine kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn das Pachtgrundstück zur Gewinnung
von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient, wobei mindestens
ein Drittel der Kleingartenfläche für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen zu ver-
wenden ist. Zur kleingärtnerischen Nutzfläche gehören:
- Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten,
Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen;
- Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt;
- Frühbeete, Kompostanlagen, Gewächshäuser.
(2)Niedrige und halbhohe Ziergehölze mit einer max. Wuchshöhe von 2,50 m sind zulässig.
Das Anpflanzen von Walnussbäumen ist verboten. ... "
Auch die Kleingarten(rahmen)ordnung des Stadtverbandes Erfurt der Kleingärtner e. V. sieht keine so engen Bewertungsmaßstäbe vor. Ich würde nachfragen, aus welchen wörtlich zitierten Passagen der Gartenordnung und / oder handfest zitierter und nachprüfbarer Urteilssprüche sie diese haarklein vorgegebenen Forderungen unmittelbar ableiten.
Wenn in dem Schreiben nur unbestimmte Bezüge enthalten sind, frage nach exakten, einsehbaren Quellenangaben. Ist das Schreiben als Abmahnung betitelt und wird die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs oder ein Verweis auf eine Schiedsstelle des Verbandes gegeben? Wenn nicht, frage auch danach. Ist das weitere Verfahren für den Fall beschrieben, dass Du die Forderungen nicht oder nicht vollständig erfüllst? Sonst: nachfragen. Mach Ihnen richtig Arbeit. Wer auf Kosten anderer schlampige Schreiben verfasst, um Druck zu erzeugen, sollte nachsitzen müssen. Ich möchte nicht ausschließen, dass das alles immer noch Drohkulisse ist und vielleicht nicht allzu viel Substanz hat. Hier sollte auch mal jemand gekündigt werden, der ganz sicher mehr Anlass dazu geboten hatte als Du jemals bieten könntest. Es ist dem Verein nicht gelungen.
Merkwürdig ist nämlich auch, dass unter dem genannten Datum 16.02.2016 (und drumherum) auf der dejure-Seite kein solches Urteil zu finden ist.
Hier einmal das, was das Land Berlin in seiner Verwaltungsvorschrift zur Kleingarten-Verpachtung auf landeseigenen Flächen schreibt. Da steht nichts von "unter dem Spaten". Gerade diese Passage hört sich für mich nach "leicht verengter Funktionärs-Stirn" und Hinzudichtung an. Es wäre wirklich interessant, ob so ein Quatsch in einem Amtsgerichts-Urteil steht. (Auch das ist bei manchen RichterInnen nicht auszuschließen. :P )
" ... § 4 Kleingärtnerische Nutzung
(1)Eine kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn das Pachtgrundstück zur Gewinnung
von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient, wobei mindestens
ein Drittel der Kleingartenfläche für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen zu ver-
wenden ist. Zur kleingärtnerischen Nutzfläche gehören:
- Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten,
Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen;
- Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt;
- Frühbeete, Kompostanlagen, Gewächshäuser.
(2)Niedrige und halbhohe Ziergehölze mit einer max. Wuchshöhe von 2,50 m sind zulässig.
Das Anpflanzen von Walnussbäumen ist verboten. ... "
Auch die Kleingarten(rahmen)ordnung des Stadtverbandes Erfurt der Kleingärtner e. V. sieht keine so engen Bewertungsmaßstäbe vor. Ich würde nachfragen, aus welchen wörtlich zitierten Passagen der Gartenordnung und / oder handfest zitierter und nachprüfbarer Urteilssprüche sie diese haarklein vorgegebenen Forderungen unmittelbar ableiten.
Wenn in dem Schreiben nur unbestimmte Bezüge enthalten sind, frage nach exakten, einsehbaren Quellenangaben. Ist das Schreiben als Abmahnung betitelt und wird die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs oder ein Verweis auf eine Schiedsstelle des Verbandes gegeben? Wenn nicht, frage auch danach. Ist das weitere Verfahren für den Fall beschrieben, dass Du die Forderungen nicht oder nicht vollständig erfüllst? Sonst: nachfragen. Mach Ihnen richtig Arbeit. Wer auf Kosten anderer schlampige Schreiben verfasst, um Druck zu erzeugen, sollte nachsitzen müssen. Ich möchte nicht ausschließen, dass das alles immer noch Drohkulisse ist und vielleicht nicht allzu viel Substanz hat. Hier sollte auch mal jemand gekündigt werden, der ganz sicher mehr Anlass dazu geboten hatte als Du jemals bieten könntest. Es ist dem Verein nicht gelungen.
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Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
ok. Einschreiben und Rückschein ist irrelevant. Kann jeder machen.
Beigelegtes Schreiben von Anwältin kann auch jeder. Oder ist das (von der Anwältin) persönlich an dich adressiert?
Beziehen sich die Auflagen auf eine Rechtsgrundlage? z.B. Auflage gemäß Vereinsordnung Paragraf xy?
Ich würde überlegen formal Widerspruch einzulegen. Da musste aber gucken, wie der rechtliche Rahmen ist.
"Garten in ordentlichen Zustand versetzen" ist sehr dehnbar und unkonkret. Wenn du nur irgendwas machst, was im weitesten Sinne Ordnung machen ist, hast du das ja theoretisch schon erfüllt.
Sind denn konkrete Auflagen gestellt?
z.B. Kirschlorbeer auf 1,20m? Oder Entfernen eines bestimmten Gehölzes?
Die Auflage muss konkret aus der Gartenordnung oder übergeordneter geltender Regelung ableitbar sein. Kein Wunschkonzert.
Es könnte sich lohnen mal in das Urteil, auf das sich die Anwältin bezieht rein zuschauen. Es wird wahrscheinlich eher um das Mulchen von Flächen gehen, auf denen kein Gemüseanbau stattfindet. z.B. Rindenmulch.
Den Gemüseanbau den du betreibst kannst du ja sicherlich fotografisch belegen. Mach doch ne Fotostory. Mit detaillierten Bezügen auf die Auflagen.
Bei dem Steppenbeet kannst du ja sicherlich auch ausführlich Stellung nehmen, was du da gekauft, gepflanzt und gesät hast.
Ich weiß nicht, ob du die Kraft dafür hast. Mir wäre allein schon der Wille diese Trotteln zu widerlegen Motivation genug. Aber man muss auch an seine seelische Gesundheit denken...
Beigelegtes Schreiben von Anwältin kann auch jeder. Oder ist das (von der Anwältin) persönlich an dich adressiert?
Beziehen sich die Auflagen auf eine Rechtsgrundlage? z.B. Auflage gemäß Vereinsordnung Paragraf xy?
Ich würde überlegen formal Widerspruch einzulegen. Da musste aber gucken, wie der rechtliche Rahmen ist.
"Garten in ordentlichen Zustand versetzen" ist sehr dehnbar und unkonkret. Wenn du nur irgendwas machst, was im weitesten Sinne Ordnung machen ist, hast du das ja theoretisch schon erfüllt.
Sind denn konkrete Auflagen gestellt?
z.B. Kirschlorbeer auf 1,20m? Oder Entfernen eines bestimmten Gehölzes?
Die Auflage muss konkret aus der Gartenordnung oder übergeordneter geltender Regelung ableitbar sein. Kein Wunschkonzert.
Es könnte sich lohnen mal in das Urteil, auf das sich die Anwältin bezieht rein zuschauen. Es wird wahrscheinlich eher um das Mulchen von Flächen gehen, auf denen kein Gemüseanbau stattfindet. z.B. Rindenmulch.
Den Gemüseanbau den du betreibst kannst du ja sicherlich fotografisch belegen. Mach doch ne Fotostory. Mit detaillierten Bezügen auf die Auflagen.
Bei dem Steppenbeet kannst du ja sicherlich auch ausführlich Stellung nehmen, was du da gekauft, gepflanzt und gesät hast.
Ich weiß nicht, ob du die Kraft dafür hast. Mir wäre allein schon der Wille diese Trotteln zu widerlegen Motivation genug. Aber man muss auch an seine seelische Gesundheit denken...
- Veilchen-im-Moose
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Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mir spätestens jetzt einen eigeneren Anwalt suchen. Im Zweifelsfall macht es nämlich nur AnwältInnen richtig Vergnügen, auf einen solchen Unsinn mit juristischer Erwiderung auf ähnlichem Niveau zu antworten. Juristische Laien fühlen sich meist nur gequält und überfordert und geben den Kampf auf. Fachleute können die Gegenseite meist viel besser ärgern.
Es gibt überall Blumen für den, der sie sehen will
Henri Matisse
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- oile
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Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
Ich schließe mich lerchenzorn und Veilchen-im-Moose an.
Mach es denen nicht leicht.
Mach es denen nicht leicht.
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.
Unten ist das Niveau am niedrigsten.
Lest Timothy Snyder "Über Tyrannei"!
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Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
Ohmannomann 🙈
Deine armen Nerven und alleine ist man damit völlig überfordert. Darum schließe ich mich dem post von Veilchen -im - Moose zu 100 Prozent an !
Ich hatte 13 Jahre lang super gerne einen Schrebergarten( NRW in Essen) und sowas habe ich noch nie gehört .
Wenn was bemängelt wurde , dann wirklich konkret : Gartenfreund XYZ mußte dann seine Lorbeerkirsch Hecke auf ein bestimmtes Maß zurück schneiden oder ähnliches.Auf jeden Fall eine konkrete Änderung und keine Phrasen mit breiter Auslegungsbreite .
Deine armen Nerven und alleine ist man damit völlig überfordert. Darum schließe ich mich dem post von Veilchen -im - Moose zu 100 Prozent an !
Ich hatte 13 Jahre lang super gerne einen Schrebergarten( NRW in Essen) und sowas habe ich noch nie gehört .
Wenn was bemängelt wurde , dann wirklich konkret : Gartenfreund XYZ mußte dann seine Lorbeerkirsch Hecke auf ein bestimmtes Maß zurück schneiden oder ähnliches.Auf jeden Fall eine konkrete Änderung und keine Phrasen mit breiter Auslegungsbreite .
Alles wird gut!
- AndreasR
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- Wohnort: bei Bad Kreuznach
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Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
Oh ja, klein beigeben würde ich da auch nicht, auch wenn es Dir jetzt eigentlich egal sein kann, da Du ein wunderbares Grundstück für einen Neuanfang gefunden hast. Und wenn die schon mit anwaltlichen Schreiben und Paragrafenreiterei ankommen, schlage sie mit ihren eigenen Waffen. Dokumentiere alles genau, insbesondere auch mit Fotos, zeichne vielleicht sogar einen Plan, wo die Beetflächen markiert sind.
Ich weiß nicht, wie es Dir geht, aber wenn mir der Frust bis zum Hals steht, bin ich immer besonders motiviert und setze mich auch gerne mal ein paar Stunden hin, um ein gesalzenes Schreiben zu verfassen, auch wenn ich meine Zeit für bessere Dinge verwenden könnte. Dann recherchiere ich möglichst genau und suche mir die entsprechenden Paragrafen und Weisungen heraus, dank Internet findet man ja zum Glück sehr viel.
Selbst einen Anwalt zu beauftragen, ist natürlich auch eine Möglichkeit. Falls irgendwelche Widerspruchsfristen angegeben sind, auf jeden Fall zeitig reagieren und sich gegen den Beschluss zur Wehr setzen, denn in der Juristerei ist nichts schlimmer, als irgendeine Frist nicht eingehalten zu haben. Meist dauert es bei einem Widerspruch ohnehin viele Wochen, bis sich wieder etwas tut, bis dahin hat man die Gegenseite also vom Hals und kann sich schöneren Dingen widmen...
Ich weiß nicht, wie es Dir geht, aber wenn mir der Frust bis zum Hals steht, bin ich immer besonders motiviert und setze mich auch gerne mal ein paar Stunden hin, um ein gesalzenes Schreiben zu verfassen, auch wenn ich meine Zeit für bessere Dinge verwenden könnte. Dann recherchiere ich möglichst genau und suche mir die entsprechenden Paragrafen und Weisungen heraus, dank Internet findet man ja zum Glück sehr viel.
Selbst einen Anwalt zu beauftragen, ist natürlich auch eine Möglichkeit. Falls irgendwelche Widerspruchsfristen angegeben sind, auf jeden Fall zeitig reagieren und sich gegen den Beschluss zur Wehr setzen, denn in der Juristerei ist nichts schlimmer, als irgendeine Frist nicht eingehalten zu haben. Meist dauert es bei einem Widerspruch ohnehin viele Wochen, bis sich wieder etwas tut, bis dahin hat man die Gegenseite also vom Hals und kann sich schöneren Dingen widmen...
Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
Danke für Eure lieben Worte und Anregungen, ich war erst mal im Theater bei einer wirklich tollen Aufführung. Und habe deshalb jetzt erst gelesen, also das Anwaltsschreiben ist natürlich nicht direkt für mich, sondern man hat sich eine passendes im Internet gesucht, da finde ich was Gegenpassendes.
AUf jeden Fall werde ich jeden Handschlag dokumentieren und immer mit einem Beweisfoto hinschicken, ich werde die Mailbox einfachzumüllen.
Dann wollen sie noch, dass ich den Baumstumpf einer im letzten Jahr gefällten Mirabelle ( sie hatte einen Schwammpilz und drohte auf die Laube zu fallen) mitsamt Wurzeln entferne, eigentlich wollte ich ne Kletterrose dran pflanzen. Das wird mühsam und hat niemand sonst gemacht, alle Nachbarn haben so einen Stumpf irgendwo rumstehen.
Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, aber ich werde nach der Schiedsstelle fragen.
AUf jeden Fall werde ich jeden Handschlag dokumentieren und immer mit einem Beweisfoto hinschicken, ich werde die Mailbox einfachzumüllen.
Dann wollen sie noch, dass ich den Baumstumpf einer im letzten Jahr gefällten Mirabelle ( sie hatte einen Schwammpilz und drohte auf die Laube zu fallen) mitsamt Wurzeln entferne, eigentlich wollte ich ne Kletterrose dran pflanzen. Das wird mühsam und hat niemand sonst gemacht, alle Nachbarn haben so einen Stumpf irgendwo rumstehen.
Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, aber ich werde nach der Schiedsstelle fragen.
- thuja thujon
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Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
Ich würde mir für solche Deppen nicht so viel Mühe geben. Dokufotos interessiert die doch auch nicht. Die haben dich halt gefressen.
gesundes und krankes Gemüse in Amish-Qualität
- zwerggarten
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Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
diesen dummdreisten vorstand zu fall zu bringen, könnte ein schönes abschiedsgeschenk sein. 8)
mindestens würde ich den bundes- und euren landesverband der gartenfreunde einschließlich der fachberatungen mit einer fotodokumentation zu den beanstandeten punkten erfreuen – einschließlich der unterlagen zur gerade noch erhaltenen auszeichnung. und die weiteren vereinsmitgliedi würde ich auch informieren – oder sind das auch alles schwarzerdegartenspießi? :P
mindestens würde ich den bundes- und euren landesverband der gartenfreunde einschließlich der fachberatungen mit einer fotodokumentation zu den beanstandeten punkten erfreuen – einschließlich der unterlagen zur gerade noch erhaltenen auszeichnung. und die weiteren vereinsmitgliedi würde ich auch informieren – oder sind das auch alles schwarzerdegartenspießi? :P
pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
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Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
Die sind nicht ganz gar. >:(
10 % zur Bewirtschaftung, weil sie selber nicht mehr haben, was? Lachhaft.
Den Widerspruch würde ich mir in jedem Fall gönnen. ;)
Leute aus reinem Neid aus dem Gartenverein zu ekeln, nur weil man mit dem Augenkrebs erzeugenden Autoreifen-Biotop keinen Preis abgeräumt hat, ist wirklich hochnotpeinlich.
10 % zur Bewirtschaftung, weil sie selber nicht mehr haben, was? Lachhaft.
Den Widerspruch würde ich mir in jedem Fall gönnen. ;)
Leute aus reinem Neid aus dem Gartenverein zu ekeln, nur weil man mit dem Augenkrebs erzeugenden Autoreifen-Biotop keinen Preis abgeräumt hat, ist wirklich hochnotpeinlich.
Liebe Grüße!
Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.
Wenn du denkst es geht nicht mehr,
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- thuja thujon
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Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
Die Autoreifen würde ich der Umweltbehörde melden.
Stichwort Illegale, Umweltverschmutzende Sondermüllentsorgung.
Stichwort Illegale, Umweltverschmutzende Sondermüllentsorgung.
gesundes und krankes Gemüse in Amish-Qualität
Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
thuja hat geschrieben: ↑14. Mär 2023, 21:20
Die Autoreifen würde ich der Umweltbehörde melden.
Stichwort Illegale, Umweltverschmutzende Sondermüllentsorgung.
Super Idee da kenne ich auch jemanden:)
Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
Das aktuelle Heft vom Naturgartenverein hat als Thema den naturnahen Kleingarten. Es kommen u.a. verschiedene Funktionäre aus dem Kleingartenwesen zu Wort und es gibt einen neuen Arbeitskreis Kleingarten. Vielleicht kannst Du da was rausziehen, was Dir hilft oder findest Ansprechpartner?
Im Vergleich zu einem Anwalt allemal ein Schnäppchen. Und ein schönes Heft mit allerhand Anregungen noch dazu.
.
Und natürlich Gratulation zum neuen Garten, den Du ganz enspannt al gusto gestalten kannst :D.
Im Vergleich zu einem Anwalt allemal ein Schnäppchen. Und ein schönes Heft mit allerhand Anregungen noch dazu.
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Und natürlich Gratulation zum neuen Garten, den Du ganz enspannt al gusto gestalten kannst :D.
Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
lerchenzorn hat geschrieben: ↑14. Mär 2023, 19:08
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Wenn in dem Schreiben nur unbestimmte Bezüge enthalten sind, frage nach exakten, einsehbaren Quellenangaben. Ist das Schreiben als Abmahnung betitelt und wird die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs oder ein Verweis auf eine Schiedsstelle des Verbandes gegeben? Wenn nicht, frage auch danach. Ist das weitere Verfahren für den Fall beschrieben, dass Du die Forderungen nicht oder nicht vollständig erfüllst? Sonst: nachfragen. Mach Ihnen richtig Arbeit. Wer auf Kosten anderer schlampige Schreiben verfasst, um Druck zu erzeugen, sollte nachsitzen müssen. Ich möchte nicht ausschließen, dass das alles immer noch Drohkulisse ist und vielleicht nicht allzu viel Substanz hat. Hier sollte auch mal jemand gekündigt werden, der ganz sicher mehr Anlass dazu geboten hatte als Du jemals bieten könntest. Es ist dem Verein nicht gelungen.
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Ja, schreibe einen Widerspruch, so wie Lerchenzorn das sagt, frage nach allem ganz genau.
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Ob das Schreiben zusammen mit dem Gewinn nicht auch für eine Zeitung interessant wäre ???
Nur langweilige Naturen sind frei von Widersprüchen.
(Erich Mühsam 1878-1934)
(Erich Mühsam 1878-1934)
Re: Jubel, freu, hüpf - jetzt Kleingartenfrust
:D
Nur langweilige Naturen sind frei von Widersprüchen.
(Erich Mühsam 1878-1934)
(Erich Mühsam 1878-1934)